Marsch für das Leben in Berlin (und Köln), Termin: 21. September 2024, Ort: Brandenburger Tor, Uhrzeit: 13:00 Uhr - Info[ext] |
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Frauenparkplatz
Frauenparkplätze sind frauendiskriminierend.
- Der Öffentlichkeit wird das Bild vermittelt, Frauen seien in etwa mit Behinderten (für die es diese Parkplätze ja schon länger gibt) gleichzusetzen. Abwertung von Frauen als eingeschränkt bewegungsfähig, unzurechnungsfähig, hilfsbedürftig u.s.w.
- Früher fühlten sich männliche Parkhausbenutzer häufig von ziellos in Parkhäusern herumstreunenden Vergewaltigern und Entblößern belästigt. Letztere waren mit der Situation ebenfalls recht unzufrieden, da sie oft sehr lange suchen mussten und zudem mitunter völlig unverhofft an Männer gerieten - mit teils ziemlich unangenehmen Folgen. Die Lösung besteht in der Konzentration der Frauen sowie deutlichen Hinweisschildern, wo sie anzutreffen sind. Somit sind die Belästigungen von Männern in deren Etagen spürbar zurückgegangen; aber auch die Trefferquote der Belästiger konnte deutlich erhöht, sowie die Dauer ihre Suche spürbar verringert werden.
- Wie jeder weiß, ist Bewegungsarmut Hauptursache vieler Zivilisationskrankheiten. Indem man Frauen also dazu bewegt, die schlechtesten Parkplätze (nämlich jene mit den kürzesten Wegen) zu benutzen, entsteht eine weitere gesundheitliche Bevorzugung von Männern.
- Frauen verursachen sehr häufig Parkschäden. Man weist ihnen also spezielle Parkplätze zu, um die Autos der Männer nach Möglichkeit vor solchen Beschädigungen zu schützen, aber natürlich auch, um die Parkplätze zu schonen, denn so konzentrieren sich die Schäden und fälligen Reparaturen auf eine überschaubare Zahl an Plätzen.
Darf ein Mann auf Frauenparkplätzen parken?
In der Straßenverkehrsordnung gibt es keine Frauenparkplätze. Befindet sich im Parkhaus oder auf dem Parkplatz also ein Schild "Hier gelten die Regeln der StVO", dann befindet man sich im Recht, auch wenn man sein Fahrzeug auf so einem Frauenparkplatz parkt.
Wenn so ein Schild nicht angebracht ist, dann gilt bei einem Parkhaus die Hausordnung, in der erwähnt werden kann, dass ein Mann hier nicht parken darf. Sollte ein Mann dabei erwischt werden, so kann der Besitzer von seinem Hausrecht Gebrauch machen und dem Fahrer ein Hausverbot erteilen.
In einigen deutschen Ländern sind Frauenparkplätze durch die Garagenverordnungen vorgeschrieben, beispielsweise in den Garagenverordnungen der Länder Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Da aber keine rechtliche Regelung besteht, wer dort parken darf, ist das Ganze nur als staatsbürokratische Luftnummer zu verstehen.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist der Auffassung, dass die Einrichtung von Frauenparkplätzen nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoße, da in Tiefgaragen Frauen häufiger als Männer Opfer von Straftaten gegen die sexuellen Selbstbestimmung seien.[1] Aus der Polizeilichen Kriminalstatistik geht aber hervor, dass in Deutschland Belästigungen, Überfälle usw., denen Frauen zum Opfer fallen, in Parkhäusern nicht häufiger vorkommen als anderswo. In Hessen richtete sich im Jahre 2003 lediglich 1 Promille der in Parkhäusern begangenen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.[2]
Frauen sind behinderter als Schwerbehinderte
- "Ein Arbeitgeber darf bei der Vergabe eines nahe gelegenen Firmenparkplatzes Frauen grundsätzlich bevorzugen. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz. Denn nach Auffassung des Gerichts handelt er in diesen Fällen nicht willkürlich und diskriminierend. Vielmehr sei die Gefahr für Frauen, Opfer von Gewalt zu werden, höher als für Männer. Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines schwerbehinderten Krankenpflegers ab. Dieser hatte sich vergeblich um einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe der Klinik bemüht. Seine Behinderung spielte für das Gericht keine Rolle. Der Arbeitgeber hatte darauf verwiesen, dass bei der Parkplatzvergabe nach seinen internen Kriterien unter anderem der Grundsatz gelte 'Frauen vor Männer'. Anders als der Kläger hielt das LAG dieses Auswahlkriterium für zulässig." [3][4]
Einzelnachweise
- ↑ FAQ der Antidiskrimierungsstelle
- ↑ Bericht über die Sicherheit in Parkhäusern in der Polizeilichen Kriminalstatistik
- ↑ Frauen dürfen bei Firmenparkplatz bevorzugt werden, ffh am 23. November 2011
- ↑ Antife: Frausein bedeutet Schwerstbehinderung, 24. November 2011
Weblinks
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