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Abstammung

Aus WikiMANNia
Version vom 4. Juli 2017, 16:03 Uhr von Autor (Diskussion | Beiträge) (+Reformiertes Abstammungsrecht Wer sind die Eltern?)
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Die Abstammung eines Menschen:

  1. Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.
  2. Vater eines Kindes ist der Mann, der es gezeugt hat.


Zitat: «Eine lesenswerte kritische Stellungnahme von Stephan Balthasar zum Urteil des 1. Senats des Bundesverfassungsgericht vom 13.2.2007 - 1 BvR 421/05 bezüglich des Recht eines Vaters auf Kenntnis der Abstammung seines Kindes findet man in: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht" 2007, Heft 6, S. 448-450. Stephan Balthasars kurzer Aufsatz zeigt auf, auch am Bundes­verfassungs­gericht ist nicht alles Gold, was glänzt.

Auch wenn das einem nach dem skandalösen und männer­feindlichen Urteil des Bundes­verfassungs­gerichtes Urteil des Ersten Senats vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01 - Gemeinsame elterliche Sorge nicht­verheirateter Eltern für nichteheliche Kinder nicht überrascht, ist es ganz gut, dies auch einmal in Deutschland führender Familien­rechts­zeitschrift zu lesen.»[1]

Einzelnachweise

Querverweise

Netzverweise

  • Markus Wehner: Reformiertes Abstammungsrecht Wer sind die Eltern?, FAZ am 4. Juli 2017 (Spenderkinder und Mit-Mütter: Die Familienmodelle haben sich verändert. Nun soll das Abstammungsrecht reformiert werden. Das erleichtert vielen Familien den Alltag.)