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Die "Indizierung"[ext] der Domain "de.wikimannia.org" durch die Bundes­prüf­stelle für jugend­gefährdende Medien am 9. Januar 2020 ist illegal und deswegen rechtlich nichtig/unwirksam[wp]. Der Staatsfeminismus versucht alle Bürger zu kriminalisieren, die auf "wikimannia.org" verlinken, wobei massiv mit Einschüchterung und Angst gearbeitet wird. Bis zu dem heutigen Tag (Stand: 20. Mai 2024) wurde WikiMANNia weder ein Rechtliches Gehör gewährt noch wurden die Namen der Ankläger und Richter genannt. Ein Beschluss ohne Namens­nennung und Unterschrift ist Geheimjustiz und das ist in einem Rechtsstaat illegal und rechtlich unwirksam. Dieser Vorgang deutet auf einen (femi-)faschistoiden Missbrauch staatlicher Institutionen hin. Judge confirms the mothers right of possession and justifies it with the childs welfare.jpg
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Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien

Aus WikiMANNia
Version vom 14. Juni 2021, 15:54 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge) (+Sebastian Gutknecht)
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Aus unserer Rechtsabteilung:
WikiMANNia fordert die Nichtigerklärung der willkürlichen und nicht rechtsstaatlichen Indizierung.

Hauptseite » Staat » Zensur » Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
The Federal Department for Media Harmful to Young Persons.svg
Beschreibung Stalinistische Zensurbehörde
Slogan Zensur unter dem Mantel des Jugendschutzes
Status Aktiv
Weitere Infos
Betreiber Sebastian Gutknecht
Urheber Ministerium für alle außer Männer
URL bundespruefstelle.de

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), ehemals Bundes­prüfstelle für jugend­gefährdende Schriften (BPjS), ist eine deutsche Bundes­ober­behörde[wp], die nach ihrer Gründung dem Bundesinnenministerium[wp] unterstellt war, heute ist sie dem Bundes­ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend[wp] nachgeordnet. Ihre Zuständigkeit liegt in der Prüfung und Aufnahme von Medien in die Liste jugend­gefährdender Medien ("Indizierung"). Sie dient dem medialen Jugendschutz[wp].[1]

Mit Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugend­schutz­gesetzes[2] am 1. Mai 2021 wird die bisherige Bundes­prüfstelle für jugend­gefährdende Medien (BPjM) zur Bundes­zentrale für Kinder- und Jugend­medien­schutz (BzKJ).[3] Seit Juni 2021 ist Sebastian Gutknecht neuer Direktor.[4]

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien bei der Arbeit.
Thomas Salzmann mit SPD-Parteibuch, also ein Mitglied der Partei, die entschlossen ist, die "männliche Gesellschaft zu überwinden", hat entschieden, dass es sich bei WikiMANNia um einen "Fall der offensichtlichen Jugend­gefährdung" handelt.

Seit dem 1. April 2020 ist die Zensur­behörde ohne Vorsitzenden und wird Thomas Salzmann in Vertretung geführt.

BPjM-Filtermodul

In Zusammenarbeit mit Suchmaschinen­anbietern wie Google erstellt die BPjM fortlaufend Listen indizierter Netz­angebote, die als Basis für das BPjM-Filter­modul dienen. Dieses wird von den Such­maschinen­betreibern eingesetzt, um die indizierten Seiten vor deutschen Nutzern zu verbergen. Entsprechend gelistete Angebote werden so bei Such­anfragen nicht mehr gelistet und erscheinen den Nutzern daher ober­flächlich als nicht existent.[5][1]

Kritik

Kritiker werfen der BPjM oft faktische Zensur, paternalistische Bevormundung und Einschränkung der Rede- und Pressefreiheit vor. Durch die Indizierung werde in der Praxis auch der Zugang für Erwachsene erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht, da indizierte Werke nicht beworben werden dürfen und im Versand­handel nur unter strengen Auflagen verkauft werden dürfen; dadurch werde der Verkauf oft unwirtschaftlich und die Medien verschwänden somit vom Markt. Auch in rechtlich zulässigen Situationen setze bei Journalisten (die ja keine Juristen sind) die "Schere im Kopf" ein und man verzichte auf die Erwähnung, um keinen Ärger zu bekommen.[6] Eine derartige Institution bestehe auch in keiner anderen westlichen Demokratie und die Jugend im Ausland[7] sei deswegen auch nicht erkennbar schlimmer oder verdorbener als in Deutschland.[8] Begründungen für ältere Indizierungen seien aus heutiger Sicht nicht nachvollziehbare "Moralpanik-Reaktionen" (vgl. River Raid[wp][9]).

Ein Diskurs über die betroffenen Medien findet in der Praxis nur selten statt. Ein Grund hierfür ist die Rechts­unsicherheit bei der Beurteilung, ob eine kritische Rezension eines indizierten Mediums zulässig ist oder gegen das Werbeverbot verstößt.[10]

Dass Namen und Adressen indizierter Online-Angebote nicht veröffentlicht werden, hat einschneidende Folgen: Öffentliche Diskussionen, inwieweit bestimmte Webseiten eventuell zu Unrecht indiziert sind, sind damit von vornherein nicht möglich.[1]

Fälle

WikiMANNia

Am 9. Januar 2020 entschied die Bundesprüfstelle für jugend­gefährdende Medien, WikiMANNia auf den Index jugend­gefährdender Telemedien zu setzen.

Extreme Linke, Feministinnen und Kindestötungs­aktivistinnen jubelten auf Twitter:

Zitat: «Mir wurde mitgeteilt, dass am 9. Januar 2020 das anti­feministische Machwerk "WikiMANNia" als jugend­gefährdend indiziert worden ist. #Antifeminismus #Antigenderismus», AndreasKemper[11]
Zitat: «Höchste Zeit, dass die "Bundes­prüf­stelle für jugend­gefährdende Medien" das Hetzportal endlich als gefährdend einstuft.», Franziska Schutzbach[12]
Zitat: «Die Hetzer*innen (sic!) von @wikiMANNia sind nun offiziell als jugend­gefährdend indiziert. Die Bundes­prüf­stelle: "Der Inhalt des Angebots diskriminiert Frauen, Homosexuelle und AsylsuchendeAsylforderer." Diese Adresse zumindest ist also bald Geschichte... #mademyday», Heide Oestreich[13]
Zitat: «Schlag gegen #wikimannia. Bundesprüfstelle indiziert sexistisches, rassistisches, homophobes Internet­portal. Es ist jugend­gefährdend und verletzt den Gleichheits­grundsatz. (Frauen) als Lügnerinnen und Männer als Opfer von falschen Anschuldigungen dargestellt.», Kersten Artus[14]

Die Entscheidung war allerdings ein illegaler und damit ungültiger Vorgang.[15] Es ist ein untauglicher Versuch, durch die Indizierung des Webportals den Feminismus gegen Kritik zu immunisieren und damit die Staatsräson durchzusetzen.[16]

Kommentare:

Zitat: «Wer in Deutschland den Linken, deren Parteien inzwischen alle radikal­feministisch orientiert sind, in die Quere kommt, ist erledigt.

Die AfD weiss genau, warum sie lediglich den Musel- und Neger­wahn und den Energie- und Klima­schwachsinn der Linken kritisiert und sich die Kritik an der Femen­ideologie verkneift.

Eva Herman wagte bloss die Frage zu stellen, ob man nicht auch als Hausfrau ein glückliches und erfülltes Leben führen könne - und keinen Monat später hatte man ihr ganzes Leben abgewickelt wie die DDR[17]

Thomas Salzmann hat am 3. März 2021 entschieden[18], dass es sich bei WikiMANNia um einen "Fall der offensichtlichen Jugend­gefährdung" handelt.[19] Thomas Salzmann hat ein SPD-Parteibuch.[20] Die SPD ist eine männerfeindliche und profeministische Partei, die offen zum Kampf gegen Männer aufruft:

Zitat: «Wer eine menschliche Gesellschaft will, muss die männliche Gesellschaft überwinden.» - Parteitag der SPD in Nürnberg 1986[21], Berliner Programm[wp] 1989[22][23], Hamburger Programm[wp] 2007[24][25]

Der Wikipedianer KarlV[wp] behauptet am 19. Mai 2021 auf seiner Benutzer-Seite, dass er auf eine Anfrage folgende Antwort von der Bundes­prüf­stelle für jugend­gefährdende Medien erhalten habe:

Zitat: «Vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr damit verbundenes Interesse am Jugendmedienschutz.

Die Internetseite de.wikimannia.org wurde mit Entscheidung vom 9. Januar 2020 antragsgemäß indiziert. Das pluralistisch besetzte 12er-Gremium hat in der Sitzung vom 09. Januar 2020 eine jugend­gefährdende Wirkung des Internet­angebotes festgestellt, da hierüber Inhalte abrufbar sind, welche das Toleranz­gebot nach Art. 3 und 4 GG und den Grundsatz der Gleichheit der Rechte aller Menschen verletzen, indem Frauen, Homosexuelle und Asylsuchende diskriminiert werden.

Ist ein Telemedium[wp] indiziert oder soll ein als Trägermedium indizierter Inhalt über das Internet als Telemedium verbreitet werden, so ergeben sich gesetzliche Verbreitungs- und Werbe­verbote und -beschränkungen nach dem Jugend­medien­schutz-Staatsvertrag (JMStV). Die Durchsetzung dieser Rechtsfolgen obliegt der Kommission für Jugend­medien­schutz (KJM) als gemeinsames Organ der Landes­medien­anstalten. Nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 JMStV[26] gelten die Rechtsfolgen im Übrigen auch für im Wesentlichen inhalts­gleiche Seiten.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
XX
__________________________
Referat gJMS
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien» - Benutzer:KarlV/Gruselkabinett - Abschnitt "Der WikiMannia-Wunschtraum"[wp][27]

Dies ist in mehrerer Hinsicht aufschlussreich:

  1. Es belegt, dass Wikipedia unter dem Deckmantel, ein Lexikon sein zu wollen, (auch) eine Agitations­plattform ist.
  2. Vorbehaltlich, dass dies Schreiben authentisch ist, wird in der Begründung auf das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Bezug genommen. Das Grundgesetz bindet allerdings ausschließlich den Staat und seine Institutionen. Ein Diskriminierungs­verbot gibt es also nur für den Staat, dem Bürger hingegen steht es frei, Diskriminierungen[wikt] (sprich: Unterscheidungen[28]) vorzunehmen.
  3. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hält an ihrem illegalen Handeln fest. Es gab bis zu dem heutigen Tag (Stand: 20. Mai 2021) weder ein Rechtliches Gehör noch wurden die Namen der Ankläger und Richter genannt. Sondergerichte[wp] außerhalb des Rechtsstaat sind illegal und folglich ist die behauptete Indizierung nichtig[wp].
  4. Thomas Salzmann, der für die Bundesprüfstelle zuständig ist, verharrt in seinem kriminellen Handeln.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 Wikipedia: Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
  2. Bundesrat: Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
  3. Aktuelle Meldung Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien wird zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, BzKJ am 1. Mai 2021
  4. Sebastian Gutknecht als erster Direktor im Amt eingeführt, Pressemeldung des BMFSFJ vom 9. Juni 2021
  5. vgl. hierzu beispielsweise Monika Ermert: Österreichischer Händler wehrt sich gegen Indizierung, Heise/Telepolis am 19. Juni 2009
  6. Hans Schmid: Amokläufer unter sich, Heise/Telepolis am 5. Mai 2009
  7. Hans Schmid: Einmal gefährdungsgeneigt, immer gefährdungsgeneigt, Heise/Telepolis am 2. Mai 2009
  8. Pdf-icon-extern.svg Killerspiele - PC Powerplay redet im Landtag[ext] - SPD - Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
  9. Videospielgeschichten River Raid[webarchiv] (archiviert am 11. April 2011)
  10. Wie ich einmal versuchte, einen indizierten Film zu kaufen, Heise/Telepolis am 1. Mai 2009
  11. Twitter: @AndreasKemper - 17. Feb. 2020 - 13:43
  12. Twitter: @f_schutzbach - 17. Feb. 2020 - 14:02
  13. Twitter: @heideoes - 17. Feb. 2020 - 14:18
  14. Twitter: @Kersten_Artus - 17. Feb. 2020 - 15:10
  15. Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien – Entscheidung Nr. 6300 vom 09.01.2020, WikiMANNia-Blog am 3. März 2020
  16. Die Indizierung WikiMANNias als getarnter Akt der Zensur, WikiMANNia-Blog am 4. März 2020
  17. WGvdL-Forum: Akif Pirincci ist in Deustchland noch mieser dran, Ueli der Knecht am 5. April 2020 - 03:41 Uhr
  18. Mit Brief vom 3. März 2021 hat Thomas Salzmann mitgeteilt, das er ein zweites Indizierungs­verfahren einleiten werde und über die Indizierung in einem "vereinfachten Verfahren" (= kurzer Prozess) entscheiden will, weil er WikiMANNia als einen "Fall der offensichtlichen Jugend­gefährdung" einstuft.
  19. Stella D'Aiuto: Immer umstritten: Wie die Bundesprüfstelle die Jugend schützt Gesellschaft, Chilli - das freiburger Stadtmagazin am 13. Oktober 2020
  20. Thomas Salzmann ist neuer Fraktionsvorsitzender der SPD in Porz, Die SPD in Porz und Poll am 15. November 2009
  21. Pdf-icon-intern.svg Parteitag der SPD in Nürnberg, 25.-29. August 1986, S. 11, mitte
  22. Pdf-icon-intern.svg Berliner Programm der SPD vom 20. Dezember 1989, S. 22, linke Spalte, oben
  23. Lucas Schoppe: Feindbild Mann: Wie die SPD unwählbar wurde, Man Tau am 9. August 2013
  24. Pdf-icon-intern.svg SPD-Grundsatzprogramm, 28. Oktober 2007 Beschlossen auf dem Hamburger Bundesparteitag, Seite 41 letzter Absatz; Dschinblog: Das neue alte Programm der SPD
  25. Nico Fried: SPD: Geschlechterkrampf, Süddeutsche Zeitung am 11. Mai 2010
  26. JMStV § 4, gesetze-bayern.de
  27. Benutzer:KarlV/Gruselkabinett - Abschnitt "Der WikiMannia-Wunschtraum"[wp]: Version vom 19. Mai 2021, 14:33 Uhr
  28. Bedeutungen:
    [1] die Trennung oder unterschiedliche Behandlung von Objekten
    [2] die Ungleichbehandlung von Individuen oder Gruppen; im strengen Wortsinn ("Unterscheidung") umfasst das Wort negative Diskriminierung (relative Benachteiligung) und [[positive Diskriminierung] (relative Bevorzugung))

Querverweise

Netzverweise