Der Begriff Kinderrechteschänder bezeichnet Amtsträger und Politiker, welche die Rechte von Kindern angreifen, aber auch Privatpersonen, die durch Lobby- oder Öffentlichkeitsarbeit versuchen, Amtsträger und Politiker dazu zu bewegen, sich als Kinderrechteschänder zu betätigen. Im Grunde begehen Kinderrechteschänder eine staatliche Kindeswohlgefährdung, indem sie diesbezügliche Gesetze erlassen oder verhindern, sich an kinderschädigendem Verhalten beteiligen oder dieses begünstigen. In Abgrenzung zum Begriff "Kinderschänder" spricht man von Kinderrechteschänder hauptsächlich dann, wenn staatliche psychische Gewalt bzw. Folter gegen Kinder verübt wird und nicht wie bei Kinderschänder, wenn es um körperlich-sexuelle Gewalt gegen Kinder geht.[1]
Wichtige Hinweise zum Familienrecht
- "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
- "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
- "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
- "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechtsverhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
- "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
- "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [2]
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- WikiMANNia rät:
- "Meiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
- "Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."
Einzelnachweise