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Subvention

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Hauptseite » Wirtschaft » Subvention

Der Begriff Subvention (von lat. subvenire = "unterstützen", "zu Hilfe kommen"), auch Zuschuss, bezeichnet eine zweck­gebundene Geldleistung aus öffentlichen Mitteln zur Unterstützung öffentlicher[wp] oder privater Unternehmen[wp] oder Wirtschafts­zweige und stellt einen wirtschafts­politischen Eingriff in das Markt­geschehen dar.

Die Definition des Begriffes Subvention ist zwischen Juristen und Ökonomen umstritten. Einigkeit besteht darüber, dass sozial­staatliche Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II[wp], BAföG[wp] oder Renten­zuschüsse[wp] im juristischen Sinne keine Subventionen sind.[1]

Die staatliche Unterstützung zielt auf die Förderung gewerblicher, erzieherischer und/oder kultureller Aktivitäten ab. Definitorisch ist die Abgrenzung zur Fürsorge (Sozialhilfe) und zur Markt­wettbewerbs­verzerrung (Preisdumping) wegen der großen Zahl verwandter, ähnlicher und falsch benannter staatlicher Geldleistungen, nicht eindeutig vorzunehmen.[2]

Beurteilung/Kritik

Einkommen
Subventionen stützen das Einkommen oder die Produktion.
Eingriff in das Marktgeschehen
Durch Subventionen lassen sich Marktpreise senken (Beispiel: Förderung von Wohnungsbau mit Mietpreis­bindung mittels günstiger öffentlicher Darlehen zur Absenkung des Mietpreis­niveaus) oder anheben (Beispiel: Flächen­stilllegungs­prämien zur Verknappung der land­wirtschaftlichen Produktion und Anhebung oder Stabilisierung der Marktpreise für Agrar­produkte).
Politischer Zweck
Durch Subventionen lässt sich ein politisch erwünschter Zweck fördern.
Wettbewerb
Subventionierte Unternehmen haben im Wettbewerb Vorteile den anderen gegenüber.
Standortbindung
National subventionierte Unternehmen bekommen einen Anreiz, ihren Standort nicht ins Ausland zu verlegen.
Fehlsteuerung (Fehl-Ressourcen­allokation)
Manchmal werden Subventionen weiter gezahlt, wenn der ursprüngliche politische Zweck nicht mehr gegeben ist.
Globalisierung
Unternehmen, die an andere Standorte abwandern, zahlen erhaltene Subventionen oftmals nicht zurück.
Höhe
Ein Problem stellt häufig die Ermittlung der optimalen Höhe der Subventionen dar.
Lobbyismus
Lobbys verschaffen sich ungerechtfertigte Zahlungen.[1]

Verzerrung marktlichen Wettbewerbs

Der US-amerikanische Journalist und politische Aktivist Michael Moore[wp] hat es stets vermocht, eine große Zahl von Menschen zu belustigen, wenn er in einem seiner Vorträge beispielsweise über "Sozialhilfe für Chrysler" sprach. Subventionen sind immer Eingriffe in ein Markt­geschehen, durch die sich Marktpreise, etwa im Falle der Förderung von Wohnungsbau, senken oder auch anheben, beispielsweise durch die "Flächen­still­legungs­prämien" zur Verknappung der land­wirtschaft­lichen Produktion und zur Stabilisierung der Marktpreise für Agrarprodukte. Ein solcherart verzerrtes Markt­geschehen verweigert jedem Produzenten und auch jedem Käufer die Marktsignale. Das heißt, niemand kann - sobald Subventionen notorisch und endemisch zum Einsatz kommen - noch wissen, wie hoch die tatsächlichen Kosten einer Ware oder Dienst­leistung sind.

Ein manipuliertes Marktgeschehen führt in der logischen Konsequenz zu verzerrtem Wettbewerb, weil subventionierte Unternehmen im Wettbewerb Vorteile gegenüber Konkurrenten erlangen, wodurch ein Anreiz für Unternehmen entsteht, sich Subventionen zu verschaffen, was wiederum dazu führt, dass die Produkt- und Distributions­politik vernachlässigt wird. Die politische Folge einer Subventions­mentalität ist ein gesellschaftliches Klima der Gefälligkeit zwischen der öffentlichen Verwaltung einerseits und Wettbewerbs­teilnehmern andererseits. Ökonomisch haben staatliche Zuschüsse zur Folge, dass bestimmte Produkte, die unter fairen und freien Wettbewerbs­bedingungen auf dem Markt nicht konkurrenz­fähig wären, sehr lange im Produktions­kreislauf verbleiben. Bekannt sind ferner alle unter der Bezeichnung "Mitnahme-Effekt" zusammen­gefassten Erscheinungen: Ein Unternehmen, das ohnehin den Standort verlagern wollte, nimmt die Belohnung für eine Standort­verlagerung gerne mit.

Ökonomisch unklar ist die Frage, ob es überhaupt möglich ist, für Unternehmens­subventionen einen mathematischen Maßstab zu definieren, der auf einem ökonomisch rationalen Konzept und nicht ausschließlich auf politischer Willkür basiert. Die tiefe Durchdringung der ministeriellen Leitungs­ebene mit Lobby-Vertretern nimmt - unter Verhältnissen einer ausgeprägten Subventions­wirtschaft - immer kuriosere Formen an. In Deutschland wurde nachgewiesen, dass pharma­zeutischen, militär­technologischen und anderen Lobbyisten Büro­räumlichkeiten in Ministerien offeriert und bereit­gehalten wurden, um sodann die von Lobbiysten ausgearbeiteten Gesetzes­entwürfe nahezu wortgleich in einschlägigen Artikeln des Bundes­gesetzblatt zu publizieren, was auf ein schein­demokratisches Verfahren in Parlamenten nachfolgt.[2]

Problem Realitätsverzerrung

Das Problem der staatlichen Subvention kann auch als das Problem der gefälschten Realität charakterisiert werden. Der staatliche Apparat - und alles, was er bewirkt, anregt, prägt, möglich oder unmöglich macht - hat einen so übermächtigen Einfluss auf die Lebens­realität von Millionen Menschen, sodass der fundamentale Unterschied zwischen Wirklichkeit und Scheinwirklichkeit, sowohl für die Allgemein­bevölkerung als auch für fachkundige Personen, nicht mehr ermittelbar ist.

Das Phänomen der gefälschten Realität beinhaltet darüber hinaus, dass Menschen etwas für natur­gesetzlich zu befinden beginnen, was nicht allein gesellschaftlich oder kulturell bestimmt ist, sondern sogar partikulär-manipulativ gegen sie selbst bewirkt worden ist. Absurd überteuerte Immobilien (in einem über­regulierten Wohnungs­baumarkt), zwangs­finanziertes Behörden­fernsehen, ein sehr teures und zugleich schlechtes staatliches Schulsystem... Phänomene dieser Art schädigen nicht allein diejenigen, das heißt, die Bürger, die dieselben mit ihren Steuern finanzieren, sondern verzerren außerdem die Realitäts­wahrnehmung der Geschädigten.[2]

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 WikipediaSubvention (Stand: 8. Mai 2016)
  2. 2,0 2,1 2,2 MetapediaSubvention (Stand: 9. März 2016)

Literatur