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Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates

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Version vom 9. Juni 2023, 21:50 Uhr von Autor (Diskussion | Beiträge) (Neu: Artikel)
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Hauptseite » Staat » Deutschland » Verfassungsschutz » Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates

Die vom deutschen Inlandsgeheimdienst Verfassungsschutz eingeführte Kategorie Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates dient vorgeblich dem Zweck, den Staat vor den Aktivitäten (aus Sicht der Staatseliten, bzw. des US-amerikanischen Suzeräns) allzu staatskritisch motivierter Gegner zu schützen. In seiner logischen Konsequenz läuft dies faktisch auf die Delegitimierung der Wahrnehmung der Rolle der Bürgerschaft als Souverän der Bundesrepublik Deutschland durch die Kriminalisierung von Fundamentalkritik am politischen System im Rahmen bürgerschaftlichen Engagements und zivilgesellschaftlicher Selbstorganisation[wp] der Bürger hinaus.

Bundesamt für Verfassungsschutz

Zitat: «Die staatlichen Schutzmaßnahmen gegen die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Freiheits­einschränkungen lösten nicht nur eine breite gesellschafts­politische Debatte und verfassungs­rechtlich legitime Proteste aus, sondern dienten in einzelnen Fällen auch als Vorwand und Hebel, um die demokratische und rechts­staatliche Ordnung als solche zu bekämpfen. Um die in diesem Kontext festzustellenden Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen adäquat bearbeiten zu können, hat das BfV im April 2021 den neuen Phänomenbereich "Verfassungs­schutz­relevante Delegitimierung des Staates" eingerichtet.»[1]
Zitat: «Das BfV hat den Phänomenbereich "Verfassungs­schutz­relevante Delegitimierung des Staates" eingerichtet. Die diesem Phänomen­bereich zugeordneten Akteure zielen darauf ab, das Vertrauen in das staatliche System zu erschüttern und dessen Funktions­fähigkeit zu beeinträchtigen. Dies versuchen sie zu erreichen, indem sie unter anderem
  • demokratisch gewählte Repräsentanten des Staates verächtlich machen,[2]
  • staatlichen Institutionen und ihren Vertretern die Legitimität absprechen,
  • zum Ignorieren gerichtlicher Anordnungen und Entscheidungen aufrufen,
  • staatliche oder öffentliche Institutionen (z.B. der Gesundheitsfürsorge) mittels Sachbeschädigungen sabotieren oder
  • zu Widerstandshandlungen gegen die staatliche Ordnung aufrufen.

Diese Verhaltensweisen stehen im Widerspruch zu elementaren Verfassungs­grund­sätzen wie dem Demokratie- oder dem Rechtsstaats­prinzip. [...]

Seit Februar 2022 tritt nunmehr zusehends der Krieg Russlands gegen die Ukraine als Agitationsthema in den Vordergrund.»[3]

Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus

Offenbar um die Aktivitiäten des Verfassungsschutzes zu rechtfertigen, schreibt die Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus dazu:

Zitat: «Bestrebungen, die basierend auf einem von Verschwörungstheorien geprägten Staats- und Eliten­hass in demokratie­feindlicher Weise darauf abzielen, wesentliche Verfassungs­grundsätze außer Geltung zu setzen oder die Funktions­fähigkeit des Staates erheblich zu beeinträchtigen, ohne dabei die Wesensmerkmale extremistischer Bestrebungen eines anderen Phänomen­bereichs, wie etwa Rechtsextremismus, aufzuweisen, werden dem Phänomen­bereich der verfassungs­schutz­relevanten Delegitimierung des Staates zugerechnet. Hierzu zählen auch Bestrebungen, die sich durch eine agitatorische Verächtlich­machung des Staates gegen das Demokratie­prinzip richten, die durch ihre Demokratie­feindlichkeit angetrieben zu extremistisch motivierten Straf- und Gewalt­taten aufrufen oder sich unter Verkennung der Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz zugrunde­liegenden Voraussetzungen auf ein vermeintliches Widerstandsrecht berufen und sich dabei gegen das Rechtsstaatsprinzip stellen.»[4]

Kommentare

Zum Inhalt:

  1. Nach dem Duktus des zitierten Textes geurteilt, richtet sich diese verfassungs­schutz­interne Kategorie konzeptionell gegen die Bürger, die gemäß politischer Theorie[wp] in ihrer Gesamtheit in einer Demokratie die Funktion des Souveräns ausüben.
  2. Von der Gefährdung des Souveräns in seiner Eigenschaft als kollektiver Legitimations­instanz aller Staatsgewalt ist mit keiner Silbe die Rede.
  3. Es ist nur von einer Gefährdung des Staates die Rede, was den Eindruck erweckt, als ob dieser den Bürgern übergeordnet wäre und nicht etwa dem Souverän nachgeordnet.
  4. Es ist keine Rede davon, dass die Gefährdung des Rechtsstaats­prinzips vom Staat selbst ausgehen könnte, etwa dadurch, dass die Trennung der drei Staatsgewalten (eigentlich vier, wenn man die Meinungswirtschaft, insbesondere deren Öffentlich-rechtlichen Sektor dazurechnet) aufgehoben oder zumindest erheblich eingeschränkt wird, weil
    1. alle Staatsorgane durch Parteibuch­besitzer dominiert sind, die der politischen Räson ihrer jeweiligen Partei unterworfen sind
    2. alle Staatsorgane zu einem überproportionalen Anteil von Juristen dominiert werden, die nach dem Schema der system­spezifischen Rechts­philosophie denken und handeln
    3. alle Staatsorgane durch die Präsenz einer relativ hohen Zahl von Feministinnen infiltriert sind, die mit ihrem Hass auf alles Männliche den Rechtsstaat ideologisch zersetzen.
  5. Der Linksextremismus als Spielart des politischen Extremismus bleibt vollständig unberücksichtigt, obwohl relevante Teile der politischen Elite selbst ein fragwürdiges Demokratieverständnis - im Sinne der durch den Ausspruch Walter Ulbrichts[wp] plakativ zum Ausdruck gebrachten Handlungs­strategie der SED in der DDR "Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand behalten" - besitzen.
  6. Unberücksichtigt bleibt ebenfalls die Existenz einer großen und kontinuierlich wachsenden Bevölkerung von kulturell divergent (stammes­gesellschaftlich bzw. clan­strukturell) sozialisierten Migranten als für den Bestand der Gesellschaft und des Staates gefährlicher Ballast-, Destabilisierungs- und Zersetzungs­faktor.

Der Verfassungsschutz hat tatsächlich die Chuzpe[wp], die Benennung eklatanter Schwächen des Staatswesens als "agitatorische Verächtlich­machung des Staates" zu verunglimpfen. Es entspricht orwellschem Neusprech, wenn ein Staat von einer "Delegitimierung des Staates" durch seine Bürger spricht, während er tatsächlich seine Bürgerschaft in ihrer Rolle als Souverän "delegitimiert". Diese Delegitimierung geschieht, indem der Staat die souveränen Rechte seiner Bürger infrage stellt, beziehungsweise deren Ausübung einer geheimdienstlichen Überwachung und politischen Kontrolle unterwirft. In einer demokratisch verfassten Gesellschafts­ordnung bestimmen die Bürger über den Staat, nicht der Staat über dieselben. Dazu gehören Abwehrrechte der Bürger gegen einen übergriffigen Staat. Ein demokratisch verfasster Staat darf keine Entscheidungsgewalt darüber ausüben, ob und wann ein Bürger sich einer Impfung unterzieht oder ob und wann er sich eine Wärmepumpen­heizung oder ein Elektroauto kauft.

Organisiert sich nun Widerstand gegen die Übergriffigkeit des Staates, darf davon ausgegangen werden, dass das demokratisch-freiheitliche Gesellschafts­system (noch) funktioniert. Dieses aus staatsrechtlicher Sicht gesunde Verhalten als "Extremismus" zu delegitimieren, legt den Verdacht nahe, dass hier ein Putsch gegen die Bürgerschaft dieses Landes im Gange ist.

Außerdem zeigt die Geschichte der Regimewechseloperationen, dass die Herbeiführung eines Regierungs- bzw. System­wechsels meist offen in Form einer militärischen Operation als auch verdeckt in Form einer geheimdienstlichen Operation erfolgte. Dafür lassen sich in der nachstehenden Literaturliste genügend Beipiele finden.

Weiterführende Literatur

  • Dirk Pohlmann: Im Auftrag der Eliten, Der Fall Herrhausen und andere politische Morde
  • Rolf Gössner[wp]: Geheime Informanten, V-Leute des Verfassungsschutzes: Neonazis im Dienst des Staates
  • Elias Davidsson[wp]: Psychologische Kriegsführung und gesellschaftliche Leugnung, Die Legende des 9/11 und die Fiktion der Terrorbedrohung
  • Andreas von Bülow: Im Namen des Staates, CIA, BND und die kriminellen Machenschaften der Geheimdienste
  • Andreas von Bülow: Die CIA und der 11. September, Internationaler Terror und die Rolle der Geheimdienste
  • Daniele Ganser: NATO-Geheimarmeen in Europa, Inszenierter Terror und verdeckte Kriegsführung
  • Matthias Ritzi, Erich Schmidt-Eenboom: Im Schatten des Dritten Reiches, Der BND und sein Agent Richard Christmann
  • Erich Schmidt-Eenboom, Ulrich Stoll: Die Partisanen der NATO, Stay-Behind-Organisationen in Deutschland 1946-1991
  • Christoph Franceschini, Thomas Wegener Friis, Erich Schmidt-Eenboom: Spionage unter Freunden, Partnerdienstbeziehungen und Westaufklärung der Organisation Gehlen und des BND
Videos
  • Youtube-link-icon.svg Terrorismus im Auftrag des Staates - Andreas von Bülow (Hinweis: Dieses Video ist nicht mehr verfügbar)
  • Youtube-link-icon.svg Terrorismus im Auftrag des Staates - Die Rolle des CIA bei den Kriegen der USA - Andreas von Bülow (Datum unbekannt) (Länge: 80:39 Min.)
  • Youtube-link-icon.svg "Andreas von Bülow - Terrorismus im Auftrag des Staates", Teil 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 - WAHRHEITSBEWEGUNG911 (Oktober 2009)
    Vehement widerspricht Andreas von Bülow der offiziellen Version der Anschläge vom 11. September: Ohne geheimdienstliche Unterstützung war eine solche Operation nicht durchzuführen. Seine brisanten Thesen sind ein Angriff auf die Verlogenheit der CIA. Nur Stunden nach dem Terroranschlag vom 11. September hatte die US-Regierung Fotos und Steckbriefe aller Attentäter, wusste sie Bescheid über alle Drahtzieher und Hintermänner. Und blitzartig war auch Präsident Bushs Strategie gegen die Mächte des Bösen fertig. Zufall? Andreas von Bülow, früherer Bundesminister, zweifelt die offizielle Version vehement an.
    YouTube-Kommentar: Viele der von A.v.Buelow genannten, aufgetretenen Phaenomene lassen sich nicht mit der offiziellen, von der damaligen US-Regierung herausgegebenen Version der Geschehnisse in Einklang bringen.
    Wer an die offizielle Version von 9/11 glaubt, glaubt auch an den Weihnachtsmann und den Osterhasen!
  • Vimeo-logo.png Terrorismus im Auftrag des Staates (Länge: 80:39 Min.)

Weitere Stellungnahmen

Schon längst ist das Vertrauen in den Staat dank fortgesetzter Delegitimierung durch sogenannte "Volksvertreter" und ihre Parteien auf einem historischen Tief. Die Funktions­fähigkeit dieses Staates ist bereits erheblich eingeschränkt, noch nicht einmal Wahlen finden mehr ordnungsgemäß statt, siehe die Wahlen im vergangenen Jahr in Berlin. Wenn das nicht verfassungs­schutz­relevant ist!

Immerhin: Dass es nicht angeht, wenn "demokratische Entscheidungs­prozesse (...) delegitimiert und verächtlich gemacht" werden, hat das Bundesverfassungsgericht kürzlich klargestellt - Sie wissen, was ich meine: die Forderung der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel, eine im Übrigen ordnungsgemäß verlaufene Wahl in Thüringen "rückgängig" zu machen. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung!

Doch es gibt ja noch weit mehr zu beklagen und zu verfolgen.

Ich beobachte schon länger, dass wesentliche Verfassungs­grundsätze außer Kraft gesetzt werden - etwa das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das Recht auf Freizügigkeit oder das Recht auf Meinungsfreiheit. Dies alles geschah und geschieht mit dem Verweis auf einen übergeordneten Notstand durch eine "Pandemie". Längst ist jedoch erwiesen, dass dieser Notstand nie existierte und dass sogenannte "Maßnahmen" wie Impfpflicht oder Lockdown weder verhältnismäßig noch angemessen und insofern auch nicht legitim waren. Die seelischen und materiellen Schäden sind immens. Vertrauensverluste ohne Ende! Hier ist ein weites Feld zu beackern.

Ein irrlichternder Politiker wie Karl Lauterbach etwa bekennt sich noch immer schamlos zu massiven Eingriffen in die Grundrechte. Es sind da mehr als deutlich Anhaltspunkte zu erkennen, die dafür sprechen, dass seine "Verhaltensweisen darauf gerichtet sind, wesentliche Verfassungs­grundsätze außer Geltung zu setzen".

Mal ganz abgesehen von dem halt- und zwecklosen Umgang mit Steuergeldern. Auch der hohe wirtschaftliche Schaden durch die Maßnahmen­pandemie insgesamt, zusätzlich noch durch die Überbestellung von Impfstoffen durch den Minister, beeinträchtigen die Funktions­fähigkeit des Staates. Übrigens schadet auch die sogenannte "Energiewende", inklusive der Abschaltung von Atomkraftwerken, dem Funktionieren von Staat und Gesellschaft. Wir werden das spätestens im Herbst erleben.

Auch wird immer wieder der deutsche Souverän, das Volk, in Teilen oder gesamtheitlich verächtlich gemacht. Sie erinnern sich? An Hassreden à la "Dunkeldeutschland" oder "Pack"?

– Tichys Einblick[5]
Zitat: «Das Konzept "verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates" hat einen berechtigten Kern. Der ist nicht neu. Die Gefahr dieses Konzepts und des neuen "Phänomenbereichs" besteht in seiner Überdehnung, die in der vom Verfassungsschutz gewählten Begrifflichkeit - "ständige Agitation", "Verächtlichmachung" - angelegt ist. Wenn der Verfassungsschutz heftige Kritik an der Regierungspolitik als "delegitimierend" und daher extremistisch aus dem demokratischen Diskurs verdrängen will, dann verfehlt er nicht nur seine Aufgabe, sondern wird damit selbst zum Problem für die Demokratie. Die Regierung muss Kritik aushalten. Und sie kann Kritik, die sie für unberechtigt hält, selbstverständlich - mit Gegenkritik - zurückweisen. Die Möglichkeit freier Kritik an der Ausübung von Staatsgewalt durch staatliche Funktionsträger gehört zur Essenz der Demokratie. Mit der Anprangerung "ständiger Agitation" gegen die Regierung als angeblich den demokratischen Staat delegitimierend versucht der Verfassungsschutz, oppositionelle Strömungen zu delegitimieren. Solche hoheitlichen Eingriffe in den Prozess der öffentlichen Meinungsbildung sind mit dem Demokratieprinzip und mit der Meinungsfreiheit unvereinbar.» - Prof. Dr. Dietrich Murswiek[wp][6]
Seit April 2021 hat der Verfassungsschutz ein neues Beobachtungsfeld erfunden: die Coronaleugner und Corona­protestler. Der Verfassungsschutz spricht von einem "neuen Phänomenbereich", der besiedelt sei von einem breiten "Spektrum an Einzel­personen, Personen­zusammen­schlüssen und Netzwerken, das von der Kritik an einzelnen Maßnahmen gegen die Verbreitung des Virus über die Relativierung der gesundheitlichen Gefahren durch die Ansteckung mit dem Coronavirus bis hin zur Leugnung der Existenz des Virus an sich reicht". Doch generös wird auch eine legitime Kritik an den Maßnahmen eingeräumt, die von der Meinungsfreiheit geschützt sei. Diese Form von "Corona­leugnung" mag obskur, sektiererisch oder abwegig erscheinen. "Realitäts­verweigerung ist jedoch, ein Teil der Meinungsfreiheit und im öffentlichen Diskurs zu dulden." Nach den Bekloppten kommen die wirklich Gefährlichen. Das sind die, "von denen hinter der Diskussion um Corona­schutz­maßnahmen antidemokratische und menschen­feindliche Botschaften verbreitet werden oder sogar gewalttätiges Handeln eingefordert wird, das sich gegen den Staat und gegen die im Grundgesetz verankerten Werte und Normen richtet". Der Verfassungsschutz folgt hier dem Muster, das seit März 2020 fest institutionalisiert wurde: Jeder Zweifel an den Corona­maßnahmen ist entweder pathologisch oder kriminell.

Problematisch wird dann allerdings die Behauptung, dass die "Corona­leugner" antidemokratische und menschen­feindliche Botschaften unters Volk brächten. Tatsächlich verlangen vermutlich 99 Prozent der Maßnahmen­kritiker die Rückkehr zur Verfassungs­mäßigkeit und zum Rechtsstaat alter Ordnung.

Deshalb erfinden die scharfsichtigen Verfassungsschützer die "Delegitimierung des Staates". Und diese neue Unterwanderungs­technik geschieht "meist nicht durch eine unmittelbare Infrage­stellung der Demokratie als solche, sondern über eine ständige Agitation gegen und Verächtlich­machung von demokratisch legitimierten Repräsentantinnen und Repräsentanten sowie Institutionen des Staates und ihrer Entscheidungen. Eine derartige Agitation steht im Widerspruch zu elementaren Verfassungs­grundsätzen wie dem Demokratie­prinzip oder dem Rechtsstaats­prinzip."

Leider wird nicht weiter erläutert, worin der Widerspruch genau besteht. Deshalb werden zur Verdeutlichung alte Bekannte aus den traditionellen "Phänomen­bereichen" hinzugezogen: Extremisten, Rechtsradikale, Antisemiten und so weiter. Und da das immer noch nicht reicht, werden Vergleiche mit totalitären Regimes der langen und wirren Liste der Vergehen hinzugefügt.

Man darf sagen, der Verfassungsschutz hat mit seinen Mitteln alles dafür getan, solche Vergleiche zu begründen.

Rubikon[7]
Ganz ehrlich: ist das eine Haltung, die schon polizeilicher Beobachtung verdient? Oder unbegründete Hausbesuche?

Nun - mit schwammigen Beobachtungs­tatbeständen wir "Delegitimierung des Staates" kann man einiges herbeireden. Noch immer hat die Bundesregierung nicht auf eine kleine Anfrage[8] reagiert, wie denn das zu definieren und abzugrenzen sei. Schaut man, was Staat eigentlich ist ... so sind das wir alle. So wie wir auch der Souverän sind.

Und wie gehen wir damit um?

– Der Nachrichtenspiegel[9]

Einzelnachweise

  1. Bundesamt für Verfassungsschutz: Ver­fas­sungs­schutz­re­le­van­te De­le­gi­ti­mie­rung des Staa­tes
  2. Anmerkung: Nirgends werden Repräsentanten des Staates verächtlicher gemacht als im Deutschen Bundestag, und zwar von anderen Repräsentanten des Staates.
  3. Bundesamt für Verfassungsschutz: Ver­fas­sungs­schutz­re­le­van­te De­le­gi­ti­mie­rung des Staa­tes: Be­griff und Er­schei­nungs­for­men
  4. Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus: Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates: Informationen
  5. Cora Stephan: Stephans Spitzen: Wo der Verfassungsschutz die "Delegitimierung des Staates" wirklich bekämpfen könnte, Tichys Einblick am 21. Juni 2022
    Der Phänomenbereich "Delegitimierung des Staates" verdient tatsächlich Aufmerksamkeit. Allerdings ist das Phänomen nicht dort am auffälligsten, wo der Verfassungsschutz hinschaut.
  6. Verfassungsschutz: Wer dele­giti­miert hier wen?, Legale Tribune Online am 24. November 2022 (Gastbeitrag von Prof. Dr. Dietrich Murswiek[wp])
    Anreißer: Der Verfassungsschutz beobachtet neuerdings den Bereich "Delegitimierung des Staates". Dabei werden schnell Regierungskritiker zu Extremisten abgestempelt, meint Dietrich Murswiek. Die neue Kategorie leide an gefährlich unscharfen Begriffen.
  7. Walter van Rossum[wp]: Im Visier der Schlapphüte, Rubikon am 24. September 2022
    Anreißer: Im Rubikon-Exklusivgespräch diskutiert Walter van Rossum[wp] mit dem Richter Thomas Barisic, dem Politik­wissenschaftler Lars Oberndorf und dem Juristen Martin Schwab über die so genannte verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates.
  8. Deutscher Bundestag: Definition von "Delegitimierung des Staates" erfragt, Inneres und Heimat - Kleine Anfrage - hib 45/2022, 7. Februar 2022
  9. Unangemeldeter Polizeibesuch: Nachrichtenspiegel gibt auf, Der Nachrichtenspiegel am 26. Oktober 2022