Information icon.svg Marsch für das Leben in Berlin (und Köln), Termin: 21. September 2024, Ort: Brandenburger Tor, Uhrzeit: 13:00 Uhr - Info[ext] 1000plus.jpg
Information icon.svg MediaWiki[wp] ist männerfeindlich, siehe T323956.
Aktueller Spendeneingang: !!! Spenden Sie für Hosting-Kosten im Jahr 2024 !!! Donate Button.gif
18,6 %
223,00 € Spendenziel: 1.200 €
Die Bericht­erstattung WikiMANNias über Vorgänge des Zeitgeschehens dient der staats­bürgerlichen Aufklärung. Spenden Sie für eine einzig­artige Webpräsenz, die in Deutschland vom Frauen­ministerium als "jugend­gefährdend" indiziert wurde.
Logo - MSI.png
Besser klug vorsorgen, als teuer draufzahlen. - MSI
Die "Indizierung"[ext] der Domain "de.wikimannia.org" durch die Bundes­prüf­stelle für jugend­gefährdende Medien am 9. Januar 2020 ist illegal und deswegen rechtlich nichtig/unwirksam[wp]. Der Staatsfeminismus versucht alle Bürger zu kriminalisieren, die auf "wikimannia.org" verlinken, wobei massiv mit Einschüchterung und Angst gearbeitet wird. Bis zu dem heutigen Tag (Stand: 20. Mai 2024) wurde WikiMANNia weder ein Rechtliches Gehör gewährt noch wurden die Namen der Ankläger und Richter genannt. Ein Beschluss ohne Namens­nennung und Unterschrift ist Geheimjustiz und das ist in einem Rechtsstaat illegal und rechtlich unwirksam. Dieser Vorgang deutet auf einen (femi-)faschistoiden Missbrauch staatlicher Institutionen hin. Judge confirms the mothers right of possession and justifies it with the childs welfare.jpg
Rolle des Staates in der Familie
WikiMANNia schützt die Jugend vor familien­zerstörender Familienpolitik und staatlicher Indoktrination. All die Dinge, wovor Jugendliche geschützt werden müssen - Hass, Hetze, Aufruf zur Gewalt und Pornographie - gibt es hier nicht. WikiMANNia dokumentiert lediglich die Wirklichkeit, ohne sich mit dem Abgebildeten, Zitierten gemein zu machen, ohne sich das Dargestellte zu eigen zu machen. In WikiMANNia erfahren Sie all das, was Sie aus Gründen der Staatsräson nicht erfahren sollen.
Feminismus basiert auf der Verschwörungstheorie, Männer auf der gesamten Welt hätten sich kollektiv gegen die Weiber verschworen, um sie zu unter­drücken, zu benachteiligen, zu schlagen, zu ver­gewaltigen und aus­zu­beuten. Feministinnen bekämpfen Ehe und Familie, weil die bürgerliche Familie das Feindbild ist. Frauen werden kollektiv als Opfer inszeniert und Männer als Täter denunziert. So manifestiert sich ein Ressentiment gegen alles Männliche bis hin zum offenen Männerhass. Dies bewirkt eine tief­greifende Spaltung der Gesellschaft, die es zu überwinden gilt.

Rundfunkfreiheit

Aus WikiMANNia
Version vom 17. Mai 2021, 09:21 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge) (Neu: Artikel)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Hauptseite » Wirtschaft » Meinungswirtschaft » Rundfunkfreiheit
Hauptseite » Gesellschaft » Freiheit » Rundfunkfreiheit

In Deutschland ist die Rundfunkfreiheit ein in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) gewährleistetes Grundrecht, das alle mit der Rundfunk­veranstaltung verbundenen Tätigkeiten schützt. Sie gehört zusammen mit der Pressefreiheit, Informationsfreiheit[wp] und Meinungsfreiheit zu den Kommunikations­freiheiten[wp], die den gesamten Prozess der individuellen und öffentlichen Meinungs­bildung schützen. Einfachrechtliche Regelungen des Rundfunkrechts[wp], welche die verfassungs­rechtlichen Vorgaben konkretisieren, finden sich insbesondere im Rundfunkstaatsvertrag[wp] sowie in den Landes­rund­funk­gesetzen[wp] und Landes­medien­gesetzen[wp] der Bundesländer.

Abgrenzung zur Pressefreiheit

Die Rundfunkfreiheit ist nicht deckungsgleich mit der Pressefreiheit. Die Rundfunk­freiheit ist deutlich kleiner und auch mit vielen Pflichten verbunden.[1]

Die Rundfunkfreiheit verschafft dem Rundfunk[wp] zwar im Wesentlichen dieselben Auskunfts­rechte, aber nicht dieselbe Freiheit in der Wahl der Inhalte und Darstellungen. Insbesondere dient der Rundfunk nicht als Mittel der Meinungsfreiheit seiner Mitarbeiter. Die Wahrnehmung der Meinungs­freiheit ist grundsätzlich Privat­angelegenheit der Mitarbeiter. Sie kann zwar durchaus privatrechtlich kommerziell (z. B. Presse, Blog) verwertet, aber nicht auf Kosten des Beitrags­zahlers ausgeübt werden. Passiert dies trotzdem, ist es Untreue und fällt unter den Begriff der Korruption. Eine inhaltlich bestimmende Ausübung von Meinungs­freiheit über den schmalen Rahmen hinaus, den einige wenige Rundfunk­gesetze gestatten, ist daher als Untreue[wp] zu werten, als ob man einen Dienstwagen für Privatfahrten nutzt oder das Fernsehstudio für private Familien­feiern nutzt.

Trotzdem ist zu beobachten und belegbar, dass die Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ihre Pflichten und Vorschriften nicht nur nicht kennen, sondern darüber­hinaus den diametralen Verstoß dagegen auch noch als "Haltungsjournalismus" glorifizieren und anstreben. Hier liegen fachliche und charakterliche Berufs­untauglichkeit vor. Stattdessen besteht für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk das schon verfassungs­rechtliche Gebot, eine umfängliche, sachliche und neutrale Bericht­erstattung zu liefern, und Meinungen und Wertungen klar und deutlich zu trennen.

Außerdem besteht die - nicht nur per Verfassungs­recht, sondern zusätzlich über die nutzungs­unabhängige Beitrags­erhebung erneut entstandene - Pflicht, alle in der Gesellschaft vertretenen Meinungen und Auffassungen fair und angemessen darzustellen und einen vollständigen Überblick zu geben [Bun18].

Dies wird noch besonders verstärkt durch die Pflicht und Aufgabe des Rundfunks, der selbständigen Meinungs­bildung der Bevölkerung zu dienen. Also eben nicht fertige Meinungen zur Übernahme zu liefern, sondern in neutraler Weise die umfassende Bericht­erstattung und den Überblick über die in der Gesellschaft vertretenen Auffassungen zu liefern, die es dem Zuschauer ermöglicht, eine eigen­ständige Meinungs­findung durchzuführen. Was bedeutet, dem Zuschauer das vollständige Rohmaterial zu liefern und nicht die fertig gekochte Meinung zu servieren.

Hier ist im gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein komplettes Totalversagen festzustellen.

Es werden nicht nur fast ausschließlich - und in den meisten Kategorien sogar völlig ausschließlich - linke bis links­extreme Meinungen und Auffassungen verbreitet, sie werden auch noch als die einzig mögliche und vertretbare hingestellt. Jede andere Auffassung wird dabei entweder völlig übergangen oder als "Hass", "Nazi", "rechtsradikal", "Verschwörungstheorie" pathologosiert, "marginalisiert", "delegitimiert".

Beispielsweise werden ausschließlich feministische und gender­ideologische Standpunkte vertreten, während Kritik daran überhaupt nicht vorkommt, obwohl diese feministischen-genderistischen Sichtweisen nur von einer sehr kleinen, aggressiven Minderheit vertreten werden, die Bevölkerungs­mehrheit sie aber ablehnt und für falsch hält.

So ist es seit einiger Zeit durchgängige Praxis in den öffentlich-rechtlichen Sendungen, aus jedem Begriff die Genderform mit -innen[wikt] und Schluckauf-Betonung zu benutzen, obwohl das nur eine - überdies sprachlich falsche, sehr dumme und ungebildete - Auffassung Linksextremer ist.

Auch wird seit Jahren bei jeder Gelegenheit verbreitet, dass Frauen unterdrückt werden, indem sie pauschal um 22% geringere Gehälter bekämen, obwohl dies erweislich falsch und "Fake News" ist. Es wird nie belegt, aber ständig wiederholt.

Sämtliche Polit- und Kultur­magazine sind ausschließlich in linker Hand und machen nichts anderes mehr als linken Wahlkampf, marxistische Belehrungen und "Kampf gegen Rechts". Es gibt nur noch eine Einheitsagenda, die sich längst sogar bis in die Krimiserien zieht.

Einzelpersonen mit großer Vernetzung und korruptivem Einfluss - Beispiel: Maria Furtwängler[wp] - können die öffentlich-rechtlichen Medien massiv beeinflussen und - bis hin zu den Haupt­nachrichten­sendungen - für ihre Zwecke einspannen und sie politisch instrumentalisieren, obwohl gerade das rundfunk- und verfassungs­rechtlich ausdrücklich verboten ist. Der Rundfunk darf nicht von einzelnen Interessen­gruppen oder gar einzelnen Personen beeinflusst werden. Gerade beim MDR hat Maria Furtwängler aber großen Einfluss. Das zeigt, dass der alte Staatsvertrag hier völlig versagt hat. [...]

Selbst in den Unterhaltungs­sendungen des öffentlich-rechtlichen Vorabend­programms aller Sender wird man nach dem Schleich­werbungs­prinzip unentwegt mit linker Ideologie betankt, egal ob Gender, Migration, Klima, Kapital. Es gibt nur einen einzigen vom Rundfunk politisch zugelassenen zulässigen Standpunkt, der endlos repetiert und als allein richtig und selbst­verständlich hingestellt wird. Sogar in Arztserien wird die - wissenschaftlich völlig unhaltbare und frei erfundene - Gender-Ideologie nicht nur gepredigt, sondern der Eindruck erweckt, dass sie auf medizinischer Grundlage beruhe.

Quer durch sämtliche Programme zieht sich inzwischen, dass Frauen magische Kräfte haben und einfach alles können, während Männern nur noch die Rollen der Trottel, der Naiven, der Umwelt­verschmutzer und der Bösewichter bleiben.

Ähnliche völlig einseitige und bis in die Propaganda reichende Darstellungen bei gleichem Übergehen oder Pathologisieren von in der Gesellschaft vertretenen Auf­fassungen sind auch bei Themen wie Klima und Migration zu beobachten. Gegen­meinungen werden hier entweder gar nicht oder nur unter den Gesichts­punkten der Dummheit, Verwerflichkeit und Verächtlichkeit betrachtet. Eine Bericht­erstattung oder eine Darstellung der Standpunkte, wie Verfassung und Rundfunk­ordnung sie fordern, findet überhaupt nicht statt.

Stattdessen werden unantastbare und nicht anzweifelbare religiöse Heiligtümer wie Gleichheit, Geschlechter­volatilität und so weiter aufgebaut. Alles, was die heilige Ideologie des Marxismus so hergibt, wird als unumstößliche Selbst­verständlichkeit behandelt, die jeder abweichender Meinung nur zu dumm zu erkennen ist.

Zudem gibt man sich - ohne Qualifikation - ständig als "Fakten­checker" aus und will gegen "Fake News" vorgehen, verbreitet aber selbst unablässig die Gender-Ideologie, obwohl sie frei erfundener Unsinn und "Fake News", politisch motivierte systematische Falsch­information und mafiös organisierte Wirtschafts­kriminalität sind. Hier ist von einer Vernetzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit kriminellen Milieus auszugehen.

Hadmut Danisch[2]
Die öffentlich-rechtlichen Sender, mithin auch der NDR, sind verfassungs­rechtlich Rundfunk[wp] und nicht Presse[wp].

Deshalb unterliegen sie auch nicht der Pressefreiheit. Der Rundfunk hat zwar eine Rundfunkfreiheit, aber die ist wesentlich kleiner als die Pressefreiheit und zudem mit Verpflichtungen verbunden, die die ARD, die Tagesschau nicht entfernt einhalten.

– Hadmut Danisch[3]

Zitate

Zitat: «Die Rundfunkfreiheit ist ein Grundrecht der Allgemeinheit und kein Versorgungs­anspruch derer, die sich den Rundfunk unter den Nagel gerissen haben.» - Hadmut Danisch[4]
Zitat: «Der Leiter eines Politmagazins[wp] (Monitor[wp], WDR), Georg Restle[wp], hat Rechts­wissenschaften[wp] studiert, kann aber Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Rundfunkfreiheit nicht einordnen.» - Hadmut Danisch[5]

Einzelnachweise

  1. Hadmut Danisch: Dumm interviewt naiv, Ansichten eines Informatikers am 8. Mai 2021 (Auszug: "Aber Meinungs-, Presse-, Rundfunk­freiheit können die alle beide nicht unterscheiden und aus­einander­halten.")
  2. Pdf-icon-extern.svg Stellungnahme als Sachkundiger zum MDR-Gesetz zur Anhörung im Thüringer Landtag am 09.03.2021[ext] - Hadmut Danisch (Seiten 30-32)
  3. Hadmut Danisch: Fake News: Gensing, der NDR und die Pressefreiheit, Ansichten eines Informatikers am 30. Juli 2020
  4. Hadmut Danisch: Wille will mehr, Ansichten eines Informatikers am 7. Juli 2020
  5. Hadmut Danisch: Das Geschwätz des Georg Restle, WDR, Ansichten eines Informatikers am 19. Mai 2020

Querverweise

Netzverweise

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!