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Vorratsdatenspeicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Vorratsdatenspeicherung''': Datensammlung für Kommunikationsüberwachung. Vorräte sollen, angelegt in guten Zeiten, dazu dienen, um auch in schlechten überleben zu können. Vorräte zu besitzen, gilt nicht nur als notwendig, sondern als vorausschauend und klug. Die V. legt nahe, dass es wichtig ist, Datenvorräte zu haben. Mit ihnen allerdings werden Kommunikations­strukturen überwachbar. Sollte daher eher Daten­hamsterung, Daten­hortung oder Daten­scheffelung heißen.
 
'''Vorratsdatenspeicherung''': Datensammlung für Kommunikationsüberwachung. Vorräte sollen, angelegt in guten Zeiten, dazu dienen, um auch in schlechten überleben zu können. Vorräte zu besitzen, gilt nicht nur als notwendig, sondern als vorausschauend und klug. Die V. legt nahe, dass es wichtig ist, Datenvorräte zu haben. Mit ihnen allerdings werden Kommunikations­strukturen überwachbar. Sollte daher eher Daten­hamsterung, Daten­hortung oder Daten­scheffelung heißen.
  
{{Großzitat|Warum ist überhaupt eine [[SPD]], die eigentlich doch gegen die [[Vorratsdatenspeicherung]] war, nun auf VDS-Linie umgeschwenkt?
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Weil es um den Krieg gegen [[Kritik]]er geht. Es wird der ideologische Ansatz verfolgt, und oft auch explizit ausgedrückt, jede Abweichung vom vorgegebenen [[Mainstream]] als '''Meinungs­verbrechen''' anzusehen, jedes Äußern abweichender Ansichten als '''[[Hate Speech]]'''. (Auf der SPD-Tagung "Wessen Internet?" wurde sogar die Ansicht geäußert, dass bereits das '''Ignorieren''' feministischer Beiträge, also das Unterlassen der Zustimmung, eine Form von Gewalt­anwendung sei.)
 
 
 
Diese Formulierung ist für mich in Verbindung mit den SPD-Veranstaltungen der letzten Zeit ein eindeutiger Hinweis, dass man strafrechtliche "Säuberungs­aktionen" gegen alle [[Feminismuskritik]]er beabsichtigt. Und durch das Aufbauschen und die politische [[Propaganda]] wird dann auch jedem eingeredet, dass das ein schwerwiegendes Problem wäre.
 
 
 
Das entspricht praktisch wortwörtlich den Formulierungen der Ex-Staatsanwältin und Brachial&shy;feministin [[Dagmar Freudenberg|Freudenberg]] auf den SPD-Veranstaltungen ([http://www.danisch.de/blog/2015/04/22/die-spd-die-dummen-und-das-internet/ "Wessen Internet?"] und [http://www.danisch.de/blog/2015/05/13/geistige-nulllinie-im-bundesfamilienministerium/ "Zwischen Freiheit und Hate Speech"]).|[[Hadmut Danisch]]<ref>[[Hadmut Danisch]]: [http://www.danisch.de/blog/2015/05/17/schwindelnummer-der-entwurf-der-neuen-vorratsdatenspeicherung/ Schwindelnummer: Der Entwurf der neuen Vorratsdatenspeicherung], Ansichten eines Informatikers am 17. Mai 2015</ref>}}
 
 
 
{{Großzitat|Ein schneller linker Standpunktwechsel?
 
 
 
Vor noch gar nicht allzu langer Zeit ging das versammelte linke Lager auf die Barrikaden, um die Vorrats&shy;daten&shy;speicherung zu verdammen. Datenschutz, man würde unter General&shy;verdacht gestellt, der Bürger transparent, der Staat übergriffig, es sei im Ganzen verfassungs&shy;widrig.
 
 
 
So ganz unauffällig scheint man seine Position um 180° gedreht zu haben, weil man inzwischen wohl offiziell an der sozialistischen Diktatur arbeitet und gemerkt hat, dass die Stasi 2.0 das dann doch braucht. Und so kommt man nun mit einem ''"Gesetz zur Bekämpfung des [[Rechtsextremismus]] und der [[Hassverbrechen|Hasskriminalität]]"'' daher, was ich schon dem Titel nach für verfassung&shy;widrig halte.
 
 
 
Warum?
 
 
 
Erstens weil es nicht politisch neutral ist, denn es wird ja nicht Extremismus allgemein, sondern nur Rechts&shy;extremismus bekämpft, der aber wegen [[Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland|Art.&nbsp;3]] GG nicht selektiv benachteiligt werden darf.
 
 
 
Zweitens weil "[[Rechtsextremismus]]" und "[[Hass]]" begrifflich zunächst immer noch unter das Großthema "Meinung" fallen. Oder direkter ausgedrückt: Hass ist nicht strafbar. Es gibt im engeren Sinne keine Hasskriminalität, das ist reine [[Propaganda]]. Man könnte von hass&shy;motivierter Kriminalität sprechen, wenn dann Folge&shy;straf&shy;taten daraus erwachsen. Aber Hasskriminalität als solche gibt es nicht und kann es nicht geben, weil es dem [[Staat]] verboten ist, Hass zu bestrafen.
 
 
 
Zumal "[[Hass]]" kein greifbarer Rechtsbegriff ist. Ich habe das ja gerade in meiner {{Ext|www.danisch.de/blog/2020/09/15/rundfunkbeitragserhoehung-anhoerung-im-landtag-von-sachsen/|Stellungnahme für den sächsischen Landtag}} aufgezeigt, dass das ein Willkür&shy;begriff ist, dessen Inhalt tagesaktuell per politischem - nicht juristischem - [[Diskurs]] willkürlich neu festgelegt wird. Es fehlt schon daran, diese Begriffe rechts&shy;verwertbar zu definieren.
 
 
 
Nun hat der wissenschaftliche Dienst des Bundestages das Gesetz als in Teilen verfassungs&shy;widrig eingestuft, weshalb Bundes&shy;präsident Steinmeier es laut Meldungen derzeit erst mal noch nicht unterschrieben hat. Anscheinend besteht da noch Gesprächs- und Klärungs&shy;bedarf. Siehe bei ''Heise'' {{Ext|www.heise.de/news/Gesetz-gegen-Hassrede-Wissenschaftlicher-Dienst-des-Bundestages-hat-Bedenken-4903943.html|hier}} und {{Ext|www.heise.de/news/Gesetz-gegen-Hass-Steinmeier-haelt-seine-Unterschrift-zurueck-4905201.html|hier}}. Ursprünglich wohl [[Süddeutsche Zeitung|Süddeutsche]].
 
 
 
Und die Süddeutsche schreibt dazu:
 
{{Zitat|Es geht um die Sorge in Schloss Bellevue, dass das am 18. Juni beschlossene "Gesetz zur Bekämpfung des Rechts&shy;extremismus und der Hass&shy;kriminalität" in Teilen verfassungswidrig sein könnte. Das Gesetzespaket enthält erstmals eine Anzeige&shy;pflicht für die Betreiber sozialer Netzwerke wie Facebook oder Twitter. Außerdem erweitert es einige Tatbestände des Strafrechts.
 
 
 
Das Problem: Zu den vielen Änderungen gehört auch, dass die Ermittler des Bundes&shy;kriminalamts (BKA) mehr Zugriff auf Daten von [[Facebook]]- oder Twitter-Nutzern erhalten sollen. Aber schon die bisherigen Zugriffsrechte des BKA sind vor wenigen Wochen durch das [[Bundesverfassungsgericht]] für verfassungs&shy;widrig erklärt worden. Der Zugriff auf diese so genannten Bestandsdaten müsse strikter geregelt werden, forderten die Karlsruher Richter in ihrem Beschluss am 17. Juli.<ref>[http://www.sueddeutsche.de/politik/bestandsdatenauskunft-urteil-bundesverfassungsgericht-1.4970241 Verfassungsgericht: Staatlicher Zugriff auf Bestandsdaten muss begrenzt werden], ''[[Süddeutsche Zeitung]]'' am 17. Juli 2020</ref>
 
 
 
Diese Karlsruher Entscheidung kam erst, nachdem der Bundestag das neue Gesetzespaket bereits beschlossen hatte. Die Abgeordneten konnten dies noch nicht wissen. Es ist eine Verkettung unglücklicher Umstände - allerdings keine gänzlich unerwartete: Die verfassungs&shy;rechtliche Kritik an den Datenabfragen war bekannt.|<ref>Georg Mascolo, Ronen Steinke: [http://www.sueddeutsche.de/politik/hate-speech-hasskriminalitaet-gesetz-steinmeier-1.5034929 Hate-Speech-Gesetz: Bedenken in Bellevue], Süddeutsche Zeitung am 17. September 2020 (Anreißer: Ausgerechnet gegen das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität gibt es verfassungsrechtliche Einwände. Bundespräsident Steinmeier und die Regierung suchen seit Wochen nach einer Lösung.)</ref>}}
 
 
 
Was heißt "war bekannt"?
 
 
 
Muss ein [[Gesetzgeber]] nicht selbst in der Lage sein, verfassungs&shy;konforme Gesetze zu machen?
 
 
 
Ist das Prinzip, eine Laienspieltruppe, nicht wenige davon Studien&shy;abbrecher und Lebens&shy;versager, Kevins und solche Leute, zu Gesetz&shy;gebern zu machen, nicht der Fehler an sich?
 
 
 
Lesen sollte man den {{Ext|https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/rs20200527_1bvr187313.html;jsessionid{{=}}3F7707D98B2BA71D9E097496CE8FF941.2_cid393|Beschluss des Bundesverfassungsgerichts.}} Eigentlich wird nicht ein Gesetz aufgehoben, sondern der Gesetz&shy;geber darüber belehrt, wie man Gesetze macht. Mit anderen Worten: Attestiert, dass unser Bundes&shy;gesetz&shy;geber schlicht zu doof ist, um noch Gesetze zu machen. Aus der Pressemitteilung:
 
{{Zitat|Die Erteilung einer Auskunft über Bestandsdaten ist grundsätzlich verfassungs&shy;rechtlich zulässig. Der Gesetzgeber muss aber nach dem Bild einer Doppeltür sowohl für die Übermittlung der Bestands&shy;daten durch die Tele&shy;kommunikations&shy;anbieter als auch für den Abruf dieser Daten durch die Behörden jeweils verhältnismäßige Rechts&shy;grundlagen schaffen. Übermittlungs- und Abruf&shy;regelungen müssen die Verwendungszwecke der Daten hinreichend begrenzen, indem sie insbesondere tat&shy;bestandliche Eingriffs&shy;schwellen und einen hinreichend gewichtigen Rechtsgüterschutz vorsehen. Der Senat hat klargestellt, dass die allgemeinen Befugnisse zur Übermittlung und zum Abruf von Bestandsdaten trotz ihres gemäßigten Eingriffsgewichts für die Gefahren&shy;abwehr und die Tätigkeit der Nachrichten&shy;dienste grundsätzlich einer im Einzelfall vorliegenden konkreten Gefahr und für die Straf&shy;verfolgung eines Anfangsverdachts bedürfen. Findet eine Zuordnung dynamischer IP-Adressen statt, muss diese im Hinblick auf ihr erhöhtes Eingriffs&shy;gewicht darüber hinaus auch dem Schutz oder der Bewehrung von Rechts&shy;gütern von zumindest hervor&shy;gehobenem Gewicht dienen. Bleiben die Eingriffs&shy;schwellen im Bereich der Gefahrenabwehr oder der nachrichten&shy;dienstlichen Tätigkeit hinter dem Erfordernis einer konkreten Gefahr zurück, müssen im Gegenzug erhöhte Anforderungen an das Gewicht der zu schützenden Rechts&shy;güter vorgesehen werden. Die genannten Vor&shy;aus&shy;setzungen wurden von den angegriffenen Vorschriften weitgehend nicht erfüllt. Im Übrigen hat der Senat wiederholend festgestellt, dass eine Auskunft über Zugangsdaten nur dann erteilt werden darf, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für ihre Nutzung gegeben sind.|<ref>[http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-061.html Regelungen zur Bestandsdatenauskunft verfassungswidrig], Pressemitteilung Nr. 61/2020 vom 17. Juli 2020</ref>}}
 
 
 
Oder auf deutsch: "Wir haben es Euch schon ein paarmal erklärt und Ihr Idioten habt es immer noch nicht kapiert."
 
 
 
Was umso fragwürdiger ist, als es ja gerade das linke Lager war, was mit so einer Argumentation gegen die Vorrats&shy;daten&shy;speicherung geschossen hat.
 
 
 
Was steht denn nun eigentlich drin in diesem Gesetz gegen Hasskriminalität? Wird verblüffend wenig erwähnt, steht aber auf einer {{Ext|www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw25-de-rechtsextremismus-701104|Webseite des Bundestags}} dazu. Drucksache 19/17741:
 
{{Zitat|Im Internet und insbesondere in den sogenannten sozialen Medien ist eine zunehmende Verrohung der Kommunikation zu beobachten. So äußern sich Personen immer öfter allgemein, vor allem aber gegenüber gesellschaftlich und politisch engagierten Personen in einer Weise, die gegen das geltende deutsche Strafrecht verstößt und sich durch stark aggressives Auftreten, Einschüchterung und Androhung von Straftaten auszeichnet. Dadurch wird nicht nur das allgemeine Persönlichkeits&shy;recht der Betroffenen, sondern auch der politische Diskurs in der demokratischen und pluralistischen Gesellschafts&shy;ordnung angegriffen und in Frage gestellt. In der Öffentlichkeit stehende Personen und für das Gemeinwesen aktive Repräsentantinnen und Repräsentanten werden beispielsweise nach einer politischen Äußerung mit diffamierenden Äußerungen oder Morddrohungen überzogen oder es wird zu Gewalt gegen sie aufgerufen.|<ref name="drucksache_19_17741">{{Pdf|url=dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/177/1917741.pdf|Drucksache 19/17741 - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität}}</ref>}}
 
 
 
Was ich für verfassungwidrig halte, denn ich bin als Blogger ja auch jemand, der - zumindest so ein kleines bisschen - mit politischen Äußerungen in der Öffentlichkeit steht, aber dafür von ''[[Linksextremismus|Links&shy;extremisten]]'' angegriffen werde. Das heißt, dass ich in meiner [[Meinungsfreiheit]] nicht im selben Maß geschützt werde wie andere.
 
 
 
Davon abgesehen ist es auch tiefenverlogen. Vor noch gar nicht allzulanger Zeit, war es feministische Praxis, alles, was nicht gefällt, als "[[sexistische Kackscheiße]]" zu titulieren. Da nannte man das noch "[[Empowerment]]" und nicht "Verrohung".
 
 
 
{{Zitat|Der Entwurf sieht als eine zentrale Neuerung die Einführung einer Meldepflicht der Anbieter sozialer Netzwerke im Sinne von §&nbsp;1 Absatz&nbsp;1 NetzDG vor, soweit sie nicht unter den Ausnahme&shy;tatbestand von §&nbsp;1 Absatz 2 NetzDG fallen. Solche Anbieter sollen verpflichtet werden, ein System einzurichten, wonach bestimmte strafbare Inhalte an das BKA zu melden sind. Erfasst sein sollen nur solche Inhalte, bei denen es konkrete Anhaltspunkte für die Erfüllung eines Straftat&shy;bestandes gibt und die anhaltende negative Auswirkungen auf die Ausübung der Meinungs&shy;freiheit in den so genannten sozialen Medien haben können.|<ref name="drucksache_19_17741" />}}
 
 
 
Und wer beurteilt das? Billigarbeiter auf den Philipinnen? Politisch einseitig trainierte KI?
 
 
 
{{Zitat|Der Katalog der rechtswidrigen Inhalte des §&nbsp;1 Absatz 3 NetzDG soll zudem um das Delikt der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener nach §&nbsp;189 StGB ergänzt werden, da die Erfahrungen aus der Ermordung des Kasseler Regierungs&shy;präsidenten Dr. [[Walter Lübcke]] 2019 zeigen, wie sehr Hetze im Netz mittlerweile auch in dieser Form ihren Ausdruck findet.|<ref name="drucksache_19_17741" />}}
 
 
 
Da fragt man sich dann, ob das überhaupt noch ein Gesetz ist, weil Gesetze keine Einzelfälle regeln dürfen. Und welches {{W|Rechtsgut}} da überhaupt geschützt werden soll. Wer tot ist, ist kein [[Grundrechte|Grundrechts]]&shy;träger mehr.
 
 
 
Die Bedenken laufen, soweit dies jedenfalls den Berichten zu entnehmen war, darauf hinaus, dass mit völlig unklaren und beliebigen Rechts&shy;begriffen Abfragerechte und Mitteilungs&shy;pflichten aufgebaut werden sollen. Während sich gerade die ganze Presse darüber aufregt, dass irgendwer in irgendeinem Polizei&shy;computer jene Daten von Berufsidiot [[Jan Böhmermann]] abgefragt hat, die ich als Blogger bei mir öffentlich ins Impressum schreiben muss, und ihn deshalb zum Opfer stilisiert, baut man hintenrum ein Gesetz, das die Abfrage solcher Daten von quasi jedem Bürger ermöglichen würde.|Hadmut Danisch<ref>Hadmut Danisch: [http://www.danisch.de/blog/2020/09/18/vorratsdatenspeicherung-reloaded/ Vorratsdatenspeicherung reloaded?], Ansichten eines Informatikers am 18. September 2020</ref>}}
 
{{Großzitat|Kaum ist {{W|Joe Biden}} gewählt, geht's gleich wieder in die Vollen.
 
 
 
Ich hatte das ja neulich schon berichtet, dass an allen Ecken und Kanten Leute daherkommen und fordern, {{W|Ende-zu-Ende-Verschlüsselung}} abzuschaffen und zu verbieten.
 
 
 
{{W|Bill Gates}} hat neulich posaunt, dass er Ende-zu-Ende abschaffen will, dass die Gesprächs&shy;inhalte automatisch überprüft werden sollten, ob sie den ''Policies'' entsprechen.<ref>Stefan Krempl: [http://www.heise.de/news/Pulverfass-Soziale-Medien-Bill-Gates-warnt-Microsoft-vor-TikTok-Uebernahme-4867014.html Pulverfass Soziale Medien: Bill Gates warnt Microsoft vor TikTok-Übernahme], Heise/Telepolis am 10. August 2020 (Anreißer: Der von Microsoft-Chef Satya Nadella vorangetriebene Kauf der chinesischen Plattform TikTok sei ein "vergifteter Kelch", meint der Firmengründer.)</ref> Die voll&shy;automatische Zensur. Die EU will sowas verbieten. Verschiedene Provider.
 
 
 
''Netzpolitik'' kündete neulich, dass die Geheimdienste jetzt über die Provider Trojaner in den Datenverkehr einschleusen wollen.<ref>Andre Meister: [http://netzpolitik.org/2020/staatstrojaner-provider-sollen-internetverkehr-umleiten-damit-geheimdienste-hacken-koennen/ Staatstrojaner: Provider sollen Internetverkehr umleiten, damit Geheimdienste hacken können], Netzpolitik am 9. Juli 2020 (Anreißer: Geheimdienste wollen Hardware bei Internet-Providern installieren, um Staats&shy;trojaner in Datenverkehr einzuschleusen. Das steht in einem Gesetzentwurf zum Verfassungs&shy;schutz&shy;recht, den die Bundes&shy;regierung nächste Woche beschließen will. Die Provider wollen keine Hilfssheriffs sein.)</ref>
 
 
 
Bericht aus Berlin:
 
{{Zitat|Deutsche Geheimdienste dürfen demnächst heimlich Geräte hacken. SPD-Chefin @[[Saskia Esken|EskenSaskia]] begründet ihre Zustimmung vor allem mit dem Kampf gegen rechts&shy;extreme Netzwerke. @Linuzifer vom Chaos Computer Club sieht dabei eine generelle Gefahr.|&nbsp;- Bericht aus Berlin<ref>Twitter: [http://www.twitter.com/ARD_BaB/status/1318937052843593737 @ARD_BaB - 21. Okt. 2020 - 17:27]</ref>}}
 
 
 
Und die Tagesschau:
 
{{Zitat|Im [[Terrorbekämpfung|Kampf gegen den Terrorismus]] will die Bundesregierung die Arbeit der [[Geheimdienst]]e erleichtern. [[Verfassungsschutz]], BND und MAD sollen unter bestimmten Bedingungen auch Zugriff auf Messenger-Nachrichten erhalten.
 
 
 
Die Bundesregierung will den Geheimdiensten künftig erlauben, Kommunikation über WhatsApp und andere verschlüsselte Messenger-Dienste mitzulesen. Das Kabinett entschied, dass der Verfassungsschutz, der Bundes&shy;nachrichten&shy;dienst (BND) und der Militärische Abschirm&shy;dienst (MAD) künftig nicht nur laufende Gespräche via Messenger überwachen dürfen, sondern auch Botschaften, die per Messenger verschickt werden.|&nbsp;- Tagesschau<ref>[http://www.tagesschau.de/inland/geheimdienste-messenger-103.html Umstrittene Reform: Geheimdienste sollen mitlesen dürfen], Tagesschau am 21. Oktober 2020</ref>}}
 
 
 
Da wird jetzt jeder oppositionelle Gedanke identifiziert, gesperrt und gelöscht. Dann kommt man in die Gulags des ''Ministeriums für Wahrheit und Versöhnung''.<ref>Hadmut Danisch: [http://www.danisch.de/blog/2020/11/08/die-kommission-fuer-wahrheit-und-versoehnung/ Die Kommission für Wahrheit und Versöhnung], Ansichten eines Informatikers am 8. November 2020</ref>
 
 
 
Eben gerade schreibt mir ein Leser, das wusste ich auch noch nicht, dass man nach dem Anschlag von Wien neulich mit einem [[Kryptoverbot]] reagiert<ref>Erich Moechel: [http://fm4.orf.at/stories/3008930/ Auf den Terroranschlag folgt EU-Verschlüsselungsverbot], Radio FM4 am 8. November 2020 (Anreißer: Im EU-Ministerrat wurde binnen fünf Tagen eine Resolution beschlussfertig gemacht, die Plattform&shy;betreiber wie WhatsApp, Signal und Co. künftig dazu verpflichtet, Generalschlüssel zur Überwachbarkeit von E2E-verschlüsselten Chats und Messages anzulegen.)</ref>:
 
{{Zitat|Auf den Terroranschlag folgt EU-Verschlüsselungs&shy;verbot
 
 
 
Im EU-Ministerrat wurde binnen fünf Tagen eine Resolution beschlussfertig gemacht, die Plattform&shy;betreiber wie WhatsApp, Signal und Co künftig dazu verpflichtet, General&shy;schlüssel zur Überwachbarkeit von E2E-verschlüsselten Chats und Messages anzulegen.
 
 
 
Der Terroranschlag in Wien wird im EU-Ministerrat dazu benützt, um ein Verbot sicherer Verschlüsselung für Services wie WhatsApp, Signal und viele andere im Schnell&shy;siede&shy;verfahren durchzusetzen. Das geht aus einem mit 6. November datierten internen Dokument der deutschen Rats&shy;präsidentschaft an die Delegationen der Mitglieds&shy;staaten im Rat hervor, das ORF.at vorliegt. [...]
 
 
 
Aus dem ursprünglich für Anfang kommender Woche geplanten Besuch Macrons wurde pandemie&shy;bedingt eine Videokonferenz "zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus". Weiters steht ein Besuch des EU-Rats&shy;präsidenten Charles Michel in Wien für Montag an, der ebenfalls mit Bundeskanzler Kurz Gespräche führen wird. Zudem empfängt Europa&shy;ministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) den französischen Europa&shy;staats&shy;sekretär Clement Beaune im Bundes&shy;kanzleramt. Alleine um Kondolenz&shy;bezeugungen geht es dabei natürlich nicht.
 
 
 
Mittlerweile wird zwar immer klarer, dass offenbar haarsträubende Ermittlungs&shy;fehler im BVT den Anschlag erst ermöglicht hatten und nicht fehlende digitale Überwachungs&shy;befugnisse.}}
 
 
 
Das ist der Beschluss, auf den sie sich beziehen:
 
{{Zitat|The European Union fully supports the development, implementation and use of strong encryption. Encryption is a necessary means of protecting fundamental rights and the digital security of governments, industry and society.|<ref name="fh_st12143">{{Pdf|url=files.orf.at/vietnam2/files/fm4/202045/783284_fh_st12143-re01en20_783284.pdf|Subject: Draft Council Resolution on Encryption - Security through encryption and security despite encryption|Datum=6. November 2020}}</ref>}}
 
 
 
Glatt gelogen. Siehe etwa meinen Fall. Aber sie sagen ja auch schon im nächsten Satz:
 
{{Zitat|At the same time, the European Union needs to ensurethe ability of competent authorities in the area of security and criminal justice, e.g.law enforcement and judicial authorities,to exercise their lawful powers, both online and offline.|<ref name="fh_st12143" />}}
 
 
 
Genau an dem Punkt war ich 1997 schon mal.
 
{{Zitat|The principle of security through encryption and security despite encryption must be upheld in its entirety. The European Union continues to support strong encryption. Encryption is an anchor of confidence in digitalisationand in protection of fundamental rights and should be promoted and developed. Protecting the privacy and security of communications through encryption and at the same time upholding the possibility for competent authorities in the area of security and criminal justiceto lawfully access relevant data for legitimate, clearly defined purposes infighting serious and/or organized crimes and terrorism, including in the digital world, are extremely important. Any actions taken have to balance these interests carefully. [...]
 
 
 
Moving forward, the European Union strives to establish an active discussion with the technology industry, while associating researchand academia,to ensure the continued implementation and use of strong encryption technology. Competent authorities must be able to access data in a lawful and targeted manner, in full respect of fundamental rights and thedata protection regime, while upholding cybersecurity. Technical solutions for gaining access to encrypted data must comply withthe principles of legality, transparency, necessity and proportionality.|<ref name="fh_st12143" />}}
 
 
 
Sie diskutieren mit der Industrie. Der Bürger wird nicht gefragt.
 
 
 
Wozu auch? Dasselbe Lager, nämlich die [[Linke]]n, die vor Jahren noch gegen die viel harmlosere Vorrats&shy;daten&shy;speicherung waren, weil sie niemanden unter "General&shy;verdacht" sehen wollen, sind auf einmal die, die alles, auch die Inhalte abhörbar machen.
 
 
 
Ich glaube, das ist eh nur ein Vorwand.
 
 
 
Ich kann zwar kein Arabisch (nur drei Worte: Salem Aleikum und ich weiß, dass "Null" "Siff" oder "Sifr" oder so ähnlich heißt - daher kommen "Ziffer" oder eben auch "Cipher" oder "Chiffre"), aber ich hatte mich damals im Studenten&shy;wohnheim mal mit dem netten Palästinenser von meinem Flur unterhalten, eigentlich über [[Schimpfwort]]e, weil mir aufgefallen war, dass viele Araber selbst dann, wenn sie arabisch miteinander sprechen, gerne deutsche Schimpfwörter wie "Arschloch!" verwenden, weil die so herrlich praktisch, bündig, pragmatisch und direkt sind. Er hatte mir erklärt, dass es im Arabischen eine Kunst, aber eine aufwendige sei, jemanden fach- und sach&shy;gerecht zu beleidigen. Da müsse man auf umständliche Verschörkelungen zurück&shy;greifen. "Du Sohn einer Hündin", "Sohn einer Hure!" oder "Ich ficke Deine Mutter" seien nicht etwa Zucker&shy;bäckerei, sondern eher aus der Not geboren, dass man Beleidigungen mangels direkter Ausdrücke immer irgendwie inhaltlich umschreiben muss, und die Mutter und Abstammung halt immer das sei, womit man jemandem am stärksten trifft. "Arschloch" dagegen sei so wunderbar praktisch und direkt, als wäre es von deutschen Ingenieuren konstruiert. Bei der Gelegenheit hat er mir auch erklärt, dass es im Arabischen Sprachstile gebe, die so voller Anspielungen und Bezüge und Verweise sind (ich kenne das eigentlich von den Navacho-Indianern, die man im zweiten Weltkrieg als Funker einsetzte, weil man sie nicht verstehen konnte), so umschreibend und schnörkelnd, dass ein Außenstehender zwar die Worte, aber nicht den Sinn verstehen könnte. Deshalb merke man mitunter gar nicht, dass man gerade beleidigt werde (was der Sache den Effekt nimmt), deshalb sei es aber auch sehr schwer bis unmöglich, etwa Terroristen abzuhören.
 
 
 
Ich denke, es geht jetzt daran, so eine Art Welt-Stasi gegen die eigenen Bürger aufzubauen.
 
 
 
Die alte DDR-Stasi hatte ja das Problem mangelnder Kapazität, weil sie nie genug Kassetten&shy;geräte hatte, um alle Telefonate aufzuzeichnen, und alles, was man aufgenommen hatte, ja auch von irgendwem angehört und aufgeschrieben werden musste, also die Personalstärke eine obere Grenze der Abhör&shy;kapazität bildete.
 
 
 
Das Problem ist nun gelöst. Man ist in der Lage, alles, Text, aber auch gesprochene Sprache automatisiert zu verstehen und die Inhalte zu prüfen. Wie Bill Gates das fordert.
 
 
 
Man muss gar nicht mehr wie früher die Mikrofone in der Wohnung verstecken. Hat inzwischen ohnehin alles schon Mikrofone eingebaut.
 
 
 
Und Corona zwingt uns dazu, Telekommunikation zu betreiben. Bis Februar habe ich meine Vorträge und Schulungen immer persönlich im Besprechungs&shy;räumen gehalten. Seit März halte ich alles über Videokonferenz. Seither können die USA alles mithören, was ich da sage.|Hadmut Danisch<ref>Hadmut Danisch: [http://www.danisch.de/blog/2020/11/08/verschluesselungsverbote-es-geht-wieder-los/ Verschlüsselungsverbote: Es geht wieder los], Ansichten eines Informatikers am 8. November 2020</ref>}}
 
 
 
{{Nachweise}}
 
  
 
{{Rechtshinweis}}
 
{{Rechtshinweis}}

Aktuelle Version vom 23. Juli 2022, 19:52 Uhr

Vorratsdatenspeicherung: Datensammlung für Kommunikationsüberwachung. Vorräte sollen, angelegt in guten Zeiten, dazu dienen, um auch in schlechten überleben zu können. Vorräte zu besitzen, gilt nicht nur als notwendig, sondern als vorausschauend und klug. Die V. legt nahe, dass es wichtig ist, Datenvorräte zu haben. Mit ihnen allerdings werden Kommunikations­strukturen überwachbar. Sollte daher eher Daten­hamsterung, Daten­hortung oder Daten­scheffelung heißen.

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