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Anna Gallina

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Anna Gallina
Anna Gallina.jpg
Geboren 22. Juni 1983
Parteibuch Bündnis 90/Die Grünen
AbgeordnetenWatch Anna Gallina

Anna Gesche Lydia Gallina (* 1983) ist ein Quoten­weibchen sozial­demokratischer[1] Prägung ("männliche Gesellschaft überwinden" - Endlösung für Männer) und seit 2020 grüne Justiz­sensatorin in Hamburg.


WikiPrawda:

Zitat: «Anna Gesche Lydia Gallina (* 22. Juni 1983 in Hamburg) ist eine deutsche Politikerin (Bündnis 90/Die Grünen). Sie ist seit 2015 Vorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Hamburg und seit 2020 Senatorin für Justiz und Verbraucher­schutz der Freien und Hansestadt Hamburg. Von 2015 bis 2020 war sie Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft.»
Das dumme Quoten­weibchen wurde von noch viel dümmeren Männchen zur Justiz­sensatorin bestellt, damit es mit der "Kraft der Vagina" die Rechtsstaat­lichkeit in Deutschland abschafft.


Blogger Hadmut Danisch schreibt zu der feministisch-stalinistischen Politblondine:

Mal zu der Frage, welche Parteien hier die verfassungsfeindlichen sind.

Die Morgenpost schreibt, dass die grüne Hamburger Justiz­sensatorin Anna Gallina gerade vorhat:

Zitat: «Hamburg setzt sich für Gesetzes­änderung bei Sexual-Prozessen ein

Am Freitag kommt der Bundesrat zu einer historischen Sitzung zusammen. Es ist die insgesamt 1000. des wichtigen Bundes­länder­gremiums - auch Bundes­präsident Frank-Walter Steinmeier wird eine Rede halten. Hamburg hat sich für die besondere Sitzung einen eigenen Antrag ausgedacht, der Betroffene bei Sexual­straftaten die Befragung erleichtern soll. Dagegen regt sich allerdings Kritik.

Unter dem wenig spannenden Titel "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozess­ordnung", der am Freitag im Bundesrat besprochen wird, verbirgt sich tatsächlich eine bedeutsame Änderung. Künftig sollen Zeug:innen, die Opfer einer Straftat gegen die eigene sexuelle Selbstbestimmung geworden sind, nicht mehr in der Haupt­verhandlung aussagen müssen - zumindest wenn es nach der feder­führenden Hamburger Justizbehörde um Anna Gallina (Grüne) geht. Stattdessen sollen richterliche Zeug:innen­befragungen per Video aufgezeichnet werden, wie es bereits bei Minderjährigen möglich ist. Das würde bedeuten, dass zum Beispiel Anwälte nicht mehr in der Befragung zum Zuge kämen.»[2]

Dass Feministinnen Frauen mit Minder­jährigen gleich­stellen, ist nicht neu. Infantilisierung war schon immer Kern der Frauenbewegung.

Zitat: «"Sexualstraftaten sind schwerste Eingriffe in den Intimbereich eines Menschen. Vor Gericht drohen die Betroffenen dann erneut zum Opfer zu werden, wenn sie von mehreren Personen befragt werden und sich dabei zum Teil auch nicht sachdienlichen Fragen oder einem einschüchternden Tonfall ausgesetzt sehen", begründet Justiz­senatorin Gallina den Vorstoß. Sie erhoffe sich dadurch eine höhere Aussage- und Anzeige­bereitschaft.

Unterstützung bekommt sie dabei von Opferverbänden. So stellte sich der Weiße Ring[wp] hinter die Gesetzes­pläne. Diese Regelung hat sich bei minder­jährigen Zeugen seit Jahrzehnten bewährt.»[2]

Dass Beschuldigte/Angeklagte noch irgendwelche Rechte haben könnten, kommt bei den Grünen nicht vor. Schuldig durch Beschuldigung. Das Diffamierungs­prinzip aus jedem Kommunismus.

Und das bei Vergewaltigungsvorwürfen viele falsch und frei erfunden sind, wissen wir ja auch. Manche Polizei­behörden gehen ja von Fake-Quoten von über 80 % aus.

Zitat: «Doch nicht alle können sich mit dem neuen Vorschlag anfreunden. Harsche Kritik kommt von Straf­verteidiger:innen. Demnach verstoße die Gesetzes­initiative aus Hamburg gegen das Recht des Angeklagten auf konfrontative Befragung sowie die Unschuldsvermutung. Die Hamburger Arbeits­gemeinschaft für Straf­verteidigerinnen und Straf­verteidiger wendet sich öffentlich gegen die Pläne aus der Justizbehörde. "Die Abschaffung des Rechts auf unmittelbare Befragung eines Haupt­belastungs­zeugen durch die Verteidigung birgt die Gefahr von Fehlurteilen, mit fatalen Folgen für die Beschuldigten", sagte das Vorstands­mitglied Arne Timmermann.

In einer Pressemitteilung heißt es weiter, dass der Sinn eines Strafprozesses sei, erst einmal zu überprüfen, ob es überhaupt ein Opfer gegeben habe. "Der Vorschlag unterstellt, dass jede Anzeige eines Sexual­delikts auch erlebnis­basiert ist. Diese Annahme verstößt eklatant gegen die Unschulds­vermutung - und gegen die alltäglich in Straf­prozessen erfahrbare Realität", heißt es in der Stellungnahme.»[2]

Es werden reine Schauprozesse[wp].

Es wird eben nicht mehr geklärt, ob überhaupt eine Straftat vorliegt, sondern das steht mit Anklage­erhebung schon fest und wird nicht mehr erörtert. Der Angeklagte ist praktisch schon verurteilt, es geht nur noch um die Strafhöhe. Und dann bleibt dem Angeklagten nur noch, seine Schuld einzugestehen und um Milde zu betteln.

Und das sind dann die, die andere als verfassungs­widrig beschimpfen.

Hadmut Danisch[3]

Einzelnachweise

  1. Gallina war mehrere Jahre lang Mitglied im Hamburger Landesvorstand der Sozialistischen Jugend Deutschlands - Die Falken[wp]. Aus WikiPrawda: "Die Falken standen zu Beginn der Bundesrepublik relativ treu an der Seite der SPD." - "Die Falken stehen, jedenfalls historisch betrachtet, der SPD nahe, sind aber partei­unabhängig."
  2. 2,0 2,1 2,2 Frederik Mittendorff: Viel Kritik: Hamburg setzt sich für Gesetzesänderung bei Sexual-Prozessen ein, Hamburger Morgenpost am 12. Februar 2021
  3. Hadmut Danisch: Strafrecht: Grüne schneiden Angeklagten Prozessrechte ab, Ansichten eines Informatikers am 12. Februar 2021

Netzverweise