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Matić-Bericht

Aus WikiMANNia
Version vom 29. Juni 2021, 09:13 Uhr von Autor (Diskussion | Beiträge) (Neu: Artikel)
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Hauptseite » Recht » Straftat » Abtreibung » Matić-Bericht
Information icon.svg Der Matić-Bericht selbst schafft kein geltendes Recht in der EU. Er wird vielmehr dazu verwendet, Druck auf die Mitgliedsstaaten auszuüben.

Der Matić-Bericht steht für die Initiative des kroatischen Abgeordneten Predrag Matić im Juni 2021.

Zitat: «Das Europäische Parlament hat dem so genannten Matić-Bericht zugestimmt. Dieser enthält unter anderem die Forderung, Abtreibung als normale Leistung der weiblichen Gesundheitsversorgung zu etablieren.

Der Antrag sieht unter anderem Abtreibungen als Teil der Gesundheits­fürsorge von Frauen vor. Er fordert die EU-Mitglieds­staaten dazu auf, Abtreibungen zu entkriminalisieren und Hindernisse dafür aus dem Weg zu räumen. Auch "bedauert" er, dass in manchen Ländern Ärzte oder medizinische Einrichtungen von einer Gewissens­klausel Gebrauch machten, was dazu führe, "dass die Betreuung eines Schwanger­schafts­abbruchs vorgeburtliche Tötung aus religiösen oder Gewissens­gründen verweigert wird". Das wiederum gefährde Leben und Rechte der Frauen.»[1]

Abstimmungsverhalten

378 Abgeordnete stimmten für den Bericht, 255 dagegen und 42 enthielten sich. Sozialdemokraten[wp], Grüne[wp] und Linke[wp] stimmten fast geschlossen für den Bericht. Das hätte allerdings nicht gereicht: Eine Mehrheit erlangte der Bericht nur durch die Stimmen fast aller Liberaler[wp] und von 36 Christdemokraten[wp]. Die Mehrheit der Christ­demokraten sowie die Fraktionen "Europäische Konservative und Reformer"[wp] und "Identität und Demokratie"[wp] erteilten dem Bericht eine Absage. Und unter den christ­demokratischen Abweichlern war kein einziger Abgeordneter aus Deutschland und Österreich.

Kritik

Mehrere Lebensrechts­verbände kritisieren das EU-Parlament für die Annahme des umstrittenen Matić-Berichts[2], der Abtreibung zum Grundrecht erklärt und die Gewissensfreiheit[wp] von Ärzten in Frage stellt.

Die Pressesprecherin der Christdemokraten für das Leben[wp] (CDL), Susanne Wenzel, nannte das Ergebnis in einer Stellungnahme ein "fatales Signal" gegen den Schutz des Lebens und einen "Angriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung[wp] der EU". Der Geist der christlichen Gründerväter der Europäischen Union werde in das absolute Gegenteil verkehrt. Zugleich warnte sie, bei vielen Unionsbürgern könne das Abstimmungs­ergebnis zu einer "weiteren inneren Abkehr von Europa" führen.

Töten zum Recht erklärt

Europas Christdemokraten (EVP[wp]) und Konservative (ECR[wp]) fanden in Brüssel keine Mehrheit für ihren Widerstand gegen den Vorstoß des Sozialisten Predrag Fred Matić.

Die CDL sprach darüber hinaus von einer "dunklen Stunde Europas", in der das Töten zum Recht erklärt und das uneingeschränkte Recht auf Leben faktisch abgeschafft worden sei. Auch die Umkehrung des Rechts auf die Gewissensfreiheit, das sowohl im deutschen Grundgesetz als auch im Schwangerschaftskonfliktgesetz[wp] (§ 12) verankert sei, in einen Straftatbestand der "Unterlassung einer medizinischen Behandlung" widerspreche dem viel beschworenen europäischen Geist.

Die Vorsitzende des Bundes­verbandes Lebensrecht (BvL), Alexandra Linder, wies indes auf Anfrage dieser Zeitung darauf hin, dass die "große Mehrheit" für den Matić-Bericht gar nicht so groß gewesen sei. Nur 62 Stimmen hätten gefehlt, um die weitere Aushöhlung der Menschenwürde einzudämmen, so Linder. "Nur 62 Abgeordnete hätten sich für Menschenrechte statt für Tötungs­rechte und Rechts­einschränkungen entscheiden müssen."

BvL: Kein Dammbruch

Von einem Dammbruch könne insofern nicht die Rede sein, erklärt Linder weiter, "als der Inhalt des Papiers lediglich den Ideologien folgt, die sich bereits in vielen Staaten durchgesetzt haben, zum Beispiel in den Niederlanden, Belgien, Großbritannien oder Schweden". Umso mehr sollten Politiker, die sich als Christen oder Humanisten bezeichnen, sich mit der Realität und den Konsequenzen befassen. "Politiker, die sich inhumanen Ideologien beugen oder anschließen, die für ein Papier stimmen, das die Tötung von Menschen legal und sicher anbieten will, das die Gewissens­freiheit und die Meinungsfreiheit einschränken oder abschaffen will, sollten ihr Gewissen prüfen."

Das Salzburger Ärzteforum sprach von einem wohl historisch zu nennenden "Anschlag auf die Menschenrechte und auch auf das ethische Selbst­verständnis der Ärzteschaft". Gerade unter Verweis auf die Menschenrechte werde im Bericht des Sozialisten Predrag Fred Matić durch Zuhilfenahme einer manipulativen Terminologie und Verwendung unzutreffender Begrifflichkeiten der Zugang von Frauen zu einer Abtreibung als ein "gesetzlich zustehendes Recht auf eine medizinische Versorgung" proklamiert.

Bemerkenswert sei, dass der Entschließungs­antrag inhaltlich selbst mehrfach gegen tatsächliche Rechte, wie etwa das Grundrecht auf Leben, auf Gewissens­freiheit und auf Religionsfreiheit, und auch gegen das Toleranz­gebot gegenüber Andersdenkenden, verstoße. Ebenso bemerkenswert sei die Tatsache, dass die Grenzen der Zuständigkeit des EU-Parlaments offensichtlich bewusst überschritten worden seien, "da Themen wie Gesundheit, Sexual­erziehung, Reproduktion und Abtreibung der souveränen Legislativ­befugnis der einzelnen Mitglied­staaten unterliegen".

Darauf machte auch die CDL aufmerksam: Die Gesetzgebung zur Abtreibung liege nach wie vor in den Händen der Abgeordneten der Länder­parlamente. Den Bundestag forderte der Lebensrechts­verband daher auf, den "Eingriff in die Souveränität seiner Gesetzgebungsbefugnis" zurückzuweisen und so seiner Verpflichtung zum Schutz des Lebens nachzukommen. Auch die in der Verfassung und dem Schwanger­schafts­konflik­tgesetz verankerte Gewissensfreiheit des medizinischen Personals müsse der Bundestag verteidigen.

ALfA spricht von Schande für Europa

Auch die überparteiliche Lebensschutz­organisation "Aktion Lebensrecht für Alle"[wp] (ALfA) stimmte in den Tenor der Kritik ein. Deren Bundes­vorsitzende Cornelia Kaminski bezeichnete die Annahme des Matić-Berichts als einen "Skandal allerersten Ranges" und als einen "brutalen Anschlag" auf das Recht eines jeden Menschen auf Leben. Wörtlich heißt es in der Stellungnahme der ALfA: "Das ist eine Schande für Europa, welche die Pioniere und Gründungs­väter der Europäischen Union eigentlich in ihren Gräbern rotieren lassen müsste."

Die Tötung eines unschuldigen und wehrlosen Menschen, so Kaminski, könne niemals ein Recht und schon gar kein Grundrecht sein. Dass Ärzte sich nicht länger weigern können sollen, an vor­geburtlichen Kinds­tötungen mitzuwirken, sei ein "hinterhältiger Anschlag auf die Gewissens­freiheit". Gleiches gelte für die "kaum verhüllte Forderung", die EU-Mitglied­staaten sollten die Meinungs­freiheit jener beschneiden, die ein Menschenrecht auf Abtreibung ablehnen.

Positiv bewertete Kaminski die Stimmen des Protests, die sich im Vorfeld der Abstimmung aufgetan hatten: "Die riesige Welle des Protestes in den Mitglied­staaten der Europäischen Union zeigt überdeutlich, dass nicht nur Lebensrechtler den Matić-Bericht für skandalös erachten."

Großer Rückschlag für Menschenrechte

Paul Cullen, Vorsitzender der Ärzte für das Leben[ext], erklärte in einer Stellungnahme, die Annahme des Matić-Berichts sei ein "großer Rückschlag für die Menschenrechte, das Lebensrecht und die ärztliche Gewissens­freiheit in Europa". Insbesondere die Tatsache, dass das in der Europäischen Menschen­rechts­konvention verankerte Recht von Ärztinnen und Ärzte, aus Gewissens­gründen eine Mitwirkung an Abtreibungen abzulehnen, mit dem Matić-Bericht beschnitten werde, müsse alle Ärztinnen und Ärzte in Europa alarmieren. "Denn ist die Gewissensfreiheit in einem Bereich des ärztlichen Tuns angetastet, so ist sie in allen anderen Gebieten der Medizin kaum aufrecht zu erhalten."

Die Tötung eines wehrlosen Menschen könne nie ein Recht sein, "und ist eigentlich das Gegenteil von einem Menschenrecht, denn sie bedeutet immer, einen anderen mutwillig aus der Menschheits­familie auszuschließen", so Cullen weiter. Eine solche sprachliche Konstruktion sei nur möglich, wenn man in der komplexen Situation der Schwangerschaft das elementarste Menschenrecht eines der Beteiligten, nämlich das Recht überhaupt zu existieren, vollkommen ausblende.

Auch der Vorsitzende der Österreichischen Bischofs­konferenz, der Salzburger Erzbischof Franz Lackner[wp], stimmte in die Kritik ein. Gegenüber der Nachrichten­agentur "kathpress" nannte er es "höchst bedauerlich", wenn europäische Institutionen einen Weg gingen, "von dem wir überzeugt sind, dass er falsch ist". Menschliche Gesundheit sei ein hoher Wert und auch ein Kernanliegen der Kirche. Abtreibung als Gesundheits­maßnahme und als Menschenrecht einzustufen entwürdige jedoch das ungeborene Kind und sei "ethisch unhaltbar".

Kein internationaler Vertrag oder Menschen­rechts­vertrag kenne ein "Recht auf Abtreibung" und sehe eine damit einhergehende Verpflichtung der Mitglied­staaten vor, so Lackner. Der Matić-Bericht ignoriere die schwierige Situation schwangerer Frauen in Not oder Konflikt­situationen und klammere das Lebensrecht ungeborener Kinder aus.

– Die Tagespost[3]

Einzelnachweise

  1. Johannes Blöcher-Weil: Frauenrechte und Abtreibung: EU-Parlament stimmt für Matić-Bericht, Pro-Magazin am 24. Juni 2021
  2. Europa streitet über ein "Recht auf Abtreibung", Die Tagespost am 24. Juni 2021
  3. Lebensrechtler kritisieren Annahme des Matić-Berichts: Dunkle Stunde Europas, Die Tagespost am 25. Juni 2021 (Anreißer: Ein fatales Signal gegen den Schutz des Lebens, ein historischer Anschlag auf die Menschenrechte, ein Skandal allerersten Ranges: Lebensrechtsverbände finden deutliche Worte der Kritik nach der Annahme des Matić-Berichts durch das EU-Parlament.)

Querverweise