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Fiktion
Version vom 9. Februar 2022, 06:06 Uhr von Autor (Diskussion | Beiträge) (+Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
Fiktion (Erdichtung) ist der Rechtssatz, der eine in Wahrheit nicht bestehende Tatsache als bestehend behandelt (...) Die Fiktion kann im Gegensatz zu einer gesetzlichen Vermutung[wp] nicht durch Gegenbeweis entkräftet werden.[1][2]
Einzelnachweise
- ↑ Juristisches Wörterbuch für Studium und Ausbildung, Vahlen, 15. Auflage
- ↑ Menschen und Personen - oder - Leben im Märchen - MSZoff (31. Juli 2015) (Länge: ab 5:40 Min.)
- ↑ Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)
Querverweise
- Fiktives Einkommen
- "Fiktion von der Unauflöslichkeit der Ehe", siehe: Ehezerrüttung
- "Fiktion von der Staatsferne der öffentlich-rechtlichen Medien", siehe: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk - Abschnitt "Fiktion der Staatsferne"
- Der Staat - die große Fiktion
- Sklavenfiktion