Marsch für das Leben in Berlin (und Köln), Termin: 21. September 2024, Ort: Brandenburger Tor, Uhrzeit: 13:00 Uhr - Info[ext] |
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Für das Bilden seiner Meinung und das Ziehen von Rückschlüssen ist der Leser selbst verantwortlich.
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Bearbeitung von Beschwerden
Blogger und Herausgeber von Das Männermagazin Detlef Bräunig schreibt folgendes:
Es ist verständlich, dass meine Artikel nicht jedem gefallen. Deswegen habe ich im Impressum ganz bewusst folgenden Hinweis veröffentlicht:
Übersetzt heißt das, wenn jemand sich von einem Artikel gestört fühlt, so kann er oder sie mich nett anschreiben, sein bzw. ihr Anliegen kurz vorbringen und ich reagiere. Das haben schon einige Tageszeitungen und Privatpersonen erfolgreich getan. Selbst die Kriminalpolizei schrieb mich wie empfohlen an. Ich habe dann die gewünschten Änderungen vorgenommen, weil die höflichen Hinweise durchaus berechtigt waren. Das ist keine Einladung, dass mich nun jedes beliebige Huhn anschreiben sollte, damit ich mich selbst zensiere. Nein, es geht dabei lediglich um Nuancen. Einen Namen weglassen oder kleinere Passagen, damit keine Rückschlüsse auf bestimmte Personen geschlossen werden können. Die schlauen Mitmenschen wählen diesen einfachen und unkomplizierten Weg, nur die ganz Dummen mit zusätzlicher Lese- und Rechtschreibschwäche, anders kann ich es mir nicht erklären, dackeln zum Rechtsanwalt und reichen Klage gegen mich ein. Nein, die betreffende Dame schreibt mir keine nette Email oder ein Briefchen. Es muss unbedingt eine Klage sein. Logisch, denn mit einer Klage kann sie ihre Emotionen ausleben, ihr Aufmerksamkeitsbedürfnis befriedigen und sich als armes Opfer darstellen. Nebenbei macht ein Anwalt die fette Kohle. Anwälte haben einen guten Riecher für Kohle und jubeln erstmal den Streitwert nach oben, so dass es gleich zum Landgericht geht. Damit ist ihnen der Sieg sicher, weil sie wissen, dass ich immer ohne Anwalt auftrete. Ich kann beruhigt verlieren, denn meine Taschen sind immer leer. Kohle gibt es von mir nicht. Das Spannende an dieser Vorgehensweise ist, dass ich zwar einen Artikel durch ein Versäumnisurteil löschen muss, aber das Gerichtsurteil im Namen des Volkes veröffentlichen darf. Dann kotzt die Klägerin schon wieder ab. Dumm gelaufen. Der eine Artikel ist raus, doch der neue Artikel über das Urteil lauert schon. Im Urteil werden meistens genau die Passagen des Artikels zitiert, weswegen er gelöscht werden soll. So kommt der alte Artikel automatisch, nur in Form eines zitierten Gerichtsurteils, wieder ins Männermagazin. Noch ein kleiner Link zu archive.org und die Sache ist perfekt. Das Internet vergisst eh nichts. So ist der vermeintliche Erfolg der Klägerin nichts wert. Da kann ich nur von angeborener Dummheit sprechen. Als wissenschaftlich agierender Blogger und Männeraktivist, der ich nun mal bin und obendrein ein Kenner und Analytiker der Frauen, muss ich mit einigen Klagen pro Jahr leben. Das gehört einfach zum Geschäft dazu. Ich verliere und nach dem Versäumnisurteil kommt die Rechnung vom Anwalt der Klägerin, die sogleich in den Papierkorb flattert. Manche Anwälte schicken mir sogar den Gerichtsvollzieher ins Haus, aber das sind stets angenehme Leute. Zu einem Kaffee haben sie nie Zeit und wollen fix zum nächsten Termin. Ich habe bisher jeden Gerichtsvollzieher nach besten Kräften unterstützt und alle verlangten Unterlagen unverzüglich herbeigeschafft. Immerhin möchte der Gerichtsvollzieher die Akte rasch schließen. Nur so kann er mit Gewinn arbeiten. Für das Landgericht habe ich einen Standardbrief entwickelt, um nicht für jedes Versäumnisurteil zum Gericht fahren zu müssen. Das macht keinen Sinn, weil ich ja sowieso verliere. Hier ist mein Mustertext:
So unterstütze ich das Gericht bei der schnellen und reibungslosen Erledigung meines Verfahrens. Das macht mich durchaus bei Gericht beliebt und nebenbei gewinne ich einige neue Leser für das Männermagazin. |
– Detlef Bräunig[2] |
Auch die WikiMANNia-Redaktion kann, wenn jemand sich von einem Artikel gestört fühlt, angeschrieben werden. Wer die üblichen Anstandsregeln beherrscht und sein bzw. ihr Anliegen kurz und nachvollziehbar vorbringt, kann fest damit rechnen, dass die Redaktion reagiert. Das haben schon einige Privatpersonen erfolgreich getan. Bislang konnte jedes Anliegen zur beiderseitigen Zufriedenheit gelöst werden.
Die Redaktion
Einzelnachweise
- ↑ Zur Postanschrift folgende Anmerkung:
- Als Postadresse für die vertraulichen Dokumente wird ein Büro in der Türkei angegeben - eine "Koc Ofis Hizmetleri Holding" mit Sitz in Istanbul. Erstaunlich dabei: Dieser Firmenname wird auch von etlichen, völlig anderen Internetseiten-Betreibern in der Anschrift verwendet, etwa von der rechtsextremen Homepage Freies Netz Erzgebirge oder auch von einem Dienstleister zur Hilfe bei Finanzproblemen.
- Auch über die Anmelder der PotsdamLeaks-Seite lässt sich keine Spur zu den Betreibern finden. Laut Auskunft der zentralen Registrierungsstelle für alle Internet-Domains, der Denic EG, ist als Inhaber der Seite folgender Eintrag verzeichnet: Linh Wang, 3617 Tower One Lippo Centre, Hong Kong. Auch dieser Name findet sich wiederum auf anderen Internetseiten, etwa als Anwalt für die sich kritisch mit Esoterik auseinandersetzende Seite esowatch.com oder für mehrere Seiten der Antifa Neukölln. - H. Kramer, S. Schicketanz: Potsdam: Enthüllungen via Istanbul?, Potsdamer Neue Nachrichten am 20. Januar 2012
Ein Auszug aus dem "Impressum" von Psiram in der Version vom 30. April 2009 bis 7. Juli 2012: <novgwort>Zitat: «Wenn Sie uns eine Email schreiben, beachten Sie bitte folgende Regeln, um die Sache so kurzweilig und interessant wie möglich zu machen: - Drohen Sie SOFORT mit einem Anwalt. Das kommt immer gut. Unseren Anwalt können Sie wie folgt erreichen:
Linh Wang, 3617 Tower 1, Lippo Centre Hong Kong Queensway 89, Tel +852.367.89941, Fax +852.367.89941 - Nehmen Sie unbedingt an, dass wir Deutsche sind, uns in Deutschland aufhalten und deutschem Recht unterliegen. Deutsch wird ja nur in Deutschland gesprochen.», Psiram:Impressum (in der Version vom 30. Juni 2012)
- ↑ Leutnant Dino verliert immer vor dem Landgericht durch Versäumnisurteil, weil Anwaltszwang herrscht, Das Männermagazin am 16. Juli 2015