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Rechtsanwalt

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Rechtsanwalt und Invasor
Wenn man sich den Blick dieses Anwaltes ansieht, wie er die Reaktion des Merkel-Orks wahr­nimmt, dann hat man eine gute Vorstellung davon, was für einen wider­wärtigen Charakter dieser Abschaum tatsächlich hat. Jeder normale Mensch hätte sich doch dafür geschämt, solch einen dreckigen Merkel-Ork "raus­zu­hauen". Der offenbar nicht. Dem scheint das völlig egal zu sein. Dem scheint auch völlig egal zu sein, dass er damit Verrat am deutschen Volk verübt. Dazu sei angemerkt, dass man den Merkel-Orks nur dahin­gehend Vorwürfe machen kann, dass sie nicht den Anstand besitzen Leistungen abzulehnen, für die sie nichts getan haben und das sie sich hier nach In­an­spruch­nahme dieser kostenlosen Leistungen benehmen wie die Dreckschweine ... also Morden, Rauben u. Vergewaltigen. Ur­sächlich schuld aber ist die deutsche Politik und Justiz, denn die machen das ja erst möglich, dass Merkel-Orks hier Leistungen stehlen können und Verbrechen begehen. Die "Endlösung der Anwalts­frage" wird eine der nächsten Heraus­forderungen in unserem Land. Diese Leute machen ja Scheiße, egal auf welchem Posten sie sitzen. [1]
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Der Begriff Rechtsanwalt bezeichnet einen Juristen, der sich entgeltlich als rechtskundiger Vertreter einer natürlichen oder juristischen Person in rechtlichen Streitfällen betätigt. Der Rechtsanwalt ist jedoch realiter seinem Selbstverständnis nach ein Mietmaul, weil er de facto jede Meinung vertritt, wenn er dafür bezahlt wird. Das ist keine Unterstellung, sondern die Feststellung der Tatsache, dass das von jedem Anwalt selbst angestrebte Ideal ist. Seine Kunst besteht darin, jede noch so aussichtslose und bizarre Position so zu verteidigen, als wäre es die einzig richtige. Anwälte agieren in Gerichtsfällen als rhetorisch geschickte und im Auftrag ihrer Mandanten operierende Verhandler und bedienen sich dabei einer freizügigen Interpretation von Rechten und Gesetzen (vulgo: Rechts­verdreherei), weshalb dieselben Gesetze oft sogar in diametralen Widerspruch zu ihrem Wortlaut und dem vom Gesetzgeber beabsichtigten Zweck auslegen. Die wichtigsten Fähigkeiten, die ein Ausübender dieses Berufs beherrschen muss, sind Rhetorik[wp], Rabulistik[wp] und Dialektik[wp], wohingegen die Empathie mit den eigenen Mandanten, Gerechtigkeits­empfinden und die korrekte Interpretation von Gesetzestexten in der Praxis nur eine untergeordnete Rolle spielen.[2]

Zitat: «Jeder Asylforderer hat einen Anwalt, der vom betrogenen deutschen Volk bezahlt wird.»


Motivation

Ihr Advokat ist nicht Ihr Freund.

Das Gericht ist sein Arbeitsplatz. Dort möchte er es mollig warm und angenehm haben. Mit Entscheidungs­trägern (der Richterin) legt er sich nicht an. Warum sollte er wegen Ihnen, einem temporären Mandanten­verhältnis, sein lang­fristiges Arbeitsumfeld vergiften? Nur weil Sie - gegen kleines Honorar - "Ihr Recht" wollen?!?? Warum für Sie kämpfen, wenn er damit seine Existenz gefährden würde? Er will IHR Geld. Er bekommt es: Kostenfalle Verfahrenskostenhilfe (VKH)[ext].

Die Mandanten sind für Anwälte lediglich Objekte. Nicht selten werden die eigenen Anwälte von der Gegenseite bedroht, durch Verlockungen gekippt, gekauft. All dies entspricht dem Geschäfts­leben im heutigen Deutschland und niemanden sollte sich wundern, dass in den Gerichts­verfahren die gleichen Regeln gelten wie "draußen".

Das Ergebnis der Tätigkeit der Rechtsanwälte ist die Rechts­verdreherei, nicht etwa die Rechtsfindung und schon gar nicht der Rechtsfrieden[wp]. Der Rechtsfrieden ist aber das einzig legitime Ziel, das anzustreben wäre. Andernfalls wäre nicht Streitbeilegung das Ergebnis, sondern die Verschärfung/Vertiefung des Streits, die bis zur vollständigen Zersetzung der Gesellschaft führen kann. Der moderne Rechtsstaat nimmt für sich ein Gewaltmonopol in Anspruch und müsste seinen Bürgern im Gegenzug einen effektiven Rechtsschutz durch die staatliche Justiz gewähren. Es darf aber bezweifelt werden, dass diese Aufgaben mit einem Berufsstand erfüllt werden kann, der sich von Streit und nicht von der Streitbeilegung ernährt.

Die Entwicklung der Zahl zugelassener Rechts­anwälte in Deutschland seit 1950

Rechtsanwaltsschwemme

Nach Auskunft der Bundesrechts­anwaltskammer waren zum 01.01.2011 in Deutschland 155.679 Rechts­anwälte zugelassen.

32,04 % der zugelassenen Anwälte und damit fast ein Drittel der Anwaltschaft ist weiblich (49.872 Rechts­anwältinnen). In der Fach­anwaltschaft Familienrecht sind 54,3 % aller Fachanwälte Frauen (4.543). Allerdings ist dies die einzige Fach­anwaltschaft, bei der der Anteil der Rechts­anwältinnen überwiegt.

Stärkste Fachanwaltschaft ist weiterhin die für Arbeitsrecht (8.701), gefolgt von der Fach­anwaltschaft für Familienrecht (8.397).[3]

Rechtsanwalt und Abtreibungsaktivistin
Die "Beauftragten" für die Vernichtung lebens­unwerten Lebens[wp] finden auch heute noch Mittäter aus dem Kreis der Juristen. Hier ist die Propagandistin für die "Endlösung" für weiße Feten Kersten Artus mit ihrem Anwalt.   (Foto: Quandt)

Rechtsanwälte in ihrer Logik

Rechtsanwälte haben in Vertretung von scheidungs­willigen Frauen eine ganz eigene Logik. In Anwalt­schreiben zu Scheidungs­verfahren heißt es:

Zitat: «Der Beklagte verbot der Klägerin, sich selbst einen Arbeitsplatz zu suchen. Sie musste den ganzen Tag untätig zu Hause sitzen.»[4]
Zitat: «Der Beklagte zwang die Klägerin, sich selbst einen Arbeitsplatz zu suchen. Sie musste den ganzen Tag für ihn das Geld mitverdienen.»[4]

Egal was der Mann macht, er wird IMMER als Täter dargestellt und die scheidungs­willige, auf Unterhalt hoffende Frau als Opfer inszeniert.

Rechtsanwälte in ihrem Verhalten

Die Bezahlung eines Rechtsanwalts ist in Deutschland und einigen anderen Ländern nicht von seinem Erfolg in Gerichts­prozessen abhängig. Er wird also auch bezahlt, wenn er alle Prozesse verliert. Da es vor einigen Gerichten (beispielsweise Landgericht) einen Anwaltszwang gibt, sind die Einkommen der Anwälte relativ sicher, ohne dass sie sich besonders anstrengen müssen.

Zitat: «Viktor ist seit 10 Jahren geschieden. Damals geschah die Scheidung in überraschendem Tempo, als ob schon alles geplant gewesen wäre. Schließlich findet er seine Kinder in Kärnten wieder, weit weg von ihrem bisherigen Wohnort. Daraufhin hat er über viele Jahre den Kontakt zu seinen Kindern, trotz der vielen Kosten und Mühen durch die große Entfernung von 640 km, unter über­menschlichen Anstrengungen halten können.

Doch angesichts der jüngsten Ereignisse um den Männer­service stößt Viktor der Verlauf der damaligen Scheidung nochmals sauer auf. Obwohl die Scheidung von der Frau gewünscht war, hat sich Viktor sehr bemüht, keine Streitigkeiten entstehen zu lassen. Doch dafür sorgen dann die Anwälte.

Viktors Rechtsvertreter ist ein noch sehr junger Jurist, Dr. R, sachlich und gutmeinend. Er argumentiert bemüht und versucht in vernünftigem Ton seinen Mandanten zu vertreten. Doch seine Frau hat eine Anwältin engagiert, welche exakt wegen der Methoden als erfolgreich gilt, die Viktor und sein Anwalt schockiert zu spüren bekommen. Ihnen scheint, dass Sie in geradezu geübter Weise Dr. R anfährt. Mit Argumenten scheint sie sich nicht aufzuhalten, scheint einzuschüchtern, ständig zu unterbrechen, zu provozieren, Dr. R abzukanzeln und absichtlich zu verhindern, dass überhaupt ein vernünftiges Gespräch zustande kommt. Sie gibt ein Bild ab, als ob sie nur Emotionen schürt und gegen Viktor hetzt, ihn als schlechtesten Menschen darstellt, obwohl sie keine Ahnung hat, über welchen Menschen sie eigentlich spricht.

So kommt Viktor nicht weiter. So leid es ihm tut, er braucht einen anderen Anwalt, der mit dieser Art klarkommt. Der Neue kennt seine Gegnerin gut und gibt ihr Gleiches zurück. Jetzt ist der Gerichtssaal fast schon ein Schreiduell, jeder hetzt gegen den anderen Klienten und rückt ihn ins schlechte Licht. So wird für die Zukunft das Gesprächsklima zwischen Viktor und seiner Frau beschädigt, zu Lasten beider und natürlich der Kinder. Diese Anwälte haben sich profiliert, doch den Preis dafür zahlen ihre Mandanten.

Hannes Hausbichler bilanziert aus den Erfahrungen des Männer­service: Jeder Anwalt hat eine persönliche Grenze. Dass ein Anwalt seinen Mandaten vertritt, ist zu akzeptieren. Doch es liegt in der Verantwortung des Anwalts, eine Grenze zu ziehen. Wenn er diese überschreitet, handelt ein Anwalt verantwortungslos und wirkt dabei mit, besonders in Scheidungen viel menschliches Leid zu schaffen.

Betroffene
Vater: Viktor Müller
Kinder: Markus und Lena, jetzt 17 und 15 Jahre alt
Verwandte: Großeltern, Onkel
Dr. R., junger Konzipient (Rechtsanwaltsanwärter) einer Anwaltskanzlei
In der Verantwortung
Mutter des Kindes
Engagierte Scheidungsanwältin
Ort und Zeitraum
Vorarlberg, Kärnten, ab 2006»[5]

Rechtsanwälte als Organ der Rechtspflege

"Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege", heißt es im ersten Paragraphen der Bundesrechtsanwaltsordnung[wp]. Dieser kurze Satz beschreibt prägnant die besondere Stellung der Rechts­anwaltschaft im deutschen Rechtsstaat.[6] So ist es zumindest in der Theorie. Wer allerdings schon einmal mit dem Familienrecht zu tun hatte, der weiß durchaus, dass es dort in der Praxis eben nicht mit "rechten Dingen" zugeht, und Richter, Rechts­anwälte und Jugendamts­mitarbeiter sich merkwürdig verhalten. Man gewinnt den Eindruck, dass alle irgendwie "Montags­modelle" sind, weil nichts "richtig funktioniert" und alle gegen einen selbst agieren. Der Durchschnitts­mann ahnt nicht, dass dies der Normalfall ist. Er ist eher geneigt, es seinem persönlichen Pech zuzuschreiben, dass er an lauter Idioten geraten ist. Tauscht er sich aber zeitnah mit anderen betroffenen Männern aus, die Erfahrungen in der Sache haben, kann er recht schnell zur Erkenntnis kommen, dass er eben kein Einzelfall ist. Es sind eben nicht unglückliche Umstände und eben nicht persönliches Pech, sondern das gesamte Familienrecht funktioniert genau so!

Wer aber nun glaubt, dass es nur im Familienrecht so zuginge, dem seien die Berichte des Bloggers Hadmut Danisch zur Lektüre empfohlen.[7]

Über Rechtsanwälte

Zitat: «Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, daß die Advocati wollene schwartze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennt.» - Friedrich Wilhelm I.[wp], Kabinettsorder vom 15. Dezember 1726[8][9]
Zitat: «Er war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.» - Ludwig Thoma[wp][10][11]
Zitat: «Natürlich gibt es inzwischen soviele Berater und Rechtsanwälte, dass das Aquarium immer mehr Haie und weniger Fische hat. Das Lotka-Volterra-Model[wp] lässt grüßen. Wie üblich liegt aber natürlich nicht der Fehler bei den Haien, sondern bei den Fischen. Leute wie Dino gibt es schon seit Anbeginn der Abschaffung der Schuldfrage. Nicht verwunderlich, sondern eine völlige natürliche Reaktion. Am Anfang haben sich die Haie natürlich sich nicht daran gestört, weil das Verhältnis damals eine andere war. Es gab genügend Fische für die paar Haie.

Um die Fische zu vermehren, mussten sie irgendwann diverse Therapien erfinden, was schon impliziert, dass die Haie plötzlich viel zu viel Zeit hatten, sprich zu wenige Aufträge. Aber auch hier gibt es Fische, die von diesem Fangnetz Therapie sich entziehen, sowie die JA-Haie, Familien­psychologie-Haie und solche Heilpraktiker-Haie wie die Axt im Walde, die gleichzeitig ihre Therapie-Netze auswerfen.

Fische wollen nicht im Netz schwimmen. Schon klar, dass das dem Hai stört.»[12]

Zitat: «Beim Geld hört auch bei Rechts­verdrehern der Spaß auf.» - Narrowitsch[13]

Über Rechtsanwält_I_nnen

Zitat: «Am Ende eines Strafverfahrens stand für meinen Mandanten ein erfreuliches Ergebnis. Er wurde freigesprochen. Damit hatten wohl zwei Personen definitiv nicht gerechnet: die Frau, die meinen Mandanten einer Straftat gegen ihre Person bezichtigte. Sowie die Rechtsanwältin, welche das vermeintliche Opfer als Neben­klägerin vertrat.

Es kommt im Anschluss an diesen Freispruch zu leicht bizarren Verwicklungen. Anscheinend hat die Nebenkläger­anwältin nicht so recht gewusst, wie die Kostenfolge im Falle eines Freispruchs ist. (Wahrscheinlich ist sie durch die ansonsten legendäre Verurteilungs­freude ihres Heimatgerichts verwöhnt.) Im Falle eines Freispruchs muss der Angeklagte auch nicht die Kosten der Neben­klägerin tragen. Sondern diese muss selbst schauen, wie sie ihren Rechts­beistand finanziert. Das wiederum funktioniert juristisch aber auch nur dann, wenn die Neben­klägerin durch ihre Anwältin vorab ausreichend über das Kostenrisiko aufgeklärt war.

Genau das scheint aber nicht geschehen zu sein. Einige Tage nach dem Freispruch hatte ich die Frau am Telefon. Sie klagte mir ihr Leid. Nämlich dass die Anwältin jetzt von ihr bezahlt werden will. Wir reden über knapp 4.000 Euro. Und das, obwohl vorher nur einmal überhaupt über Kosten gesprochen worden sei. Mit der prägnanten Aussage der Anwältin, die sinngemäß lautete:

Machen Sie sich keinen Kopf, am Ende muss der Typ alles zahlen.

Dass die Anwältin die Sache sehr locker angegangen ist, zeigt auch ein anderer Umstand. Am Tag nach dem Urteil hat die Rechts­anwältin noch schnell beantragt, sie der Neben­klägerin beizuordnen. So eine Beiordnung hat den Effekt, dass die Staatskasse die Anwalts­kosten übernimmt. Das geht problemlos, wenn die Vor­aus­setzungen erfüllt sind. Waren sie. Aber der Antrag muss halt gestellt werden, und eins geht definitiv nicht - die nach­trägliche Beiordnung. Dementsprechend verpuffte der Rettungs­versuch an der klaren Ansage des Gerichts, dass eine nach­trägliche Beiordnung gesetzlich nicht vorgesehen ist.

Jetzt ist es mittlerweile wohl so weit, dass die Rechtsanwältin ihrer Mandantin mit einem Mahnbescheid droht. Ich fühlte mich durchaus ein wenig geehrt, als die Nebenklägerin mich fragte, ob ich sie gegen die Anwältin vertreten möchte. Ich habe allerdings abgelehnt, ihr aber einen fitten Zivilrechtler empfohlen.» - Law-Blog[14]

Über Rechtsanwälte in Familienrechtsverfahren

Zitat: «Ein Anwalt lebt vom Streitwert[wp]! Er lebt nicht von Friede, Freude, Eierkuchen!
  • 1961: 77.000 Familienverfahren bei 20.000 Anwälten
  • 2010: 690.000 Familienverfahren bei 150.000 Anwälten.» - Sandal Tolk[15]
Zitat: «Das deutsche Familienrecht hätte auch von Karl Marx[wp] stammen können. Jede Art von privatem Vermögen ehemals autarker Familien wird per Gesetz vergesellschaftet, in dem sich hasserfüllte Ex-Weiber, rechts­resistente Richter, gierige[wp] Prekariats­anwälte und fabulierende Gutachter hemmungs- und problemlos daran bedienen können.» - Li Ho Den[16]
Zitat: «Das Familienrecht ist meilenweit von Gleichberechtigung der Eltern entfernt. Wer dagegen gerichtlich ankämpfen möchte, kann es gerne tun. Anwälte freuen sich auf Kunden, die jahrelang ihr Recht einklagen wollen.» - Detlef Bräunig[17]
Zitat: «Ich frage mich wie lange eine Gesellschaft braucht, um zu erkennen, dass die vielen Gesetze, die wir im Bereich Familienrecht haben, nur einer Gruppierung zugute kommen: Den Scheidungs- und Familien­rechtsanwälten?»[18]
Zitat: «Ich habe [das Angebot von maennerscheidung.info] ehrlich gesagt nur zögerlich angenommen, weil ich echt keinen Bock hatte noch weiteres Geld auszugeben, nachdem mich mein Anwalt schon regelmäßig abzockt. Nun bin ich aber doch heilfroh mich [darauf] eingelassen zu haben. Mit euch habe ich am Ende xxx.xxx Euro eingespart, während mein Anwalt mich nur Geld gekostet hat ohne Leistung zu bringen. Als ich ihm von Euren Lösungen erzählt habe, hat er nur die Hände überm Kopf zusammen­geschlagen und gemeint:
"So etwas dürfte ich Ihnen nicht raten, sonst würde ich meine anwaltliche Zulassung[ext] riskieren."» - Thorsten, 36 J. aus Balingen[19]
Wenn Sie in einer Trennungs­angelegenheit die unterhalts­berechtigte Seite sind, bzw. diese werden, (meist die Mütter), können Sie den dümmsten Anwalt Deutschlands mandieren, denn die unterhalts­berechtigte Seite ist vor dem Familiengericht immer und automatisch erfolgreich. Ein raffinierter Familienanwalt sichert seiner Mandantin nicht nur ganz entscheidende Vorteile - sehr zum Vermögens­nachteil von deren Ex-Partner -, sondern lässt zusätzlich seine Mandantin dabei korrekt, fair und großzügig erscheinen.

Wenn Sie unterhalts­pflichtig werden, benötigen Sie also so gut wie nie einen Rechtsanwalt.

Ein Familienanwalt wird dies jedoch niemals einem unterhalts­pflichtigen Elternteil sagen. Er wird seinem Mandanten vielmehr mitteilen, dass er für diesen alles erreichen kann und ein Anwalt in einem Trennungs­prozess unentbehrlich ist. Für den Familienanwalt sind die Interessen seines Mandanten nicht relevant und auch das Kindeswohl ist den meisten Familien­anwälten völlig gleichgültig. Ein Familienanwalt ist nur an seinem Honorar interessiert. Um dieses zu maximieren, verfassen Familien­anwälte Schreiben, die darauf abzielen, den ohnehin schon fürchterlichen Konflikt der Trennungs­parteien nochmals zu verschärfen, und geben dem gegnerischen Anwalt dadurch die Möglichkeit ein ähnlich unnötiges Schreiben zu verfassen, um selbst erneut darauf antworten zu können. Der "gegnerische" Anwalt nimmt diese Schreiben dankend an, und beantwortet diese in ähnlicher Weise. Mit schmierigen Floskeln, wie "Sehr geehrter Herr Kollege" und "mit freundlichen kollegialen Grüßen" kommunizieren die beiden Anwälte intern miteinander und bedanken sich damit bei ihrem jeweiligen Kollegen dafür, dass dieser ihm die Möglichkeit gibt, erneut durch ein primitives und völlig unnötiges kurzes Dokument mehrere hundert Euro zu verdienen. Mit diesen schmierigen Floskeln machen sich die beiden Anwälte außerdem über ihre jeweiligen Mandanten lustig.

Das Konfliktpotential zwischen den Trennungs­eltern nimmt dadurch erheblich zu, beide Elternteile müssen die utopischen Anwalts­rechnungen bezahlen und haben letztendlich weniger Geld für die gemeinsamen Kinder zur Verfügung. Die Kinder leiden durch die Tätigkeiten der Familienanwälte noch mehr, als es ohnehin schon der Fall ist. Dies interessiert den Familienanwalt jedoch nicht.

Darüber hinaus existieren viele Familienanwälte, die ihren Mandanten laufend mit der Niederlegung des Mandats drohen, aber nur dann, wenn der Mandant das Honorar bereits im Voraus bezahlt hat. Ziel dabei ist es, das Mandat tatsächlich niederzulegen, mit der Folge, das Honorar dann einzubehalten. Dafür unterschreibt der Mandant dem Anwalt anfangs eine Blanko­vollmacht, mit dem Hinweis des Anwalts, die Kosten würden erst später vom Gericht festgelegt werden. Dieser Mandant müsste sich dann, wenn je nach Instanz Anwaltspflicht herrscht, einen neuen Familienanwalt suchen und in der Folge die gesamten Kosten nochmals bezahlen.

Deshalb sind nahezu alle Familienanwälte Menschen, die über sämtliche Unzulänglichkeiten verfügen, die in einem menschlichen Wesen vorkommen können, bis hin zur verlogenen und charakterlosen Erbärmlichkeit. Diese besteht letztendlich darin, dass Familien­anwälte die unnötigen Tätigkeiten damit begründen, diese für das Wohle der Kinder getätigt zu haben.

Unterhaltsberechtigte Elternteile, meist die Mütter, sprechen jedoch noch Jahrzehnte nach der Trennung sehr gut über deren Familien­anwälte. Dies liegt daran, dass im Verlauf einer Trennung vorwiegend über das Vermögen der Männer verhandelt wird, mit der Folge, dass den Müttern massive finanzielle Vorteile gesichert werden. Davon wird unter anderem auch die Anwalts­rechnung bezahlt. Da es sich dabei um Gelder handelt, die vorwiegend der Ex-Partner erarbeitet und angespart hat, sind diese Ausgaben den Müttern gleichgültig, beschafft hat diese deren Anwalt, der selbstverständlich von diesen "Fremdgeldern" fürstlich entlohnt wird.

Mein Beispiel einer Trennungs­folge­vereinbarung, der angenehmsten und günstigsten Art sich zu trennen, wenn da nicht der Anwalt wäre:

Ich war fest davon überzeugt, für die Trennung keinen Anwalt zu benötigen. Allerdings bewohnten die Mutter meiner Kinder und ich eine Eigentums­wohnung, die uns zu je 50 % gehörte. Ich hätte diese Wohnung sehr gerne behalten, jedoch hat sich die Mutter meiner Kinder dazu entschlossen, die Wohnung zu behalten, und hätte mich für meinen Anteil der Wohnung ausbezahlen müssen. Sie beauftragte zur Wert­ermittlung der Immobilie eine kostenlose externe Mitarbeiterin der Postbank, die den Wert deutlich zu niedrig bewertete. Ein daraufhin von mir beauftragtes kosten­pflichtiges Gutachten durch eine hiesige Wohnungsbau­gesellschaft bezifferte den Gegenstandswert der Immobilie korrekt. Dieser lag 32.000,- Euro über den von der Mitarbeiterin der Postbank ermitteltem Wert. Der Geschäfts­führer dieser Wohnungsbau­gesellschaft erwähnte auch, dass wir durch einen Verkauf der Wohnung auf dem freien Markt, ohne Weiteres 30.000,- bis 60.000,- Euro mehr erhalten könnten.

Im August 2020 erhielt ich vom gegnerischen Anwalt ein Angebot, in dem die Mutter meiner Kinder auf die Durchführung des Zugewinnausgleichs verzichten würde, wenn ich seiner Mandantin die gemeinsame Wohnung überlassen würde, und zwar zu einem Preis, der genau in der Mitte der beiden Gutachten lag. Zusätzlich sollte ich dem dauerhaften Aufenthalt meiner beiden Kinder bei deren Mutter zustimmen.

Der Zugewinnausgleich sieht vor, dass ich von meinem eigens aufgebautem Unternehmen, meiner Existenz, inklusive allen Arbeitsmitteln, 50 % der Mutter meiner Kinder hätte überlassen müssen. Der gegnerische Anwalt hat in weiteren Schreiben immer wieder damit gedroht, vor Gericht dafür Sorge zu tragen, dass ich 50 % meines Unternehmens an seine Mandantin abtreten müsste, wenn ich die Wohnung nicht zu dem geforderten Preis abgeben und auch alle weiteren, von seiner Mandantin geforderten Bedingungen, erfüllen würde.

Ich hatte keine andere Wahl als dieses Angebot anzunehmen. Anschließend hätte ich eine neue Wohnung kaufen müssen, dafür wären zusätzlich 10 % Kauf­neben­kosten angefallen, welche die Mutter meiner Kinder nicht hatte. Zudem hätte uns ein Verkauf der Wohnung im besten Fall 60.000,- Euro mehr eingebracht, 30.000,- Euro davon hätten mir zugestanden. Vor allem aber hat die Mutter meiner Kinder ihre Hälfte der Wohnung im Jahre 2014 erworben, zu einem Zeitpunkt, zu dem dieser Anteil mehr als 60 % günstiger war. Ich habe also insgesamt auf über 140.000,- Euro verzichtet, damit meine Kinder in ihrer gewohnten Umgebung bleiben konnten.

Verwandte und Bekannte redeten auf mich ein, einen Anwalt zu nehmen, und zwar einen, der nicht in meiner Heimatstadt ansässig ist, da sich Anwälte innerhalb derselben Stadt kennen und hinter dem Rücken der Mandanten Absprachen treffen würden.

Ich kontaktierte deshalb einen Familienanwalt aus München und nahm in dessen Kanzlei wenige Tage später ein Beratungs­gespräch wahr. Dieser Anwalt sicherte mir zu, meinen Auszahlungs­betrag aus der Immobilien­übernahme um 9.000,- Euro zu erhöhen; dies würde er mit einem Schreiben erreichen. Ich wollte diesem Anwalt noch die oben genannten Gründe nennen, die der Mutter meiner Kinder durch die Wohnungs­übernahme einen Vermögensvorteil von mehr als 140.000,- Euro verschaffen würden, um diese Preiserhöhung in Höhe von 9.000,- Euro überzeugender erscheinen zu lassen. Diese Gründe wollte er nicht hören, er teilte mir mit, "er wisse, wie man das erfolgreich mit einem Schreiben machen muss".

Dieses Schreiben enthielt gerade mal zwölf Zeilen und nicht einmal eine halbe Seite, die sich mit dem eigentlichen Sachverhalt befasste und dazu hätten führen sollen, dass die Gegenseite dieser Preiserhöhung von 9.000,- Euro zustimmt. Telefonisch, wie auch im Beratungsgespräch, teilte mir dieser Anwalt dazu mit, dass er, falls es erforderlich, mit dem gegnerischen Anwalt telefonieren würde. Er würde dem gegnerischen Anwalt dann mitteilen, "dass ich doch Einzel­unternehmer sei, und deshalb nichts verdienen würde, weswegen es im Zugewinn­ausgleich für die Mutter meiner Kinder wenig zu holen gäbe". Dem gegnerischen Anwalt lagen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu diesem Zeitpunkt bereits meine letzten Steuerbescheide vor, da ich mit der Mutter meiner Kinder verheiratet war und wir gemeinsam besteuert wurden. Zudem teilte ich diesem Anwalt zuvor mit, dass ich in den letzten Jahren massiv in mein Unternehmen investiert hatte, unter anderem in ein teures Firmenfahrzeug.

Ich hatte selbst einen Vater, der über 30 Jahre als Rechtsanwalt gearbeitet hat, und habe unzählige seiner Schriftsätze gelesen. Mein Vater hatte eine besondere Gabe, Schriftsätze zu verfassen. Diese waren stets mehrere Seiten lang. Daher weiß ich, dass die Gründe, welche der Mutter meiner Kinder durch die Wohnungs­übernahme einen Vermögensvorteil von etwa 140.000,- Euro verschaffen würden, mit in dieses Schreiben hätten aufgenommen werden müssen.

Dieser Rechtsanwalt hat meine Angelegenheit überhaupt nicht ernst genommen. Er hat lediglich den Streitwert[wp] erkannt und daraus das Honorar abgeleitet, das er mir durch seine, überhaupt nicht erforderliche Tätigkeit, in Rechnung stellen wollte. Letztendlich hat dieser Rechtsanwalt für mich nichts erreicht und ich musste das ursprüngliche Angebot annehmen.

Eine derartige Wohnungsübernahme wird selbstverständlich notariell beurkundet. Ich fragte diesen Familienanwalt daher im Beratungs­gespräch, bevor ich dessen Vollmacht unterschrieben habe, ob er beim Notartermin anwesend sein muss. Er antwortete mir daraufhin, "dass seine Anwesenheit sehr wichtig sei, denn bei solchen Terminen würden die komischsten Dinge passieren". Als dieser Rechtsanwalt jedoch nicht zum Notartermin erschien, wurde ich misstrauisch. Ich erkundigte mich bei drei Notariaten, ob es richtig sei, dass eine solche Trennungs­vereinbarung nur mit einem Rechtsanwalt angefertigt werden kann, und ob dabei ohne einen Anwalt Nachteile entstehen können. Nein, war die Antwort der Notariate, eine Trennungs­vereinbarung kann auch ganz ohne Anwalt angefertigt werden, wenn sich die Parteien einig sind. Die Aufgabe des Notars besteht darin, den Willen der Beteiligten eindeutig in die Urkunde nieder­zu­schreiben. Dabei hat der Notar dafür zu sorgen, dass ungewandte oder wirtschaftlich unerfahrene Beteiligte nicht benachteiligt werden. Grundsätzlich ist jedoch der Notar auch zur Neutralität verpflichtet. Der Notar ist für die Rechts­sicherheit einer solchen Vereinbarung verantwortlich. Ich hatte das Angebot der Gegenseite vorliegen, meine Zustimmung hätte bedeutet, dass wir, also beide Seiten, sich einig seien.

Damit wurde mir klar, dass mich dieser Anwalt von Anfang an falsch beraten hat. Er hat es zudem unterlassen, mir mitzuteilen, dass seine Kosten knapp 80 % der 9.000,- Euro ausmachen werden, die er mir mehr verschaffen wollte. Er hätte mir sagen müssen, dass es sich bei seinem Vorhaben, meinen Auszahlungsbetrag der Wohnung erhöhen zu wollen, lediglich um einen Versuch handelt und ein Erfolg wenig wahrscheinlich war, da meine Gegnerin in einer deutlich besseren Position gewesen ist. Vor allem aber hätte dieser Rechtsanwalt mir mitteilen müssen, dass ich in dieser Angelegenheit keinen Anwalt benötige, denn ich hätte dem Angebot, wie oben genannt, lediglich zustimmen müssen.

Die gesamte Tätigkeit von diesem Familienanwalt war nicht erforderlich. Diese bestand aus etwa acht Briefen und zwei Telefonaten mit mir, sowie einem etwa 30-minütigem Gespräch.

Auf der Kanzleiwebsite betreibt dieser Familienanwalt damit Kundenwerbung, dass sein großes Bestreben darin besteht, für seine Mandanten die bestmögliche Lösung heraus­zuarbeiten und dass er seinen Mandanten in einer für sie schwierigen Zeit, partnerschaftlich zur Seite stehen würde.

In einem zweiseitigem Schreiben teilte ich diesem Anwalt sein Fehlverhalten mit, und wies ihn darauf hin, dass ich nicht einmal sein Honorar für das Beratungs­gespräch als gerechtfertigt erachte, da er mich völlig falsch beraten habe. Diese falsche Beratung sei auch ursächlich für die Tatsache, dass es zu einer Folgetätigkeit von diesem Anwalt gekommen sei. Daher, so ergänzte ich weiter, habe er die gesamten Unkosten, einschließlich die, der Folgetätigkeit, selbst zu verantworten und deshalb auch zu tragen.

Die Reaktion auf mein Schreiben war ein zweiseitiges an mich gerichtetes Dokument. Die Schreiben, die dieser Anwalt für mich angefertigt hat, waren alle deutlich kürzer. Als es letztendlich um seine eigenen Interessen, sein Honorar ging, hat dieser Anwalt Einsatz­bereitschaft gezeigt.

Die unnötige Tätigkeit von diesem Anwalt hat dazu geführt, dass sich die Anfertigung der Trennungs­vereinbarung ganz massiv verzögert hat, mit der Folge, dass sich die Situation in der gemeinsamen Ehewohnung während des Trennungs­jahres sehr zugespitzt hat. Die Mutter meiner Kinder erstatte unter anderem Strafanzeige gegen mich. Dazu wäre es gar nicht erst gekommen, wenn mich dieser Rechtsanwalt korrekt beraten hätte, denn dann hätte ich die gemeinsame Wohnung früher verlassen.

Ich teilte diesem Anwalt daraufhin in einer E-Mail mit, dass gegen mich nun auch noch strafrechtlich ermittelt wird. Er zeigte darauf überhaupt keine Reaktion. Wenn in einem Trennungs­prozess gegen eine Partei strafrechtlich ermittelt wird, ist es die Aufgabe und Pflicht von dessen Anwalt, seinen Mandanten zu vertreten und zu verteidigen. Einen Mandanten in einer derartig prekären Situation alleine zu lassen, ihn von Anfang an falsch und nur in eigener Geldgier wegen zu beraten, dann aber eine Rechnung in Höhe von knapp 7.000,- Euro zu stellen, diese für eine völlig unnötige Tätigkeit, die nur aufgrund einer falschen Beratung zustande gekommen ist, ist das Schäbigste, was es überhaupt gibt.

Ich habe in meinem bisherigen Leben noch nie eine Rechnung unbezahlt gelassen und auch nie Schulden gehabt. Diese Anwalts­rechnung bezahlte ich jedoch nicht. Nachdem ich den Auszahlungs­betrag der Wohnung erhalten hatte, hob ich das Geld ab, kündigte mein Bankkonto und verabschiedete mich ins Ausland.

Für ein Anwaltshonorar in Höhe von knapp 7.000,- Euro hätte mich der Staranwalt Rolf Bossi[wp], der einst bekannteste Strafverteidiger Deutschlands, knapp drei volle Tage vor Gericht verteidigt, und wäre für mich als sein Mandant, wenn es erforderlich gewesen wäre, mit dem "Kopf durch die Wand" gegangen.

– Das Männermagazin[20]
Zitat: «Mindestens ein Drittel aller Verfahrens­beistände sind auch als Rechtsanwalt tätig. Da hat der Gesetzgeber ja eine prima Möglichkeit geschaffen, der Anwalts­schwemme in Deutschland neue Weideplätze zu eröffnen.

Man sollte die Ausbildung von Rechts­anwälten an den deutschen Hochschulen noch verdoppeln oder besser verdreifachen, dann können Rechts­anwälte zukünftig auch als Verkehrs­polizisten, Hubschrauber­piloten und Zirkus­künstler auftreten.

Oder aber, man bildet nur noch Rechts­anwälte aus und lässt diese alles machen. Dann wären wir endlich da, wo wir schon immer das Gefühl hatten, da zu sein, im totalen deutschen Anwaltsstaat.» - Kommentar Väternotruf[21]

Seit vielen Jahren warne ich vor dem Einsatz von Rechtsanwälten im Familienrecht - außer bei Sachen, in denen Anwaltszwang besteht, beispielsweise Scheidung oder Unterhalt.

Anwälte erfüllen ihre Aufgabe nicht durch die Befriedung, sondern sie verdienen am Streit. Deshalb werden sie meist zu Brand­beschleunigern, die Waffen in ein Kriegsgebiet liefern.

Außerdem bedienen Anwälte den politischen Mainstream und versagen bei bestimmten Streitinhalten meist völlig:

  1. Konkurrierende Anträge auf des alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht
    Dazu habe ich schon einen Artikel geschrieben: Konkurrierende Sorgerechtsanträge als Kardinalfehler von Fachanwälten für Familienrecht
  2. Hemmungen in allen Fällen von sexuellem Missbrauchs­vorwurf oder Gewaltvorwurf
    Dieses Vorbringen von Müttern gegen Väter stellt das ultimative Totschlag­argument dar, vor dem fast alle Anwälte kapitulieren. Sie machen dann nur noch ihren Job und kassieren ab. Mit Engagement kann nicht mehr gerechnet werden.
    Die Konsequenz daraus betrifft auch den nächsten Punkt:
  3. Hemmungen bei Anträgen nach § 145d StGB, Vortäuschen einer Straftat oder Falschbeschuldigung nach § 164 StGB
    Meist raten Anwälte: "Halte den Ball flach. Keine Beschuldigung der Mutter!".
    Dabei ist es gerade in solchen Fällen wichtig, Rückgrat zu zeigen - was allerdings intelligent gemacht werden muss. Sich aufregen ist kontraproduktiv. Dazu sollte man sich eines erfahrenen Coaches bedienen.
  4. Hemmungen bzw. Fehlleistungen bzgl. des Wegzugs der Mutter mit dem Kind
    Verkappte Kindes­entführungen innerhalb der BRD sind für Mütter straffrei, weshalb eine bestimmte Sorte von Frauenhaus­anwälten gerade das als Standard­lösung empfiehlt.
    Den meisten Gegenanwälten fällt dann nichts mehr ein außer Blödsinn: Beispielsweise den Antrag auf das alleinige Aufenthalts­bestimmungs­recht oder auf das Wechselmodell.
    Intelligente Möglichkeiten von Wehrhaftigkeit kennen sie nicht.
    Und wenn es schon geschehen ist, kennen sie auch die Konsequenz nicht:
  5. Hemmungen bei Strafanträgen nach § 235 StGB
    Gut, meist bringt das (noch) nichts. Aber Haltung und Klarheit bedingt, dass man sich zu einer Schweinerei äußert. Und die Staats­anwalt­schaften müssen merken, dass Väter nicht mehr so doof sind wie früher und sich alles gefallen lassen.


Ich habe einmal zusammengestellt, was einen guten Rechtsanwalt ausmacht:

  • kooperativ - jeder Schriftsatz geht beispielsweise in digitaler Fassung vor der Aussendung zur Kommentierung an den Mandanten; auch Zusammenarbeit mit Beistand möglich.
  • erreichbar - Mails werden in der Regel täglich wenigstens kurz beantwortet.
  • kindzentriert - trotz Verpflichtung dem Mandanten gegenüber
  • sachliche - Arbeitsweise ohne "schmutzige Wäsche"
  • fachkompetent - und mit den neuesten Entwicklungen vertraut
  • mutig - keine Scheu vor RichterInnen
Franzjörg Krieg[22]

Literatur

  • Ingo Müller[wp]: Furchtbare Juristen. Die unbewältigte Vergangenheit der deutschen Justiz., Kindler 1987, ISBN 3-463-40038-3, Edition TIAMAT 2014, ISBN 3-89320-179-3
  • Rolf Bossi[wp]: Halbgötter in Schwarz. Deutschlands Justiz am Pranger., Eichborn 2005, ISBN 3-8218-5609-2
  • Norbert Blüm: Einspruch! Wider die Willkür an deutschen Gerichten., Westend 2014, ISBN 3-86489-066-7[23][24]

Einzelnachweise

  1. WGvdL-Forum: Der Anwalt ist eigentlich die größere Sau!, Alfonso am 24. Mai 2018 - 21:09 Uhr
  2. Hadmut Danisch: Recht im Sinkflug: Als die Richter jammern lernten, Ansichten eines Informatikers am 25. Mai 2016
    Auszug: "Fatal daran ist, dass das eben nicht nur bei Anwälten so ist, wo man das ja noch als nützliche Tugend und Auftragserfüllung ansehen kann, sondern auch bei Richtern. Denn Richter sind nicht etwa die unabhängige Instanz, als die sie sich ausgeben, sondern sind, wie die beteiligten Anwälte, nur Vertreter eines Interessenträgers. Und zwar ihrer eigenen Interessen, Karriere und Politik, und die ihres Dienstherrn, der über ihre Karriere entscheidet. Das ist eine große Korruptions­suppe, und wer nicht mitspielt, ist beruflich auf dem Abstellgleis."
  3. BRAK-Statistik: Die Anwaltszahlen zum 1.1.2011
  4. 4,0 4,1 WGvdL-Forum: Du Sklaventreiber, Peter am 15. November 2014 - 16:42 Uhr
  5. Scheidung: Wenn der Aggressivere gewinnt - Report Nr. 14, Männerservice am 27. September 2016
  6. Bundesrechtsanwaltsordnung:§ 1, dejure.org
  7. Hadmut Danisch: Ich hätte in der Verfassungsrechtsvorlesung kein "ausreichend" bekommen, Ansichten eines Informatikers am 19. Januar 2020
    Hadmut Danisch: Anwaltsschreiben, Ansichten eines Informatikers am 19. Januar 2020
    Hadmut Danisch: Ein stalkender Jurist schreibt mir..., Ansichten eines Informatikers am 2. Februar 2020
  8. Friedrich Wilhelms I., König von Preußen zitiert nach Braun, Über die Unbeliebtheit des Juristen, JuS 1996 S. 288
  9. Die Geschichte der Robe, Roben-Shop am 2. Januar 2006
  10. Aus der Kurzgeschichte "Der Vertrag" über den königlichen Landgerichtsrat Alois Eschenberger, In: Simplicissimus, Jg. 5, H. 52, München: Langen, 1901. S. 414
  11. Wikipedia: Liste geflügelter Worte - Ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande
  12. WGvdL-Forum: Kommt klar damit!, Peter am 3. Januar 2016 - 21:48 Uhr
  13. WGvdL-ForumLichtblick im Mollath-Prozess, Narrowitsch am 10. Juli 2014 - 10:29 Uhr
  14. Am Ende zahlt der Typ, Law-Blog am 31. Januar 2018
  15. MANNdat-ForumSandal Tolk am 17. Februar 2013 - 12:08 Uhr
  16. WGvdL-Forum: Wurzeln des deutschen Familienrechtes bei Karl Marx zu finden?, Li Ho Den am 17. Oktober 2014 - 22:17 Uhr
  17. Detlef Bräunig: Ich klatsche alles gegen die Wand, Das Männermagazin am 22. Dezember 2014
  18. Zeta-Männer, Männer- und Väterrechte am 10. Januar 2015
  19. Meinungen, maennerscheidung.info
  20. lechrob: Familienanwälte - Dreck im Goldgewand?, Das Männermagazin am 1. Februar 2022
  21. Väternotruf: Verfahrensbeistand
  22. Franzjörg Krieg: Archetypus "Kindesanhörung", 29. März 2023]
  23. "Hinter dem Deckmantel der Unabhängigkeit der Rechtsprechung verbirgt sich allzu oft eine Arroganz eigener Art, die Unabhängigkeit mit Intransparenz verwechselt. So glauben manche Richter und Anwälte, sie seien im Niemandsland der öffentlichen Kritik angesiedelt und niemand Rechenschaft schuldig. Gegen diese Zustände erhebt Norbert Blüm Einspruch!": Norbert Blüm: Einspruch! Wider die Willkür an deutschen Gerichten", Berliner Wirtschaftsgespräche am 10. November 2014
  24. Youtube-link-icon.svg Im Dialog: Alfred Schier mit Norbert Blüm - Im Dialog (Phoenix) (7. Februar 2015) (Länge: 34:57 Min.) (Über Gustl Mollath, Gill, ab 7:25 Min.: Die Familiengerichte in Verbund mit dem Staat zerstören Ehe und Familien., ab 17:30 Min.: Die CDU hat bei der Demontage von Ehe und Familie leider Schmiere gestanden. - Die CDU trägt die Hauptverantwortung an der Entkernung von Ehe und Familie.)

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