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Faustrecht

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Das Faustrecht war eine seit dem 16. Jahrhundert gebräuchliche Bezeichnung für die unter Verstoß gegen den Ewigen Landfrieden[wp] von 1495 ausgeübte Fehde[wp].[1]

Bereits das altgermanische Recht[wp] kannte das Fehderecht. Es konnte durch ein gerichtlich festgesetztes Sühngeld (compositio) an den Verletzten abgewendet werden.

Im späten Mittelalter entwickelte sich das Fehderecht zu einer im Verhältnis zum gerichtlichen Rechtsschutz nur noch subsidiär erlaubten Selbsthilfe[wp]. Es wurde durch bestimmte Förmlichkeiten wie die besondere vorherige Ankündigung sowie das Verbot der Fehde an bestimmten Wochentagen und gegenüber bestimmten Personen weiter eingeschränkt. Der Klagspiegel[wp] als wichtigstes Rechtsbuch[wp] des ausgehenden Mittelalters verpönte bereits jegliche Form des Faustrechts auf das Schärfste.

Mit dem Ewigen Landfrieden auf dem Reichstag zu Worms[wp] von 1495 wurde die Fehde verboten. Das Faustrecht bezeichnete seitdem insbesondere die durch den Adel[wp] verübten Verstöße gegen das Fehdeverbot durch Raubzüge. In seiner Novelle Michael Kohlhaas[wp] thematisiert Heinrich von Kleist[wp] die Problematik, das Faustrecht zivilisatorisch zu überwinden.

In modernen Rechtsstaaten gilt das Gewaltmonopol des Staates[wp]. Das Faustrecht bezeichnet dort umgangs­sprachlich eine Form der Selbstjustiz unter Umgehung der staatlichen Gerichtsbarkeit[wp].[2][3]

Ewiger Landfriede

Mit dem Ewigen Landfrieden vom 7. August 1495 wurde unter dem deutschen König[wp] und späteren Kaiser Maximilian I.[wp] im Heiligen Römischen Reich[wp] das definitive und unbefristete Verbot des mittel­alterlichen Fehderechts auf dem Reichstag zu Worms verkündet. Eine Begründung, die zum allgemeinen Landfrieden führte, war, dass er notwendige Voraussetzung für einen Kreuzzug gegen das Osmanische Reich[wp] sei. Tatsächlich wurden aber im Reichsgebiet noch bis weit ins 16. Jahrhundert hinein ungeachtet des formalen Verbotes weiterhin Fehden geführt.[4]

Seit der Massen­zuwanderung, zu der die Bürger - der eigentliche Souverän eines demokratischen Landes - keine Zustimmung gegeben haben, ist der Ewige Landfrieden 520 Jahre später (spätestens seit 2015) dahin und so wurde das Faustrecht in Deutschland wieder eingeführt, gerne verbal eingeleitet mit "Isch mach disch Messer".

Einzelnachweise

  1. Faustrecht und Fehderecht, in: E. Götzinger: Reallexicon der Deutschen Altertümer, Leipzig 1885
  2. Hellmuth Karasek[wp]: Die Rückkehr des Faustrechts, Hamburger Abendblatt am 17. Januar 2015
  3. Wikipedia: Faustrecht
  4. Wikipedia: Ewiger Landfriede

Siehe auch

Netzverweise


Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Faustrecht (15. Oktober 2018) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia. Der Wikipedia-Artikel steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Unported (CC BY-SA 3.0). In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar, die vor Übernahme in WikiMANNia am Text mitgearbeitet haben.