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1592 BGB

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Der Paragraph 1592 BGB regelt die Vaterschaft nach dem Motto "Mother's baby, Father's maybe".[1] Zur Regelung der Vaterschaft werden noch die §§ 1593, 1594, 1595, 1596, 1597, 1598, 1599, 1600a, 1600b, 1600c, 1600d, 1600e benötigt.

Wortlaut

1592 BGB - Empfängnißzeit 1592 BGB - Vaterschaft
Fassung von 1. Januar 1900 Fassung von 1. Juli 1998 Fassung von 1. September 2009 Änderungsvorschlag
(1) Als Empfängnißzeit gilt die Zeit von dem einhunderteinundachtzigsten bis zu dem dreihundertundzweiten Tage vor dem Tage der Geburt des Kindes, mit Einschluß sowohl des einhunderteinundachtzigsten als des dreihundertundzweiten Tages. Vater eines Kindes ist der Mann,
1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
3. dessen Vaterschaft nach § 1600d gerichtlich festgestellt ist.
Vater eines Kindes ist der Mann,
1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
3. dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist. [2][3]
Vater eines Kindes ist der Mann, der es gezeugt hat.
(2) Steht fest, daß das Kind innerhalb eines Zeitraums empfangen worden ist, der weiter als dreihundertundzwei Tage vor dem Tage der Geburt zurückliegt, so gilt zu Gunsten der Ehelichkeit des Kindes dieser Zeitraum als Empfängnißzeit.[4]      

Kommentar2

Die aktuelle gesetzliche Regelung der Vaterschaft verfährt auch in Deutschland immer noch nach dem Motto "Mother's baby - Father's maybe". Die Gesetzeslage ist anachronisch angesichts moderner Vaterschaftsfeststellungsmethoden.

Für den Vorschlag, den § 1592 nach dem Vorbild § 1591 BGB zu formulieren:

"Vater eines Kindes ist der Mann, der es gezeugt hat."[5][6]

gibt es keine politische Unterstützung. Feministische Lobbyistinnen kleben nach wie vor am Mutterprivileg.

Zitat: «In Paragraph 1592 BGB ist Vaterschaft dagegen sozial definiert. Das bedeutet in der Realität, dass unter Umständen frei definiert werden kann, wer der Vater eines Kindes ist. In meiner Beratungs­praxis erlebe ich, dass die Mutter definiert, wer der Vater ihres Kindes ist, oft derjenige, der gerade mit ihr das Bett teilt. Sukzessive Vaterschaften, wobei die Kinder inzwischen zum dritten oder vierten Mann Papa sagen, gehören zu dieser meiner Beratungs­realität.

Und wir kennen die vielen konkurrierenden parallelen Vaterschaften: biologischer Vater, sozialer Vater, rechtlicher Vater und viele weitere Vater-Definitionen.

Erst wenn Gleichstellung ernst genommen wird und auch Vaterschaft wie Mutterschaft biologisch definiert wird - die labor­technischen Mittel dazu haben wir längst - und wenn dann Vaterschaft ebenfalls gegen Konkurrenz geschützt wird, erst dann wird deutlich werden, dass auch Väter tatsächlich ernst genommen werden.

Stattdessen wird politisch geplant, Abstammung durch Sozialisation zu ersetzen, Kindern bis zu vier Eltern zuzuweisen und damit Elternschaft beliebig zu gestalten.» - Franzjörg Krieg[7]

Einzelnachweise

  1. Kuckuckskinder: Eine Lebenslüge fliegt auf, 9. Dezember 2010
    Vaterschaftstests: Der Vorkämpfer der gehörnten Männer, Die Welt am 15. Februar 2007
  2. Juristischer Informationsdienst: § 1592 BGB
  3. Es sind hier einige Gesetzesänderungen ausgelassen, eine vollständige Darstellung findet sich hier: lexetius.com: § 1592 BGB
  4. lexetius.com: § 1592 BGB
  5. Väternotruf: Abstammung
  6. AFW-D: Sorgerecht
  7. Franzjörg Krieg: Rede auf der Väterdemo, Frühjahr 2018

Querverweise

Netzverweise