Abtreibung

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Inhaltsverzeichnis

§218

"Ich bin sechsunddreißig, da finde ich zwei Abtreibungen auf ein lustvolles, knapp zwanzigjähriges Geschlechtsleben relativ wenig." - Jutta Ditfurth, Cosmopolitan 8/88

"Ganz abgesehen von ethischen Argumenten ist es nahezu absurd, dass der Staat durch die Finanzierung der Abtreibungen (über 90 Prozent) die negative Bevölkerungsentwicklung und den damit drohenden Kollaps der Sozialsysteme selbst aktiv unterstützt! Seit Einführung der Fristenregelung im Jahr 1974 sind mehr als acht Millionen ungeborener Kinder getötet worden. Jahr für Jahr eine Großstadt." - Peter Hahne, Schluss mit lustig! Das Ende der Spaßgesellschaft, Kapitel: "Der Krieg der Generationen"

Diese beiden Zitate stehen stellvertretend für das Spannungsfeld, in dem die Kontroverse um den § 218 geführt wurde/wird.

Die grundsätzliche Debatte soll hier daher nicht erneut ausführlich dargestellt werden.

Die juristischen Auswirkungen dieser Debatte sind in der Chronik des Gesetzgebungsverfahrens §218 in Deutschland (pro familia) dargestellt.

Der Dt. Bundestag hat am 13.05.2009 eine striktere Regelung bei Abtreibungen nach der zwölften Schwangerschaftswoche beschlossen. U.a. wurde die Bedenkzeit für Schwangere vor einer Spätabtreibung auf drei Tage festgelegt.

Durch die verpflichtende Beratung soll vor allem das Leben des ungeborenen Kindes geschützt und eine vorschnelle Entscheidung der Mutter verhindert werden. Bisher gab es keine verpflichtende Beratung für Frauen, die sich für eine Spätabtreibung nach der zwölften Schwangerschaftswoche entschieden.

Aufgrund vorliegender Erfahrungsberichte betroffener Männer fordern Männerrechtler, aber auch Fachleute zunehmend, auch die Situation der Männer ins Blickfeld zu nehmen, da diese in der Diskussion bisher weitgehend aussen vor geblieben sind. Eine Forderung lautet z.B. dahingehend, dass dem Mann zumindest eine schriftliche Dokumentation, dass er mit einem Abbruch nicht einverstanden ist, zugestanden wird.

Zur Situation von Männern in Folge einer Abtreibung siehe eine exemplarische Falldarstellung.

Ebenfalls besteht von männlicher Seite die Forderung juristisch abtreiben zu können, um sich, genau so wie eine Frau, die abtreibt, der Verantwortung für das werdende Kind komplett entziehen zu können.

Praxis

Abtreibungen 2007 116 871
Kriminologische Indikation 0,02%
Medizinische Indikation 2,63%
Beratungsregelung 97,35%

Medien

Literatur

Weblinks

Siehe auch

Persönliche Werkzeuge