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Rechtsprechung

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Gleichberechtigung von Mann und Frau
Information icon.svg Die deutsche Justiz stellte so genannten "Doppelstaatsangehörigen"[ext] einen Quasi-Freibrief zu Volksverhetzung aus. Ein in Hamburg lebender Hasstürke nannte die Deutschen unter anderem eine Köterrasse und muss sich dafür nicht vor Gericht verantworten, die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt.[1]
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Hauptseite » Frau » Frauenbevorzugung » Rechtsprechung
Der deutsche Rechtsstaat und seine Justiz

Rechtsprechung bezeichnet

  • die rechtsprechende Gewalt – Judikative[wp],
  • die Tätigkeit der rechtsprechenden Gewalt – Judikatur[wp],
  • bestimmte vorangegangene Judikate[wp] (gefestigte, ständige, allgemeine Rechtsprechung[2]) zu einer bestimmten Rechtsfrage (vgl. auch herrschende Meinung).


Das der Rechtsprechung zugrunde liegende Recht speist sich aus drei Quellen

  1. Die Legislative[wp] beschließt Parlamentsgesetze[wp].
  2. Die Exekutive[wp] erlässt Rechtsverordnungen[wp] und autonome Satzungen[wp].
  3. Die Judikative[wp] entwickelt durch die Rechtsprechung das Richterrecht[wp].[3]


Die Justiz sei für die Gerechtigkeit zuständig, so glaubt das Volk. Jedoch, den Rechtsstaat gibt es nicht und Juristen handeln so, wie Juristen schon immer gehandelt haben.

Zitat: «Justiz ist ein Machtsystem und hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun. Gesetzestexte werden angewendet, wenn sie diesem Machtsystem passen und ignoriert, wenn sie nicht passen.» - Rainer[4][5][6]

Justiz funktioniert immer im Sinne der Machthaber, weil alle Menschen in der Justiz sich von der Macht kaufen lassen.[7]

Zitat: «Die Tatsache, dass viel mehr Männer im Gefängnis sitzen als Frauen, beweist, wie männerfeindlich unsere Justiz ist.» - Harald Martenstein[8]
Väterrechte vs. Mütterrechte vor dem Gericht - Kinderrechte werden meist ignoriert und als die Rechte der Mütter angesehen. - © Karikatur Reinhard Trummer alias Trumix (für den KuckucksvaterBlog)

Handlungsbeteiligte

Richter

Strafrabatt für Frauen

Frauen wird bei Verurteilungen oft ein Strafrabatt eingeräumt, das bedeutet Frauen werden von Gerichten entweder seltener verurteilt oder milder bestraft als Männer, die dasselbe Delikt begangen haben. Zu diesem Ergebnis kommen internationale Untersuchungen[9] und werden explizit auch von Richtern zugegeben.[10] Eine interessante Frage wirft sich auf, wenn man darüber nachdenkt, was für Menschen nach dem Gesetz noch einen Strafnachlass bekommen:

  • Minderjährige
  • Geistig Behinderte
  • Verrückte
  • Alkoholisierte
  • und Leute unter anderem Drogeneinfluss.

Wir fordern eine vorurteilsfreie Überprüfung der Verhältnisse in Deutschland und die Durchsetzung einer geschlechtsunabhängigen Rechtsprechung.

Kein Mensch kann für sein Tun verantwortlich sein und zugleich unfähig, sich zu ändern. Dies sind zwei Dinge, die sich gegenseitig ausschließen.

Männer werden in der Gesellschaft öfter und schneller zur Rechenschaft gezogen. Hier würde es nicht ausreichen, wenn Männer vor Gericht den gleichen Gutmenschen­bonus bekämen wie Frauen, sondern erst, wenn gar nicht mehr Männer wie Frauen vor Gericht zu erscheinen haben, wäre das Ziel erreicht. Also entweder haben wir für männliches Verhalten an sich oder/und für das, was von Männern auf dieser Erde erledigt wird, viel mehr Straftat­bestände geschaffen (sie also mehr in die Verantwortung genommen und auch mehr kriminalisiert), oder die Sozialisation (Erziehung läuft ja wesentlich über die Frauen und den Staat) liegt auf der anderen Seite so krass im Argen, dass man die dort Handelnden bisher ungleich weniger zur Verantwortung (auch rechtlich) gezogen hat. Kurz gesagt: Solange mehr Männer in den Gefängnissen sitzen als Frauen (und die Ungleichheit ist sehr groß), stimmt in dieser Gesellschaft letztlich etwas zum Nachteil der Männer nicht. Solange sich hier nichts zur Verbesserung tut, bleibt die These von der Geschlechter­gleichheit der westlichen Gesellschaft eine Verdummungs­droge. An dieser Stelle wird sehr deutlich, wie ungleich die Lebenschancen für unsere Jungen gegenüber den Mädchen gestrickt sind.

Richterbonus für Frauen
Zitat: «Ich bin in Strafverfahren gegen Frauen immer wieder in Schwierigkeiten geraten und habe mich deshalb jeweils gefragt, welche Strafe würde ich gegen einen Mann bei derselben Anklage verhängen und auf diese Strafe alsdann abzüglich eines 'Frauenrabatts' erkannt. [...]
Ähnlich scheinen es auch meine Kollegen zu handhaben. [...]
Ein Frauenrabatt ist gerechtfertigt, weil es Frauen im Leben schwerer haben und Strafen deshalb bei ihnen härter wirken.» 
- Prof. Ulrich Vultejus, Richter am Berliner Amtsgericht a. D., in einem Interview der "Zeitschrift für Rechtspflege"[11]
Zitat: «Frauen werden von der Justiz nicht als vollwertige Menschen betrachtet. Ihnen wird, wie Kindern, Jugendlichen und Menschen mit geistigen Defiziten, eine gewisse Narrenfreiheit zugestanden.»[12]

Richterin kapituliert gegenüber umgangsboykottierender Frau

Richterin Merk am Amtsbericht Freiburg im Breisgau erklärt Deutschland zur rechtsfreien Zone, wenn eine Frau renitent das Umgangsrecht des Vaters boykottiert, sabotiert und missachtet:

Zitat: «Der Antrag des Vaters auf Änderung der elterlichen Sorge (§ 1696 BGB) für seine drei Töchter [...] war zurückzuweisen.
Auch für die Justiz gibt es Grenzen, jenseits derer sie machtlos ist. Ein solcher Fall liegt hier vor.
Seit 1993 - 42 F 102/93 - ist das Familiengericht immer wieder und intensiv mit der Familie Alteck beschäftigt gewesen, weil die Mutter seit der Trennung der Parteien Ende 1990 das vom Vater durch die Instanzen mehrfach erstrittene Umgangsrecht - OLG Stuttgart, 18 UF 133/93 - 42 F 106/94 und 42 F 18/99 - mit nur kurzen Unterbrechungen systematisch verhindert. Sie geht dabei so subtil vor, dass die drei Mädchen, insbesondere Anna derart indoktriert sind und von ihr psychisch abhängig, dass auch ein kurzfristig problemlos verlaufender Umgang mit Maria und Yvonne - 42 F 18/99 - wieder scheiterte.
Unter diesen Umständen sieht das Gericht keine Möglichkeit im Hinblick auf die in dem Verfahren 42 F 18/99 geäußerte Ablehnung der Mädchen und im Hinblick auf den Bericht des Jugendamtes vom 22.2.2000 die elterliche Sorge auf den Vater zu übertragen, wenn schon ein Umgangsrecht nicht durchsetzbar ist und obwohl das Verhalten der Mutter ihren Kindern gegenüber im höchsten Maße mißbilligt wird. Diese könnten nur mit Gewalt von der Mutter getrennt werden. Da sie aber gut für die Kinder sorgt und diese auch an ihrer Mutter hängen, kommt dies für das Gericht im Hinblick auf ihr Alter nicht in Betracht.» - Richterin Merk[13]

Allmacht eines Richters

Zitat: «Wie häufig habe ich von Anwälten gehört, dass Familienrichter fast alles dürfen. Nur, wozu haben wir dann Gesetze?»[14]

Rechtsanwälte

Zitat: «Gerichte wünschen sich kooperative Anwälte, die Einsicht in das jeweils Machbare haben (und sei das jeweils Machbare auch nur auf Überzeugungen des Gerichts gegründet) und die systemimmanent funktionieren.» - Gabriele Wolff zum Fall Gustl Mollath[15]

Natürlich wagt kein Pflichtverteidiger eine Konfliktverteidigung. Rechtsanwältin Andrea Combé hat vom Landgericht Mannheim nach ihrer engagierten Verteidigung von Jörg Kachelmann keine Pflichtverteidigeraufträge mehr bekommen.[16]

Staatsanwalt

Ein Ehepaar hatte sich bereits Anfang 2005 getrennt. Beide hatten das gemeinsame Sorgerecht für die Töchter Sina (9) und Michelle (17). Im Juni 2010 bemühte der Vater sich um das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die jüngere Tochter. Doch drei Tage vor einem gemeinsamen Termin vorm Familiengericht flatterte eine Anzeige ins Haus. Sexueller Missbrauch seiner Tochter, lautete der Vorwurf der Polizei.

Erst im Mai 2011 wurde der Vorwurf entkräftet. Da kam raus: Die Mutter hatte ihre ältere Tochter (sitzt im Rollstuhl) angestiftet, einen Brief ans Jugendamt zu schreiben. Darin beschrieb sie, ihr Vater hätte Sina vor Jahren im Badezimmer unsittlich berührt. Die Mutter hatte noch ausgesagt, dem Kinderarzt seien Verletzungen aufgefallen. Das alles war gelogen, wie die ältere Tochter vor der Familienrichterin zugab.

Henning D. zeigte seine Ex-Frau wegen falscher Verdächtigung an. Doch die Staatsanwaltschaft sah kein öffentliches Interesse und stellte das Verfahren jetzt wegen "geringer Schuld" ein.[17]

Justizministerin

Beruf: Quotenfrau, Qualifikation: Frau, unfähig Verantwortung zu übernehmen und selbst mit Rücktritt überfordert

Wer wissen will, wie die Justiz in Deutschland funktioniert, der höre sich das Interview der bayrischen Justizministerin Beate Merk[wp] zum Fall Gustl Mollath vom 9. November 2012 an.[18][19] Die Justizministerin redet sich mit der Staatsanwaltschaft heraus, die nicht zugunsten Gustl Mollaths ermittelte, weil sie "keinen Anfangsverdacht" hatte. Dabei ist die Justizministerin gegenüber der Staatsanwaltschaft weisungsbefugt[wp] und somit voll verantwortlich. Statt dessen redet sie sich mit Nichtwissen und Nichtkönnen heraus. Der Rücktritt wegen Unfähigkeit der Ministerin ist deshalb überfällig.

Handlungsmaxime

Unterhaltsmaximierungsprinzip

Im Scheidungs- und Unterhaltsrecht geht es darum, möglichst ausgreifende, langdauernde Geldflüsse zwischen Privatleuten zu erzwingen, um staatliche Leistungen über das Zivilrecht loszuwerden.[20]

Feministisches Argumentationsbeispiel

Auf der einen Seite vertritt ja der Feminismus die Auffassung, dass Männer von Natur aus gewalttätig sind, Stichwort "potentielle Vergewaltiger" usw.

Wenn es aber um das eigene Geschlecht geht, da werden dann Dinge herbeigezogen wie "Überforderung", "Wochenbett­depression", "Psychischer Ausnahmezustand" oder einfach nur "ich habe meine Tage" um die obskursten Dinge zu rechtfertigen, wie Kindsmord etc. usw.

Mit anderen Worten: während das mutmaßliche, über die genetische Disposition bestimmte Verhalten der Männern dazu dient, diese pauschal zu verurteilen, wird das mutmaßlich durch Genetik bestimmte Verhalten von den Frauen dazu verwendet, sie im einzelnen zu entschuldigen.

Die Frau hat immer Recht

Zitat: «Im Rosenkrieg stehen Polizei und Justiz blind auf der Seite der Frau, die das geborene Opfer ist. Und Gegenanzeigen wegen falscher Verdächtigung haben Null Chance.» - Gabriele Wolff zum Fall Gustl Mollath[21]

Handlungsfelder

Kindstötungen

Diskussionen über häusliche Gewalt blenden die Problematik Missbrauch und Kindsmord durch die Mutter meist völlig aus, obwohl Kinder häuslicher Gewalt am häufigsten ausgesetzt sind - im Gegensatz zu Frauen, Senioren und Männern. Die schlimmste Form der häuslichen Gewalt durch Mütter, der Kindsmord, wird aber in unseren Augen vergleichsweise milde bestraft, durch viel zu viele andere Faktoren milder beurteilt oder gar deutlich mit "Überforderung" oder "Verzweiflung" der Mutter vorschnell entschuldigt. Die Vorgeschichte der Mutter wird dazu benutzt, ihre Tat zu relativieren, während die Vorgeschichte von Vätern bei ähnlichen Straftaten kaum Berücksichtigung findet. Hier wird gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Das Geschlecht der Täter darf nicht den Ausschlag geben, bei der Beurteilung einer Gewalttat gegen Kinder. Der Schutz des Kindes muß hier Vorrang haben. Andere Faktoren im Strafgesetz erschweren ebenfalls eine Verurteilung und Überführung bei Kindstötungen. Dadurch kann bei Frauen der Eindruck entstehen, dass ihre Straftaten milder beurteilt und leichter entschuldigt werden. Ein wichtiger Teil der Schutzfunktion geht dadurch verloren, denn auch die Angst vor Strafe sollte bei erwachsenen Menschen das Verhalten beeinflussen.

Beispiel

Ein Vater wird zu 5,5 Jahren Haft wegen "unterlassener Hilfeleistung" verurteilt, weil er sich mit der Argumentation seiner Freundin zufrieden gab, dass sie eine Fehlgeburt gehabt habe. Der Richter war der Meinung, er hätte seiner Freundin "das Messer auf die Brust setzen müssen", statt sich mit ihrer Aussage zufrieden zu geben.[22]

Kindesentführung

Justitia[wp] soll ohne Ansehen der Person und seines Standes urteilen. Aber sie urteilt je nach Geschlecht, was bei Kindesentführung besonders deutlich wird.

Beispiele

Eine Frau entführte ihren neunjährigen Sohn 2008 in ihr Heimatland nach Polen. Am hellichten Tag zerrt sie das schreiende Kind in ein Auto. Das Kind wird offensichtlich gegen seinen Willen gewaltsam von der Mutter verschleppt. In Polen mobilisiert sie die Presse und präsentiert sich als Opfer der deutschen Justiz, das als Ausländerin keine Chance gehabt habe, das Sorgerecht für sein Kind zu erhalten. Sie spricht dabei von "Polnisch­sprech­verbot" und "Zwangs­germanisierung". Die Frau entwickelt also erhebliche kriminelle Energie. Dem Vater hilft niemand, er muss Privatdetektiv, Übersetzer, Anwalt, Diplomaten und Behörden selbst einschalten. Später vor Gericht fährt die Mutter hingegen die Mitleids­tour und behauptet, es sei eine "Verzweiflungstat" gewesen. Die Frau kommt mit einer 14monatigen Freiheits­strafe auf Bewährung davon. Zudem kann sie das Kind regelmäßig sehen.[23]

Ein Mann flieht mit seinen vier Kindern im Alter zwischen vier und acht Jahren zu Ostern 2011 nach Ägypten. Sofort wird der Mann von Interpol gesucht. Von Gewalt und schreienden Kindern ist allerdings keine Rede. Sie kamen freiwillig mit, denn es war "bei allen eine positive Bindung zum Vater erkennbar gewesen". Die Mutter bekommt trotzdem jede Unterstützung. Der Mann wird zu einer 18monatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Zudem wird der Mann in den Medien als "strenggläubiger Christ" noch in die Nähe eines Irren gerückt.[24][25][26][27] Axel Hüls hatte ein Wohnrecht für Ausländer erworben und auf dieser Grundlage in Kairo gewohnt, mit sehr gutem Nachbarschaftsverhältnis. Ein Austausch-Handel zwischen ägyptischer und deutscher Justiz vorbei an der dortigen Rechtsprechung habe schließlich zu seiner Auslieferung geführt. Die notwendigen Dokumente (für die Aus- und Einreise) habe sich Hüls nur deshalb zügig und problemlos besorgen können, weil seine Kinder ihm bei der Umsetzung der Flucht geholfen haben. Nach seiner Aussage ist das Verhältnis der Kinder zu ihm als Vater sehr viel enger als zu der Mutter. So sind sowohl die Söhne als auch eine Tochter mehrmals zu ihm geflohen. Das ihm zugesprochene "Umgangsrecht" habe Besuchsonkelniveau, auf solcher Basis sei gelebte Vaterschaft unmöglich.[28] Seine Kinder wird der Vater wohl für lange Zeit nicht sehen können und danach werden sie ihm entfremdet sein.

Hauptartikel: Axel Hüls

"Kindesmisshandlung"

In einer amerikanischen Provinzstadt brachte der gleiche Staatsanwalt innerhalb von zwei Tagen zwei fast identische Fälle zur Anklage: In beiden Fällen schlief je ein 14jähriger mit einem 17jährigen Jugendlichen, jeweils einvernehmlich. Der einzige Unterschied: in einem Falle war der Junge der ältere "Täter", im anderen Falle ein Mädchen. Und noch ein Unterschied natürlich: Der Junge wurde der Vergewaltigung 2. Grades angeklagt, Höchststrafe 25 Jahre, das Mädchen der Vergewaltigung 4. Grades, Höchststrafe 9 Monate.[29]

Beispiele

Der Freispruch einer Mutter nach Doppelmord an ihren Kindern:
Mutter erstach ihre Kinder - warum sie dennoch auf freiem Fuß bleibt: Keine "Wiederholungsgefahr", da beide Kinder bereits tot sind.[30]

Der drohende Freispruch bzw. das drohende milde Urteil in einem besonders krassen Fall: (Neun) Tote Babys sind kein Beweis.[31]

Selbstjustiz

Beispiele

Marianne Bachmeier[wp] erschoss 1981 in einem Saal des Landgerichtes Lübeck den mutmaßlichen Mörder ihrer Tochter in Selbstjustiz. Die Schüsse im Gerichtssaal passen zu der militanten Stimmung, die damals die Frauenbewegung erfasst hatten.[32] Dieser wohl bislang bekannteste Fall von Selbstjustiz in der Bundesrepublik löste ein großes Medienecho aus und wurde in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Die 31-jährige allein­erziehende Frau wurde für den geplanten Mord - sie hatte nach reiflicher Überlegung eine Waffe in das Gerichts­gebäude geschmuggelt und acht Mal in den Rücken geschossen - am 2. März 1983 von der Schwur­gerichts­kammer des Landgerichts Lübeck nur wegen Totschlags und unerlaubten Waffenbesitzes zu sechs Jahren Haft verurteilt. Das Gericht lastete ihr keinen "Akt der Selbstjustiz" an. Sie habe vielmehr, so das Gericht, unter außer­gewöhnlichen Umständen spontan gehandelt. Schon nach drei Jahren Haft wurde sie wegen Suizidgefahr vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen.

Zitat: «In einem Live-Auftritt bei "Fliege"[wp] am 21. September 1995 gibt Marianne Bachmeier selbst zu, dass sie den Mörder ihrer Tochter nach reiflicher Überlegung erschossen hat, um Recht über ihn zu sprechen, und um ihn daran zu hindern, weiter gemeine Unwahrheiten über Anna zu verbreiten. Es war also doch ein Racheakt.

Doch auch das Bild der fürsorglichen liebevollen Mutter gerät etwas ins Wanken. Marianne Bachmeier hatte zwei frühe Töchter zur Adoption weggegeben und wollte auch ihr drittes Kind Anna einem befreundeten Ehepaar überlassen.» - ARD[33]

Eine Frau und Mutter darf offenbar Selbstjustiz üben. Innerhalb einer Woche nach der Tat spenden Bundesbürger 100.000 Mark auf das Konto eines Unter­stützungs­vereins für Marianne Bachmeier. Wasch­körbe­weise erhält sie Briefe und Blumen ins Unter­suchungs­gefängnis. Marianne Bachmeier selbst war eine Frau aus dem Späthippie-Milieu, die ihr Kind zwischen eigener Kneipe und alternativem Leben auf dem Land großzog, und sich nichts aus Trauschein und elterlicher Aufsichtspflicht zu machen schien. Ihre ersten beiden Töchter, die sie bereits mit 16 und 18 Jahren bekommen hatte, hatte sie zur Adoption freigegeben.[34]

Mord in der Familie

Zitat: «In der Mythologie[wp] ist die Revolution der Männer genau fixiert. Sie wurde durch den Freispruch vollzogen, den Athene[wp] Orest für seinen Mord an seiner Mutter Klytämnestra gewährte. Diese hatte zuvor ihren aus Troja heimkehrenden Gatten Agamemnon um ihres Buhlers Ägistos willen erschlagen. Orest rächt seinen Vater. Darauf wird er von den Erinnyen verfolgt, und die Frage ist, welcher Mord größere Schuld erzeugt habe. Für Orest ist das die Tat seiner Mutter, denn sie tötete ihren Gatten sowohl wie seinen Vater. Die Erinnyen sehen das als minder schwer gegenüber dem Muttermord: Schließlich war Klytemnästra dem Mann, den sie erschlug, nicht blutsverwandt. Im Mutterrecht ist der Mord in der Familie der zuletzt sühnbare. Und zur Familie gehört der Gatte nicht. Apollo, der Orest zur Tat aufgefordert hatte, verteidigt ihn vor Gericht. Die Schöffen stimmen in gleicher Zahl für und gegen ihn ab, sodass der Richterin Athene die Entscheidung überlassen ist. Mit ihrem Freispruch hat sie das Matriarchat als einzige Ordnung gebrochen: Erstmals wird die Beziehung zwischen Vater und Sohn überhaupt anerkannt.» - Ralf Bönt[35]

Migrantengewalt

Justizrassismus: Rechts­subjekte zweiter und erster Klasse
© Götz Wiedenroth[36]

Die Justiz gewährt Straftätern und Kriminellen mit Migrationshintergrund aus Rücksichtnahme auf deren ethnische Herkunft und kulturellen Hintergrund strafmildernde Umstände, was auf zwangsläufig auf die verfassungs­widrige Besserstellung gegenüber einheimischen Deutschen hinausläuft. Ein heraus­ragendes Beispiel für die invasoren­freundliche Justiz:

Zitat: «Wenn Richter Maier[wp] (AfD) einen Halbneger als das bezeichnet, was er tatsächlich ist, dann soll er 15.000 Euro Strafe zahlen. Messert aber ein arabischer Merkelgast einen Deutschen mit sieben Messer­stichen in "Notwehr" nieder, dann geht er als freier Mann aus dem deutschen Gerichtssaal.»[37]

Die Illusion des Rechtsstaates

Den Rechtsstaat gibt es (zumindest in Deutschland) nicht und Juristen handeln so, wie Juristen schon immer gehandelt haben. Justiz funktioniert immer im Sinne der Machthaber, weil alle Menschen in der Justiz sich von der Macht kaufen lassen.

Zitat: «Die Justiz ist eine Hure der Politik und keinesfalls unabhängig.»

Um Gerechtigkeit geht es in der Justiz schon einmal gar nicht. Letzlich geht es darum, dass in der BRD über 162.000 Anwälte und über 27.000 Richter/Staatsanwälte alle gut versorgt sein wollen und ein großes Auto fahren möchten. Dazu ein eigenes großes Haus und einen gewärmten Swimmingpool ihr Eigen nennen wollen.[38]

Zitat: «Das Gesetz ist das Eigentum einer unbedeutenden Klasse von Vornehmen und Gelehrten, die sich durch ihr eigenes Machwerk die Herrschaft zuspricht. Diese Gerechtigkeit ist nur ein Mittel, euch in Ordnung zu halten, damit man euch bequemer schinde; sie spricht nach Gesetzen, die ihr nicht versteht, nach Grundsätzen, von denen ihr nichts wißt, Urteile, von denen ihr nichts begreift.» - Georg Büchner[wp][39]

An dieser Einschätzung Büchners hat sich, allzumal im Familienrecht, seit 1834 nicht verändert. Mehr, es hat sich noch wesentlich zum Schlimmeren entwickelt.

Zitat: «Die Justiz stellt ein autoritäres, obrigkeits­staatliches System in einem ansonsten demokratischen Staatsgebilde dar. Sie ist daher grundsätzlich unfähig, die Menschenrechte und damit das friedliche Zusammenleben der Bürger zu gewährleisten.» - Dr. Enno Winkler[40]
Zitat: «Unrecht wird also nicht deshalb zu Recht, weil es durch staatliche Gesetze legalisiert ist.» - Gerald Seibold[41]
Zitat: «Es geht bei der Justiz nicht um Gerechtigkeit, sondern um Machtausübung und das Brechen jedes Widerstandes gegen den Staat. Dieser Aspekt ist bei jedem Urteil und das in jeder Epoche zu berücksichtigen.»[42]

"Schoßhündchen"-Anwälte

Das deutsche Justizsystem züchtet auf Dauer "Schoßhündchen-Rechts­anwälte" heran, die sich zwar auf dem Papier "Rechtsanwalt" oder "Strafverteidiger" heißen, aber diesen Namen niemals gerecht werden. Ihre einzige Aufgabe ist es, den Schein der Rechtsstaat­lich­keit zu wahren. Die Interessen der eigenen Mandanten sind ihnen in der Regel vollkommen egal.[43]

Bauerntheater der Justitia

Wenn der Anwalt in der Stadt bzw. dem Amtsgerichts­bezirk tätig ist, wo das für den von ihm zu vertretenden Fall zuständige Familiengericht residiert, so kann nur die übliche harmonische "Spezlwirtschaft" rauskommen. Denn der ortsansässige Anwalt muss noch viele Jahre mit dem Richter zusammen­arbeiten. Da waltet ein stetiges Geben und Nehmen, und irgendwo dazwischen sitzt der Bürger. Die kriegen sich nicht wegen eines auf Gerechtigkeit hoffenden Bürgers in die Wolle, selbst wenn es höchstbrisant um Kinder geht, die seit Jahren ihren Vater nicht gesehen haben. Bis der naive Bürger bemerkt, was los ist, haben die beiden Anwälte - der gegnerische und der eigene - und der Richter bereits ausgemacht, wie hoch ihre Abrechnung sein und wie die Regelung ausfallen wird. Im Gerichtssaal kommt nur noch der halbstündige Komödien­stadel, den man extra für den Bürger abhält, um den Anschein eines Rechtsstaates zu wahren. Und so glaubt der Bürger, es ginge um Gerechtigkeit und ein faires Verfahren, während die Justiz­schau­spieler nur ein kleines "Bauerntheater" aufführen.[44] Das Stück, das im Gerichtsgebäude gegeben wird, heißt "Wir tun so, als ob wir einen Rechtsstaat hätten". Wie die Justiz den Schein der Rechts­staat­lich­keit wahrt, während der Rechtsuchende im Hamsterrad dreht, beschreibt ein Rechtsanwalt anhand einer fiktiven Strafanzeige wegen Justiz­verbrechen.[43]

Zitat: «Im Gerichtssaal findet ein Ritual statt, innerhalb dessen Macht ausgeübt wird. Wer sich verhält wie Mollath, der die Spielregeln weder kennt noch akzeptiert, gleichwohl aber pingelig an der Straf­prozess­ordnung klebt, wird scheitern.» - Gabriele Wolff zum Fall Gustl Mollath[15]

Unverständliche Urteile

Mit der Überschrift "Karlsruher Leseschwäche" geht Volker Rieble mit den Richtern des Bundesverfassungsgerichts hart ins Gericht: Das OLG Frankfurt hatte ange­ordnet, dass die Mutter eine für das Kind begonnene Psychotherapie fortsetzen solle. Das BVerfG hat den Frankfurter Beschluss falsch ver­standen/nicht oder nicht richtig gelesen, ihn jedenfalls mit der Begrün­dung aufgehoben, die Anordnung an die Mutter die eigene Psychothe­rapie fortzusetzen, sei verfassungs­widrig.[45] Bei der Menge der Beteiligten, die nichts bemerkt haben, ist dies kein Einzelfall in der Justiz, sondern die Normalität. Damit das nicht auffällt, werden ellenlange und unverständliche Urteils­begründungen verfasst.[46]

Wenn die Beschwerdeführerin, ihre beiden Verfahrens­bevollmächtigten, der Vorprüfungs­ausschuß des BVerfG (den gibt es auch noch), das äußerungsberechtigte Land Hessen, der zuständige wissenschaftliche Mitarbeiter und die Richter der 2. Kammer des 1. Senats des BVerfG die Entscheidung des OLG allesamt dahingehend mißverstehen, daß der Mutter die Auflage erteilt worden sei, eine Psychotherapie fortzusetzen, hat das OLG eine der wichtigsten Aufgaben einer richterlichen Entscheidung, nämlich diese nachvollziehbar und verständlich zu formulieren, offensichtlich verfehlt.[45]

Beweisidealistisches Rechtssystem

Zitat: «Unser Rechtssystem ist extrem idealistisch und damit zwangsweise sehr täter­freundlich und will unter allen Umständen verhindern, daß ein Unschuldiger verurteilt wird. Es stellt also sehr hohe Anforderungen an Beweise. Dies führt praktisch dazu, daß man viele Schuldige laufen lassen muss, so daß in solcher Art rechts­idealistischen Gesellschaften viele intelligente und verteidigungs­fähige tatsächlich Schuldige zum Schaden aller frei ihren Interessen nachgehen können. Gefasst werden hauptsächlich die weniger Intelligenten und Tüchtigen ("Sünden­böcke"). Die Gesellschaft wird daher wahrscheinlich in beträchtlichem Umfang von intelligenten "Schuldigen" beherrscht, die entweder schon gar nicht zu Verdächtigen werden (wo keine Kläger, da kein Richter); die Beweise, die manchmal auch "verschwinden", reichen nicht für eine Verurteilung oder seine "Amigos" schützen ihn.

Das amerikanische Straf-Recht ist anders organisiert und hat den Mangel so hoher Beweis­anforderungen nicht, weil dort eine Jury entscheidet, ob die Beweise genügen oder nicht. Ein solches System hat - wie unseres auch - Vor- und Nachteile (in den USA ist die Rechtsfrage z. B. oft Gegenstand eines Handels).» - Rudolf Sponsel[47]

Fehlerfall im Rechtssystem

In der Rechtsprechung ist man - wie überhaupt bei mit Unsicherheiten behafteten Entscheidungen - mit zwei Fehler­quellen konfrontiert: Ein fraglicher Sachverhalt kann zutreffen oder nicht und dies kann erkannt werden oder nicht.

Sachverhalt / Entscheidung Wird als richtig angenommen Wird nicht als richtig angenommen
Sachverhalt trifft zu Richtig positiv (1 - a) Falsch positiv (a)
Sachverhalt trifft nicht zu Falsch negativ (b) Richtig negativ (1 - b)

Die Kombination der Möglichkeiten Sachverhalt und Richtigkeit führt zu folgenden grundlegenden Fällen:

  • Richtige Beschuldigung und Überführung: Jemand ist schuldig und die Beweise reichen.
  • Richtige Beschuldigung, aber nicht beweisbar: Jemand ist schuldig, aber die Beweise reichen nicht.
  • Falsche Beschuldigung und Überführung: Jemand ist unschuldig und die Beweise deuten zu Unrecht auf die Schuld.
  • Falsche Beschuldigung, die nicht beweisbar ist: Jemand ist unschuldig und die Schuld kann auch nicht bewiesen werden.

In der Statistik[wp] haben diese Fehlerarten bei Unsicherheit besondere Namen. Man nennt den Fehler, den man begeht, wenn man eine richtige Hypothese verwirft, Alpha-Fehler. Nimmt man hingegen eine falsche Hypothese als richtig an, spricht man vom Beta-Fehler. Je mehr man den einen Fehler klein macht, desto größer wird der andere. Welchen Fehler man wie klein machen sollte, das hängt von der Definition "Sachverhalt" und vor allem von der Frage­stellung ab und kann nicht von vorne­herein allgemein gesagt werden. Sind die Konsequenzen sehr groß, so möchte man vor allem den Fehler klein machen, der fälschlicher­weise einen Sachverhalt annimmt, auf den eine große Konsequenz - z. B. eine riskante Behandlung - folgt.

Als Sachverhalt in der Statistik gilt oft, zwischen zwei Größen gibt es keinen Unterschied (Null-Hypothese), also z. B. Frauen werden nicht älter als Männer (was nicht stimmt). Man sagt nun z. B., dass man diese Hypothese dann als richtig annehmen will, wenn sie in 95 % oder mehr aller Fälle stimmen sollte. Man hat dann eine Irrtums­wahr­schein­lich­keit mit einem Alpha a = 0,05 oder 5 % gewählt. Kommt in der Untersuchung nun heraus, dass im konkreten Fall a (konkret) = 0,078 ist, dann ist diese Wahr­schein­lich­keit größer als man vorher bereit war zu akzeptieren: man verwirft die Hypothese relativ zu a = 0,05 weil 0,078 > 0,05 ist.[48]

Feministische Unterwanderung der Justiz

Zitat: «Die feministische Bewegung begann nun auch die Justiz, die Polizei, Sozialarbeiter und alle Organisationen für Familien zu unterwandern. Viele Frauen bekamen von ihren Anwälten den Ratschlag, sich als Opfer häuslicher Gewalt darzustellen, um schnell eine Scheidung zu bekommen. Wenn z. B. in Kanada ein Vater von der Arbeit nach Hause kam und das Haus leer vorfand, da Frau und Kinder ausgezogen waren, wurde das "Geld absaugen" genannt. Sobald er die Polizei anrief, um seine Familie als vermisst zu melden, wurde ihm nicht gesagt wo sie waren - die Polizei sagte nur, dass Frau und Kinder sicher seien. Falls er dann nicht alles tat, was seine Frau von ihm verlangte, drohte sie zu behaupten (das wurde die Wunderwaffe genannt) er hätte seine Kinder sexuell belästigt, die er danach niemals wiedersehen dürfte.

Die Gerichte wurden durchweg ablehnend gegenüber Männern und Vätern. Das "Duluth-Modell"[wp] wurde 2006 eingeführt, eine Art Buß- und Straf­programm für Väter. Es war als Straftäter-Besserungs­programm ausgelegt und Richter wurden angewiesen, dass alle Väter zu der Schulung geschickt werden sollten, selbst wenn die ihnen vorgeworfenen Gewalt­taten widerlegt waren. Hinter diesem Modell stand aber keineswegs eine therapeutische Zielsetzung. Deren Haupt­anliegen war es die Männer, die ihre Kinder wieder sehen wollten, zu schikanieren und ihnen eine Schuld einzureden. Die Männer wurden gezwungen, sich für ihre gesellschaftliche Bevorzugung als Mann zu entschuldigen und sie mussten zugeben, dass sie, nur auf Basis der Tatsache, dass sie Männer sind, schuldig sind Frauen zu missbrauchen. Wer darauf nicht einging, durfte seine Kinder nicht mehr sehen.»[49][50]

Fehlende Unabhängigkeit

Zitat: «99 % aller Bundesbürger sind in keiner Partei, aber fast 100 % der Bundesrichter haben ein Parteibuch. So etwas nennen nur Idioten Unabhängigkeit.» - Jürgen Hass

Staat und Justiz als Pest

Zitat: «Im Buch von Bossi[wp] "Halbgötter in Schwarz" ist das Wesen der Justiz treffend beschrieben (Seite 235)
So schickte das Landgericht Lübeck am 23. Dezember 1946 einen Journalisten für fünf Monate ins Gefängnis. Am 29. Dezember 1943 war dieser von einem Militär­gericht in Stralsund zum Tode verurteilt worden. Doch nach der Verhandlung hatte er einen Polizei­beamten nieder­geschlagen und war geflüchtet. Fast ein­einhalb Jahre hatte er untertauchen können.
Als er nach dem Krieg meinte, seine Verfolgung sei beendet, wurde er in Lübeck verhaftet und wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt und versuchten Totschlags angeklagt. [Das ursprüngliche Todesurteil spielte keine Rolle mehr. Der Mann wurde auch nicht mehr wegen der zugrunde liegenden Straftat belangt.] Den angeblichen Vorsatz, der Mann habe damals den Beamten töten wollen, leitete das Landgericht Lübeck aus der Tatsache ab, dass er ein scharfer Gegner des Nationalsozialismus gewesen sei!
Das Oberlandesgericht Kiel bestätigte den Beschluss am 26. März 1947 mit der ungeheuerlichen Begründung, die "Amtstätigkeit eines Vollzugs­beamten" sei "bei pflicht­gemäßer Voll­streckung immer rechtmäßig. Deshalb muss ein Verurteilter die Voll­streckung des Urteils dulden, wenn die Entscheidung rechtskräftig geworden ist."
Der Journalist wanderte für fünf Monate hinter holsteinische Gefängnis­mauern, weil er sich vom NS-Staat nicht hatte hinrichten lassen wollen!

Jeder der mit der Justiz zu tun hat sollte wissen, genau so funktioniert Justiz.»[51]

Zitat: «Der Staat ist die Pest der Menschwerdung. Aber selbst in der Pest gibt es noch Stufen nach unten. Am untersten Ende steht die Justiz. Darüber sollte sich jeder im Klaren sein, der glaubt, Gerechtigkeit vor dem Familiengericht zu bekommen. Zur Einstimmung empfehle ich den Artikel [vorstehenden Abschnitt über] das Wesen der Justiz.
Gerade erst ist der ehemalige "Buchhalter" (94) des früheren Kazet Auschwitz zu einer Haftstrafe verurteilt worden, da erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen einstigen Wachmann in Auschwitz. [...]
Wegen Beihilfe zum Mord ist ein 92 Jahre alter ehemaliger Wachmann des Kazet Auschwitz vor der Jugendkammer des Landgerichts Hanau angeklagt worden. [...]

Nach 70 Jahren reagiert die Justiz? Was kommt als nächstes? Die Wiederholung der juristischen Tradition? Leichen erst wieder ausgraben und dann köpfen oder aufhängen?

Die juristische "Wissenschaft" hat noch mehr zu bieten. Hühner und Ziegen verurteilen und aufhängen, weil sie des Teufels sind. Menschen zu Tode schinden, damit sie genau das sagen, was die Justiz zur "Wahrheit" - sprich "Wissenschaft" - erklärt.

Man sollte zu allen Subjekten in der Justiz eine maximale Distanz halten, um sich noch im Spiegel betrachten zu können. Wer in der Justiz tätig ist, hat seine Seele verkauft und einen Pakt mit dem Teufel geschlossen.»[52]

Zitat: «Die Justiz in Deutschland war im zweiten Weltkrieg einer der Haupttäter die schwere Menschen­verbrechen verübt haben, aber von den Justiz­straf­tätern wurde offensichtlich noch keiner vor Gericht gestellt. Heute ist es auch nicht anders, im Fall Horst Arnold, Gustl Mollath usw. wurde einer der schwersten Justiz­verbrechen verübt und die Justiz­straf­täter laufen immer noch frei herum.»[53]
Zitat: «Mich wundert, wo die 12 Millionen Mitglieder der NSDAP nach dem Krieg gegangen sind. Wie vom Erdboden verschwunden.

Die Österreicher haben nach dem Krieg einen schlaue Begründung gefunden: Sie wurden verführt und können nichts dafür...»[54]

Zitat: «Zigtausende, die deutlich mehr Dreck am Stecken hatten, durften nur kurz nach dem Krieg wieder ihre Karriere in der Politik, in den Gerichten, bei Staatsanwaltschaft und Polizei, an den Schulen und Universitäten, in der Verwaltung usw. fortsetzen, ohne jemals belangt zu werden. Vor diesem Hintergrund ist es wirklich fast genauso surreal wie Ziegen verurteilen oder exhumierte Leichen köpfen, 70 Jahre nach Kriegsende zwei Greise anzuklagen, die auf der untersten Stufe der Hierarchie gestanden haben und denen noch nicht einmal durch Zeugen konkrete grausame Taten vorgeworfen werden können.

Für Familienväter, die vor deutschen Familiengerichten ihr Recht suchen, sieht es tatsächlich trübe aus. Sie können nur hoffen, durch Zufall auf so einen Richter zu treffen, wie ihn Professor Karl-Joachim Schmelz, Wirtschafts­jurist und ehemaliger Richter am Frankfurter Landgericht, auf die Frage hin, ob Deutschland [angesichts vorher vom fragenden Journalisten geschilderten Verbindungen zwischen Politik, Wirtschaft und Justiz] ein Rechtsstaat sei, beschreibt:

Wenn Sie auf einen Rechtsanwender treffen, der sich dieser Problematik bewusst ist, und nicht häufig diesem Interessen­geflecht folgt, sondern sich an seinen Amtseid auf die Verfassung erinnert, haben sie einen Diamanten gefunden - und die findet man bekanntlich nicht so oft. Nur weil es noch ein paar solcher Diamanten gibt, lohnt es sich überhaupt noch, juristisch zu arbeiten.

Aber selbst dann, wenn Vätern dieses seltene Glück zu Teil wird, dürfte die Einschätzung von Leutnant Dino, dass man sich ohne Kohle nicht an die Startlinie zu stellen braucht, in den allermeisten Fällen stimmen. Denn ohne einen fähigen Anwalt geht auch bei einem fairen Richter wahrscheinlich nur wenig und wer seine Chancen angesichts der tendenziell nach wie vor väter­feindlichen Grund­stimmung an deutschen Familien­gerichten verbessern will, muss die Idee mit dem Partei­gutachten zur Begründung der Klage aufgreifen (aber das kostet natürlich). Die Zahl der Väter, die es in den letzten Jahrzehnten geschafft haben, gegen das deutsche Unrechts­system ohne größeren Geldeinsatz nennenswerte Erfolge zu erzielen, dürfte sich im zwei­stelligen Bereich bewegen.»[55]

Scharia-Justiz in Deutschland

Ein Scharia-Richter am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht[56] zwingt konfessionslose Eltern dazu ein Zwangsgeld zu zahlen, weil diese sich gegen einen Zwangsbesuch einer Moschee ihres damals 13 Jahre alten Kindes zur Wehr setzten. Das linkslastig Kronwerk Gymnasium in Rendsburg setzte mit juristischen Mitteln alles daran, dass die Eltern zu einer Geldstrafe von 300 Euro wegen der Billigung des unentschuldigten Nichtnachkommens der Schulpflicht ihres Sohnes ("Schulschwänzen") verurteilt wurden. "Schule schwänzen", eine Praxis die links-versiffte Schulen im Rahmen des "Fridays for Future" zum Thema Klimawandel ausüben[57], die aber im Sinne von "Was Jupiter darf, darf der Ochse noch lange nicht"[wp] nicht jedem gestattet ist. Die Entscheidung ist rechtskräftig. (Beschl. v. 04.04.2019, Az. 1 Ss OWi 177/18 (63/19)).[58][59][60]

Ibrahim Ortaçer[ext], Mitglied einer DITIB-Moschee, stellte sich auf die Seite der Eltern:

Zitat: «Ich glaube, dass die Meinung der Eltern respektiert werden muss. Man hätte an der Schule in Rendsburg vorab eine gemeinsame Alternative finden können.»[61]

Sozialistische Willkürjustiz

Ich hatte gerade selbst heute morgen einen Begegnung der Dritten Art vor Gericht (allerdings Zivilrecht und ich war der Kläger) und hatte mit einer Richterin zu tun, die mir direkt erklärte, dass sie das Grundgesetz auf einem öffentlich-rechtlichen Betrieb nicht anwenden werde, weil der da zivilrechtlich gehandelt habe, und dann spiele das Grundgesetz keine Rolle. Sonstige Gesetze wollte sie auch nicht anwenden, kannte sie auch nicht. Was dazu passte, dass sie die Schriftsätze auch nicht kannte, auch das Verfahrensrecht sehr phantasievoll auslegte, also eigentlich gar nichts wusste, aber sofort im feministischen Sinne entscheiden wollte. Ist noch nicht blogreif, werde ich irgendwann mal zusammen mit anderen Vorgängen detailliert beschreiben.

Neulich habe ich von einem Gericht und einer Staatsanwaltschaft in einem Fall, mit dem ich selbst nichts zu tun hatte, bei dem ich aber Presseanfrage gestellt hatte, Antworten bekommen, wo ich mir dann auch dachte, Jura können die auch höchstens im Zoo studiert haben.


Bei mir verdichtet sich gerade sehr stark die Ansicht und Überzeugung, dass unser ganzes Rechtssystem gerade komplett den Bach runtergeht und die Juristen gerade kollektiv durchdrehen und sich in eine sozialistische Willkürjustiz im Stile der DDR verwandeln, und schriftliche Gesetze einfach gar keine Rolle mehr spielen. Den Eindruck, dass Juristen keine Rechts­findung betreiben, sondern völlig willkürlich entscheiden und dann Begründungs­findung versuchen, habe ich nicht nur schon sehr lange, sondern er wird ja auch genährt durch den Umstand, dass sie eigentlich immer erst das Urteil sprechen und danach erst an die Urteils­begründung gehen.

Einen Pastor hat es gerade erwischt, er wurde wegen Volksverhetzung verurteilt, wie katholisch.de und Yahoo berichten:

Zitat: «Das Bremer Amtsgericht hat den Pastor der evangelischen St.-Martini-Gemeinde in der Hansestadt, Olaf Latzel, wegen Volks­verhetzung verurteilt. Die Vorsitzende Richterin Ellen Best sagte am Mittwoch, der 53-jährige Theologe habe in einem auf YouTube verbreiteten "Eheseminar" zum Hass gegen Homosexuelle und Inter­geschlechtliche angestachelt. Latzels Äußerungen seien Stimmungsmache und könnten als Lizenz zum Handeln gegen diese Menschen verstanden werden, hieß es. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von drei Monaten, umgewandelt zu einer Geldstrafe von 90 Tages­sätzen à 90 Euro (insgesamt 8.100 Euro). Damit blieb es unter der Forderung der Staats­anwaltschaft, die eine Strafe von vier Monaten verlangt hatte. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. (AZ: 96 Ds 225 Js 26577/20)

Der streng-konservative landeskirchliche Pastor hatte sich im Oktober 2019 in einer "biblischen Fahrschule zur Ehe" vor 30 Paaren geäußert. Eine Aufnahme davon wurde im März mit seiner Einwilligung auf seinem YouTube-Kanal mit knapp 25.000 Abonnenten online gestellt. Im Verlauf des Seminars warnte er unter anderem, Homosexualität sei eine "Degenerations­form von Gesellschaft", und sagte: "Der ganze Gender-Dreck ist ein Angriff auf Gottes Schöpfungs­ordnung, ist zutiefst teuflisch und satanisch." Sowie: "Überall laufen diese Verbrecher rum vom Christopher Street Day[wp]."»[62]

Nun, das ist zwar auch eine derbe Ansage, zumal unlogisch und selbst­wider­sprüchlich, weil jedenfalls die männliche Homosexualität in aller Regel (Ausnahmen werden aus Männer­gefängnissen berichtet) angeboren ist, also nicht der Gesellschaft zuzurechnen wäre, sondern - wenn man schon so religiös drauf ist - sie als Gottes Werk ansehen müsste und nicht anzweifeln dürfte.

Es wirft aber erstens die Frage auf, welche Reichweite die Religionsfreiheit hat. Denn Artikel 4 GG besagt:

Zitat: «Artikel 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religions­ausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.»

Wer sich mit Verfassungsrecht etwas auskennt, merkt, dass "unverletzlich" schon eine ziemlich hohe Formulierung ist, die den Staat da komplett davon ausschließt, sich da einzumischen. Es gibt hier auch keine Eingriffs­erlaubnis wie bei manchen anderen Grundrechten, dass man sich an die Gesetze zu halten hat oder das nähere ein Gesetz regelt oder sowas.

Ich hatte das neulich im Falle Kutschera schon gerügt, den man ja auch verurteilt hatte, weil er eine Verbindung zwischen Homosexualität und Kindesmissbrauch gesehen hatte, dass das nicht nur ein Eingriff in die Forschungs­freiheit sei (anscheinend hatte das Gericht Forschung räumlich eingegrenzt, die finde nur in der Universität statt, oder sowas, sie wollten mir das Urteil aber nicht geben), und außerdem das in einem Radio­interview gesagt worden war, und Radio­interviews als Rundfunk allein dem Landesrecht unterliegen, der Bund dafür keine Regelungs­kompetenz hat, das Straf­gesetz­buch als Bundesrecht darauf nicht anwendbar ist (aus demselben Grund gibt es des Presse- und Rundfunk­privileg im Datenschutz, da das - alte, ebenso das neue, aber da kommen nun Regelungen der DSGVO dazu - BDSG Bundesrecht und deshalb auf Rundfunk nicht anwendbar ist.

Bei mir verfestigt sich gerade der Eindruck, dass die Gerichte gerade sozialistische Positionen auf allen Ebenen durchsetzen und Gesetze nur noch als unverbindliche Anregungen ansehen.

Zitat: «Der Kontext, in dem die Aussagen gemacht worden seien, mildere diese nicht ab, urteilte nun das Gericht. Die Unterscheidung zwischen Homosexuellen und Homosexualität ließ es nicht gelten. "Homosexualität ohne Menschen ist nicht vorstellbar", erklärte die Richterin.»

Was ich erstaunlich finde, weil doch die Homo-Lobby immer stärker betont, dass es Homosexualität auch im Tierreich gebe. In irgendeinem Zoo sind schwule Pinguine ja sogar die Haupt­attraktion. Also ist Homosexualität ohne Menschen durchaus vorstellbar, nur eben dann nicht, wenn Richter es gerade anders brauchen.

Zitat: «Sie betonte, das Urteil auch vor dem Hintergrund des derzeit herrschenden "Meinungs­klimas" getroffen zu haben, und appellierte: "Wir sollten uns alle dafür einsetzen, dass der Umgang miteinander wieder respektvoller wird."»

Ich fände es gut, wenn die Justiz wieder Respekt vor Grundgesetz und Grundrechten hätte und sich an Gesetze hielte und nicht Zeitgeist und Erziehung zum Thema machte.

Bei Yahoo findet sich ein bisschen was zur Begründung:

Zitat: «Laut Urteil sind die Äußerungen des höchst umstrittenen Pastors, die dieser auch als Audiodatei ins Internet stellte, nicht durch die Meinungs- oder Religions­freiheit gedeckt.»

Ich bin so begierig, die Begründung zu lesen.

Was ich mich vor allem frage:

Geht man so nur mit einem christlichen Pastor um, oder legt man an - bekanntlich noch schwulen­feindlichere - Islamisten denselben Maßstab an?

Es ist ja kein Geheimnis, dass viele Muslime der Auffassung sind, dass die Scharia Homosexualität mit dem Tode bestraft, und dafür in manchen Ländern die einschlägige Strafe ist, von einem höheren Haus geworfen und anschließend ergänzend gesteinigt zu werden[63], wie 2015 von einem Fall (doppelsinnig) berichtet wurde, wo einer den Abwurf aus dem 7. Stock noch überlebt und die Steinigung dann noch mitbekommen hatte.

Da würde mich jetzt mal interessieren, ob da dann dieselben Maßstäbe angewandt werden, ob also bezüglich Schwuler dieselben Grenzen der Religions­freiheit für Katholiken und Muslime gelten.

– Hadmut Danisch[64]

Feministische Rechtsprechung

Blogger Hadmut Danisch erläutert anhand eines Beispiels, wie der Rechtsstaat in Deutschland geschleift und durch Willkür und rot-grün-feministische Gesinnungsjustiz ersetzt wird:

Angela Pfeifer-Eggers fing da also an, noch gut gelaunt, dass man ja schon dieses Parallel-Urteil (das oben beschriebene Guski-Urteil) habe, und der da sowieso alles viel besser und schöner begründet, als sie es selbst je könnte und hurra und ganz toll, und das damit ja alles schon geklärt sei, und das alles so in einer gut gelaunten Konsensstimmung, als ob wir uns jetzt alle darüber freuten, dass die Arbeit schon gemacht sei. Und die hatte erkennbar irgendwie erwartet, dass ich mich da jetzt freue, dass die Sache doch schon so schön zu meinem Nachteil geklärt ist, weil wir uns die Arbeit sparen und eigentlich gleich urteilen können, Prozess in zwei Minuten erledigt.

Da merkte ich so gleich in der ersten Minute: Hier stimmt was nicht.

Ich habe dann ihre Hymne auf das Guski-Urteil unterbrochen, und klargestellt, dass ich mich ihrem Jubel über das Guski-Urteil keineswegs anschließe, sondern es für völligen Pfusch und durchgehend fehlerhaft und rechtswidrig halte.

Und dann merkte ich, wie die Frau völlig davon überrascht war. Die hatte überhaupt nicht damit gerechnet, dass ein anwaltlich nicht vertretener Informatiker in Jeans und Schlabberpulli sich nicht von einem so schönen Schwafelurteil beeindrucken und plattmachen ließ.

Da hatte ich dann mal eingehakt. Wieso sie denn nicht wisse, dass ich Einwendungen gegen das Guski-Urteil erhoben hatte. 19-seitiger Schriftsatz vom 16.10.2020, nur dazu. Ob sie den etwa nicht gelesen habe, wenn sie gleich zum Urteil ansetze.

Der kann nicht verloren gegangen sein, denn alle Schriftsätze hatte ich persönlich bei Gericht eingeworfen und meinen Schriftsatz vom 17.11.2020, in dem ich darauf bezug nahm und den ergänzte, hatte sie zu Verhandlungs­beginn noch selbst dem Gegenanwalt übergeben. Spätestens als ich gefragt hatte, hätte sie sagen müssen, dass ihr der Schriftsatz nicht vorliegt.

Die wusste überhaupt nicht, was ich vorgetragen hatte.

Die dachte, sie schreibt einfach dieses andere Urteil ab und fertig. Ende und aus. [...]

Wurde die pampig.

Das machten wir jetzt nicht, sie habe jetzt keine Lust auf Beweisaufnahme.

Da habe ich wieder eingehakt, und gemahnt, dass es hier nicht nach dem Lustprinzip gehe, und wir nicht das machen, worauf sie gerade Lust habe, und das lassen, wozu sie keine Lust habe. Wenn ich einen Beweisantrag stelle, dann müsse sie den protokollieren und förmlich darüber beschließen, warum sie dem nicht folge. Die Sache ist nämlich die: Beantragen kann man, was man will. Ich kann auch beantragen, dass wir jetzt alle zusammen ins Freibad gehen und die Rechtsfindung durch Wettschwimmen betreiben. Natürlich wäre das völliger Blödsinn und unzulässig - aber es ist ein gestellter Antrag, als Prozesshandlung zu protokollieren und die Unzulässigkeit durch einen - ebenfalls zu protokollierenden – Beschluss festzustellen. Uralter Anwaltstrick, wenn sich Richter weigern, etwas ins Protokoll aufzunehmen: Man beantragt, es ins Protokoll aufzunehmen. Selbst wenn das Gericht es ablehnt, muss es dann trotzdem im Protokoll stehen. Verfahrensjudo.

Also habe ich sie zur Rede gestellt: Ich habe als Kläger eine Verfahrens­handlung vorgenommen und nicht eine unverbindliche Anregung zur allgemeinen Unterhaltung gegeben. Wieso sie die nicht protokolliere.

Sie hat sie nicht protokolliert, weil sie sie nicht protokollieren konnte. Sie wusste überhaupt nicht, dass ich Beweisanträge gestellt habe, welche, wieviele, in welchen Schriftsätzen. Sie wusste auch nicht, dass ich nur einen gestellt hatte, den aber wiederholt hatte.

Sie hatte meine Schriftsätze nie gelesen.

Ich habe es dann mit Rechtsargumenten versucht.

Grundgesetz hat sie nicht interessiert.

Zum AGG sagte sie dann, das AGG fände auf privat­rechtliche Geschäfte keine Anwendung, und um ein solches handele es sich hier.

Ach, echt jetzt? Wenn das AGG auf privatrechtliche Geschäfte keine Anwendung findet, warum hat es denn dann einen ganzen Abschnitt Schutz vor Benachteiligung im Zivil­rechts­verkehr über zivil­rechtliche Schuld­verhältnisse?

Die kannte das AGG überhaupt nicht. Hatte da anscheinend noch nie reingesehen und wusste nicht, was drin stand.

Da habe ich dann drin gebohrt. Ich hatte mir die oben erwähnte Doppelseite (siehe Tabellen­auszug oben) des Handbuchs Diskriminierungs­rechts und der Auskunft der Antidiskriminierungsstelle des Bundes[wp] ausgedruckt und mal hochgehalten. Und sie mal gefragt, was sie da so von § 2 AGG wisse. (Natürlich nichts.) Ob ihr nicht bewusst wäre, dass § 2 Abs. 1 Nr. 6 geschlechts­bezogene Fahrpreis­unterschiede ausnahmslos für unzulässig erkläre.

Nöh, wusste sie nicht. Stattdessen patzige Antwort, dass ihr dieses Schriftstück nicht vorliege.

So? Das liege ihr nicht vor?

Das ist kein "Schrifstück", das ist ein Rechts­kommentar. Und den habe sie in einer mündlichen Verhandlung gefälligst zu kennen, denn als Richterin habe sie von Amts wegen das anzuwendende Recht zu ermitteln und zu kennen, und zwar vor der Verhandlung.

Nix.

Kannte das anzuwendende Recht nicht.

Hatte sich das so vorgestellt, dass sie mal mit dem anderen Urteil wedelt und fertig. Aber wollte noch in der Verhandlung urteilen. [...]

Die Rechtsquellen der Richterin Pfeifer-Eggers

Ich habe ja schon viel erlebt. Und bin hart im Nehmen.

Aber dann kam was, wo selbst ich dann dachte, jetzt haut's mich vom Stuhl, ich bin bei der versteckten Kamera, gleich kommt Guido Cantz rein und lädt mich in die Show ein.

Irgendwann in diesem Durcheinander von Chaos von Abklatsch einer Verhandlung musste sie dann ja auch mal irgendwann sagen, was sie meint. Was denn nun eigentlich zugunsten der BVG spricht. Ich hatte ja auf Grundgesetz, AGG, EU-Recht und Personen­beförderungs­gesetz verwiesen, also immerhin vier Normen genannt, die zwingend zur Rechtswidrigkeit dieses Frauen­fahr­scheines führten.

Und wie begründete sie, dass sie es anders sieht?

Kraftfahrzeugversicherung
Sie habe einen Kraftfahrzeugversicherungsvertrag, der für Frauen billiger sei. Später teilte sie schriftlich mit, siehe unten: Ihr Vertrag ist von 1986. Sämtliche Normen, die das verbieten, sind erst danach entstanden.
Also, meint sie - als Richterin - das müsse doch rechtmäßig sein, wenn Männer und Frauen unterschiedliche Preise zahlen. Weil das bei ihrer KFZ-Versicherung so sei.
Damenoberbekleidung
Sie ließ ihrem Unmut freien Lauf darüber, dass ein Anzug für Frauen mehr koste als für Männer, auch wenn es derselbe Schnitt und derselbe Stoff wäre. Sie müsse immer mehr zahlen als Männer (Warum kauft sie dann nicht den für Männer?)
Deshalb sei es nur gerecht, wenn Männer beim Fahrschein mehr zahlen.

Ich habe gedacht, ich sei zum falschen Eingang rein und versehentlich in die Klapsmühle gegangen.

Denn normalerweise ist das ja so, dass der blutige Rechtslaie, der wirklich gar keine Ahnung von Recht hat, mit solchen Argumenten kommt, aber mein Nachbar, der Ottokar, der hatte doch früher mal eine Versicherung, die ... oder sowas wie, das ist doch jetzt mal ausgleichende Gerechtigkeit, wenn mal der andere der Dumme ist. Deshalb gibt es ja die Anwaltspflicht, damit Leute vor Gericht nicht so einen Laienkäse daherreden, und der Jurist sagt dann, so geht es nicht, und ein Vertrag von 1986 macht nicht das Recht, und ein Unrecht ist nicht der Ausgleich für ein anderes, sondern hier geht es nach Gesetzen, die angewandt werden.

Hier sitze ich als Informatiker in einem Gerichtssaal und versuche, einer Richterin mit der "Befähigung zum Richteramt" klarzumachen, dass es nach Gesetzen und nicht nach Lust, Laune und Omas Vorkriegs­vertrag geht? Die schon nicht wusste, dass sie Anträge zu protokollieren, Schriftsätze zu lesen und die Rechtslage zu kennen hat?

Der Befangenheitsantrag

Das liest sich jetzt so lang, aber die Verhandlung hat ja nur knapp 15 Minuten gedauert. Ist ja Massenbetrieb am Amtsgericht. Ich habe die dann erst mal vom Urteilen abgehalten, indem ich Schrift­satz­frist beantragt habe. Sie habe ja selbst gesagt, dass sie den Ausdruck aus dem Kommentar nicht kenne, also müsse ich da vortragen. Und mich in die Markt­situation der Damen­ober­bekleidung einarbeiten.

[...] Ich habe unterwegs überlegt, was ich da jetzt mache. Wie sollte ich diesen Schwachsinn mit dem KFZ-Versicherungs­vertrag und der Damen­ober­bekleidung jemandem beweisen? Ich habe ja keine Zeugen. Protokollantin und Gegenanwalt würden das wohl kaum bestätigen. Da erklärt mich doch jeder für verrückt und lehnt das als frei erfunden ab, wenn ich behaupte, sowas in einem Gerichtssaal erlebt zu haben. Das glaubt mir doch kein Mensch.

Aber nichts zu machen geht ja auch nicht.

Also bin ich schnurstracks nach Hause, Rechner angeworfen, Richter­ablehnung wegen Befangenheit geschrieben, dass die Tastatur gequalmt hat. Fax ging um 11:21 raus.

Und das nicht nur wegen der Verletzung rechtlichen Gehörs und weil sie urteilen wollte, ohne Schriftsätze und Rechtslage zu kennen. Ich habe zum ersten Mal in einen Befangenheits­antrag reingeschrieben,

  • dass ich anzweifle, dass es sich bei der erschienenen Person um den bei Gericht angestellten Richter handelt, weil diese Frau bei mir den Eindruck hinterlassen habe, als habe sie keinerlei juristische Kenntnisse, können niemals Jura studiert oder gar die Staatsexamen abgelegt haben,
  • dass ich frage, ob die Richterin betrunken war. Ich habe ein derartig irrationales und substanz­unfähiges Verhalten vor vielen Jahren schon mal bei einem Kollegen erlebt. Es stellte sich raus, dass er Pegeltrinker war und immer zwei Flaschen Sprit in der Schreib­tisch­schublade hatte.
  • dass ich wörtlich gefragt habe, ob die Richterin noch alle Tassen im Schrank hat.

[...] Zu meiner Überraschung hat eine andere Richterin das dann doch vertieft untersucht, indem sie gleich mehrmals die Stellung­nahmen dieser Richterin eingeholt und sie mir zur Erwiderung vorgelegt hat. Anscheinend hat das schon Wirkung hinterlassen.

Damit mir der Leser das - und auch die Sache mit dem KFZ-Vertrag und der Damen­bekleidung - glaubt: Die Stellung­nahmen der Richterin vom 2.12.2020[ext] und vom 27.1.2021[ext]. Immerhin schreibt sie den Käse mit Versicherung und Anzug schon gleich selbst. Wenn man schreibt, dass es nicht Aufgabe des Klägers ist, sich um die Einkleidung der Richterin zu kümmern, und es hier nach Gesetzen und der Rechtslage von heute und nicht nach ihrem KFZ-Versicherungs­vertrag von 1986 geht, dann hat man sie "geschlechts­bezogen beleidigt".

Der Befangenheitsantrag wurde abgelehnt.

Zitat: «Dass die Abteilungsrichterin den Beweisantrag des Klägers nicht in das Verhandlungs­protokoll aufgenommen hat, entspricht § 160 ZPO. Diese Vorschrift bestimmt, welche wesentlichen Vorgänge in das Protokoll aufzunehmen sind. Ein Beweisantrag gehört nicht dazu.»

Das habe ich anders in Erinnerung. Da steht nämlich in § 160 Absatz§ 2 "Die wesentlichen Vorgänge der Verhandlung sind aufzunehmen.". Und Verfahrens­handlungen, zu denen die Anträge gehören, sind wesentlich. Unter anderem deshalb, weil beispielsweise ein Berufungs­gericht oder eine Revision das prüfen würde und ein übergangener Beweisantrag ein Berufungs- oder Revisions­grund wäre. Oder auch, weil man sich eben nicht darauf berufen kann, wenn man versäumt hat, ihn zu stellen.

Zitat: «Eine Verletzung rechtlichen Gehörs ist nicht ersichtlich. Wie den Ausführungen des Klägers zu entnehmen ist, hat eine Erörterung der Sach- und Rechtslage im Verhandlungs­termin stattgefunden. Die Prozess­leitung entsprach mithin §§ 136, und 137 ZPO. Gemäß § 136 Abs.§ 4 ZPO kann das Gericht die Verhandlung schließen, wenn nach seiner Ansicht die Sache vollständig erörtert wurde.»

So ist das jetzt. Das Gericht muss die Schriftsätze nicht mehr lesen. Und auch die Gesetze nicht. Es reicht, eine Viertel­stunde Verhandlung abhzuhalten und einen von Versicherungs­verträgen zu erzählen.

Zitat: «Ohne Erfolg trägt der Kläger vor, die Rechts­meinung der Richterin am Amtsgericht Pfeifer-Eggers lasse geltendes Recht außer Acht und offenbare eine fehlende Sachkunde. Insofern ist zu beachten, dass unrichtige oder für unrichtig gehaltene Rechts­auffassungen des abgelehnten Richters grundsätzlich kein Ablehnungs­grund sind (vgl. BGH NJW-RR 2012, 61). Die Möglichkeit einer Richter­ablehnung dient nicht der Fehler- und Verfahrens­kontrolle (vgl. BGH NJW 2002, 2396), hat nämlich nicht den Sinn, den abgelehnten Richter zu einer Änderung seiner Rechts­auffassung zu veranlassen.»

Früher mal galt das als Befangenheit[wp], wenn der Richter keine Lust hatte, sich mit der Sache zu befassen und wenigstens das anzuwendende Recht zu kennen. Heute ist das anders, denn die Befangenheit diene nicht dazu, den Richter von Fehlern abzuhalten. (Welchem denn sonst? Worum geht es denn sonst als um die Frage, ob das Urteil stimmt oder nicht?)

Zitat: «Dass die Abteilungs­richterin vorliegend keine willkürliche oder unsachliche Rechts­auffassung vertreten hat, zeigt bereits ihre ausdrückliche Bezugnahme auf das Urteil in einem Parallel­rechts­streit zum Aktenzeichen 16 C 5033/19, welches unter Bezeichnung der einschlägigen Rechts­grundlagen dezidiert und sachlich, keineswegs also feministisch-politisch oder laienhaft begründet ist.»

Geisteswissenschaftler: Jeder Mist wird zum Beweis, indem ein Zweiter ihn zitiert. Sobald etwas zitiert wird, ist es nicht mehr anzuzweifeln.

Und rechtliches Gehör beinhaltet nicht, dass ein Richter noch irgendwie beachten oder auch nur lesen müsste, was man dazu vorträgt, dass das Urteil, von dem er abschreiben will, fehlerhaft sei. Wenn die Richterin völlig ignoriert, was man vorträgt, dann ist das jetzt sachlich und nicht willkürlich. Man kann jeden Mist entscheiden, solange es der erste Richter schreibt und der zweite Richter abschreibt.

Zitat: «Dass die Richterin dem Kläger im Verhandlungs­protokoll eine Stellungnahme von 3 Wochen auf die gerichtlichen Hinweise eingeräumt hat, zeigt, dass die Richterin dem Kläger ausdrücklich Gelegenheit gegeben hat, seinen Rechts­stand­punkt weiter zu begründen. Rechtliches Gehör wurde im Anschluss an die mündliche Verhandlung mithin ausdrücklich gewährt.»

Wenn der Richter vor der Verhandlung nicht liest, was man schreibt, ist das keine Verletzung des rechtlichen Gehörs, wenn man nach der Verhandlung noch 3 Wochen bekommt, um etwas zu schreiben, was er dann auch nicht liest. Denn was ich danach geschrieben hatte, wird im Urteil auch überhaupt nicht beachtet.

Zitat: «Vorläufige Meinungs­äußerungen, durch die sich das Gericht noch nicht abschließend fest gelegt hat, bilden ohnehin keinen Ablehnungs­grund (vgl. Zöller-Vollkommer, ZPO, 31. Auflage, § 42 ZPO - Rn. 26 m.w.N.).»

Demnach könnte man Richter wegen Äußerungen in der Verhandlung gar nicht mehr ablehnen, weil die immer nur vorläufig seien. Dass die gleich damit anfing, dass das andere Urteil so toll und die Sache schon erledigt wäre, interessiert nicht mehr. "Abschließend" wäre dann nur das Urteil, und nach einem Urteil kann man Richter nicht mehr (d.h. es geht theoretisch schon, aber praktisch nicht, weil kaum ein Jurist diese Sonderfälle kennt, und es einem Nicht­juristen auch niemals glauben würde) ablehnen.

Heißt im Ergebnis: Richter kann tun und lassen, was er will, muss die Schriftsätze nicht mehr lesen, die Gesetze nicht mehr kennen, kann Beweisanträge ignorieren, nur noch Willkür- und Moralgerichte.

Das Urteil

Ursprünglich wollte sie ja sofort am Ende der Verhandlung urteilen.

Hat sich dann doch etwas gezogen, sie haben den Verkündungstermin einige Male verschoben. Nachdem das mit dem Abschreiben nicht ging, und sie jetzt wohl doch meine Schriftsätze lesen musste, hat es dann doch ein paar Monate gedauert.

Diese Woche kam das Urteil 15 C 278/20[ext].

Klage abgelehnt, volle zwei Seiten Begründung. Grundgesetz? EU-Recht? Personenbeförderungsgesetz? Interessiert alles nicht.

Zitat: «Nach § 20 AGG ist es im Zivil­rechts­verkehr durchaus zulässig Waren und Dienstleistungen geschlechts­spezisch anzubieten, sofern dies sachlichen Kriterien Rechnung trägt. Dem liegt der gesetz­geberische Gedanke zugrunde, dass durch das AGG nur die rechts­widrige, sozial verwerfliche Ungleich­behandlung (Diskriminierung) unterbunden werden soll (BT-Drs. 16/1780, S. 30, 43).»[65]

Das Gesetz gilt nur für die verwerflichen Fälle.

Männer bevorzugen = verwerflich

Frauen bevorzugen = nicht verwerflich

Fertig.

Fortsetzung demnächst: Migranten bevorzugen = nicht verwerflich.

Alles außer weiße Männer bevorzugen = nicht verwerflich.

Weiße Männer bevorzugen = verwerflich.

Reine Moral­rechtsprechung.

Zitat: «Ein sachlicher Grund für die unterschiedliche Behandlung liegt gem. § 20 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AGG insbesondere dann vor, wenn besondere Vorteile gewährt werden und ein Interesse an der Durchsetzung der Gleichbehandlung fehlt. Wann dies der Fall ist, ist eine Frage des Einzelfalles, die unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben zu beantworten ist (BT-Drs. 16/1780, S. 43; Grüneberg, in: Palandt, 2020, § 20 AGG Rn. 2). Bei dem streitgegenständlichen Ticketverkauf zu vergünstigten Preisen fehlt es an einem solchen Interesse 1. S. d. § 20 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AGG, da es sich um eine einmalige Marketingmaßnahme der Beklagten handelte, mit der das Ziel verfolgt wurde, Neukunden zu gewinnen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch keinesfalls alle Frauen ein vergünstigtes Jahresticket erwerben konnten.»[65]

Es ist keine Diskriminierung, weil Männer ja gar kein Interesse haben, Tickets günstiger zu kaufen. Männer bekommen so viel Geld, dass ihnen jedes Interesse fehlt, Tickets günstiger zu kaufen.

Außerdem konnten keinesfalls alle Frauen so ein Ticket kaufen, und deshalb ist es keine Diskriminierung, weil beispielsweise die aus München keines kaufen konnten. Die in Hamburg auch nicht.

Mich würde mal interessieren, warum die sich dann so über männliche Firmenvorstände aufregen, es können ja auch nicht alle Männer in die Vorstände.

Zitat: «Tatsächlich konnten die Tickets nur an einem Automaten am Alexanderplatz an einem Tag erworben werden. Danach konnten sehr hoch geschätzt maximal 500 Frauen von mindestens niedrig geschätzt 500 Tausend potenziellen Kundinnen mithin 0,1 % ein Jahresticket um 21 % verbilligt enverben d.h. die Verbilligung für alle weiblichen Kundinnen betrug maximal 0,021 %. Tageskarten konnten an einem von 365 Tagen verbilligt erworben werden. Daraus folgt eine Begünstigung aller potentiellen weiblichen Kunden von höchstens 0,06 %. Der Charakter als reine Marketing­maßnahme ergibt sich außer aus der nur eintägigen Aktion und der sehr geringfügigen Bevorzugung daraus dass, die Beklagte im Rahmen der streit­gegenständigen Aktion die gesellschaftliche Diskussion um den Equal-Pay-Day genutzt hat, um auf ihre Produkte aufmerksam zu machen und sich als Unternehmen mit bestimmten Werten in der Öffentlichkeit zu präsentieren. Hierdurch sollten insbesondere weitere Frauen als Neukunden gewonnen und an das Unternehmen gebunden werden. Die Durchführung solcher Werbemaßnahmen stellen anerkannter­maßen einen sachlichen Grund i. S. d. § 20 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AGG dar (h. M.: AZ 16 C 5033/19; Grüneberg, BT-Drs. 16/1780, S. 44; AG Mitte, Urteil v. 15.09.2020 in: Palandt, 2020, § 20 AGG Rn. 5).»[65]

Ach, gar.

Davon, dass das Frauenticket nur Neukundinnen offensteht, stand da nichts.

Sie fragt nicht etwa die beklagte BVG, wieviele sie da verkauft hat, oder macht eine Beweisaufnahme oder sowas, sie schätzt einfach "sehr hoch geschätzt maximal 500 Frauen".

Man schätzt jetzt einfach für Gerichtsurteile.

Die Morgenpost schreibt: "BVG verkaufte mehr als 3500 Frauentickets".[66]

Rechtliches Gehör

Rechtliches Gehör? Gibt's nicht mehr. Schriftsätzlich vortragen kann man, was man will, aber das stört ja auch keinen.

Nichts von dem, was ich vorgetragen habe, taucht im Urteil auf.

Richter sind jetzt freischaffende Künstler. Urteile werden geschrieben wie ein Beitrag für einen feministischen Sammelband. Man stellt halt seine Sicht der Dinge dar, und ignoriert einfach alles andere. Als ob man nicht ein Urteil, sondern ein marxistisch-feministisches Gerechtigkeits­gutachten bekommt. Wie ich schon so oft schrieb: Richter betreiben schon lange keine Rechts­findung mehr. Sie machen, was sie wollen, und betreiben dann Begründungs­findung. Angetrieben durch Gerechtigkeits­trend und Poststrukturalismus. Die wollen konstruieren und dekonstruieren, nicht Recht kennen. Wäre ja auch zu anstrengend. Heißt ja auch in den Gender Studies, Richter sollten sich nicht mehr mit geschriebenen Gesetzen aufhalten, sondern nur noch nach Gerechtigkeits­gefühl urteilen.

Das war früher mal so üblich, und man nannte es "rechtliches Gehör", dass in einem Gerichtsurteil stand, was die Parteien vorgetragen haben, und warum das Gericht dem folgt oder auch nicht. Da hätte dann dringestanden, dass der Kläger meint, dass das Frauenticket gegen Art. 3 GG verstößt, das Gericht aber kein Grundgesetz anwendet, weil man der Meinung ist, dass der Staat bei privatrechtlichen Geschäften nicht an das Grundgesetz gebunden sei. Dann hätte auch jeder Leser bei Verstand die Frage nach Suff und Staatsexamen gestellt.

Zitat: Ǥ 313a ZPO
Weglassen von Tatbestand und Entscheidungsgründen
(1) Des Tatbestandes bedarf es nicht, wenn ein Rechtsmittel gegen das Urteil unzweifelhaft nicht zulässig ist. In diesem Fall bedarf es auch keiner Entscheidungsgründe, wenn die Parteien auf sie verzichten oder wenn ihr wesentlicher Inhalt in das Protokoll aufgenommen worden ist.
[...]

§ 495a ZPO
Verfahren nach billigem Ermessen

Das Gericht kann sein Verfahren nach billigem Ermessen bestimmen, wenn der Streitwert 600 Euro nicht übersteigt. Auf Antrag muss mündlich verhandelt werden.»

Das nimmt sie dann als Begründung, auch das Gehör gleich wegzulassen.

Moral- statt Rechtsstaatsgerichte

Effektiv sind Gesetze und geltendes Recht bedeutungslos geworden. Sie sind nur noch copy-paste-Angebote für Zitier­juristen aus der Plagiats­generation. Nur noch so ein Angebot von Textbau­steinen und Versatz­stücken. Es wird nicht mehr juristisch geurteilt, sondern geistes­wissen­schaftlich-soziologisch daher­geschwafelt und nur noch das erwähnt, was einem in den Kram passt.

Die feministisch rot-rot-grüne Zukunft

Nachdem ich gerade mit der großen Keule unterwegs war, nun etwas feines:

Ist dem Leser etwas aufgefallen?

Ist dem Leser aufgefallen, was nicht im Urteil steht?

Es steht nichts mehr davon drin, dass Frauen weniger Geld bekämen.

Die BVG und das vorlaufende Urteil hatten das noch darauf gestützt, dass Frauen ja weniger verdienten und man dies ausgelichen könne, dürfe, müsse. Ausgleich einer Benachteiligung. Nun hatte ich aber vorgetragen, dass sie nicht in der Lage sind, Statistiken zu verstehen, und dass im Osten Frauen mehr als Männer verdienen. Und plötzlich verschwindet das ganze Motiv des Ausgleichs von geringerem Lohn. Es steht als Bedingung nicht mehr drin, dass Frauen irgendwie benachteiligt sein müssten, um sie bevorzugen zu können.

Wenn man das jetzt genau liest, ist das einfach eine PR-Aktion, die im Belieben jedes Unternehmens stehe. Die BVG habe versucht, mehr Kunden zu gewinnen, und das genüge schon, um Frauen billigere Tickets zu verkaufen als Männern.

Man tut nicht mal mehr so, als wären Frauen benachteiligte Opfer, deren Nachteile man ausgleichen müsse. Kaum verdienen sie mehr, ist der ganze Diskriminierungs­schutz für die Katz' und einfach weg, und ist es plötzlich zulässig, geschlechts­bezogene Preise zu machen, weil es nur noch um die Frage geht, ob es "verwerflich" ist und oder nicht und ob man es den anderen noch gestattet, sich daran zu stören. Eben noch waren Frauen die gequälten Wesen, denen man milde Preise machen musste, damit sie nicht meilenweit zu Fuß laufen müssen, aber Männer ... nein, also Männer könnten kein Interesse daran haben, auch günstigere Tickets zu bekommen.

Bewertung

Das war wieder mal so eine typisch feministisch-linke Testaktion, die ausloten sollte, wie groß der Widerstand ist. Machen die ja häufig so.

Gibt es keinen Widerstand, dann macht man das künftig immer so.

Gibt es Widerstand, dann heißt es, was regt Ihr Euch auf, das war doch nur eine einmalige Aktion. Oder Satire. Satire darf alles.

Hier kam wohl noch der Versuch dazu, mittels manipulierter Rechtsprechung - ich weiß es nicht mit Sicherheit, aber ich vermute stark, dass diese andere Voraus­läufer­klage eine Art False-Flag-Aktion war, um eine möglichst schlecht gemachte und schnell abzulehnende Klage zu liefern - um nach dem typischen linken Vorgehens­schema der "strategischen Prozess­führung" Präzedenz­fälle schafft, von denen man dann weiß, dass die als kurze Schlagwort­sätze in die Rechts­literatur gehen und alle anderen Gerichte davon einfach so abschreiben ohne groß nachzudenken.

Was hier gelaufen ist, was ich vorgetragen habe, wo die Fehler sind - all das sieht man dann nicht mehr. Man sieht nur zwei Urteile, und in der Presse wird stehen, dass auch eine zweite Kammer die zweite Klage abgewiesen hat. Obwohl das ganze Ding von vorne bis hinten fake, faul und Schrott ist, steht das dann als Rechtsprechung in der Literatur, und Juristen schreiben wirklich jeden Schwachsinn voneinander ab. Ich habe das schon so oft erlebt, wie da irgendein Blödsinn nach dem Schema "stille Post" entsteht, oder die Rechtsmeinung genau das Gegenteil der Urteils­begründung ist, weil die Leute nicht die Urteile und Begründungen lesen, sondern das in den Kommentaren auf einen halben Satz eingedampft wird und die Juristen dann nur noch aus dem Kommentaren abschreiben.

Der nächste liest dann, dass es schon zwei Urteile gibt, die Frauen­fahrscheine für zulässig halten. Und dann entsteht daraus eine Lawine und daraus die herrschende Meinung.

Und ich habe den sehr starken Eindruck, dass das der eigentliche Grund für dieses Frauenticket war. Denn, wie oben gezeigt, sind Frauen in Berlin ja höher und nicht niedriger bezahlt, und eigentlich bringt es den Frauen auch nichts. Aber hier hat man halt die nötige korrupte Richterschaft. Vor Jahren sagte mir mal ein Berliner Politiker mit Kontakten zum Richterwahl­ausschuss, dass Richter in Berlin schon lange nicht mehr nach Befähigung, sondern nur noch nach linker Gesinnung ausgesucht werden. Es geht nicht mehr darum, Recht zu sprechen. Es geht darum, Marxismus zu sprechen, als Rechtsprechung, als "für Recht erkannt" auszugeben. Die Gesellschaft auf links zu ziehen.

Künftig wird es jede Menge PR-Aktionen mit Frauen­preisen geben. E-Autos. Handys. Und so weiter. Weil die ja alle neue Kunden gewinnen wollen.

Die nächste Station sind dann Rassentarife.

Unterschiedliche Ticketpreise nach Hautfarbe. Und Herkunft. Und Religion. Weiße Männer zahlen natürlich den vollen Preis, alle anderen bekommen Rabatte.

Und wisst Ihr, wie sie das alles dann nennen?

Sie nennen es "Gerechtigkeit".

Und sie nennen es die "Befähigung zum Richteramt".

– Hadmut Danisch[67]

Eingeschränkter Horizont

Zitat: «In der Justiz wirken viele Menschen mit "eingeschränktem Horizont". Wenn die ihre Einschränkungen zusammenlegen, haben sie keine Sicht mehr auf die Realität.

Merke:
Eine Kommission kann Beschlüsse fassen, die dümmer sind als das dümmste Mitglied der Kommission!»[68]

Abschreckung durch das Strafsystem

Zitat: «Bekannt ist, dass hier in Berlin schon manche ihr Geschäft aufgeben mussten, weil sie durch die hohe Zahl an Laden­diebstählen - wenn man Zeitungs­artikeln glauben darf, sind es mitunter keine Laden­diebstähle mehr, sondern ganze Banden, die einfach einfallen und plündern, einfach reinkommen und fast alles mitnehmen - ruiniert sind. Die Menschenwürde dieser Ladenbesitzer wurde von der Justiz meines Wissens noch nie thematisiert.

Und dass Bestrafungen hier sehr selten sind, ist auch bekannt. Wir haben weder quantitativ ausreichend Strafkapazität - die Berliner Gefängnisse sind randvoll, deshalb gibt es nur noch selten und nur wenige Gefängnis­strafen, weil kein Platz mehr ist - noch qualitativ wirksame Strafen. Manche Migranten haben ja selbst schon warnend darauf hingewiesen, dass wir keine Abschreckung haben, weil das schlimmste, was wir an Strafen haben, unsere Gefängnisse, mit den Maßstäben aus diesen Ländern als Wellness-Urlaub zählt. Ich hatte das ja neulich schon berichtet, dass mir ein Taxifahrer in Kapstadt erläuterte, dass die Leute dort schon allein deshalb kriminell werden, schwere Straftaten begehen und sich absichtlich schappen lassen, weil man in den auf politisch korrekt getrimmten Gefängnissen dort inzwischen viel besser und luxuriöser lebt als in den Townships, dass man da all das bekommt, wovon die in den Townships nur träumen könnnen (Wasser, beheizt, trocken, eigenes Bett, frische Bettwäsche, Toilette, drei Mahlzeiten am Tag, Strom, Fernseher, medizinische Versorgung).

Wir haben in der Tat das Problem, dass unsere Rechtssystem und unser Staat auf einer Abschreckung durch ein Strafsystem beruht, das

  • am Maßstab unserer Lebens­umstände orientiert ist, um als Strafe eine Verschlechterung der Lebens­umstände durch eine Haftstrafe herbeizuführen,
  • in seiner Strafwirkung auch und wesentlich auf kultureller Konvention beruht, Uh, ein Strolch, der im Knast sitzt, sowas tut man ja nicht,
  • darauf beruht, dass einer Straftat mit hoher Wahrscheinlichkeit auch eine Strafe folgt.

Das alles wird hier wirkungslos. Und Verschärfungen sind grundgesetz­rechtlich, wirtschaftlich und politisch nicht durchsetzbar, wohl nicht möglich.

Im Ergebnis haben wir einen Staat, der sich durch seine eigenen Regeln am Selbsterhalt hindert, denn ohne wirksames Strafsystem fällt alles zusammen. Der Staat beansprucht ein Gewaltmonopol[wp], das er selbst nicht mehr wahrnimmt - oder nur noch zur Unterdrückung von Meinungen und Eintreiben von Steuern.

Nun halte ich Gewalt - und ebenso den Aufruf dazu - generell für verwerflich, und stimme grundsätzlich damit überein, dass man das bestrafen sollte. Unsere moderne Gesellschaft beruht darauf, dass Gewalt hier keinen Raum hat. Anders geht's nicht.

Für sehr kritisch halte ich das aber dann, wenn der Staat selbst keine Alternative mehr bietet. Ich halte es für systematisch problematisch, wenn man eine Meinung als strafbar einstuft und verbietet, es aber keinen offiziellen Standpunkt des Staates mehr gibt, wie mit der Situation umzugehen ist, wenn es nur noch auf "Maul halten und gehorchen" hinausläuft. Bisher ist nicht zu sehen, wie der Staat mit der Problem­stellung umgeht, oder sie auch nur auf dem aktuellen Niveau zu halten versucht. Einbrüche, Taschen­diebstähle, Raub­überfälle, Drogen­handel werden in Berlin eigentlich nicht mehr verfolgt, sofern sie nicht gerade außer­gewöhnlich sind oder Führungs­ebenen der organisierten Kriminalität betreffen. Und damit der Staat, der mit seinem Facebook-Strafrecht vorgibt, Gewalt bekämpfen zu wollen, im Ergebnis die Gewalt noch fördert. Im Kleinen wird selbst eine verbale Entgleisung als Gewalt verfolgt, aber im Großen wird Gewalt nicht mehr verfolgt, als politisch korrekt ausgegeben.

Meine Prognose ist, dass das nicht mehr lange durchzuhalten ist. Wenn die Gewalt hier weiter ansteigt - entweder über die latente Straßengewalt wie in Berlin, oder über Anschläge auf Kinder wie gerade in Manchester - dann kann das ganz plötzlich platzen. Und dann schäumt das gewaltig über.»[69]

Erfahrungen mit der Justiz

Juristen beim Arbeiten zuzusehen ist gruselig.

Was mir in den letzten 20 Jahren und einigen Gerichts­streitig­keiten immer wieder auffiel: Die reden zwar immer von Rechtsfindung, das ist aber leeres Gerede. Tatsächlich machen sie, was sie gerade wollen, und betreiben dann Begründungs­findung. Das liegt schon in der Natur der Reihenfolge: Sie entscheiden ad hoc und brauchen dann Monate, um eine Begründung zu finden. Und nicht selten habe ich es erlebt, dass sie schon vorher entscheiden. Dass sie nicht abwarten, was in der Verhandlung passiert, sondern sie so lenken, dass das herauskommt, was sie brauchen.

Ich habe das ja in meinem Promotionsfall schon oft beschrieben: Die Gutachten waren alle gefälscht und faul, das Gericht hatte die Korrespondenz zurück­gehalten und genau gewusst, dass die Gutachten nicht stimmen konnten, weil die Gutachter das, was sie begutachten sollten, nie erhalten hatten. Das Gericht hatte es nie geschickt. Dann wollte der Vorsitzende einem dieser Gefälligkeits­gutachter 3000 Euro Vergütung dafür zuschustern, obwohl er genau wusste, dass der das nie gemacht haben kann. Der wollte noch nicht mal faul abrechnen, aber der Richter hat ihn noch drauf gebracht – obwohl die Abrechnungsfrist schon abgelaufen war. Dann habe ich den Richter dabei erwischt, dass er das Verhandlungs­protokoll gefälscht hat: Der hat die Tonband­auf­nahmen und Sach­verständigen­aussagen nach der Verhandlung heimlich nochmal selbst neu aufgesprochen und die Bänder ausgetauscht. Die Urkunds­beamte hat sich dann geweigert, die Richtigkeit der Übertragung zu beurkunden, weil sie natürlich gemerkt hat, dass der Sach­verständige, der eigentlich einen holländischen Akzent hatte, plötzlich wie der Richter klang. Und solche Sauereien mehr.

Ich war vor einigen Jahren auch mal als Zeuge geladen. Um mich dann in der mündlichen Verhandlung mit dem Richter in die Wolle zu kriegen, weil der als meine Aussage das Gegenteil von dem protokollierte, was ich gesagt habe, und mir Aussagen in den Mund legte, die ich nicht gemacht habe. Hat ihm halt nicht in den Kram gepasst, was ich gesagt habe. Sowas ist kritisch, weil so ein Protokoll dann als Beweis gilt, und man noch wegen Falschaussage drankommen kann, obwohl man das nie gesagt hat.

Dabei herrscht in deutschen Gerichtsverfahren der Grundsatz der freien Beweis­würdigung. Nichts und niemand hätte ihn davon abgehalten in sein Urteil zu schreiben, dass er dem Zeugen Danisch nicht glaubt. Und dann hätte die Berufung da vielleicht was anders gesehen. Außerdem hätte er dann keine Beweise für sein Wunschurteil gehabt. Also hat er mir Aussagen unterstellt, die ich nicht gemacht habe. Wurde dann ziemlich laut. Also zwischen dem Vorsitzenden und mir. Die Beisitzer haben daneben gesessen und das Maul gehalten. Deshalb nennt man sie auch Beischläfer.

Ich weiß von einem Fall, in dem ein Richter an einem Landgericht sagte, dass er das Verbraucher­kredit­gesetz nicht anwenden werde. Weil es das während seines Jurastudiums noch nicht gab. Hatte keinen Bock, sich neue Gesetze mal durchzulesen. Was in seinem Studium nicht drankam, das gibt es für ihn nicht. Für ihn gilt bis zur Pension der Gesetzesstand zum Ende seines Studiums.

Ich habe von einem Fall erfahren, in dem eine Richterin in einem Scheidungs­prozess einen Mann um mehrere hundert­tausend Euro prellte (zugunsten der Frau, na ratet mal, wie's kam), weil sie eine komplette, voll gebrauchsfähige Gewerbe­einrichtung in bestem Zustand mit einem Wert von 0 Euro bewertete. Mit der Begründung, dass das Zeug steuerlich bereits abgesetzt sei und deshalb auch mit 0 Euro in den Büchern stünde, mithin also wertlos sein müsse und es keinen Wertgewinn oder -verlust darstellte, wenn das Zeug alles die Frau bekommt.

Ich kenne einen anderen Fall, in dem hat ein Landgericht einen von einer Bank gefälschten und mit einem Minderjährigen unwirksam abgeschlossenen Knebel­kreditvertrag bestätigt, weil sie meinten, da reicht die Grundschuld als Darlehenssicherheit, damit sich die Bank bedienen kann, es käme gar nicht darauf an, ob der Vertrag gültig ist. Das läge am Abstraktions­prinzip, das der Laie nicht verstünde, deshalb müsst's auch nicht logisch sein. Verstanden hatten sie es nicht, null, gar nicht, aber waren in ihrem Irrglauben, damit anderen überlegen zu sein, völlig taub. Das Ober­landes­gericht hat das Urteil dann aufgehoben und bestätigt, dass die Richter da nur Bockmist verzapft und juristisch gar nichts verstanden haben. Brauchte aber ein Jahr dafür. Dann kam der Bundesgerichtshof und hob die Berufung auf, setzte das erste Urteil wieder in Kraft, weil sie unterstellten, dass die Richter des Oberlandesgerichts zu doof wären, das nicht haben verstehen können, gleichzeitig aber unterstellten, dass der Minderjährige das gleich nach dem 18. Geburtstag innerhalt von zwei Wochen hätte verstehen müssen – ohne den Vertrag je gesehen zu haben, also auch Hellseher sein müsste. Also ein 18-Jähriger, der die Akten nicht mal gesehen hat, sofort mehr verstanden haben muss, als ein Oberlandesgericht nach einem Jahr und mit allen Akten verstanden haben kann. Dabei berief sich der BGH auf ein Urteil des Reichsgerichtes, dass sich wiederum auf einen BGB-Paragraphen stützte, den es nicht mehr gibt. Der BGH war aber schon damit überfordert, den Stand des BGB zum fraglichen Zeitpunkt zu bestimmen. Die haben nicht mal gemerkt, dass es den Paragraphen, auf den sie sich da stützten, zu dem Zeitpunkt nicht mehr gab. BGH zu doof, Gesetzeslage zum Vertragszeitpunkt festzustellen. Aber am Reichsgericht festhalten.

Und dergleichen mehr, ich hab ja über das Bundes­verfassungs­gericht schon so viel geschrieben. Vorrats­daten­speicherung nicht kapiert, völlig wirkungslos geurteilt, reine Show-Veranstaltung, aber der Papier zieht heute noch durch die Veranstaltungen und erzählt, wie gut er sich dafür findet.

Und so geht das immer fort. Fragt wen Ihr wollt, Ihr werdet verblüffend oft solche Fälle hören.

Was mir da immer auffällt, ist diese enorme Diskrepanz zwischen Selbst- und Fremd­einschätzung. Es ist mir schon so oft, so unzählig viele Male aufgefallen, dass Juristen immer überzeugt sind, alles und alles besser als alle anderen beurteilen zu können, das faktisch aber nicht können, weil sie oft nichts außer Recht können, und selbst das häufig nur lausig. Zwei Juristen, drei Meinungen ist noch unverschämt untertrieben.

Ich habe mal drei Jahre in einer Rechtsabteilung gearbeitet, mitten in einem Rudel Juristen. Ich dachte erst, das wäre aber übel, wie die mich mobben. Ständig so ein unverschämter, unkollegialer, fieser Tonfall. Bis ich mal dahinter gekommen bin, dass die mich keineswegs mobben, sondern ungewöhnlich gut behandeln, weil sie mich nicht einschätzen konnten, ich auch als Informatiker und Nichtjurist ein paar Sachen besser wusste, und die ziemlichen Respekt vor mir hatten. Ich hatte die mal darauf hingewiesen, dass sie Backups von ihren Rechnern machen sollen, weil Fest­platten kaputt gehen können, worauf sie mich erst auslachten. Passiert nur, wenn man mit dem Rechner nicht richtig umgehen kann und so. Dann gingen zweimal Fest­platten kaputt, natürlich ohne Backup, in einem Fall zwei Jahre Juristenarbeit futsch. Seither galt ich da als Gottheit mit hell­seherischen Fähigkeiten, und der Tonfall, den ich nach IT- und Nerd-Maßstäben für Mobbing hielt, war in Wirklichkeit ein besonders guter und respektvoller - im Vergleich zum Umgang untereinander. Da haben die nämlich keine Gelegenheit ausgelassen, sie gegenseitig eine reinzuhauen und sich runter­zu­machen. Informatiker kooperieren. Juristen konkurrieren.

Natürlich habe ich mich auch mit einigen etwas angefreundet und direkter geredet. Das Selbst­verständnis des Juristen ist, ein Mietmaul zu sein (wurde mir so gesagt). Sie vertreten jede Meinung, wenn sie dafür bezahlt werden. Das ist keine Unterstellung von mir, das ist ihr selbst angestrebtes Ideal. Die Kunst besteht darin, jede noch so aussichtslose und bekloppte Position so zu verteidigen, als wäre es die einzig richtige. Rhetorik. Rechtsverdreherei. Gesetze genau im Gegenteil dessen auszulegen, was drin steht. Es geht vor allem um Rhetorik[wp], Rabulistik[wp], Dialektik[wp], und dann kommt lange, lange nichts.

Fatal daran ist, dass das eben nicht nur bei Anwälten so ist, wo man das ja noch als nützliche Tugend und Auftrags­erfüllung ansehen kann, sondern auch bei Richtern. Denn Richter sind nicht etwa die unabhängige Instanz, als die sie sich ausgeben, sondern sind, wie die beteiligten Anwälte, nur Vertreter eines Interessen­trägers. Und zwar ihrer eigenen Interessen, Karriere und Politik, und die ihres Dienstherrn, der über ihre Karriere entscheidet. Das ist eine große Korruptions­suppe[wp], und wer nicht mitspielt, ist beruflich auf dem Abstellgleis.

Der Jurist ist in seinem Selbstverständnis ein Mietmaul. Er vertritt jede Meinung, wenn er dafür bezahlt wird. Das ist keine Unterstellung, sondern das ist sein selbst angestrebtes Ideal. [...] Es geht vor allem um Rhetorik[wp], Rabulistik[wp], Dialektik[wp], und dann kommt lange, lange nichts.

– Als die Richter jammern lernten[70]

Eine billige Entschuldigung

Angesichts der kaum noch zu leugnenden, hierzulande herrschenden Missstände im Bereich der Rechtsprechung wird von Richtern gerne das Schlagwort einer

Hauptartikel: Überlastung der Justiz

bemüht. Diese Erklärung ist nach Ansicht von Justizkritikern jedoch abwegig.

Literatur

  • Norbert Blüm: Einspruch! Wider die Willkür an deutschen Gerichten., Westend 2014, ISBN 3-86489-066-7[71][72]

Einzelnachweise

  1. Keine Volksverhetzung: Deutsche dürfen "Köterrasse" genannt werden, Junge Freiheit am 27. Februar 2017
  2. Rechtsprechung: Rechtsprechung im engeren Sinn[wp]
  3. Vergleiche auch: "Der rechtsschöpferisch tätige Richter", in DFuiZ: Die Fiktion von der Gewaltenteilung
  4. WGvdL-Forum (Archiv 2)Rainer am 22. März 2012 - 20:09 Uhr, WGvdL-Forum (Archiv 2): Rainer am 11. Dezember 2011 - 00:42 Uhr
  5. "Die Justiz ist ein reines Machtsystem. Regeln werden beliebig beachtet, umgedeutet oder missachtet.", in WGvdL-Forum (Archiv 2): Es gibt keine Fehlurteile, alles Absicht, Rainer am 30. März 2012 - 13:19 Uhr
  6. "Du kannst die Justiz nicht mit den Mitteln der Justiz bekämpfen. Die Regeln werden immer so umgedeutet, dass du nicht weiterkommst. Das ist ein reines Machtsystem.", in WGvdL-Forum: Für den Weg gibt es keine Lösungen, Rainer am 11. Februar 2013 - 19:16 Uhr
  7. Einen Einblick in den Schein vom Rechtsstaat gibt der Artikel: Das Hamsterrad der Strafanzeige wegen Justizverbrechen, 27. Juni 2011
  8. Harald Martenstein: Martenstein: "Die Männer sind alle Verbrecher" (Harald Martenstein über seine Rolle als Anwalt des eigenen Geschlechts), Die Zeit am 13. August 2011
  9. Martin van Creveld: Das bevorzugte Geschlecht, München 2003, S. 229ff.
  10. vgl. Zitat Ulrich Vultejus, Richter a.D.
  11. "Zeitschrift für Rechtspflege", Ausgabe 3/08 vom 11. April 2008; Familiendrama: Mutter erstach ihre Kinder. Warum sie dennoch auf freiem Fuß bleibt., Hamburger Abendblatt am 3. September 2004; Sexistinnen-Pranger: Ulrich Vultejus
  12. WGvdL-Forum: Narrenfreiheit für Frauen, Rainer am 17. Februar 2013 - 11:32 Uhr
  13. Leutnant Dino kommentiert: Richterin Merk am Amtsbericht Freiburg im Breisgau, 2. Januar 2011;
    Beschluss vom 25.4.2000 in Sachen Thomas Alteck gegen Ute Alteck
  14. TrennungsFAQ-ForumPetrus am 6. Dezember 2011 - 13:19 Uhr
  15. 15,0 15,1 Gabriele Wolff: Der Fall Gustl Mollath: Rosenkrieg und Versagen von Justiz & Psychiatrie (Teil 3), 14. Dezember 2012
  16. Andrea Combé
  17. Streit ums Sorgerecht: Ex-Mann als Kinderschänder verleumdet, Kölner Express am 26. März 2012;
    Weiberplage-Forum:  Falschanschuldigende Mutter überführt - doch Klage des Geschädigten abgewiesen![webarchiv]  am 27. März 2012;
    Ex-Mann als Kinderschänder verleumdet - Streit ums Sorgerecht, JugendamtWatch am 28. März 2012
  18. Youtube-link-icon.svg Interview mit der bayerischen Justizministerin Beate Merk zum Fall Gustl Mollath/Hypovereinsbank - Report Mainz[wp] (ARD) (13. November 2012, 21.45 Uhr) (Länge: 15:39 Min.)
  19. Das komplette Interview mit der bayerischen Justizministerin Beate Merk. Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) äußert sich am 09.11.2012 gegenüber REPORT MAINZ zum "Fall Mollath", Sendung vom 13. November 2012, 21.45 Uhr
  20. TrennungsFAQ-Forum: "Das eigentliche Geschwür im Unterhaltsrecht", P am 2. Juni 2009 - 12:27 Uhr
  21. Gabriele Wolff: Der Fall Gustl Mollath: Rosenkrieg und Versagen von Justiz & Psychiatrie (Teil 4), 21. Dezember 2012
  22. Mutter ließ Baby in Pappkarton erfrieren, Focus am 26. Februar 2007
  23. Mutter vor Gericht in Düsseldorf: Polin entführte eigenen Sohn, Süddeutsche Zeitung am 10. Januar 2012
  24. Mann entführte vier Kinder nach Ägypten: Vater muss für anderthalb Jahre ins Gefängnis, Süddeutsche Zeitung am 9. Februar 2012
  25. Kindesentführung: Vater räumt Vorwürfe ein, NDR am 24. Januar 2012
  26. WGvdL-Forum (Archiv 2): Der Fall Axel H., K22 am 14. Februar 2012 - 18:52 Uhr
  27. FemokratieBlog: Kindesentziehender Vater soll ein christlicher Fundamentalist sein?, Christine am 28. Januar 2012
  28. Zeltmacher-Nachrichten: Stellungnahme Axel Hüls zur "Entführung" seiner Kinder, 17. Januar 2012; Pdf-icon-extern.svg Brief von Axel Hüls an die Zeltmacher-Nachrichten[ext] (4); Pdf-icon-extern.svg Handgeschriebene Kopie des Briefes[ext] (7)
  29. The Teen Rape Double Standard, The Daily Beast am 19. März 2009
  30. Gisela Friedrichsen: Strafjustiz: Schlimmer als Harakiri, Spiegel Online am 13. September 2004
  31. Tote Babys sind kein Beweis, Tagesspiegel am 21. November 2005 (Wie ist es hier ausgegangen? Artikel nicht aktuell)
  32. Vergewaltigung: Mord an der Seele, Spiegel am 3. August 1981
  33. Die Rache der Marianne Bachmeier, Die großen Kriminalfälle[wp] (ARD) am 17. April 2006
  34. Monika Köpcke: Rache im Gerichtssaal. Vor 25 Jahren erschoss Marianne Bachmeier den Mörder ihrer Tochter, Deutschlandradio am 6. März 2006
  35. Ralf Bönt: Gleichberechtigung: Mutter Macht. Das Verhältnis des Vaters zum Kind ist nie gut entwickelt worden., Die Zeit am 23. März 2012
  36. Götz Wiedenroth: Illegaler Grenzübertritt? Massenhafter Ladendiebstahl? Gewaltdelikte? Bloß nicht geltendes Recht durchsetzen. Sind ja "Flüchtlinge"!, Vorbörse vom 11. September 2015
  37. WGvdL-Forum: Die Realität in der deutschen Gesellschaft und auf deutschen Straßen, Mordor am 26. Januar 2019 - 09:47 Uhr
  38. Peter Strawanza: Ware Kind, S. 35
  39. Georg Büchner[wp]: Der Hessische Landbote, im Juli 1834
  40. Enno Winkler: Deutsche Väter im Exil: Offener Brief, 1. März 1995
  41. Gerald Seibold: Hans Kelsen und der Rechtspositivismus, 2008, S. 32
  42. WGvdL-Forum: Gerechtigkeit kann man vom Rechtsstaat nicht erwarten. Willkür­urteile sind die Regel!, Kalle Wirsch am 6. August 2013 - 14:24 Uhr
  43. 43,0 43,1 Das Hamsterrad der Strafanzeige wegen Justizverbrechen, 27. Juni 2011
  44. Peter Strawanza: Ware Kind, S. 58, 65
  45. 45,0 45,1 FemokratieBlog: Ein skandalöses Urteil und eine amüsante Klage, 14. September 2011
  46. WGvdL: Dummheit gepaart mit Ignoranz als Wesen der Justiz, 14. September 2011
  47. Rudolf Sponsel: Beweisidealistisches Rechtssystem, IP-GIPT am 16. September 2001 Internet-Erstausgabe, letzte Änderung 27. August 2007
  48. Rudolf Sponsel: Exkurs: Der Fehlerfall in der schließenden Statistik, IP-GIPT am 16. September 2001 Internet-Erstausgabe, letzte Änderung 27. August 2007
  49. Wie es dem Feminismus gelang die Familienbindung zu zerstören, Luisman's Blog am 19. Januar 2016
  50. Erin Pizzey: How feminism succeeded in destroying family relationships, A Voice for Men am 8. Januar 2016
  51. Das Wesen der Justiz, 6. Juli 2011
  52. WGvdL-Forum: Das Wesen der Justiz, Rainer am 16. Juli 2015 - 03:21 Uhr
  53. WGvdL-Forum: Das Wesen der Justiz, Erkenner am 16. Juli 2015 - 11:19 Uhr
  54. WGvdL-Forum: Mich wundert ..., Leutnant Dino am 16. Juli 2015 - 14:16 Uhr
  55. WGvdL-Forum: Das Wesen der Justiz, marhau am 16. Juli 2015 - 19:10 Uhr
  56. Begründung der Rechtsbeschwerde vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht vom 12. September 2018
  57. Am 15. März in Rendsburg: Klima-Demo - Organisatoren wollen 1000 Schüler aus dem Unterricht holen, Schleswig-Holsteinsche Landeszeitung am 7. März 2019 (Die dritte "Fridays for Future"-Demo in Rendsburg soll zum Massen­spektakel werden - mit Musik und Schilder­wettbewerb.)
  58. Islamische Justizposse: Scharia-Richter verdonnern "im Prinzip" Konfessionslose zum Moscheebesuch, JournalistenWatch am 10. April 2019
  59. Oberlandesgericht: Moscheebesuch verweigert - Eltern verurteilt, Junge Freiheit am 10. April 2019 (Die zuständige Richterin am Amtsgericht ist Melanie Bukh.)
  60. WGvdL-Forum: Eltern wegen Moscheebesuchverweigerung des Sohnes verknackt <-> Fridaysforfuture-Schulschwänzer feiern weiter ab!, Don Camillo am 10. April 2019 - 23:37 Uhr
  61. Esmiralda Sturm: Schüler verweigert Moscheebesuch. Müssen die Eltern jetzt 300 Euro Strafe zahlen?, Compact-Magazin am 27. Oktober 2016
  62. Richterin: Zum Hass gegen Homosexuelle angestachelt - Bremer Pastor Olaf Latzel wegen Volksverhetzung verurteilt, Katholisches am 25. November 2020 (Anreißer: Das Gericht hat entschieden: Der umstrittene Pastor Olaf Latzel wurde wegen Volksverhetzung verurteilt. Er habe durch seine Aussagen zum Hass gegen Homosexuelle angestachelt, hieß es. Das Strafmaß blieb unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.)
    Bremer Pastor wegen Volksverhetzung zu Geldstrafe von 8100 Euro verurteilt, Yahoo-Nachrichten am 25. November 2020
  63. Hadmut Danisch: Der Kardinalfehler der Schwulen, Ansichten eines Informatikers am 24. Oktober 2020
  64. Hadmut Danisch: Pastor wegen Volksverhetzung verurteilt, Ansichten eines Informatikers am 25. November 2020
  65. 65,0 65,1 65,2 Urteil AG Berlin - 15 C 278/20[ext] am 14. Mai 2021
  66. Thomas Fülling: Aktion am "Equal Pay Day": BVG verkaufte mehr als 3500 "Frauentickets", Berliner Morgenpost am 19. März 2019
  67. Hadmut Danisch: Das Amtsgericht Berlin, der Frauenfahrschein, der Gender Pay Gap, der Rechtsstaat und der Wahnsinn, Ansichten eines Informatikers am 23. März 2021 (Aktenzeichen 15 C 278/20)
  68. WGvdL-Forum: Die Justiz ist dümmer als die Polizei erlaubt!, Rainer am 24. August 2015 - 14:05 Uhr
  69. Hadmut Danisch: Meinungsfreiheit und Strafrecht, Ansichten eines Informatikers 27. Mai 2017
  70. Hadmut Danisch: Recht im Sinkflug: Als die Richter jammern lernten, Ansichten eines Informatikers am 25. Mai 2016
  71. "Hinter dem Deckmantel der Unabhängigkeit der Rechtsprechung verbirgt sich allzu oft eine Arroganz eigener Art, die Unabhängigkeit mit Intransparenz verwechselt. So glauben manche Richter und Anwälte, sie seien im Niemandsland der öffentlichen Kritik angesiedelt und niemand Rechenschaft schuldig. Gegen diese Zustände erhebt Norbert Blüm Einspruch!": Norbert Blüm: Einspruch! Wider die Willkür an deutschen Gerichten", Berliner Wirtschaftsgespräche am 10. November 2014
  72. Youtube-link-icon.svg Im Dialog: Alfred Schier mit Norbert Blüm - Im Dialog (Phoenix) (7. Februar 2015) (Länge: 34:57 Min.) (Über Gustl Mollath, Gill, ab 7:25 Min.: Die Familiengerichte in Verbund mit dem Staat zerstören Ehe und Familien., ab 17:30 Min.: Die CDU hat bei der Demontage von Ehe und Familie leider Schmiere gestanden. - Die CDU trägt die Hauptverantwortung an der Entkernung von Ehe und Familie.)

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