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Besuchselternteil: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 4. April 2022, 15:54 Uhr
Als Besuchselternteil wird im Juristendeutsch derjenige Elternteil bezeichnet, dem im deutschen Familienunrecht nach einer Trennung der Status des Parias[wp] zuerkannt wird. Sein privilegierter Konterpart ist der "betreuende Elternteil".
Falls über die Frage der Umgangsgestaltung keine gütliche Einigung der Eltern gelingt, entscheiden deutsche Familienrichter ebenso wie die Jugendämter in ca. 9 von 10 Fällen zugunsten der Mutter, sodass vorwiegend Väter zu Besuchselternteilen degradiert werden. Das so genannte Residenzmodell gestattet ihnen dann im Allgemeinen nur noch Besuchskontakte an jedem zweiten Wochenende. Eine Teilhabe an der Erziehung ist so in der Regel nicht mehr möglich und offenbar auch nicht erwünscht, was in zynisch formulierten Gerichtsbeschlüssen offen eingeräumt wird, so beispielsweise im Beschluss des OLG Hamm vom 25.07.2011.
Befürworter des Wechselmodells kritisieren die Aufspaltung in einen betreuenden und einen nicht betreuenden Elternteil. Allein schon die entsprechenden Begriffe würden zeigen, dass es deutsche Richter und Jugendamtsmitarbeiter - anders als ihre Kollegen in vielen anderen Ländern - in ihrer Mehrzahl nach wie vor normal finden, die Eltern nach dem Zerbrechen der Familie in zwei Teile aufzuspalten, welche für die Kinder erkennbar eine stark ungleiche Wertigkeit besitzen.
Einzelnachweise
- ↑ Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)