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− | Alle Gesetze sind vordergründig geschlechtsneutral formuliert, aber aus den Begründungs­texten geht immer hervor, dass es immer um die Kriminalisierung des Mannes und der Verteidigung des Opfermonopols der Frau geht. Es ist die Umsetzung des [[Feministische Thesen|feministischen Dogmas]], dass die Männer zu 100& | + | Alle Gesetze sind vordergründig geschlechtsneutral formuliert, aber aus den Begründungs­texten geht immer hervor, dass es immer um die Kriminalisierung des Mannes und der Verteidigung des [[Opferabo|Opfermonopols]] der Frau geht. Es ist die Umsetzung des [[Feministische Thesen|feministischen Dogmas]], dass die Männer zu 100 % Täter und die Frauen zu 100 % Opfer sind<ref>''"Die [[Täter]] sind zu quasi hundert Prozent männlich, und ihre [[Opfer]] zu quasi hundert Prozent weiblich."'' [[Alice Schwarzer]]: ''Der große Unterschied''. Kiepenheuer&Witsch 2000, S. 81</ref>, von der feministischen Theorie in die rechtliche Praxis. |
− | Die Tatsache, dass es keine Männer, sondern nur Frauenrechte gibt, spiegelt sich auch in der [[Helferinnenindustrie]], besonders bei den | + | Die Tatsache, dass es keine Männer, sondern nur Frauenrechte gibt, spiegelt sich auch in der [[Helferinnenindustrie]], besonders bei den Menschenrechts­organisationen. Während es der Organisation "{{W|Terre des Femmes|3="}} um "die Einhaltung und Durchsetzung von Frauenrechten" geht, kümmert sich die Organisation "{{W|Terre des Hommes|3="}} nicht etwa um Männerrechte, sondern setzt sich für die [[Kinderrechte]] ein. |
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Aktuelle Version vom 9. Oktober 2022, 18:00 Uhr
Männerrechte gibt es in Deutschland nicht, nur Frauenrechte. Es gibt Männerrechte genauso wenig wie Männerpolitik. In der Politik gibt nur Politik von Frauen für Frauen (Frauenpolitik). Es gibt zwei Frauenministerien, das Justizministerium und das Familienministerium. Das Justizministerium kümmert sich um die so genannten Frauenrechte und kümmert sich um Gesetze, die Männer kriminalisieren und Frauen besser stellen. Beispiele sind das Ehereformgesetz von 1976, das Gewaltschutzgesetz (Wohnungsverweisung und Kriminalisierung ehelichen Beischlafs) und das "Gesetz zur Bekämpfung von Zwangsheirat".
Alle Gesetze sind vordergründig geschlechtsneutral formuliert, aber aus den Begründungstexten geht immer hervor, dass es immer um die Kriminalisierung des Mannes und der Verteidigung des Opfermonopols der Frau geht. Es ist die Umsetzung des feministischen Dogmas, dass die Männer zu 100 % Täter und die Frauen zu 100 % Opfer sind[1], von der feministischen Theorie in die rechtliche Praxis.
Die Tatsache, dass es keine Männer, sondern nur Frauenrechte gibt, spiegelt sich auch in der Helferinnenindustrie, besonders bei den Menschenrechtsorganisationen. Während es der Organisation "Terre des Femmes"[wp] um "die Einhaltung und Durchsetzung von Frauenrechten" geht, kümmert sich die Organisation "Terre des Hommes"[wp] nicht etwa um Männerrechte, sondern setzt sich für die Kinderrechte ein.
Einzelnachweise
- ↑ "Die Täter sind zu quasi hundert Prozent männlich, und ihre Opfer zu quasi hundert Prozent weiblich." Alice Schwarzer: Der große Unterschied. Kiepenheuer&Witsch 2000, S. 81