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Recht

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Hauptseite » Staat » Recht

Recht bezeichnet die Macht des Stärkeren. Es hängt von verschiedenen Faktoren ab, wer letztlich "Recht bekommt". Hier spielen sozialer Status, persönliche Kontakte (kennt man selbst oder zumindest der eigene Rechtsanwalt die richtigen Leute), institutionelle Vernetzung (Rotary Club, Parteien, Gewerkschaften, etc.) und sehr oft auch das Geld eine große Rolle. Das Recht wird oft mit Gerechtigkeit, dem Interessenausgleich, verwechselt. Dabei zeigt sich aber, dass beispielsweise derjenige, der den besseren Rechtsanwalt bezahlen kann, vor Gericht einen Prozess gewinnt.

Zitat: «Kein reales Recht ohne reale Gewalt. Das Wort "Gewalt" verweist zunächst auf physische Macht und damit auf Dinge und Handlungsweisen, die häufig in einem strikten Gegensatz zum Recht gesetzt werden. Dennoch führt kein Weg an der Einsicht vorbei, dass in der Realität die Macht dem Recht immer vorausgeht. Mag der Widerspruch noch so schreiend sein, so kann alles Recht letztlich nur durch eine Gewalt organisiert werden, die sich bei isolierter Betrachtung als Unrecht darstellt. George Orwell, der gewiss nicht im Verdacht steht, die Staats­gewalt über Gebühr verherrlicht zu haben, hat dieses Verhältnis in einem Aufsatz einmal so bestimmt: "Jede Regierung, die sich weigern würde, zu ihrer Selbst­verteidigung Gewalt anzuwenden, würde beinahe im selben Moment aufhören zu existieren, denn sie könnte von jeder Gruppierung oder von jedem Individuum gestürzt werden, das weniger Skrupel hätte."»[1]
Zitat: «Recht haben bedeutet nicht, Recht zu bekommen.»
Zitat: «Vor Gericht bekommt man nicht Recht, sondern ein Urteil
Zitat: «Ein Recht, das man sich nicht nimmt, erodiert.»[2]
Zitat: «Der größte Feind des Rechtes ist das Vorrecht.» - Marie von Ebner-Eschenbach[wp][3]
Zitat: «Die Rechtswissenschaft ist eine Pseudowissenschaft, deren Ziel es ist, zu verschleiern, dass im Rechtswesen politische Macht in willkürliche Entscheidungen umgesetzt wird.» - Marcel Bartels[4]

Die Verfassungsrichterin Susanne Baer sagt in ihrem Vortrag "Hat das Grundgesetz ein Geschlecht? Gender und Verfassungsrecht":

"Eine Frage nach Gender ist daher auch nicht etwa die Frage nach Frauen oder nach Frauen und Männern. Es ist - emanzipatorisch - die Frage nach geschlechts­bezogenen Ungleichheiten, die wesentlich und mehrheitlich Frauen benachteiligen und Männer bevorteilen. Gleichheit ist kein symmetrisches Recht, sondern ein Recht gegen spezifische Asymmetrien." [5]

Hadmut Danisch antwortet darauf:

"Ist das so? Dass Gleichheit kein symmetrisches Recht sei? Begründen kann Susanne Baer das nämlich nie. Sie behauptet es einfach dogmatisch. Sie postuliert es einfach, als müsse sich die Bundesrepublik mit ihren 80 Millionen Einwohnern allein nach ihr und ihren Vorstellungen richten. Und die Aussage bedeutet nichts anderes, als dass sie Recht und Gesetz schlechthin ablehnt, denn jedes Gesetz muss immer eine Abstraktion vom Einzelfall und damit eine Gleich­behandlung sein. Nicht umsonst gibt es die Gleichheit vor dem Gesetz, um genau das durchzusetzen. Wer also wie Baer Gleichheit als symmetrisches Recht ablehnt, lehnt Gesetze an sich ab und macht den Staat zu einer Privilegien­maschine. Also einer Rückkehr zu einer feudalen Stände­gesellschaft, in der Recht davon abhängt, in welchem Stand, in welcher Kaste man ist. Weil Recht in ihrer Sicht immer nur als spezfisches Abwehrrecht der jeweiligen Kaste existieren kann." [6]

Literatur

  • Ulrich Vosgerau: Die Herrschaft des Unrechts: Die Asylkrise, die Krise des Verfassungsstaates und die Rolle der Massenmedien, Kopp-Verlag, 2018, ISBN 3-86445-621-5
  • Gaby Temme, Christine Künzel (Hg.): Hat Strafrecht ein Geschlecht? Zur Deutung und Bedeutung der Kategorie Geschlecht in strafrechtlichen Diskursen vom 18. Jahrhundert bis heute., Transcript 2010, ISBN 3-8376-1384-4

Einzelnachweise

  1. J. Braun: Einführung in die Rechtswissenschaft, 3. Abschnitt: Öffentliches Recht, I: Die Staatsgewalt, S. 239
  2. Eklat bei IKEA, Ansichten eines Informatikers am 12. Januar 2013
  3. Aphorismen. Aus: Schriften. Bd. 1, Berlin: Paetel. 1893. S. 41; Wikiquote: Marie von Ebner-Eschenbach[wq]
  4. Parteibuch Lexikon: Kategorie Rechtswissenschaften[webarchiv]
  5. Pdf-icon-extern.svg Hat das Grundgesetz ein Geschlecht? Gender und Verfassungsrecht[ext] - Vortrag Susanne Baer vor der Universität Freiburg, in: Blätter für deutsche und internationale Politik[wp] 1/2013 (S. 107–118)
  6. Hadmut Danisch: Über die Lächerlichkeit des Bundesverfassungsgerichts, Ansichten eines Informatikers am 30. Dezember 2012

Querverweise

Rechte

Netzverweise

  1. Flüchtlingskrise: Juristenstreit über die "Herrschaft des Unrechts", Cicero am 26. Februar 2016 (Als Horst Seehofer von der "Herrschaft des Unrechts" in Bezug auf Merkels Flüchtlings­politik sprach, erntete er viel Kritik. Doch auch Rechts­wissen­schaftler sind sich über diesen Begriff uneins. Das Magazin Cicero dokumentiert die Debatte) (Staatsrechtslehrer Ulrich Vosgerau hatte schon in unserer Dezember-Ausgabe die Zerstörung des Rechtsstaates mit diesem Ausdruck kritisiert. In der aktuellen März-Ausgabe des Cicero finden Sie die Gegenmeinung zu diesem Stück, verfasst von Rechtsprofessor Tonio Klein.)
  2. Die Herrschaft des Unrechts, Vera-Lengsfeld-Blog am 12. Mai 2018