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Menschenrechte
Die Menschenrechte wurden erstmals in der Universal Declaration of Human Rights (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte[wp]) auf der Generalversammlung am 10. Dezember 1948 in Form der Resolution 217 A (III) formuliert. Diese Erklärung hatte jedoch keinen rechtsverbindlichen Charakter, weshalb es in Folge zum Abschluss zweier internationale Pakte kam. Dies ist zum einen der UN-Zivilpakt (Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte[wp]) und zum anderen der UN-Sozialpakt (Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte). Beide Pakte wurden im Dezember 1966 in New York abgeschlossen, wurden 1973 von Deutschland ratifiziert und traten 1976 in Kraft.
Zitat: | «Wir haben damit sogar eine klare Abstufung der Menschenrechte: Ganz oben steht das Menschenrecht von Mädchen. Das steht über allem. Dann kommt die Religionsfreiheit und danach, ganz unten, steht das Menschenrecht für Jungen. Meines Wissens ist das das erste Mal seit Ende des Zweiten Weltkrieges, dass in Deutschland bewusst Menschenrechte so klar und bewusst geteilt werden.»[2] |
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie die beiden Pakte inklusive zweier optionaler Zusatzprotokolle formen zusammen die International Bill of Human Rights (Internationale Menschenrechtscharta[wp]).
Grundsätze
Universalität
Die Universalität, auch als Allgemeingültigkeit bezeichnet, beschreibt einen Geltungsanspruch. Dieser universale Geltungsanspruch umfaßt alle Menschen in allen Ländern und enthält daher ein Differenzierungsverbot. Allerdings hat der universelle Anspruch dadurch zweifache Bedeutung: Einerseits kann sich jeder Mensch auf die Menschenrechte zur Wahrung seiner Interessen berufen, andererseits hat er jedoch auch in gleichem Maße die Rechte anderer Menschen zu respektieren. Ebenso wie die Egalität findet die Universalität in den Artikeln 1 und 2 der Menschenrechtscharta ihre Entsprechung.
Egalität
Die Egalität ist eng verwandt mit dem Grundsatz der Universalität und enthält daher das gleiche Differenzierungsverbot. Sie ist in Artikel 2 jedoch genauer ausgeführt:
Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeine Unterscheidung, wie etwa nach Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer und sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder sonstigen Umständen.
Der Grundsatz der Egalität verbietet jedoch lediglich die rechtliche Differenzierung; dies soll nicht verwechselt werden mit den Begriffen Gleichstellung oder Gleichheit.
Unteilbarkeit
Die Menschenrechte gelten nur dann als verwirklicht, wenn sie in ihrer Gesamtheit erfüllt werden. Auch hier ist eine Differenzierung nicht erlaubt; sie sind entweder in ihrer Gesamtheit verwirklicht oder überhaupt nicht.
Rechte
Freiheitsrechte
- Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 3)
- Schutz vor Sklaverei, Leibeigenschaft, Folter (Art. 4-5)
- Schutz vor Eingriffen in das Privatleben (Art. 12)
- Reisefreiheit (Art. 13)
- Recht auf Eigentum (Art. 17)
- Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit (Art. 18)
- Meinungsfreiheit (Art. 19)
- Versammlungsfreiheit (Art. 20)
- Berufsfreiheit (Art. 23)
Soziale Rechte
- Recht auf Eheschließung und gleiche Rechte in und nach der Ehe (Art. 16)
- Recht auf Gestaltung der Politik (Art. 21)
- Recht auf soziale Sicherheit (Art. 22)
- Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit (Art. 23)
- Recht auf gerechte Entlohnung
- Recht auf Erholung, Freizeit und Urlaub (Art. 24)
- Recht auf einen angemessenen Lebensstandard (Art. 25)
- Recht auf Bildung (Art. 26)
- Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben (Art. 27)
Rechtsgrundsätze
- Ius respicit aequitatem - Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (Art. 7)
- Audiatur et altera pars - Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 10)
- In dubio pro reo - Unschuldsvermutung (Art. 11)
- Nulla poena sine lege - Keine Strafe ohne Gesetz (Art. 11)
Familienrecht
Der UNO-Menschenrechtsrat verabschiedete eine Resolution "zum Schutz der Familie". […][3]
Verletzung der Menschenrechte von Männern in Deutschland
Wehrpflicht
- Verletzung des Grundsatzes der Egalität
- Nichtbeachtung des Differenzierungsverbots
- Versagen der Meinungsfreiheit
- Versagen der Versammlungsfreiheit
- Einschränkung politischer Freiheiten (kein Petitionsrecht)
Gewaltschutzgesetz
- Umkehrung von Art. 11
Positive Diskriminierung
- Verletzung der Egalität und des Differenzierungsverbotes durch
- Einführen von Frauenquoten zu Lasten männlicher Bewerber
- Konzentration von Qualifikationsmaßnahmen auf weibliche Arbeitslose
- Ausschluss von Jungen aus Zukunftstagen
Familienrecht
- Verletzung der Egalität und des Art. 14 durch
- Degradierung des Vaters zum Unterhaltszahler
- Ausgrenzung der Väter aus ihren Familien
- Pauschale Zuweisung der Kinder an die Kindesmutter
- kaum mögliche Durchsetzung von Umgangsrechten trotz Urteil
Westliche Wertegemeinschaft und Menschenrechte
Zitat: | «Obwohl der CIA-Folterreport seit vier Wochen veröffentlicht ist, ist die Bundesregierung äußerst zurückhaltend, was die Bewertung angeht. Der Bundespräsident schweigt gleich gänzlich. Telepolis bat den Bundespräsidenten um eine Stellungnahme und stellte der Bundesregierung einige Fragen. Weder gab es eine Stellungnahme, noch wurde eine einzige Frage angemessen beantwortet. Selten wurde die Doppelmoral des westlichen Wertebündnisses bei Menschenrechtsverbrechen deutlicher.» - Sascha Pommrenke[4] |
Zitat: | «Nach amerikanischem Recht sind wir so rechtlos wie Tiere, weil Menschenrechte nach dortiger Auffassung nur für amerikanische Staatsbürger und Personen auf amerikanischem Boden gelten.» - Hadmut Danisch[5] |
Dokumente
- Wikisource führt einen Artikel über Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Wortlaut deutsch/englisch)
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (dt.)
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (dt.) (broken)
- Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte / International Covenant on Civil and Political Rights (engl.)
- Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte / International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights (engl.)
- Pakt über die Rechte des Kindes / Convention on the Rights of the Child (engl.)
Historisches Schlagwörterbuch
Menschenrechte werden zwar bereits in den sechziger Jahren des 18. Jahrhunderts, wie Feldmann ZfdW. 6, 331 an Beispielen aus Moser und Zimmermann dartut, unter dem parallelen Ausdruck Menschheits-Rechte diskutiert, gewinnen aber erst durch die Anerkennung auf dem nordamerikanischen Kongress[wp] vom 4. Juli 1776 wirklich staatsrechtliche Bedeutung und werden dann durch die berühmte, von Lafayette beantragte Declaration des droits de l'homme et du citoyen vom August 1789, die auch in die folgenden republikanischen Verfassungen einging, ein politisches Schlagwort ersten Ranges.
Diese Entwicklung läßt sich an folgenden Belegen verfolgen. Gleich nachdem Dohm im Deutschen Merkur (1777), 3. Viertelj. S. 266 das 'Gefühl vom Menschenrecht' besonders betont hat, nimmt der Herausgeber Wieland ebenda, 4. Viertelj. S. 120 ff. das Wort zu lebhafter Kritik. Auch Schiller spricht im 8. Brief über Don Carlos (1788) von einer "Nation, die ihre Menschenrechte wieder fordert".
Seit der französischen Revolution[wp] dringt das Schlagwort bald in alle möglichen Schriften ein. Ich erwähne nur Lucians Neueste Reisen (1791) S. 225 und S. 226, wo von einer neuen Menschengattung die Rede ist, "die mit einemmale von angeborener Freiheit der Menschen, von den unumstößlichen Rechten der Menschheit, von Despotismus und Tyrannei mit einem Enthusiasmus sprachen, der wahre Begeisterung zu sein schien." Ebenda heißt es S. 339: "Die Nationalversammlung schrieb zuerst die Rechte der Menschheit aus: Art. 1. alle Menschen werden frei und gleich in den Rechten geboren." Siehe ferner Wielands Ausführungen im Neuen Deutschen Merkur vom Jahre 1791 (August) S. 432 f., dann Voß 4, 221 (1793) und die Bemerkung im Wörterbuch der französischen Revolutions-Sprache (1799) S. 12: "Droits de l'homme, Menschenrechte, werden von den Unterdrückern Frankreichs nur als Aushängeschild und zu Theaterdekorationen gebraucht. Noch nie und in keinem Lande ist mit dem Wohl der Menschen so frevelhaftes Spiel getrieben, nie sind Menschenrechte so ungescheut mit Füßen getreten worden."
Aus dem 19. Jahrhundert sei angeführt Arndt, Geist der Zeit (1806) S. 342 und die charakteristische Erklärung Börnes 11, 159 (am 16. Dez. 1832), welcher ausdrücklich bezeugt, dass sich auch in Frankreich die 'Menschenrechte' längst überlebt hatten: "Jetzt denkt Keiner mehr daran, und wenn man mit einem Staatsgelehrten von Menschenrechten spricht, lacht er Einen aus, und wenn man in Paris zwischen zwei und vier Uhr nachmittags das Wort Menschenrechte ausspricht, werden vor Schrecken alle Wangen bleich, und die Renten fallen. Menschenrechte - das ist die Guillotine!" Schon die Verfassung vom 13. Dez. 1800 hatte diese Erklärung als überflüssig wieder beseitigt.
Die Schlagkraft des Ausdrucks wirkt aber noch bei Heine 2, 364 (1842) und 366 nach, der seinen Spott weidlich daran ausläßt, usw.[6]
Einzelnachweise
- ↑ Facebook: Roland Baader am 4. Mai 2013
- ↑ MANNdat-Forum: MANNdat und Jungenbeschneidung, Bruno Köhler am 19. Juli 2012 - 21:41 Uhr
- ↑ UN-Menschenrechtsrat Deutschland: Deutschland stimmt gegen Resolution zum Schutz der Familie, Familienschutz am 28. Juli 2015
- ↑ Sascha Pommrenke: Doppelstandards bei der Verurteilung von Menschenrechtsverbrechen, Heise/Telepolis am 12. Januar 2015
- ↑ Hadmut Danisch: TTIP, Ansichten eines Informatikers am 23. April 2016
- ↑ Otto Ladendorf: Historisches Schlagwörterbuch (1906)
Querverweise
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
- Grundrechte
- Frauenrechte
- Männerrechte
- Kinderrechte
- Europäische Menschenrechtskonvention
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Netzverweise
- Artikel mit Label "Menschenrechte" auf Genderama
- Reaktion auf Terror in Paris: Bürger "gefährlich für die Sicherheit" (Menschenrechte teilweise ausgesetzt), ef-magazin am 26. November 2015 (Nun sind die Bürgerrechte auch in Frankreich abgeschafft)
- Armin Pfahl-Traughber: Haben die modernen Menschenrechte christliche Grundlagen und Ursprünge? - Kritische Reflexionen zu einem immer wieder postulierten Zusammenhang; Veröffentlicht in: humanismus aktuell H. 5, 1999, 66-77
- Sibylle Tönnies: Asyl ist kein Menschenrecht: Der Staat muss den Zuzug von Ausländern in eigener Souveränität bestimmen können, Handelsblatt am 11. Juli 2000, Seite 49 (Das Asyl speist sich aus menschlichem Mitgefühl. Das verträgt sich nicht mit der staatlichen Garantie eines subjektiven Grundrechts in der Verfassung. Deshalb sollte man das Grundrecht – nicht zuletzt im Sinne der politisch Verfolgten - durch eine institutionelle Garantie ersetzen.)
- Asyl ist kein Menschenrecht: Der Staat muss den Zuzug von Ausländern in eigener Souveränität bestimmen können[ext] - Sibylle Tönnies, Handelsblatt am 11. Juli 2000 (Seite 49)
Dieser Artikel basiert zusätzlich auf dem Artikel Historisches Schlagwörterbuch - Stichwort: Menschenrechte von Otto Ladendorf, 1906. |