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Rundfunkfreiheit
In Deutschland ist die Rundfunkfreiheit ein in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) gewährleistetes Grundrecht, das alle mit der Rundfunkveranstaltung verbundenen Tätigkeiten schützt. Sie gehört zusammen mit der Pressefreiheit, Informationsfreiheit[wp] und Meinungsfreiheit zu den Kommunikationsfreiheiten[wp], die den gesamten Prozess der individuellen und öffentlichen Meinungsbildung schützen. Einfachrechtliche Regelungen des Rundfunkrechts[wp], welche die verfassungsrechtlichen Vorgaben konkretisieren, finden sich insbesondere im Rundfunkstaatsvertrag[wp] sowie in den Landesrundfunkgesetzen[wp] und Landesmediengesetzen[wp] der Bundesländer.
Abgrenzung zur Pressefreiheit
Die Rundfunkfreiheit ist nicht deckungsgleich mit der Pressefreiheit. Die Rundfunkfreiheit ist deutlich kleiner und auch mit vielen Pflichten verbunden.[1]
Die Rundfunkfreiheit verschafft dem Rundfunk[wp] zwar im Wesentlichen dieselben Auskunftsrechte, aber nicht dieselbe Freiheit in der Wahl der Inhalte und Darstellungen. Insbesondere dient der Rundfunk nicht als Mittel der Meinungsfreiheit seiner Mitarbeiter. Die Wahrnehmung der Meinungsfreiheit ist grundsätzlich Privatangelegenheit der Mitarbeiter. Sie kann zwar durchaus privatrechtlich kommerziell (z. B. Presse, Blog) verwertet, aber nicht auf Kosten des Beitragszahlers ausgeübt werden. Passiert dies trotzdem, ist es Untreue und fällt unter den Begriff der Korruption. Eine inhaltlich bestimmende Ausübung von Meinungsfreiheit über den schmalen Rahmen hinaus, den einige wenige Rundfunkgesetze gestatten, ist daher als Untreue[wp] zu werten, als ob man einen Dienstwagen für Privatfahrten nutzt oder das Fernsehstudio für private Familienfeiern nutzt.
Trotzdem ist zu beobachten und belegbar, dass die Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ihre Pflichten und Vorschriften nicht nur nicht kennen, sondern darüberhinaus den diametralen Verstoß dagegen auch noch als "Haltungsjournalismus" glorifizieren und anstreben. Hier liegen fachliche und charakterliche Berufsuntauglichkeit vor. Stattdessen besteht für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk das schon verfassungsrechtliche Gebot, eine umfängliche, sachliche und neutrale Berichterstattung zu liefern, und Meinungen und Wertungen klar und deutlich zu trennen. Außerdem besteht die - nicht nur per Verfassungsrecht, sondern zusätzlich über die nutzungsunabhängige Beitragserhebung erneut entstandene - Pflicht, alle in der Gesellschaft vertretenen Meinungen und Auffassungen fair und angemessen darzustellen und einen vollständigen Überblick zu geben [Bun18]. Dies wird noch besonders verstärkt durch die Pflicht und Aufgabe des Rundfunks, der selbständigen Meinungsbildung der Bevölkerung zu dienen. Also eben nicht fertige Meinungen zur Übernahme zu liefern, sondern in neutraler Weise die umfassende Berichterstattung und den Überblick über die in der Gesellschaft vertretenen Auffassungen zu liefern, die es dem Zuschauer ermöglicht, eine eigenständige Meinungsfindung durchzuführen. Was bedeutet, dem Zuschauer das vollständige Rohmaterial zu liefern und nicht die fertig gekochte Meinung zu servieren. Hier ist im gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein komplettes Totalversagen festzustellen. Es werden nicht nur fast ausschließlich - und in den meisten Kategorien sogar völlig ausschließlich - linke bis linksextreme Meinungen und Auffassungen verbreitet, sie werden auch noch als die einzig mögliche und vertretbare hingestellt. Jede andere Auffassung wird dabei entweder völlig übergangen oder als "Hass", "Nazi", "rechtsradikal", "Verschwörungstheorie" pathologosiert, "marginalisiert", "delegitimiert". Beispielsweise werden ausschließlich feministische und genderideologische Standpunkte vertreten, während Kritik daran überhaupt nicht vorkommt, obwohl diese feministischen-genderistischen Sichtweisen nur von einer sehr kleinen, aggressiven Minderheit vertreten werden, die Bevölkerungsmehrheit sie aber ablehnt und für falsch hält. So ist es seit einiger Zeit durchgängige Praxis in den öffentlich-rechtlichen Sendungen, aus jedem Begriff die Genderform mit -innen[wikt] und Schluckauf-Betonung zu benutzen, obwohl das nur eine - überdies sprachlich falsche, sehr dumme und ungebildete - Auffassung Linksextremer ist. Auch wird seit Jahren bei jeder Gelegenheit verbreitet, dass Frauen unterdrückt werden, indem sie pauschal um 22% geringere Gehälter bekämen, obwohl dies erweislich falsch und "Fake News" ist. Es wird nie belegt, aber ständig wiederholt. Sämtliche Polit- und Kulturmagazine sind ausschließlich in linker Hand und machen nichts anderes mehr als linken Wahlkampf, marxistische Belehrungen und "Kampf gegen Rechts". Es gibt nur noch eine Einheitsagenda, die sich längst sogar bis in die Krimiserien zieht. Einzelpersonen mit großer Vernetzung und korruptivem Einfluss - Beispiel: Maria Furtwängler[wp] - können die öffentlich-rechtlichen Medien massiv beeinflussen und - bis hin zu den Hauptnachrichtensendungen - für ihre Zwecke einspannen und sie politisch instrumentalisieren, obwohl gerade das rundfunk- und verfassungsrechtlich ausdrücklich verboten ist. Der Rundfunk darf nicht von einzelnen Interessengruppen oder gar einzelnen Personen beeinflusst werden. Gerade beim MDR hat Maria Furtwängler aber großen Einfluss. Das zeigt, dass der alte Staatsvertrag hier völlig versagt hat. [...] Selbst in den Unterhaltungssendungen des öffentlich-rechtlichen Vorabendprogramms aller Sender wird man nach dem Schleichwerbungsprinzip unentwegt mit linker Ideologie betankt, egal ob Gender, Migration, Klima, Kapital. Es gibt nur einen einzigen vom Rundfunk politisch zugelassenen zulässigen Standpunkt, der endlos repetiert und als allein richtig und selbstverständlich hingestellt wird. Sogar in Arztserien wird die - wissenschaftlich völlig unhaltbare und frei erfundene - Gender-Ideologie nicht nur gepredigt, sondern der Eindruck erweckt, dass sie auf medizinischer Grundlage beruhe. Quer durch sämtliche Programme zieht sich inzwischen, dass Frauen magische Kräfte haben und einfach alles können, während Männern nur noch die Rollen der Trottel, der Naiven, der Umweltverschmutzer und der Bösewichter bleiben. Ähnliche völlig einseitige und bis in die Propaganda reichende Darstellungen bei gleichem Übergehen oder Pathologisieren von in der Gesellschaft vertretenen Auffassungen sind auch bei Themen wie Klima und Migration zu beobachten. Gegenmeinungen werden hier entweder gar nicht oder nur unter den Gesichtspunkten der Dummheit, Verwerflichkeit und Verächtlichkeit betrachtet. Eine Berichterstattung oder eine Darstellung der Standpunkte, wie Verfassung und Rundfunkordnung sie fordern, findet überhaupt nicht statt. Stattdessen werden unantastbare und nicht anzweifelbare religiöse Heiligtümer wie Gleichheit, Geschlechtervolatilität und so weiter aufgebaut. Alles, was die heilige Ideologie des Marxismus so hergibt, wird als unumstößliche Selbstverständlichkeit behandelt, die jeder abweichender Meinung nur zu dumm zu erkennen ist. Zudem gibt man sich - ohne Qualifikation - ständig als "Faktenchecker" aus und will gegen "Fake News" vorgehen, verbreitet aber selbst unablässig die Gender-Ideologie, obwohl sie frei erfundener Unsinn und "Fake News", politisch motivierte systematische Falschinformation und mafiös organisierte Wirtschaftskriminalität sind. Hier ist von einer Vernetzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit kriminellen Milieus auszugehen. |
– Hadmut Danisch[2] |
Die öffentlich-rechtlichen Sender, mithin auch der NDR, sind verfassungsrechtlich Rundfunk[wp] und nicht Presse[wp].
Deshalb unterliegen sie auch nicht der Pressefreiheit. Der Rundfunk hat zwar eine Rundfunkfreiheit, aber die ist wesentlich kleiner als die Pressefreiheit und zudem mit Verpflichtungen verbunden, die die ARD, die Tagesschau nicht entfernt einhalten. |
– Hadmut Danisch[3] |
Zitate
Zitat: | «Die Rundfunkfreiheit ist ein Grundrecht der Allgemeinheit und kein Versorgungsanspruch derer, die sich den Rundfunk unter den Nagel gerissen haben.» - Hadmut Danisch[4] |
Zitat: | «Der Leiter eines Politmagazins[wp] (Monitor[wp], WDR), Georg Restle[wp], hat Rechtswissenschaften[wp] studiert, kann aber Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Rundfunkfreiheit nicht einordnen.» - Hadmut Danisch[5] |
Einzelnachweise
- ↑ Hadmut Danisch: Dumm interviewt naiv, Ansichten eines Informatikers am 8. Mai 2021 (Auszug: "Aber Meinungs-, Presse-, Rundfunkfreiheit können die alle beide nicht unterscheiden und auseinanderhalten.")
- ↑ Stellungnahme als Sachkundiger zum MDR-Gesetz zur Anhörung im Thüringer Landtag am 09.03.2021[ext] - Hadmut Danisch (Seiten 30-32)
- ↑ Hadmut Danisch: Fake News: Gensing, der NDR und die Pressefreiheit, Ansichten eines Informatikers am 30. Juli 2020
- ↑ Hadmut Danisch: Wille will mehr, Ansichten eines Informatikers am 7. Juli 2020
- ↑ Hadmut Danisch: Das Geschwätz des Georg Restle, WDR, Ansichten eines Informatikers am 19. Mai 2020
Querverweise
Netzverweise
- Stellungnahme als Sachkundiger zum Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge 7/2804 (Erhöhung der Rundfunkbeiträge) zur Anhörung im Sächsischen Landtag am 14.09.2020[ext] (191 Seiten)
Das Bundesverfassungsgericht zu der Rundfunkfreiheit und deren Grenzen, sowie die Unterscheidung zur Pressefreiheit auf den Seiten 34 bis 40. - Der Medienkrieg und die geschändete Pressefreiheit der ZDF heute-show - Hadmut Danisch - Ansichten eines Informatikers (15. Mai 2020) (Länge: 59:38 Min.) (Über die Unterschied zwischen Presse[wp] und Rundfunk[wp], Pressefreiheit und Rundfunkfreiheit.)
- Hadmut Danisch: Der Mitteldeutsche Rundfunk und das Presserecht, Ansichten eines Informatikers am 24. März 2017
- Rechtshistorischer Überblick über Fernmelde-, Rundfunk- und Presserecht im Hinblick auf die Anwendbarkeit auf Angebote in weltweiten Datennetzen, Freedom for Links[wp], Seminararbeit von Dr. Patrick Mayer, Stand: Januar 1997
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