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Wahlrecht

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Das letzte Aufgebot der SPD, 16-Jährige an die Wahlurnen

Das Wahlrecht ...

Frauenwahlrecht ist Frauenpolitik (Politik von Frauen für Frauen) und von Wahlrecht zu unterscheiden.
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Kinderwahlrecht

Mit einer im rot-grünen Koalitionsvertrag vereinbarten Absenkung des Wahlalters will die SPD bereits 2014 auch 16-Jährige erstmals wählen lassen.[1] Das wirkt wie "Hitlers letztes Aufgebot".

"Werrrrr die menschliche Gesellschaft will, mussssssss die Männliche überrrrrrwinden! Dazu brrrauchen wir auch das Jungvolk! Heil Gender!" [2]

Männerwahlrecht

Das Wahlrecht für Männer war, zumindest in der Vergangenheit, immer an eine allgemeine Wehrpflicht gebunden. Das war so in der Schweiz zur Zeit ihrer Gründung, in den Vereinigten Staaten 1787 und in Frankreich nach der Revolution 1789[wp].

Entwicklung in den Vereinigten Staaten

Den männlichen Schwarzen hat der amerikanische Kongress im Jahre 1870 das Wahlrecht zugesprochen (15. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten[wp]). Allerdings hatten die Einzelstaaten zum Wahlrecht eigene Bestimmungen und vor allem im Süden wurden viele Extra-Gesetze geschaffen, die verhindern sollten, dass Schwarze wählen konnten. Bis 1964 gab es beispielsweise in einigen Staaten die Regelung, dass Leute, die keine Steuern oder Grundsteuern zahlten, also wie viele Schwarze arm waren, nicht wählen durften. Oder es wurden schwere Tests von Schwarzen gefordert, die kaum einer bestehen konnte, vor allem, da Schwarze sehr schlechte Schulen hatten.

Entwicklung in Deutschland

1849 führte Friedrich Wilhelm IV.[wp] zur Wahl der zweiten Kammer des Preußischen Landtags, dem Abgeordnetenhaus, ein Dreiklassenwahlrecht[wp] ein, das bis 1918 in Kraft blieb. Es handelt sich dabei um eine spezielle Form des Zensuswahlrechts[wp] wobei der Name daher rührt, dass der Wähler ein nach Steuerleistung in drei Abteilungen ("Klassen") abgestuftes Stimmengewicht besaß.

1871 wurde dann mit der neuen Reichsverfassung ein Wahlrecht für den Reichstag (das gesamtdeutsche Parlament) eingeführt, wobei Militär­angehörige und andere Gruppen ausgeschlossen blieben. Zu berücksichtigen ist auch, dass 1871 noch 34 Prozent der deutschen Gesamtbevölkerung jünger als 15 Jahre alt waren (1933 24 Prozent, Bundesrepublik 1980 18 Prozent).[3] Ein Wahlalter von mindestens 25 Jahren schloss also einen großen Prozentsatz der Bevölkerung aus. So kam es, dass 1871 nur 7,65 Millionen Einwohner, knapp zwanzig Prozent der Gesamtbevölkerung, wählen durften.

Am 12. November 1918 veröffentlichte in Deutschland der Rat der Volksbeauftragten einen Aufruf an das deutsche Volk, in dem diese im Zuge der November­revolution an die Macht gekommene Reichsregierung "mit Gesetzeskraft" verkündete: "Alle Wahlen zu öffentlichen Körper­schaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystem für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen." [4] Kurz darauf wurde das Wahlrecht mit der Verordnung über die Wahlen zur verfassungsgebenden deutschen Nationalversammlung vom 30. November 1918 gesetzlich fixiert.[5]

Frauenwahlrecht

Frauen lehnten in der Schweiz das Wahlrecht ab, weil es an die Wehrpflicht gekoppelt war. Erst als 1971 durch eine Verfassungs­änderung das Wahlrecht von der Wehrpflicht "befreit" wurde, akzeptierten die Frauen das Wahlrecht.

In den Vereinigten Staaten wurde 1919 die Verfassung mit dem 19. Zusatzartikel[wp] ergänzt, welcher das Geschlecht als verbotenes Ausschlussmerkmal hinzufügte.

Hauptartikel: Frauenwahlrecht

Wahlfreiheit der Lebensmodelle

Frauen können wählen, und das ist es, was sie den Männern so unendlich überlegen macht: Jede von ihnen hat die Wahl zwischen der Lebensform eines Mannes und der eines dummen, parasitären Luxusgeschöpfes - und so gut wie jede wählt für sich die zweite Möglichkeit. Der Mann hat diese Wahl nicht.[6]

Samen! - Mein Körper, meine Wahl!

Heute kann eine Frau mit einem Mann schlafen und fälschlicherweise behaupten, dass sie verhütet; sie kann dann das Kind aufziehen, ohne dass er überhaupt weiß, dass er ein Kind hat, und ihn sogar rückwirkend nach zehn oder zwanzig Jahren (je nach Bundesstaat) auf Unterhalt für das Kind verklagen. Das zwingt ihn in einen Job, der mehr Geld bringt, mehr Stress und insofern auch Verringerung seiner Lebenszeit bedeutet. Es ist sein Körper, aber er hat keine Wahl. Ihm bleibt nur ein Dasein als Sklave (für jemanden zu arbeiten ohne Bezahlung und ohne andere Wahl) oder als Krimineller. Der Fall Roe gegen Wade gab Frauen das Selbst­bestimmungs­recht über ihren Körper. Männer haben das Selbst­bestimmungs­recht über ihren Körper noch nicht - weder in der Liebe noch im Krieg.[7]

Wenn heute eine erfolgreiche alleinstehende Frau einen erfolgreichen alleinstehenden Mann kennenlernt, scheinen beide gleichrangig zu sein. Sollten sie jedoch heiraten und Kinder wollen, überlegt sie sich fast immer drei Möglichkeiten:

  1. Möglichkeit: Vollzeitarbeit
  2. Möglichkeit: Vollzeitmutter
  3. Möglichkeit: Eine Kombination von Berufstätigkeit und Mutterarbeit

Er überlegt sich drei "etwas andere" Möglichkeiten:

  1. Möglichkeit: Vollzeitarbeit
  2. Möglichkeit: Vollzeitarbeit
  3. Möglichkeit: Vollzeitarbeit

Im Gegensatz dazu haben Männer, die sich für die "neue Vater- und Hausmannrolle" entschieden haben, schnell zu spüren bekommen, dass sie zwar für viele Reporter gesuchte Interview­partner, aber für wenige Frauen gesuchte Heiratspartner waren.[8]

Staatliche Bevormundung bei Wahlen

In Rheinland-Pfalz ist das Kommunalwahlrecht geändert worden. Auf allen Wahlzetteln steht ab 2014 ein Zitat aus dem Grundgesetz: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt." Außerdem muss jede Partei auf dem Wahlzettel angeben, wie hoch der Frauenanteil auf ihrer Liste ist. Die Wähler werden also von der Regierung in der Wahlkabine darüber beraten, welches Kriterium sie bei ihrer Wahlentscheidung besonders stark berücksichtigen sollten. Man hätte ja auch auf einen anderen Satz aus dem Grundgesetz hinweisen können, zum Beispiel: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Oder: "Eigentum verpflichtet." Letzteres wäre ein Fingerzeig gewesen, der dazu ermuntert, kapitalismus­kritische Parteien zu wählen. Oder: "Ehe und Familie stehen unter dem Schutz der staatlichen Ordnung." Dies hätte sicher alle Konservativen erfreut. Aber in Rheinland-Pfalz regiert zurzeit weder die Linkspartei noch die CDU.

Man könnte auch darüber nachdenken, ob nicht in jede Wahlkabine eine Gleichstellungsbeauftragte hineingehört, die Wählerinnen und Wähler bei der Stimmabgabe berät. Dass die Regierung versucht, Wahlen so direkt zu beeinflussen, hätte ich bisher eigentlich eher dem Land Weißrussland zugetraut als dem Land Rheinland-Pfalz. Alle Grundrechte sind wichtig, und darüber, welche Ideen ihnen bei der Stimmabgabe besonders wichtig sind, müssten doch eigentlich die Wählerinnen und Wähler in der Wahlkabine völlig frei entscheiden dürfen - oder habe ich da irgendwas an der Demokratie nicht kapiert?

Und wenn die Parteien den Frauenanteil ihrer Liste auf dem Wahlzettel angeben müssen, wieso dann eigentlich nicht den Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund oder von jungen Kandidaten oder von Behinderten? Das sind doch auch Kriterien, die Wähler für wichtig halten dürfen.

– Harald Martenstein: Harald Martenstein: Über staatliche Fingerzeige und Warnhinweise, Die Zeit am 24. Oktober 2013 (Was haben Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Indien und Weiß­russland gemeinsam? Den erhobenen Zeigefinger. Eine Kolumne über staatliche Erziehungs­maßnahmen.)
Zitat: «Das Absurde daran ist, dass die Geschlechter­anteile der Kandidatur nicht in Verhältnis gesetzt werden mit den Geschlechter­anteilen in der jeweiligen Parteibasis. Es wird also direkt neben/über/unter dem Gleichberechtigungsartikel Ungleichberechtigung praktiziert.»[9]

Einzelnachweise

  1. SPD will 16-Jährige bereits 2014 erstmals wählen lassen, T-Online-Nachrichten am 21. Juni 2011
  2. WGvdL-Forum (Archiv 2): Endkampf der Genderisten: Wulff-Jugend/Volkssturm wird mobilisiert!, Hannelore am 21. Juni 2011 - 15:59 Uhr
  3. Peter Marschalck: Bevölkerungs­geschichte Deutschlands im 19. und 20. Jahrhundert, Frankfurt am Main 1984, S. 173.
  4. Aufruf des Rates der Volks­beauftragten an das deutsche Volk (dokumentarchiv.de)
  5. Verordnung über die Wahlen zur verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung vom 30. November 1918 (dokumentarchiv.de)
  6. Esther Vilar: Der dressierte Mann, Bertelsmann 1971, S. 85 ff.
    Original The Manipulated Man. Pinter & Martin, ISBN 0-9530964-2-4
    Der dressierte Mann - Das polygame Geschlecht - Das Ende der Dressur
    (Wiederauflage der Trilogie) Dtv 1987, (Was ist die Frau?) S. 25
  7. Warren Farrell: Mythos Männermacht. Zweitausendeins 1995, ISBN 3-86150-108-2
    Original: The Myth of Male Power. Why Men Are The Disposable Sex. Berkley Books 1993, ISBN 0-425-18144-8 ("Mein Körper gehört mir", S. 47 f.)
  8. Mythos Männermacht. (Die Frau-die-wählen-kann und der Mann-der-keine-Wahl-hat, S. 66 f.)
  9. MANNdat-Forum: Aufdruck auf rheinland-pfälzischen Wahlzetteln - es stimmt, Radfahrer am 29. Oktober 2013 - 15:40 Uhr

Querverweise

Netzverweise