Frauenquote

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Paragraf 8 des Bundesgleichstellungsgesetzes legt fest, dass Frauen bevorzugt eingestellt und befördert werden dürfen, wenn sie in einzelnen Bereichen unterrepräsentiert sind. Eine entsprechende Quotenregelung für Männer gibt es nicht. Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Aktenzeichen C-407/98 Abrahamsson und Anderson) ist sogar der Passus "... von gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Qualifikation) ..." nicht länger mit dem EU-Recht vereinbar. Eine Frau hat auch dann eine Chance, den gewünschten Job zu bekommen, wenn sie schlechter qualifiziert ist als ein männlicher Mitbewerber, solange dieser Unterschied nicht so groß ist, dass er gegen das Erfordernis der Sachgerechtigkeit bei der Einstellung verstößt. Wir fordern: Diese Ungerechtigkeit muss sowohl auf europäischer Ebene als auch in Deutschland beseitigt werden. Chancengleichheit heißt gleiche Startbedingungen, nicht gleicher Zieleinlauf!

Selbst in Bereichen des öffentlichen Dienstes, in denen Frauen bereits massiv überrepräsentiert sind, verlangt das Gesetz nach wie vor die vorrangige Einstellung von Frauen. Diese Regelung entbehrt mittlerweile jeglicher Grundlage. Deshalb fordern wir, dass ab einem Frauenanteil von 50% jegliche Frauenförderung eingestellt wird. Statt dessen sollte überall dort, wo Frauen überwiegen, eine gezielte Einstellung von Männern gefördert werden.

Quotenregelungen im öffentlichen Dienst: Sind bisher lediglich eine einseitige Bevorzugungen von Frauen, in Bereichen in denen Frauen die Beschäftigungsmehrheit stellen gibt es keine ensprechende Regelung zugunsten von Männern (z.B bei Pflegebrufen, Grundschullehrern, Kindergärtnern, ...)

Gerne wird der Blick auf einen Sektor (Führungsschicht) gerichtet, der so wenige Prozent der Jobs ausmacht. Seltsamerweise schlagen Frauen, die bestimmte Stellen dort angeboten bekommen, diese ab, weil sie 13 Stunden am Tag arbeiten müssten. Dann gibt es die Jobs, in denen es keine Frauenquote gibt: "24 der 25 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) so bezeichneten "Todesberufe" werden fast ausschließlich von Männern ausgeübt." Minenräumdienste, Quecksilberminen, Baugewerbe ...

In die Berufe von Kanalarbeitern, der Müllabfuhr und dem Klärwerk drängen auch keine Feministinnen.

Frauen, die einen guten Posten in Politik oder Wirtschaft allen Anzeichen nach nicht durch ihre Qualifikation, sondern allein durch die Quote bekommen haben, werden als Quotenfrauen bezeichnet.

Inhaltsverzeichnis

Beispiele

In den Kommunalverwaltung Baden-Württembergs betrug der Anteil der weiblichen Beschäftigten schon im Jahr 2000 über 60%. Trotzdem wird das Gleichstellungsgesetz weiter zum Nachteil von Männern aufrecht erhalten. Demnach müssen Frauenförderpläne und Frauenvertretungen sogar in völlig frauendominierten Berufen erstellt werden, so z.B. im Erziehungswesen. Eine absurde Idee, die niemandem nützt - außer denjenigen, die auf diese Weise vom Staat einen unkündbaren Arbeitsplatz erhalten, um diese Pläne umzusetzen.

Politik

In Deutschland haben die Grünen (die hier Vorreiter waren), die SPD und die Linke Frauenquoten eingeführt (40% bei der SPD, 50% bei den beiden anderen). In der CDU wurde ein sog. "Frauenquorum" eingeführt - das Ziel, den Frauenanteil bei den wichtigen Posten zu erhöhen, allerdings ohne Zwangsmaßnahmen.

In der Schweiz hat die SP (Sozialdemokraten) eine Frauenquote von 40% für alle Wahllisten und in den Parteigremien. Die Grünen der Schweiz haben wie die deutschen Grünen eine Frauenquote von 50%.

In Indien sollen in Zukunft 33 Prozent der Sitze in den Parlamenten in Neu-Delhi und in den Bundesstaaten für weibliche Abgeordnete reserviert sein.[1][2]

Wirtschaft

In Norwegen hat die Regierung im Dezember 2003 eine Frauenquote von mindestens 40 Prozent für Sitze in allen Verwaltungsräten der 600 börsennotierten Unternehmen beschlossen. Diese sollte bis zum 1. September 2005 umgesetzt werden, sonst erfolgten Zwangsmittel. Der Anteil der Frauen betrug im Jahre 2003 sieben Prozent.

Spanien folgte 2007. (Details bekannt?)

Die Niederlande wollen Unternehmen dazu verpflichten, Vorstände und Aufsichtsräte zu mindestens 30 Prozent mit Frauen zu besetzen. Die Frauenquote ist in Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern geplant. Bis Ende 2015 sollen die Unternehmen aber zunächst freiwillig mehr Frauen in Spitzenpositionen berufen. Erst wenn sich auf diesem Weg der Frauenanteil nicht erhöhe, solle eine gesetzliche Quote vorgeschrieben werden.[3]

In Belgien hat die christlich-demokratische Senatorin Sabine de Bethune nach einigen parlamentarischen Anhörungen einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet. Er sieht einen Frauenanteil von mindestens 30 Prozent in börsennotierten Unternehmen vor. Derzeit sind von 258 Vorstandsmitgliedern der 20 größten belgischen Unternehmen nur 23 weiblich. [4]

Eine ähnliche Quote forderte der damalige SPD-Vorsitzende Müntefering am 17.03.2009. In allen Aufsichtsräten deutscher Aktiengesellschaften sollten nach seinem Willen ab 2013 (also innerhalb von nur vier Jahren!) mindestens 40 Prozent Frauen sitzen.

In Frankreich hat am 20.1.2010 der Fraktionsvorsitzende der Mehrheitspartei UMP, Jean-François Copé, einen Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht, der vorsieht, den Frauenanteil in den Kontrollgremien börsennotierter Unternehmen bis 2016 auf 40 Prozent zu erhöhen. [5]

Kritik

Deutschlandradio Kultur

Bild:Mp3logo.jpg‎ Das Doppelgesicht der Quote. Die eigentlichen Opfer sind die Frauen
Bild:Pdf20.gif Das Doppelgesicht der Quote. Die eigentlichen Opfer sind die Frauen

Weiterführende Informationen


Einzelnachweise

  1. Gleichstellung: Indien beschließt Frauenquote, Die Zeit, 9.3.2010
  2. Parlament: Indien beschließt Frauenquote, Der Spiegel, 9.3.2010
  3. Niederlande: Frauen per Gesetz in die Chefetage, Süddeutsche, 27.10.2009
  4. Niederlande und Belgien: Frauenquote für Spitzenpositionen, FAZ, 14. März 2010
  5. Frauenquote in Frankreich: "Seid weniger machohaft!", Süddeutsche vom 21.01.2010
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