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Sexualstrafrecht
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«"Erkennbarer Wille" - das kann alles Mögliche sein. Ein "Nein" muss ja noch nicht mal gefallen sein. Das ist so gummiartig, dass es immer zuungunsten des beschuldigten Mannes ausgelegt werden kann.
Motto dieses Vorstoßes ist mMn: "Lasst die Kachelmanns dieser Welt nicht entkommen!" - Und Kachelmann würde nach den geplanten Änderungen auch nicht entkommen sein. Gewalt hätte ja nicht mehr nachgewiesen werden müssen. Letztlich hätte gar nichts nachgewiesen werden müssen, außer: dass es dem Beschuldigten in irgend einer Weise hätte klar sein können, dass frau nicht wollte. - Und das lässt sich fast immer so hindeichseln.
Falschbeschuldigungen und Falschverurteilungen werden die Tore und Türen hier noch viel weiter geöffnet, als sie es ohnehin schon sind.»[1]
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Der Bundesjustizminister Heiko Maas treibt die Institutionalisierung der Frau als Opfer weiter[2] und die Strafrechtsprofessorin Monika Frommel[wp] kommt zu der Einschätzung:
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«Frauen wären in der Rolle der beschuldigenden Zeuginnen, müssten sich aber damit abfinden, dass sie sich zugleich in einer strukturellen, ihre Identität prägenden "Opfer"-Rolle und damit in einem Zustand befänden, der ihren staatlichen Schutz zur dauerhaften Notwendigkeit erklärt. Strafrecht wäre konsequent umgeformt zu einem Instrument der symbolischen Bekräftigung einer für "richtig" gehaltenen sozialen Norm. Frauennetzwerke und auch Menschenrechts-Aktivistinnen bezeichnen dies als "feministische" Forderung.»[3]
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«Frauen sind Opfer, Männer sind Täter, damit sind die Rollen und Schuldverhältnisse klar verteilt. Auf echte Handlungen kommt es nicht an.» - Hadmut Danisch[4]
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Einzelnachweise
Querverweise
Netzverweise