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Rückgriffquote

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Die Rückgriffquote bezeichnet das Verhältnis von Ausgaben und Einnahmen nach dem Unterhalts­vorschuss­gesetz (UVG) innerhalb eines Monats oder eines Haushaltsjahres. Da die Unterhalts­leistungen nach UVG teilweise als Vorschuss, teilweise aber auch als Ausfall­leistung erbracht werden, sind nicht alle gewährten Unterhalts­vorschüsse rückholbar. Bei Versterben des unterhalts­pflichtigen Elternteils, unbekanntem Aufenthalt und nicht bestehender Leistungs­fähigkeit (Leistungs­unfähigkeit nach § 1603 BGB) ist kein Rückgriff gegeben. Interessant bezüglich der Verfolgung von Rück­erstattungs­ansprüchen ist deshalb die Differenz zwischen einer höchst­möglichen und tatsächlichen Rückgriffquote.

Damit ist in dem Begriff "Rückgriffquote" die Lüge bereits systematisch, und politisch gewollt, integriert: Da sie sich immer auf 100 % der ausgezahlten Beträge bezieht, jedoch gesetzlich geplant niemals 100 % erreicht werden kann. Weil Unterhalts­vorschuss auch gezahlt wird, wenn der Vater tot ist, von vornherein erwerbs­unfähig, verschollen, behindert oder z. B. noch Schüler ist, wird in diesen Fällen von vornherein als Ausfall­leistung gezahlt wird. Diese Leistungen können natürlich auch nie zurück­gefordert werden und das ist gesetzlich auch nicht beabsichtigt.

Aber als Schikane-Propaganda gegen Väter wird es beibehalten.[1]

Zitat: «Viele Väter rechnen sich arm, tricksen und drücken sich vor ihrer Verantwortung.»  - Christine Lieberknecht[wp][2]
Rückgriffsquoten Unterhaltsvorschuss 2010 (Die Rückgriffquoten sind rückläufig)

Ursula von der Leyen (CDU) setzte sich an der katholischen Akademie "Die Wolfsburg" mit der Lohndiskriminierungslüge und ausbleibenden Unterhalt auseinander:

"Und wie immer ist der Vater säumig!"

und zeigt für Mütter Hilfen auf:

Sechs Jahre springe der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss ein. Die eingesetzten Mittel bekomme die öffentliche Hand trotz großer Bemühungen nur zu 20 % zurück, weil die Väter nicht greifbar seien. Nach den sechs Jahren sei ein Kinder­zuschlag möglich, der 85 % der Antrag­stellerinnen bislang verwehrt wurde.

Doch Ursula von der Leyen machte Hoffnung:

"Die Leistung haben wir deutlich entbürokratisiert."[3]

Das Fraudeutsch bedeutet übersetzt:

"Das Anspruchsdenken der Frauen haben wir gestärkt und das Leistungsprinzip wieder geschwächt."

"Ausbleibender Unterhalt" klingt aus Frauenmund so natürlich wie "ausbleibende Regelblutung". Unterhalts­zahlungen sind für Frauen halt naturgegebene Geldflüsse.

Das Schöne am Unterhalt ist:

  • "säumig" kann nur sein, wer unterhaltspflichtig ist.
  • Unterhaltspflichtig ist nur, wer sich selbst unterhalten kann.

Somit ist ein großer Teil der angeblich Pflichtigen gar nicht pflichtig und auch nicht säumig.[4]

Je reicher das Bundesland, desto höher die Rückgriffquote. Bayern ist Spitzenreiter vor Baden-Würtemberg. In Berlin dagegen nur gut 13 %. Dort scheint sich Realismus breit gemacht zu haben:

Von den Rückständen sei ein sehr hoher Anteil "nicht einbringlich", rechtfertigte sich der für Familien zuständige Senator Jürgen Zöllner vor dem Parlament. Sein Haus gibt die fatalistische Losung aus, allzu viele Schuldner in der Hartz-IV-Kapitale seien "dauerhaft nicht leistungsfähig". Bei dieser Klientel führten "Beitreibungsversuche" lediglich zu Kosten und seien "wirtschaftlich fragwürdig". Uta von Pirani, Direktorin des Jugendamts von Charlottenburg-Wilmersdorf, bekommt jeden Tag Stundungs­anträge auf den Tisch. In den miesen Zahlen sieht auch sie ein "Symptom für die zunehmende Verarmung".

Ganz anders dagegen im Neckar-Odenwald-Kreis. Dort scheut sich die "versierte Alimentejägerin Leonhardt" nicht, auch Vätern mit 900 Euro netto noch 100 Euro abzuknöpfen oder Strafanzeigen zu stellen.[5][6]

Angesichts der vielerorts desaströsen Kassenlage der Städte und Gemeinden fordert der Präsident des Inkasso-Verbandes BDIU, Wolfgang Spitz, die Rückgriffsquoten zu steigern und damit die kommunalen Kassen zu entlasten.[7]

Zitat: «Der VAMV ist der Meinung, dass die Rückgriffquote von ca. 22 % viel zu niedrig ist. Noch immer werden in unserem Land Unterhaltsschulden als Kavaliersdelikt[wp] angesehen.

Der VAMV fordert den Anspruch des Unterhalts­vorschusses bis auf das 18. Lebensjahr des Kindes auszudehnen. Um einen gesellschaftlichen Bewusst­seins­wandel einzuleiten und die Zahlungs­moral zu erhöhen, hat der VAMV ein Kampagnen­konzept "Ich zahle gern!" in der Schublade.»  - Verband alleinerziehender Mütter (VAMv)[8]

Einzelnachweise

  1. TrennungsFAQ-ForumRückgriffquoten Unterhaltsvorschuss, sorglos am 5. Dezember 2008 - 02:56 Uhr
  2. Erfurter Sozialministerin Christine Lieberknecht: Inkasso. Wer zeugt, der zahlt., Focus am 17. November 2008
  3. Ministerin zu Gast: Zeit für Kinder, Der Westen am 17. April 2009
  4. TrennungsFAQ-Forum: Rückgriffquoten Unterhaltsvorschuss, P am 17. April 2009 - 22:08 Uhr
  5. Inkasso. Wer zeugt, der zahlt., Focus am 17. November 2008
  6. TrennungsFAQ-Forum: Rückgriffquoten Unterhaltsvorschuss, lordsofmidnight am 3. Dezember 2008 - 17:54 Uhr
  7. WGvdL: Rückgriffsquoten bei Unterhaltsvorschuss rückläufig, 30. August 2011; Pdf-icon-extern.svg Pressemeldung des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen: Unterhaltsvorschuss 2010[ext]
  8. VAMv: Der VAMV in NRW - von Gestern bis heute

Querverweise