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Sklaverei: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Der Begriff '''Sklaverei''' bezeichnet eine gesetzlich regulierte und gesellschaftlich anerkannte Institution, die auf der durch Gewalt aufrechterhaltenen vorrübergehenden oder lebenslangen Verwendung von Menschen als - zumeist privatrechtlich garantiertes - [[Besitztum|Eigentum]] anderer, basiert. Ein illegales und gesellschaftlich geächtetes Ausbeutungssystem, in welchem Menschen nicht notwendigerweise den Satus von Privateigentum inne haben, stellt demgegenüber eine sklaverei-ähnliche Form der Unfreiheit dar.<ref>[https://hintergrund-verlag.de/rezensionen/egon-flaig-weltgeschichte-der-sklaverei/ Hintergrundverlag: Rezension von Egon Flaigs Weltgeschichte der Sklaverei durch Hartmut Krauss]</ref> | + | Der Begriff '''Sklaverei''' bezeichnet eine gesetzlich regulierte und gesellschaftlich anerkannte Institution, die auf der durch Gewalt aufrechterhaltenen vorrübergehenden oder lebenslangen Verwendung von Menschen als - zumeist privatrechtlich garantiertes - [[Besitztum|Eigentum]] anderer, basiert. Ein illegales und gesellschaftlich geächtetes Ausbeutungssystem, in welchem Menschen nicht notwendigerweise den Satus von Privateigentum inne haben, stellt demgegenüber eine sklaverei-ähnliche Form der Unfreiheit dar. <ref>[https://hintergrund-verlag.de/rezensionen/egon-flaig-weltgeschichte-der-sklaverei/ Hintergrundverlag: Rezension von Egon Flaigs Weltgeschichte der Sklaverei durch Hartmut Krauss]</ref> |
== Sklavenrecht == | == Sklavenrecht == |
Version vom 14. Oktober 2021, 17:47 Uhr
Der Begriff Sklaverei bezeichnet eine gesetzlich regulierte und gesellschaftlich anerkannte Institution, die auf der durch Gewalt aufrechterhaltenen vorrübergehenden oder lebenslangen Verwendung von Menschen als - zumeist privatrechtlich garantiertes - Eigentum anderer, basiert. Ein illegales und gesellschaftlich geächtetes Ausbeutungssystem, in welchem Menschen nicht notwendigerweise den Satus von Privateigentum inne haben, stellt demgegenüber eine sklaverei-ähnliche Form der Unfreiheit dar. [1]
Sklavenrecht
Die Sklavengesetze regelten die privat- und strafrechtlichen Gesichtspunkte der Sklavenhaltung und des Sklavenhandels; darüber hinaus bestimmten sie auch, welche Rechte den Sklaven zugestanden wurden. In vielen sklavenhaltenden Staatswesen behielten Sklaven eine gewisse Rechtsfähigkeit und konnten beipielsweise die Gerichte anrufen oder Eigentum erwirtschaften, das es ihnen eventuell erlaubte, durch Selbstkauf die Freiheit zu erlangen. In manchen Staatswesen war Sklaverei erblich, das heißt die Nachkommen von Sklaven erbten den Rechtsstatus ihrer Eltern.[2]
Zitate
Zitat: | «Die sexuelle Promiskuität ist das Trinkgeld, mit dem die Gesellschaft ihre Sklaven beschwichtigt.» - Nicolás Gómez Dávila[wp] |
Einzelnachweise
- ↑ Hintergrundverlag: Rezension von Egon Flaigs Weltgeschichte der Sklaverei durch Hartmut Krauss
- ↑ Referenzfehler: Es ist ein ungültiger
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-Tag vorhanden: Für die Referenz namenswikipedia
wurde kein Text angegeben.
Querverweise
Netzverweise
- Marxismus ist auf Sklavenarbeit von Schwarzen gegründet: Engels und Marx waren Profiteure von Sklaverei, ScienceFiles am 10. Juni 2020 (Marxismus, Friedrich Engels[wp])
- Männer des Westens: Wehrt euch gegen Sklaverei und Massenmigration!, Freie Welt am 17. August 2016
- Beverfoerde: Leihmutterschaft ist moderne Form der Sklaverei, Vater, Mutter, Kinder am 21. Juni 2016
- Der Kampf um die Abschaffung der Sklaverei - Egon Flaig[wp] (10. November 2014) (Länge: ab 13:16 Min.) (Sklaven haben keine Familie)