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Das Solidarprinzip Prinzip zielt auf gegenseitige Hilfestellung in der Gesellschaft ab und bezeichnet die Inanspruchnahme des Einzelnen für bestimmte Gemeinschaftsaufgaben und im Gegenzug das Eintreten der Gemeinschaft für den Einzelnen in bestimmten Situationen bzw. Notlagen. In der gesetzlichen Krankenversicherung treten Gesunde für Kranke, Alleinstehende für Familien und Kinder, Leistungsfähige für weniger Leistungsfähige, Junge für Alte usw. ein. Siehe auch Solidarität[wp].