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Individualrecht

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Version vom 4. Februar 2021, 13:35 Uhr von Autor (Diskussion | Beiträge) (Neu: Artikel)
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Hauptseite » Staat » Recht » Individualrecht

Der Ausdruck Individualrecht (Jura singulorum) bezeichnet in der Moral- und Rechts­philosophie ein Recht, das einem Individuum[wp] zukommt. Beispiele sind das Recht eines Individuums auf freie Meinungsäußerung und auch andere Freiheits­rechte sowie überhaupt die beispielsweise in den Artikel 1 bis 19 des deutschen Grundgesetzes formulierten Rechte, aber auch durch sonstige gesetzliche Regelungen einklagbaren Rechte wie etwa Renten­ansprüche.


Zitat: «Grundrechte sind Individualrechte!»
Ich hatte es schon ein paarmal angesprochen: Der gesamte linke, feministische, marxistische Komplex leidet unter einem zentralen und ihr gesamtes Denken bestimmenden Denkfehler: Sie denken immer nur in Kollektiven, es gibt für sie keine Individuen.

Vor allem seit 2012, seit ich mich näher mit denen befasse, ist mir das immer wieder aufgefallen: Sie erkennen nur ein einziges Individuum an, nämlich sich selbst, denn Egoisten und krankhafte Egozentriker sind sie durchweg alle. Für sie gilt Ich-Ich-Ich.

Aber: Sie nehmen andere praktisch nicht als Invididuen dar, sondern immer nur als Teil eines Kollektives. Jeder ist nur noch "Repräsentant" irgendeines Kollektivs in ihrem - oft willkürlich zusammen­phantasierten - Zoo von Kollektiven, Gruppen, Klassen. Das äußert sich schon bei ihrem "Klassenkampf" und überhaupt dem Klassenmodell aus Kapitalisten, Bourgeoisie und Proletariat. Oder eben dem Geschlechterkrieg, der Migration, Alte Weiße Männer und was auch immer.

Ich hatte schon oft beschrieben, dass diese Leute überhaupt nicht mehr in der Lage sind, zu beurteilen, was jemand sagt, sondern ihn immer auf einer Meta-Ebene nur noch kategorisieren, nur noch einteilen, zu welchem Kollektiv der gehört. Alles Nazis - die vom konkurrierenden Rudel.

Es geht nicht mehr darum, ob es stimmt, was einer sagt, sondern nur noch darum, dass er sich durch andere Merkmale - Verhalten, Sprachgebrauch, Meinung - als Mitglied feindlicher Rudel ausgewiesen. Es gibt kein Denken mehr, ob etwas stimmt oder nicht, es gibt nur noch die Freund-/Feind-/Rudel­zugehörigkeits­erkennung. [...]

Ich hatte ja schon öfters geäußert, dass ich die Rechts- und die Links­extremen für die eigentlich gleichen Leute mit dem eigentlich gleichen Problem halte, nur unterschiedliche Lösungs­ansätze. Beide scheinen mir ein krankhaft über­triebenes Ruden­verhalten zu verfügen und sich ständig durch Rudelfremde bedroht zu fühlen, und deshalb übertrieben aggressiv gegen imaginierte Feinde vorzugehen.

Während Linke aber versuchen, das Feind­empfinden durch eine Homogenisierung zu befrieden und zur Ruhe zu bringen, versuchen es die Rechten, durch über­triebenes Rudel­verhalten und Kampf zu befriedigen. Man könnte beispielsweise das Verhalten der Nazis mit Gleichschritt, Aufmärschen, Uniformen, Hakenkreuzen, Ariern durchaus als den Versuch sehen, die Amygdala durch übersteuerte Rudel­merkmale zu besänftigen. Und es würde erklären, warum die Antifa sich letztlich aufspielt wie die schlimmsten Nazis. Weil es dieselbe Krankheit ist.

Mir ist das natürlich vor allem deshalb aufgefallen, weil ich dem Hintergrund, dass mir die Verfassungsrichterin Baer als Hohepriesterin des Gender-Wahns jegliche Grundrechte verweigerte, zum Gegenstand meiner Betrachtung machte und herausfinden wollte, warum das eigentlich so ist - warum die ständig von Grundrechten und Gerechtigkeit faseln, aber nicht in der Lage sind, sie zu erkennen. Darauf hatte ih natürlich besonderes Augenmerk gerichtet. Die Ohren übrigens auch.

Und denselben Effekt bei Frauenquoten und so weiter beobachtet: Die Leute sind nicht in der Lage, Invididuen wahrzunehemen. Grundrechte sind aber Individualrechte.

Sie verstehen überhaupt nicht, dass eine Frauen- oder Migrantenquote zutiefst ungerecht und verfassungs­widrig ist, und die Rechte dessen verletzt, der bei der Auswahl­entscheidung benachteiligt wird, weil sie nicht in der Lage sind, ihn als Rechts­subjekt und Grundrechts­träger wahrnehmen können. Für sie kann immer nur das ganze Kollektiv Rechte habe, weshalb sie glauben, dass Gleichberechtigung bedeutet, die Kollektive gleich­zu­stellen. Sie meinen, das Kollektiv Männer habe bereits zu viele Posten, und sind nicht in der Lage zu sehen, dass das die Rechte eines einzelnen Mannes verletzt, der ja nichts davon hat, wenn andere Männer schon einen Posten, etwa eine Professur haben, weil er sich da deren Posten nicht zurechnen kann.

Daraus erwächst auch das, was ich als das A-B-C-D-Schema bezeichne:

Zitat: «Links ist, wenn A von B Schadensersatz dafür will, dass C von D einen Schaden erlitten habe, ohne dass ein Zusammenhang zwischen A und C oder B und D belegt wäre. Ich bezeichne es als das A-B-C-D-Schema.»

Oder juristisch ausgedrückt: Jemand, der nicht aktiv­legitimiert ist, verlangt von jemand, der nicht passiv­legitimiert ist, Schadensersatz[wp].

Warum? Weil sie nicht nach Invididuen unterscheiden können, sondern A mit C und B mit D gleich­setzen, weil sie jeweils denselben halluzinierten oder realen Kollektiven zugehören. In den USA wollen nun viele Schwarze von Weißen für die Sklaverei entschädigt werden, können aber nicht einsehen, dass sie selbst nicht Sklaven und die Weißen von heute nicht Sklaven­halter sind. Der Verdacht drängt sich auf, dass ihnen die Hirnstrukturen fehlen (oder der Amygdala unterliegen), um in Individuen denken zu können.

Hadmut Danisch[1]

Einzelnachweise

  1. Hadmut Danisch: Das Bundesverfassungsgericht und das marxistische Zentralproblem, Ansichten eines Informatikers am 3. Februar 2021

Querverweise

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