Marsch für das Leben in Berlin (und Köln), Termin: 21. September 2024, Ort: Brandenburger Tor, Uhrzeit: 13:00 Uhr - Info[ext] |
MediaWiki[wp] ist männerfeindlich, siehe T323956. |
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
Aus unserer Rechtsabteilung:
|
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien | |
---|---|
Beschreibung | Stalinistische Zensurbehörde |
Slogan | Zensur unter dem Mantel des Jugendschutzes |
Status | Aktiv |
Weitere Infos | |
Betreiber | Sebastian Gutknecht |
Urheber | Ministerium für alle außer Männer |
URL | bundespruefstelle.de |
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), ehemals Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS), ist eine deutsche Bundesoberbehörde[wp], die nach ihrer Gründung dem Bundesinnenministerium[wp] unterstellt war, heute ist sie dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend[wp] nachgeordnet. Ihre Zuständigkeit liegt in der Prüfung und Aufnahme von Medien in die Liste jugendgefährdender Medien ("Indizierung"). Sie dient dem medialen Jugendschutz[wp].[1]
Mit Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes[2] am 1. Mai 2021 wird die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ).[3] Seit Juni 2021 ist Sebastian Gutknecht neuer Direktor.[4]
Seit dem 1. April 2020 ist die Zensurbehörde ohne Vorsitzenden und wird Thomas Salzmann in Vertretung geführt.
BPjM-Filtermodul
In Zusammenarbeit mit Suchmaschinenanbietern wie Google erstellt die BPjM fortlaufend Listen indizierter Netzangebote, die als Basis für das BPjM-Filtermodul dienen. Dieses wird von den Suchmaschinenbetreibern eingesetzt, um die indizierten Seiten vor deutschen Nutzern zu verbergen. Entsprechend gelistete Angebote werden so bei Suchanfragen nicht mehr gelistet und erscheinen den Nutzern daher oberflächlich als nicht existent.[5][1]
Kritik
Kritiker werfen der BPjM oft faktische Zensur, paternalistische Bevormundung und Einschränkung der Rede- und Pressefreiheit vor. Durch die Indizierung werde in der Praxis auch der Zugang für Erwachsene erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht, da indizierte Werke nicht beworben werden dürfen und im Versandhandel nur unter strengen Auflagen verkauft werden dürfen; dadurch werde der Verkauf oft unwirtschaftlich und die Medien verschwänden somit vom Markt. Auch in rechtlich zulässigen Situationen setze bei Journalisten (die ja keine Juristen sind) die "Schere im Kopf" ein und man verzichte auf die Erwähnung, um keinen Ärger zu bekommen.[6] Eine derartige Institution bestehe auch in keiner anderen westlichen Demokratie und die Jugend im Ausland[7] sei deswegen auch nicht erkennbar schlimmer oder verdorbener als in Deutschland.[8] Begründungen für ältere Indizierungen seien aus heutiger Sicht nicht nachvollziehbare "Moralpanik-Reaktionen" (vgl. River Raid[wp][9]).
Ein Diskurs über die betroffenen Medien findet in der Praxis nur selten statt. Ein Grund hierfür ist die Rechtsunsicherheit bei der Beurteilung, ob eine kritische Rezension eines indizierten Mediums zulässig ist oder gegen das Werbeverbot verstößt.[10]
Dass Namen und Adressen indizierter Online-Angebote nicht veröffentlicht werden, hat einschneidende Folgen: Öffentliche Diskussionen, inwieweit bestimmte Webseiten eventuell zu Unrecht indiziert sind, sind damit von vornherein nicht möglich.[1]
Fälle
WikiMANNia
Am 9. Januar 2020 entschied die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, WikiMANNia auf den Index jugendgefährdender Telemedien zu setzen.
Extreme Linke, Feministinnen und Kindestötungsaktivistinnen jubelten auf Twitter:
Zitat: | «Mir wurde mitgeteilt, dass am 9. Januar 2020 das antifeministische Machwerk "WikiMANNia" als jugendgefährdend indiziert worden ist. #Antifeminismus #Antigenderismus», AndreasKemper[11] |
Zitat: | «Höchste Zeit, dass die "Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien" das Hetzportal endlich als gefährdend einstuft.», Franziska Schutzbach[12] |
Zitat: | «Die Hetzer*innen (sic!) von @wikiMANNia sind nun offiziell als jugendgefährdend indiziert. Die Bundesprüfstelle: "Der Inhalt des Angebots diskriminiert Frauen, Homosexuelle und |
Zitat: | «Schlag gegen #wikimannia. Bundesprüfstelle indiziert sexistisches, rassistisches, homophobes Internetportal. Es ist jugendgefährdend und verletzt den Gleichheitsgrundsatz. (Frauen) als Lügnerinnen und Männer als Opfer von falschen Anschuldigungen dargestellt.», Kersten Artus[14] |
Die Entscheidung war allerdings ein illegaler und damit ungültiger Vorgang.[15] Es ist ein untauglicher Versuch, durch die Indizierung des Webportals den Feminismus gegen Kritik zu immunisieren und damit die Staatsräson durchzusetzen.[16]
Kommentare:
Zitat: | «Wer in Deutschland den Linken, deren Parteien inzwischen alle radikalfeministisch orientiert sind, in die Quere kommt, ist erledigt.
Die AfD weiss genau, warum sie lediglich den Musel- und Negerwahn und den Energie- und Klimaschwachsinn der Linken kritisiert und sich die Kritik an der Femenideologie verkneift. Eva Herman wagte bloss die Frage zu stellen, ob man nicht auch als Hausfrau ein glückliches und erfülltes Leben führen könne - und keinen Monat später hatte man ihr ganzes Leben abgewickelt wie die DDR.»[17] |
Thomas Salzmann hat am 3. März 2021 entschieden[18], dass es sich bei WikiMANNia um einen "Fall der offensichtlichen Jugendgefährdung" handelt.[19] Thomas Salzmann hat ein SPD-Parteibuch.[20] Die SPD ist eine männerfeindliche und profeministische Partei, die offen zum Kampf gegen Männer aufruft:
Zitat: | «Wer eine menschliche Gesellschaft will, muss die männliche Gesellschaft überwinden.» - Parteitag der SPD in Nürnberg 1986[21], Berliner Programm[wp] 1989[22][23], Hamburger Programm[wp] 2007[24][25] |
Der Wikipedianer KarlV[wp] behauptet am 19. Mai 2021 auf seiner Benutzer-Seite, dass er auf eine Anfrage folgende Antwort von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien erhalten habe:
Zitat: | «Vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr damit verbundenes Interesse am Jugendmedienschutz.
Die Internetseite de.wikimannia.org wurde mit Entscheidung vom 9. Januar 2020 antragsgemäß indiziert. Das pluralistisch besetzte 12er-Gremium hat in der Sitzung vom 09. Januar 2020 eine jugendgefährdende Wirkung des Internetangebotes festgestellt, da hierüber Inhalte abrufbar sind, welche das Toleranzgebot nach Art. 3 und 4 GG und den Grundsatz der Gleichheit der Rechte aller Menschen verletzen, indem Frauen, Homosexuelle und Asylsuchende diskriminiert werden. Ist ein Telemedium[wp] indiziert oder soll ein als Trägermedium indizierter Inhalt über das Internet als Telemedium verbreitet werden, so ergeben sich gesetzliche Verbreitungs- und Werbeverbote und -beschränkungen nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Die Durchsetzung dieser Rechtsfolgen obliegt der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) als gemeinsames Organ der Landesmedienanstalten. Nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 JMStV[26] gelten die Rechtsfolgen im Übrigen auch für im Wesentlichen inhaltsgleiche Seiten. Mit freundlichen Grüßen |
Dies ist in mehrerer Hinsicht aufschlussreich:
- Es belegt, dass Wikipedia unter dem Deckmantel, ein Lexikon sein zu wollen, (auch) eine Agitationsplattform ist.
- Vorbehaltlich, dass dies Schreiben authentisch ist, wird in der Begründung auf das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Bezug genommen. Das Grundgesetz bindet allerdings ausschließlich den Staat und seine Institutionen. Ein Diskriminierungsverbot gibt es also nur für den Staat, dem Bürger hingegen steht es frei, Diskriminierungen[wikt] (sprich: Unterscheidungen[28]) vorzunehmen.
- Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hält an ihrem illegalen Handeln fest. Es gab bis zu dem heutigen Tag (Stand: 20. Mai 2021) weder ein Rechtliches Gehör noch wurden die Namen der Ankläger und Richter genannt. Sondergerichte[wp] außerhalb des Rechtsstaat sind illegal und folglich ist die behauptete Indizierung nichtig[wp].
- Thomas Salzmann, der für die Bundesprüfstelle zuständig ist, verharrt in seinem kriminellen Handeln.
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 Wikipedia: Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
- ↑ Bundesrat: Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
- ↑ Aktuelle Meldung Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien wird zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, BzKJ am 1. Mai 2021
- ↑ Sebastian Gutknecht als erster Direktor im Amt eingeführt, Pressemeldung des BMFSFJ vom 9. Juni 2021
- ↑ vgl. hierzu beispielsweise Monika Ermert: Österreichischer Händler wehrt sich gegen Indizierung, Heise/Telepolis am 19. Juni 2009
- ↑ Hans Schmid: Amokläufer unter sich, Heise/Telepolis am 5. Mai 2009
- ↑ Hans Schmid: Einmal gefährdungsgeneigt, immer gefährdungsgeneigt, Heise/Telepolis am 2. Mai 2009
- ↑
Killerspiele - PC Powerplay redet im Landtag[ext] - SPD - Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz - ↑ Videospielgeschichten River Raid[webarchiv] (archiviert am 11. April 2011)
- ↑ Wie ich einmal versuchte, einen indizierten Film zu kaufen, Heise/Telepolis am 1. Mai 2009
- ↑ Twitter: @AndreasKemper - 17. Feb. 2020 - 13:43
- ↑ Twitter: @f_schutzbach - 17. Feb. 2020 - 14:02
- ↑ Twitter: @heideoes - 17. Feb. 2020 - 14:18
- ↑ Twitter: @Kersten_Artus - 17. Feb. 2020 - 15:10
- ↑ Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien – Entscheidung Nr. 6300 vom 09.01.2020, WikiMANNia-Blog am 3. März 2020
- ↑ Die Indizierung WikiMANNias als getarnter Akt der Zensur, WikiMANNia-Blog am 4. März 2020
- ↑ WGvdL-Forum: Akif Pirincci ist in Deustchland noch mieser dran, Ueli der Knecht am 5. April 2020 - 03:41 Uhr
- ↑ Mit Brief vom 3. März 2021 hat Thomas Salzmann mitgeteilt, das er ein zweites Indizierungsverfahren einleiten werde und über die Indizierung in einem "vereinfachten Verfahren" (= kurzer Prozess) entscheiden will, weil er WikiMANNia als einen "Fall der offensichtlichen Jugendgefährdung" einstuft.
- ↑ Stella D'Aiuto: Immer umstritten: Wie die Bundesprüfstelle die Jugend schützt Gesellschaft, Chilli - das freiburger Stadtmagazin am 13. Oktober 2020
- ↑ Thomas Salzmann ist neuer Fraktionsvorsitzender der SPD in Porz, Die SPD in Porz und Poll am 15. November 2009
- ↑ Parteitag der SPD in Nürnberg, 25.-29. August 1986, S. 11, mitte
- ↑ Berliner Programm der SPD vom 20. Dezember 1989, S. 22, linke Spalte, oben
- ↑ Lucas Schoppe: Feindbild Mann: Wie die SPD unwählbar wurde, Man Tau am 9. August 2013
- ↑ SPD-Grundsatzprogramm, 28. Oktober 2007 Beschlossen auf dem Hamburger Bundesparteitag, Seite 41 letzter Absatz; Dschinblog: Das neue alte Programm der SPD
- ↑ Nico Fried: SPD: Geschlechterkrampf, Süddeutsche Zeitung am 11. Mai 2010
- ↑ JMStV § 4, gesetze-bayern.de
- ↑ Benutzer:KarlV/Gruselkabinett - Abschnitt "Der WikiMannia-Wunschtraum"[wp]: Version vom 19. Mai 2021, 14:33 Uhr
- ↑ Bedeutungen:
- [1] die Trennung oder unterschiedliche Behandlung von Objekten
- [2] die Ungleichbehandlung von Individuen oder Gruppen; im strengen Wortsinn ("Unterscheidung") umfasst das Wort negative Diskriminierung (relative Benachteiligung) und [[positive Diskriminierung] (relative Bevorzugung))
Querverweise
Netzverweise
- Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien und Landesanstalt für Medien NRW - Außenhandelskammer Mercosur (25. Februar 2020) (Länge: 10:42 Min.)
- Deshalb muss die BPjM 2020 abgeschafft werden! - GAMEZ.de (3. Januar 2020) (Länge: 5:51 Min.)
- Kathrin Helmreich: Internetzensur Deutschland vs. Nordkorea, Mimikama am 16. Januar 2018
- Benedikt Fuest: Hacker knackt Internet-Sperrliste des Jugendschutzes, Die Welt am 12. Juli 2014
- Jens Berger: Jugendschutz und politische Zensur, Heise/Telepolis am 26. Mai 2009
- Wie der Jugendschutz im Netz missbraucht wird, Internet-Law am 26. Mai 2009