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Deutsche Staatsangehörigkeit

Aus WikiMANNia
Version vom 14. Dezember 2022, 05:32 Uhr von Autor (Diskussion | Beiträge) (+Außenhandelskammer MERCOSUR: Deutsche Staatsangehörigkeit - Staatsangehörigkeitsrecht)
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Die deutsche Staatsangehörigkeit ist die Zugehörigkeit einer natürlichen Person[wp] zum deutschen Staat, der Bundesrepublik Deutschland.[1] Daraus werden - wie allgemein aus dem Bürgerrecht[wp] - spezifische Rechte und Pflichten hergeleitet. Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird mit dem Staats­angehörigkeits­ausweis nachgewiesen.

Rechtshistorisch ist der Begriff des Staats­angehörigen eine Abkehr von dem enger gefassten Begriff der Bürger.[2]

Im Gegensatz zur Staatsangehörigkeit definiert sich Deutschtum nicht über Staatlichkeit[3], sondern über Kultur und Sprache.


Zitat: «Das Festhalten an der deutschen Staatsangehörigkeit in Art. 116 (1), 16 (1) GG und damit an an der bisherigen Identität des Staatsvolkes des deutschen Staates ist normativer Ausdruck dieses Verständnisses und dieser Grund­entscheidung. Aus dem Wahrungs­gebot folgt insbesondere die verfassungs­rechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten.» - Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 21.10.1987 (2 BvR 373/83), BVerfGE 77, 137 (ZaöRV 48 [1988], 727) ("Teso") (s.1500 [87/1]; 130 [87/1])[4][5]

Einzelnachweise

  1. Siehe auch: Die Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland, WikiMANNia-Blog am 28. August 2022
  2. Vgl. dazu das Reichsbürgergesetz von 1935 (RGBl. I S. 1146).
  3. Daniel Lambach: Fragile Staatlichkeit als Konfliktursache und Möglichkeiten der Bearbeitung, Bundeszentrale für politische Bildung am 11. Februar 2014 (Innerstaatliche Konflikte entstehen vor allem dort, wo der Staat zu schwach ist. "Fragil", "zerfallen" oder "kollabiert" nennt man solche Staaten, die ihre zentralen Aufgaben nicht mehr wahrnehmen können. Doch der Wiederaufbau von Staaten ist eine schwierige Aufgabe.) Philipp Genschel, Bernhard Zangl: Die Zerfaserung von Staatlichkeit und die Zentralität des Staates, Bundeszentrale für Politische Bildung am 11. Mai 2007 (Staatlichkeit zerfasert. Der seit dem 15. Jahrhundert verlaufende Prozess der Aneignung von Herrschafts­befugnissen durch den Staat hat sich in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts umgekehrt. Er wandelt sich vom Herrschafts­monopolisten zum Herrschafts­manager.) Ludwig Watzal: Neue Formen der Staatlichkeit, Bundeszentrale für Politische Bildung / Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 20-21/2007)
  4. Bundesverfassungsgericht 1987: "Der Staat hat die verfassungsrechtliche Pflicht die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten, EuropeNews am 30. Mai 2012 (Neue Juristische Wochenschrift, Heft 2, S. 1313 f., 1988)
  5. Deutsche Rechtsprechung in völkerrechtlichen Fragen 1986-1993, Max Planck Institute

Querverweise

Netzverweise

  • Wikipedia führt einen Artikel über Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Das Deutsche-Geschichte-Wiki führt einen Artikel über Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Krsto Lazarevic: Der Pass muss her!, jetzt.de am 20. Januar 2015
    Anreißer: Einbürgerung, das sagt sich so leicht. Krsto hat nach 22 Jahren den deutschen Pass beantragt. Die Geschichte einer Odyssee.
    Auszug: Ich werde ja nicht Deutscher, weil ich die Nationalhymne liebe, sondern weil der deutsche Pass einer der besten der Welt ist. Man kann mit ihm in 172 Länder der Welt reisen, ohne sich vorher um ein Visum kümmern zu müssen. Nur mit einem Pass aus Schweden, Finnland und dem Vereinigten Königreich geht noch mehr. Mit meinem bosnischen Pass konnte ich lediglich in 91 Staaten einfach einreisen, meine kosovarischen Freund dürfen ohne Aufwand sogar nur 38 Länder besuchen.
    Ich lebe seit 1992 in Deutschland, damals war ich drei Jahre alt. 1996 sollten wir in die Ruinen­landschaft abgeschoben werden, die der Bosnien­krieg von meinem Heimatland übrig gelassen hatte. Mein Vater hat sich bis zum obersten Gerichtshof in Karlsruhe geklagt, sodass wir 1999 eine richtige Aufenthalts­erlaubnis bekamen, befristet auf zwei Jahre. Erst 2007 habe ich einen Stempel in meinen Pass bekommen: "Aufenthalts­erlaubnis unbefristet". Das war kurz nach meinem 18. Geburtstag. Bis dahin bestand noch die Möglichkeit, dass ich abgeschoben werde. Diese Unsicherheit kann einen ganz schön fertig machen. Es war aber auch im Alltag oft nervig bis erniedrigend, weil man als Mensch zweiter Klasse behandelt wurde. Die Orte, an denen mir persönlich immer am deutlichsten wurde, welche Macht der Pass, dieses Büchlein mit gerade mal 32 Seiten über einen Menschen ausübt, waren zum einen die Flughäfen. Es gibt eine Schlange für EU-Bürger und eine für nicht EU-Bürger. Während ich manchmal noch in der Schlange stand, waren Kollegen oder Freunde oft schon in der Innenstadt oder zu Hause.

Netzverweise