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Wahlrecht

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Das letzte Aufgebot der SPD, 16-Jährige an die Wahlurnen[1]

Der Begriff Wahlrecht bezeichnet das Recht eines Bürgers zur Wahl von sich um ein politisches Amt bewerbenden Personen oder Personen­gruppen (Partei­listen) in ein Amt in einem Staat oder einer sich für das Amt innerhalb einer bestimmten Organisation (Unternehmen, Gewerkschaft) bewerbenden Person in ein bestimmtes internes Amt.

"Frauenwahlrecht" ist Frauenpolitik (Politik von Frauen für Frauen) und von Wahlrecht zu unterscheiden.

Kinderwahlrecht

Mit einer im rot-grünen Koalitionsvertrag vereinbarten Absenkung des Wahlalters will die SPD bereits 2014 auch 16-Jährige erstmals wählen lassen.[2] Das wirkt wie "Hitlers letztes Aufgebot".

"Werrrrr die menschliche Gesellschaft will, mussssssss die Männliche überrrrrrwinden! Dazu brrrauchen wir auch das Jungvolk! Heil Gender!" [3]

Männerwahlrecht

Das Wahlrecht für Männer war, zumindest in der Vergangenheit, immer an eine allgemeine Wehrpflicht gebunden. Das war so in der Schweiz zur Zeit ihrer Gründung, in den Vereinigten Staaten 1787 und in Frankreich nach der Revolution 1789[wp].

Entwicklung in den Vereinigten Staaten

Den männlichen Schwarzen hat der amerikanische Kongress im Jahre 1870 das Wahlrecht zugesprochen (15. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten[wp]). Allerdings hatten die Einzelstaaten zum Wahlrecht eigene Bestimmungen und vor allem im Süden wurden viele Extra-Gesetze geschaffen, die verhindern sollten, dass Schwarze wählen konnten. Bis 1964 gab es beispielsweise in einigen Staaten die Regelung, dass Leute, die keine Steuern oder Grundsteuern zahlten, also wie viele Schwarze arm waren, nicht wählen durften. Oder es wurden schwere Tests von Schwarzen gefordert, die kaum einer bestehen konnte, vor allem, da Schwarze sehr schlechte Schulen hatten.

Entwicklung in Deutschland

1849 führte Friedrich Wilhelm IV.[wp] zur Wahl der zweiten Kammer des Preußischen Landtags, dem Abgeordnetenhaus, ein Dreiklassenwahlrecht[wp] ein, das bis 1918 in Kraft blieb. Es handelt sich dabei um eine spezielle Form des Zensuswahlrechts[wp] wobei der Name daher rührt, dass der Wähler ein nach Steuerleistung in drei Abteilungen ("Klassen") abgestuftes Stimmengewicht besaß.

1871 wurde dann mit der neuen Reichsverfassung ein Wahlrecht für den Reichstag (das gesamtdeutsche Parlament) eingeführt, wobei Militär­angehörige und andere Gruppen ausgeschlossen blieben. Zu berücksichtigen ist auch, dass 1871 noch 34 Prozent der deutschen Gesamt­bevölkerung jünger als 15 Jahre alt waren (1933 24 Prozent, Bundesrepublik 1980 18 Prozent).[4] Ein Wahlalter von mindestens 25 Jahren schloss also einen großen Teil der Bevölkerung aus. So kam es, dass 1871 nur 7,65 Millionen Einwohner, knapp zwanzig Prozent der Gesamtbevölkerung, wählen durften.

Am 12. November 1918 veröffentlichte in Deutschland der Rat der Volksbeauftragten einen Aufruf an das deutsche Volk, in dem diese im Zuge der November­revolution an die Macht gekommene Reichsregierung "mit Gesetzeskraft" verkündete: "Alle Wahlen zu öffentlichen Körper­schaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystem für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen." [5] Kurz darauf wurde das Wahlrecht mit der Verordnung über die Wahlen zur verfassungs­gebenden deutschen National­versammlung vom 30. November 1918 gesetzlich fixiert.[6]

Frauenwahlrecht

Frauen lehnten in der Schweiz das Wahlrecht ab, weil es an die Wehrpflicht gekoppelt war. Erst als 1971 durch eine Verfassungs­änderung das Wahlrecht von der Wehrpflicht "befreit" wurde, akzeptierten die Frauen das Wahlrecht.

In den Vereinigten Staaten wurde 1919 die Verfassung mit dem 19. Zusatzartikel[wp] ergänzt, welcher das Geschlecht als verbotenes Ausschlussmerkmal hinzufügte.

Hauptartikel: Frauenwahlrecht

Wahlfreiheit der Lebensmodelle

Frauen können wählen, und das ist es, was sie den Männern so unendlich überlegen macht: Jede von ihnen hat die Wahl zwischen der Lebensform eines Mannes und der eines dummen, parasitären Luxusgeschöpfes - und so gut wie jede wählt für sich die zweite Möglichkeit. Der Mann hat diese Wahl nicht.[7]

Samen! - Mein Körper, meine Wahl!

Heute kann eine Frau mit einem Mann schlafen und fälschlicherweise behaupten, dass sie verhütet; sie kann dann das Kind aufziehen, ohne dass er überhaupt weiß, dass er ein Kind hat, und ihn sogar rückwirkend nach zehn oder zwanzig Jahren (je nach Bundesstaat) auf Unterhalt für das Kind verklagen. Das zwingt ihn in einen Job, der mehr Geld bringt, mehr Stress und insofern auch Verringerung seiner Lebenszeit bedeutet. Es ist sein Körper, aber er hat keine Wahl. Ihm bleibt nur ein Dasein als Sklave (für jemanden zu arbeiten ohne Bezahlung und ohne andere Wahl) oder als Krimineller. Der Fall Roe gegen Wade gab Frauen das Selbst­bestimmungs­recht über ihren Körper. Männer haben das Selbst­bestimmungs­recht über ihren Körper noch nicht - weder in der Liebe noch im Krieg.[8]

Wenn heute eine erfolgreiche alleinstehende Frau einen erfolgreichen alleinstehenden Mann kennenlernt, scheinen beide gleichrangig zu sein. Sollten sie jedoch heiraten und Kinder wollen, überlegt sie sich fast immer drei Möglichkeiten:

  1. Möglichkeit: Vollzeitarbeit
  2. Möglichkeit: Vollzeitmutter
  3. Möglichkeit: Eine Kombination von Berufstätigkeit und Mutterarbeit

Er überlegt sich drei "etwas andere" Möglichkeiten:

  1. Möglichkeit: Vollzeitarbeit
  2. Möglichkeit: Vollzeitarbeit
  3. Möglichkeit: Vollzeitarbeit

Im Gegensatz dazu haben Männer, die sich für die "neue Vater- und Hausmannrolle" entschieden haben, schnell zu spüren bekommen, dass sie zwar für viele Reporter gesuchte Interview­partner, aber für wenige Frauen gesuchte Heiratspartner waren.[9]

Staatliche Bevormundung bei Wahlen

In Rheinland-Pfalz ist das Kommunalwahlrecht geändert worden. Auf allen Wahlzetteln steht ab 2014 ein Zitat aus dem Grundgesetz: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt." Außerdem muss jede Partei auf dem Wahlzettel angeben, wie hoch der Frauenanteil auf ihrer Liste ist. Die Wähler werden also von der Regierung in der Wahlkabine darüber beraten, welches Kriterium sie bei ihrer Wahl­entscheidung besonders stark berücksichtigen sollten. Man hätte ja auch auf einen anderen Satz aus dem Grundgesetz hinweisen können, zum Beispiel: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Oder: "Eigentum verpflichtet." Letzteres wäre ein Fingerzeig gewesen, der dazu ermuntert, kapitalismus­kritische Parteien zu wählen. Oder: "Ehe und Familie stehen unter dem Schutz der staatlichen Ordnung." Dies hätte sicher alle Konservativen erfreut. Aber in Rheinland-Pfalz regiert zurzeit weder die Linkspartei noch die CDU.

Man könnte auch darüber nachdenken, ob nicht in jede Wahlkabine eine Gleichstellungsbeauftragte hineingehört, die Wählerinnen und Wähler bei der Stimmabgabe berät. Dass die Regierung versucht, Wahlen so direkt zu beeinflussen, hätte ich bisher eigentlich eher dem Land Weißrussland zugetraut als dem Land Rheinland-Pfalz. Alle Grundrechte sind wichtig, und darüber, welche Ideen ihnen bei der Stimmabgabe besonders wichtig sind, müssten doch eigentlich die Wählerinnen und Wähler in der Wahlkabine völlig frei entscheiden dürfen - oder habe ich da irgendwas an der Demokratie nicht kapiert?

Und wenn die Parteien den Frauenanteil ihrer Liste auf dem Wahlzettel angeben müssen, wieso dann eigentlich nicht den Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund oder von jungen Kandidaten oder von Behinderten? Das sind doch auch Kriterien, die Wähler für wichtig halten dürfen.

Harald Martenstein: Harald Martenstein: Über staatliche Fingerzeige und Warnhinweise, Die Zeit am 24. Oktober 2013 (Was haben Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Indien und Weiß­russland gemeinsam? Den erhobenen Zeigefinger. Eine Kolumne über staatliche Erziehungs­maßnahmen.)
Zitat: «Das Absurde daran ist, dass die Geschlechter­anteile der Kandidatur nicht in Verhältnis gesetzt werden mit den Geschlechter­anteilen in der jeweiligen Parteibasis. Es wird also direkt neben/über/unter dem Gleichberechtigungsartikel Ungleichberechtigung praktiziert.»[10]

Kartellparteiliche Wahlverfahren

Normalerweise - nein, sagen wir mal üblicherweise, um es von richtigerweise abzugrenzen - werden im Bundestag die verschiedenen Posten wie Ausschuss­vorsitzende nach Parteienproporz verteilt. Ich habe die Details nicht tiefen­verstanden, irgendwie hatte die AfD da Anspruch auf drei Ausschuss­vorsitzenden­posten und gestern wurde da eben ein AfD-Abgeordneter namens Martin Hess[wp], wenn ich das richtig verstanden habe, von der AfD als Vorsitzender des Innen-Ausschusses nominiert, aber ­nicht­ gewählt.

[...] In einer der Sendungen hieß es, dass es sowas in der letzten Periode schon mal gegeben und im Ergebnis dazu geführt habe, dass die AfD bis zum Ende den Posten nicht mehr besetzen konnte. Das nun führe zu einem Rechtsproblem, weil die AfD "Anspruch" auf drei Posten habe, aber nicht Anspruch darauf, dass ein bestimmter Kandidat gewählt werde (sonst wäre es ja auch keine Wahl). Riecht nach Fehl­konstruktion, mit der sie sich jetzt im "Ältestenrat" aus­einander­setzen müssen, was zu tun ist, wenn eine Partei "Anspruch" auf drei Posten habe, man aber partout niemanden wählt, den sie vorschlagen. Hört sich für mich jetzt an, als sei der Bundestag an sich schon korrupt (worüber ich ja schon einiges geschrieben hatte, etwa beim Auskungeln von Verfassungsrichter­posten) ist und dessen Regeln nur über Korruption und nicht normal funktionieren, und jetzt hat es eben mal gerummst, weil die AfD nicht zu den üblichen Korruptions­kartellen gehört.

Darauf will ich hier und jetzt aber nicht hinaus. Mir ist etwas anderes aufgefallen.

In den Sendungen und im ersten verlinkten Einzelbeitrag kam eine Szene, in der Konstantin von Notz von den Grünen etwas in die Kamera sagt:

Mp4-icon-extern.svg Video-Zitat (0:13 Min.)

Ich will es mal erklären:

  • Geht es um Frauen, Minderheiten, [...], dann will man das mit dem Argument der "Demokratie" dem Wähler entziehen, nicht mehr zur Wahl stellen, sondern aufzwingen, weil man sagt, die Gesellschaft müsse abgebildet werden, alle müssten "repräsentiert" sein.
    Dann kommt man mit Frauenstatuten, Frauenquoten, oder gar dem Versuch, Abgeordnete immer nur paarweise aufstellen und wählen zu können, weil man sagt, die anteilige, quoten­mäßige Zusammen­setzung des Parlaments dürfe nicht vom freien Willen des Wählers abhängen.
    Weil sie in Bezug auf die Bevölkerung nur Minderheiten­parteien sind und nicht über die Mehrheiten verfügen.
  • Geht es aber um die AfD in einem Ausschuss, die ja nun immerhin von den Wählern demokratisch gewählt wurden, dann plötzlich behauptet man - ebenfalls mit dem Argument der Demokratie - dass das halt so wäre, dass die nicht gewählt worden seien, dann sei das eben so.
    Weil sie da selber wählen und im Bundestag die Mehrheit haben.

Erstaunlich für einen Grünen, der Mann hat sein Studium immmerhin abgeschlossen und ist Jurist, war mal Rechtsanwalt. (Wohl kein sehr guter, sonst wäre er es geblieben.)

Im heute journal sagte Katrin Göring-Eckardt dann das Gleiche, nur deutlich wortreicher:

Mp4-icon-extern.svg Video-Zitat (2:47 Min.)

Sie sagt, es dürfe keinen Automatismus geben, dass jemand gewählt werden müsse.

Sie steht aber nicht nur für den Gewaltfeminismus der Grünen mit Frauenstatut und Pflicht-Listen­plätzen und Zwangs­quoten, neulich gab es ja Riesenkrach, weil sich die Grünen im Saarland partei­verbots­widrig einen Mann als Vorsitzenden und nicht die Frau gewählt hatten.

Und Göring-Eckardt selbst musste bei einer Grünen-Wahl, ich glaube, es war Spitzen­kandidatin 2017 und vielleicht noch irgendein anderer Posten, zwangs­gewählt werden, weil ein Mann und eine Frau gewählt werden mussten und sie die einzige Kandidatin war, während zwei Männer als Konkurrenten antraten. Stimmzettel, auf denen nicht eine Frau - also Göring-Eckardt als einzige Kandidatin - angekreuzt waren, wurden als ungültig gezählt. Das heißt, sie wurde gar nicht gewählt, sondern erzwungen. So ähnlich mit Annalena Baerbock.

Und die stellt sich nun vor die Kamera und erzählt einen, es dürfe keinen Automatismus geben, und man müsse auch die Möglichkeit haben, jemanden nicht zu wählen.

Da sitze ich vor dem Bildschirm und frage mich, wie das sein kann, dass diese Leute sich so monströs selbst widersprechen. Ich frage mich da

  • Sind das so abgebrühte und professionelle Lügner, dass die vorsätzlich so lügen?
  • Sind die so dämlich, dass sie selbst gar nicht merken, dass sich das widerspricht?
  • Fehlt da vielleicht einfach das schon oft erwähnte Stück im Hirn, dass das Konzept "Selbst­wider­spruch" oder Konsistenz, Stringenz in deren Hirn nicht vorkommen und sie darüber nicht nachdenken können?
  • Ist das wieder so ein Amygdala-Freund-Feind-Mechanismus, wie ich ihn hier schon oft beschrieben habe, der dafür sorgt, dass für Freund (= Frau) und Feind (= AfD) völlig andere Regeln und Maßstäbe angelegt werden?
  • Ist das mit der Demokratie wieder nur so bedeutungslose Konfabulation, um sich selbst Willkür und Korruption zu übertünchen?
  • Ist das alles nur Rabulistik, Raffgier und Nahkampf, ist das eben so in der Polit-Mafia, so stringent und logisch wie Laden­diebstahl und Straßenraub, also meine Erwartungs­haltung einfach verfehlt, dass da überhaupt irgendetwas stimmen müsse?
  • Oder ist das in der Politik vielleicht einfach so, dass nichts konsistent, logisch, nachprüfbar sein muss, sondern einfach immer nur geblubbert wird, was im Moment und Augenblick gerade rhetorisch passt?

Bin ich denn wirklich der Einzige, dem das überhaupt auffällt und den das stört?

– Hadmut Danisch[11]

Einzelnachweise

  1. Vergleiche auch Hadmut Danisch: Von wegen Demokratie: Wie man sich die Wähler selbst macht, Ansichten eines Informatikers am 7. April 2022
  2. SPD will 16-Jährige bereits 2014 erstmals wählen lassen, T-Online-Nachrichten am 21. Juni 2011
  3. WGvdL-Forum (Archiv 2): Endkampf der Genderisten: Wulff-Jugend/Volkssturm wird mobilisiert!, Hannelore am 21. Juni 2011 - 15:59 Uhr
  4. Peter Marschalck: Bevölkerungs­geschichte Deutschlands im 19. und 20. Jahrhundert, Frankfurt am Main 1984, S. 173.
  5. Aufruf des Rates der Volks­beauftragten an das deutsche Volk (dokumentarchiv.de)
  6. Verordnung über die Wahlen zur verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung vom 30. November 1918 (dokumentarchiv.de)
  7. Esther Vilar: Der dressierte Mann, Bertelsmann 1971, S. 85 ff.
    Original The Manipulated Man. Pinter & Martin, ISBN 0-9530964-2-4
    Der dressierte Mann - Das polygame Geschlecht - Das Ende der Dressur
    (Wiederauflage der Trilogie) Dtv 1987, (Was ist die Frau?) S. 25
  8. Warren Farrell: Mythos Männermacht. Zweitausendeins 1995, ISBN 3-86150-108-2
    Original: The Myth of Male Power. Why Men Are The Disposable Sex. Berkley Books 1993, ISBN 0-425-18144-8 ("Mein Körper gehört mir", S. 47 f.)
  9. Mythos Männermacht. (Die Frau-die-wählen-kann und der Mann-der-keine-Wahl-hat, S. 66 f.)
  10. MANNdat-Forum: Aufdruck auf rheinland-pfälzischen Wahlzetteln - es stimmt, Radfahrer am 29. Oktober 2013 - 15:40 Uhr
  11. Hadmut Danisch: Das Geschwätz der Grünen im Allgemeinen und der Katrin Göring-Eckardt und des Konstantin von Notz im Besonderen, Ansichten eines Informatikers am 15. Dezember 2021

Querverweise

Netzverweise