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Feindesliste

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Version vom 17. April 2021, 22:22 Uhr von Autor (Diskussion | Beiträge) (Neu: Artikel)
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Feindesliste im UN-Menschen­rechtsbüro:

Wer an der Existenz der LSBTTIAQ+-Agenda zweifelt, muss nicht weiter Ausschau halten als bis zum UN-Menschen­rechtsbüro. Sein Arbeitsplan ist nicht versteckt, sondern offen einsehbar. Es ist nicht von Verschwörern besetzt, sondern das beteiligte Personal legt seine Ziele klar und entschieden dar.

Das UN-Menschenrechtsbüro geht über die bloße Förderung der LSBTTIAQ+-Agenda weit hinaus. Seine Angestellten bekämpfen radikal jene, die die traditionelle Familie und ihre religiöse Untermauerung hochhalten. Das Büro mobilisiert nun Sympathisanten, um Informationen über den moralischen Widerstand zu sammeln.

Die konservative UN-Überwachungs­gruppe C-Fam[wp] berichtet, dass der UN-Menschen­rechts­rat vor allem LSBTTIAQ+-Gruppen und -Aktivisten um Beiträge bittet, um über Politiker, religiöse Führer und Organisationen zu berichten, die sich ihren "Rechten" entgegen­stellen. C-Fam befürchtet nun, dass die ermittelten Namen vom UN-Büro auf eine Schwarze Liste gesetzt werden könnten, um sie Sanktionen und Einschüchterungen auszusetzen.

Was Anlass zur Sorge gibt, ist die Gründlichkeit des Aufrufs zum Handeln im Januar. Der Aufruf zum Sammeln von Informationen verlangt eine vollständige Darstellung jeglicher Opposition gegen die LSBTTIAQ+-Agenda. Es werden detaillierte Informationen zu den "Haupt­akteuren" abgefragt, "die behaupten, dass die Verteidiger der Menschenrechte von LSBTTIAQ+-Personen die so genannte Gender-Ideologie befördern wollen". In dem Dokument wird ferner nach Beispielen für "öffentliche Äußerungen und Erklärungen von politischen oder religiösen Führern" gefragt, die die "Rechte" von LSBTTIAQ+-Personen in Frage stellen.

Die UN-Ideologen interessieren sich auch für die Haupt­argumente, die gegen die LSBTTIAQ+-Aktivisten vorgetragen werden, und deren Wirksamkeit. Es wird nach Details zu den "Narrativen" gefragt, die "dazu verwendet werden, um Gewalt und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und der Gender-Identität zu befeuern, sowie nach deren besonderen Auswirkungen auf die sexuellen und reproduktiven Rechte".

Das UN-Menschenrechtsbüro zeigt keinerlei Toleranz gegenüber den Verteidigern des Lebens und der traditionellen Familie. Es bestreitet den Begriff "Gender-Ideologie" als bloße Verschwörungstheorie. Es besteht auch kein Wunsch nach Dialog mit denen, die mit der LSBTTIAQ+-Agenda nicht einverstanden sind.

– Aktion "Kinder in Gefahr"[1]

Einzelnachweise

  1. John Horvat II: "Schwarze Liste" - Anti-Gender-Gruppen bei den Vereinten Nationen?, Aktion "Kinder in Gefahr" am 18. März 2021

Querverweise

Netzverweise

  • Lesben- und Schwulenverband: Strafrechtlichen Schutz gegen Feindeslisten verbessern: Gemeinsame Stellungnahme aus der Zivilgesellschaft
    Am 5.2.2021 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen Referenten­entwurf zur Verbesserung des straf­rechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindes­listen vorgelegt. Der LSVD hat sich dazu gemeinsam mit Hate Aid, Campact, Das NETTZ, Gesicht Zeigen!, Neue Deutsche Medien­macher*innen und No Hate Speech Movement Deutschland in einer Stellungnahme geäußert.
  • Gesetzgebungsverfahren: Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 17. März 2021
    Die Existenz der in den letzten Jahren bekannt gewordenen sogenannten Feindes­listen führt zu einer erheblichen Verunsicherung in der Bevölkerung und bei den Betroffenen. Unter "Feindes­listen" sind Sammlungen von Daten, vor allem Adressdaten, aber auch Informationen über persönliche Umstände oder Fotos, von Personen zu verstehen, die - vorwiegend im Internet - veröffentlicht und zum Teil mit ausdrücklichen oder subtilen Drohungen oder Hinweisen verbunden werden, wie beispielsweise, die Person könne "ja mal Besuch bekommen" oder "gegen so jemanden müsse man mal etwas unternehmen". Die Betroffenen, meist politisch oder gesellschaftlich engagierte Personen, empfinden die Nennung auf einer solchen "Feindesliste" mitunter als einschüchternd, weil sie befürchten, Opfer von Straftaten zu werden. Auch Einzel­personen können von einer solchen Daten­veröffentlichung betroffen sein (sogenanntes Outing). Nicht nur von den Betroffenen, auch von der Öffentlichkeit werden "Feindes­listen" als bedrohlich wahrgenommen. Ist die Daten­veröffentlichung zugleich geeignet, die Bereitschaft anderer zu wecken oder zu fördern, Straftaten gegen die genannten Personen zu begehen, beeinträchtigt die hierdurch entstehende Verunsicherung der Bevölkerung zugleich den öffentlichen Frieden. Die bestehenden Straf­vorschriften erfassen das Phänomen der "Feindes­listen" regelmäßig nicht oder nur teilweise.
    Der Entwurf zielt auf die Schließung dieser Schutzlücke ab. Durch den Entwurf sollen zudem zwei durch das 59. Gesetz zur Änderung des Straf­gesetz­buches - Verbesserung des Persönlichkeits­schutzes bei Bild­aufnahmen vom 9. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2075) entstandene redaktionelle Fehler im Regelungstext des § 201a Absatz 4 des Straf­gesetz­buches[ext] (StGB) korrigiert werden.
  • Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Strafbarkeit von "Feindeslisten", Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 17. März 2021
    Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des straf­rechtlichen Schutzes gegen sogenannte "Feindes­listen" beschlossen. Damit setzt die Bundesregierung eine weitere Maßnahme um, die der Kabinett­ausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus beschlossen hat.
    Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärt:
    "Wir müssen Menschen besser vor Hass und Hetze schützen. Einschüchterungs­versuche treffen viele Kommunal­politikerinnen und Kommunal­politiker oder andere Menschen, die sich für eine vielfältige Gesellschaft und gegen Menschenverachtung einsetzen. Wir werden nicht vergessen, dass der Kasseler Regierungs­präsident Walter Lübcke auf einer 'Feindesliste' stand, bevor ein Neonazi ihn ermordete.
    Wir stellen jetzt die Verbreitung von 'Feindeslisten' ausdrücklich unter Strafe. Damit gehen wir klar und entschieden gegen ein Klima der Angst und der Einschüchterung vor, das von Hetzern geschürt wird. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt zum Schutz unserer Demokratie gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus."
  • Anna Biselli: Feindeslisten: Ein Gesetzentwurf gegen Nazis gefährdet antifaschistische Recherche, Netzpolitik am 11. Februar 2021
    Vor allem Neonazis sammeln auf Feindeslisten Informationen über politische Gegner, das bringt Betroffene in Gefahr. Das Justizministerium will das Problem mit einem neuen Gesetz angehen, das könnte aber genau das Gegenteil bewirken und anti­faschistische Recherche und Journalismus erschweren.
  • Robert Roßmann: Bundesjustizministerium: Gesetz gegen "Feindeslisten", Süddeutsche Zeitung am 8. Februar 2021
    Walter Lübcke stand auf einer "Feindesliste" von Rechtsradikalen, bevor er ermordet wurde. Nun will der Bund das Verbreiten solcher Listen unter Strafe stellen.
  • Kristian Stemmler: Rechte Bedrohung: Straftatbestand Feindesliste, Junge Welt am 8. Februar 2021, Seite 4
    Bundesjustizministerium: Die "gefährdende Veröffentlichung personenbezogener Daten" soll geahndet werden.
  • Gareth Joswig: Datensammlungen von Neonazis in Berlin: Auf der Feindesliste, taz am 26. Juli 2020
    Rechtsextreme sammeln seit Jahren Daten über politische Gegner:innen. Viele Betroffene werden derzeit durch das LKA darüber informiert.
  • Katja Thorwarth: Feindesliste Rechtsextremer Gruppen: Klage von Journalisten - BKA muss Namenslisten nicht veröffentlichen, Frankfurter Rundschau am 19. August 2019
    Rechtsextreme stellen eine "Feindesliste" online. Das hessische LKA will Betroffene informieren, das BKA muss die Liste nach wie vor nicht veröffentlichen. Ein Journalist hatte geklagt.
  • Simone Rafael: Rechtsextreme Todeslisten und Feindeslisten - eine Übersicht, Bell-Tower-News am 20. Juni 2019
    Wenn rechtsextreme Gruppierungen ihre Überzeugungen auch mit Terror durchsetzen wollen, legen sie "Feindes­listen" oder "Todes­listen" an - in der Regel finden sich darauf mehr oder weniger prominente politische Gegner*innen oder aus ideologischen Gründen zu "Feind*innen" erklärte Menschen, die spätestens am "Tag X" einer rechts­extremen Macht­übernahme in Deutschland attackiert werden sollen. Die auf den Listen befindlichen Personen erfahren davon oft nichts - nicht einmal, wenn die Listen in Polizei­ermittlungen bekannt werden. Eine Übersicht.