Zwangsehe
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Die Zwangsehe ist eine in Deutschland zunehmende Erscheinung. Zu einer Zwangsehe kann es auf viererlei Weise kommen:
- durch Nötigung eines oder beider Brautleute durch Privatpersonen (bspw. aus dem Kreis der Familie)
- durch einen Verwaltungsakt des Staates durch das Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II), wodurch Unterhaltspflichten zwischen nichtverheirateten Menschen staatlicherseits verfügt werden.
- durch Scheidung einer bürgerlichen Ehe, wobei die Ehefrau aus den Pflichten ihrem Ehemann gegenüber entlassen, der Ehemann hingegen aus den Pflichten gegenüber seiner Ehefrau nicht entlassen wird.
- durch die Geburt eines unehelichen Kindes wird der Mann (Erzeuger) einseitig in eine Zahlknechtschaft gezwungen. Er hat forthin Mutter und Kind zu versorgen, während der Mutter keinerlei Pflichten erwachsen sondern nur Forderungen gegenüber dem Erzeuger ihres Kindes.
- TrennungsFAQ
- "Finanziell gesehen gibt es in Deutschland keine Scheidung, nicht einmal eine Trennung, wenn Kinder vorhanden sind." [1]
- Joachim Wiesner
- "In Deutschland kann jeder aus der Ehe aussteigen, der will; Gründe dafür braucht er nicht." [2]
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Zwangsehe für Männer
Wenn ein verheirateter Mann sich scheiden lässt, dann begibt er sich in den Zustand einer Zwangsehe. Er kann nach allen Regeln der Kunst aus den Verpflichtungen der "geschiedenen" Ehe gerupft werden und hat keinen Vorteil mehr daraus. Im Gegenteil, er muss den "Werteverfall" seiner Exfrau mit einer erheblichen monatlichen Leibrente ausgleichen, die in keinem Verhältnis zum Werteverfall der Exfrau steht. Prostituierte sind erheblich billiger. Selbst bei "gehobenen" Ansprüchen. Auch auf längere Zeiträume gesehen. Prostituierte haben zudem den Vorteil, dass es öfters mal Sex gibt.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ TrennungsFAQ: Soll ich heiraten?
- ↑ Joachim Wiesner: Vom Rechtsstaat zum Faustrechts-Staat: Eine empirische Studie zur sozialethischen und ordnungspolitischen Bedeutung des Scheidungs-, Scheidungsfolgen- und Sorgerechts.
Weblinks
- vaeternotruf.de: Zwangsheirat
- Bundesregierung: Leitfaden für Schulen zum Umgang mit Zwangsverheiratungen
