Information icon.svg Marsch für das Leben in Berlin (und Köln), Termin: 21. September 2024, Ort: Brandenburger Tor, Uhrzeit: 13:00 Uhr - Info[ext] 1000plus.jpg
Information icon.svg MediaWiki[wp] ist männerfeindlich, siehe T323956.
Aktueller Spendeneingang: !!! Spenden Sie für Hosting-Kosten im Jahr 2024 !!! Donate Button.gif
32,8 %
393,00 € Spendenziel: 1.200 €
Die Bericht­erstattung WikiMANNias über Vorgänge des Zeitgeschehens dient der staats­bürgerlichen Aufklärung. Spenden Sie für eine einzig­artige Webpräsenz, die in Deutschland vom Frauen­ministerium als "jugend­gefährdend" indiziert wurde.
Logo - MSI.png
Besser klug vorsorgen, als teuer draufzahlen. - MSI
Die "Indizierung"[ext] der Domain "de.wikimannia.org" durch die Bundes­prüf­stelle für jugend­gefährdende Medien am 9. Januar 2020 ist illegal und deswegen rechtlich nichtig/unwirksam[wp]. Der Staatsfeminismus versucht alle Bürger zu kriminalisieren, die auf "wikimannia.org" verlinken, wobei massiv mit Einschüchterung und Angst gearbeitet wird. Bis zu dem heutigen Tag (Stand: 1. Juni 2024) wurde WikiMANNia weder ein Rechtliches Gehör gewährt noch wurden die Namen der Ankläger und Richter genannt. Ein Beschluss ohne Namens­nennung und Unterschrift ist Geheimjustiz und das ist in einem Rechtsstaat illegal und rechtlich unwirksam. Dieser Vorgang deutet auf einen (femi-)faschistoiden Missbrauch staatlicher Institutionen hin. Judge confirms the mothers right of possession and justifies it with the childs welfare.jpg
Rolle des Staates in der Familie
WikiMANNia schützt die Jugend vor familien­zerstörender Familienpolitik und staatlicher Indoktrination. All die Dinge, wovor Jugendliche geschützt werden müssen - Hass, Hetze, Aufruf zur Gewalt und Pornographie - gibt es hier nicht. WikiMANNia dokumentiert lediglich die Wirklichkeit, ohne sich mit dem Abgebildeten, Zitierten gemein zu machen, ohne sich das Dargestellte zu eigen zu machen. In WikiMANNia erfahren Sie all das, was Sie aus Gründen der Staatsräson nicht erfahren sollen.
Feminismus basiert auf der Verschwörungstheorie, Männer auf der gesamten Welt hätten sich kollektiv gegen die Weiber verschworen, um sie zu unter­drücken, zu benachteiligen, zu schlagen, zu ver­gewaltigen und aus­zu­beuten. Feministinnen bekämpfen Ehe und Familie, weil die bürgerliche Familie das Feindbild ist. Frauen werden kollektiv als Opfer inszeniert und Männer als Täter denunziert. So manifestiert sich ein Ressentiment gegen alles Männliche bis hin zum offenen Männerhass. Dies bewirkt eine tief­greifende Spaltung der Gesellschaft, die es zu überwinden gilt.

Angela Pfeifer-Eggers

Aus WikiMANNia
Version vom 24. Mai 2021, 19:31 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge) (Neu: Artikel)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Hauptseite » Personen-Portal » Angela Pfeifer-Eggers

Angela Pfeifer-Eggers
Geboren 1962
Parteibuch Bündnis 90/Die Grünen
Beruf Jurist

Angela Pfeifer-Eggers (* 1962) ist eine deutsche Richterin.

Pfeifer-Eggers ist ein Beispiel dafür, dass für links-grün die Rechtslage in Deutschland gar keine Rolle mehr spielt. Es gibt keine Rechtsfindung mehr, sondern nur eine Begründungs­findung nach rot-grün-feministischen Vorgaben.


Das Grundgesetz besagt in Artikel 3 Absatz 3:

Zitat: «Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.»

Das ist aber für die grüne Richterin Pfeifer-Eggers unbeachtlich. Am 25. November 2020 wollte Pfeifer-Eggers den Blogger Hadmut Danisch in überheblicher grüner Arroganz abfertigen:

Sie fing da also an, noch gut gelaunt, dass man ja schon dieses Parallel-Urteil (das oben beschriebene Guski-Urteil) habe, und der da sowieso alles viel besser und schöner begründet, als sie es selbst je könnte und hurra und ganz toll, und das damit ja alles schon geklärt sei, und das alles so in einer gut gelaunten Konsensstimmung, als ob wir uns jetzt alle darüber freuten, dass die Arbeit schon gemacht sei. Und die hatte erkennbar irgendwie erwartet, dass ich mich da jetzt freue, dass die Sache doch schon so schön zu meinem Nachteil geklärt ist, weil wir uns die Arbeit sparen und eigentlich gleich urteilen können, Prozess in zwei Minuten erledigt.

Da merkte ich so gleich in der ersten Minute: Hier stimmt was nicht.

Ich habe dann ihre Hymne auf das Guski-Urteil unterbrochen, und klargestellt, dass ich mich ihrem Jubel über das Guski-Urteil keineswegs anschließe, sondern es für völligen Pfusch und durchgehend fehlerhaft und rechtswidrig halte.

Und dann merkte ich, wie die Frau völlig davon überrascht war. Die hatte überhaupt nicht damit gerechnet, dass ein anwaltlich nicht vertretener Informatiker in Jeans und Schlabberpulli sich nicht von einem so schönen Schwafelurteil beeindrucken und plattmachen ließ.

Da hatte ich dann mal eingehakt. Wieso sie denn nicht wisse, dass ich Einwendungen gegen das Guski-Urteil erhoben hatte. 19-seitiger Schriftsatz vom 16.10.2020, nur dazu. Ob sie den etwa nicht gelesen habe, wenn sie gleich zum Urteil ansetze.

Der kann nicht verloren gegangen sein, denn alle Schriftsätze hatte ich persönlich bei Gericht eingeworfen und meinen Schriftsatz vom 17.11.2020, in dem ich darauf bezug nahm und den ergänzte, hatte sie zu Verhandlungs­beginn noch selbst dem Gegenanwalt übergeben. Spätestens als ich gefragt hatte, hätte sie sagen müssen, dass ihr der Schriftsatz nicht vorliegt.

Die wusste überhaupt nicht, was ich vorgetragen hatte.

Die dachte, sie schreibt einfach dieses andere Urteil ab und fertig. Ende und aus. [...]

Wurde die pampig.

Das machten wir jetzt nicht, sie habe jetzt keine Lust auf Beweisaufnahme.

Da habe ich wieder eingehakt, und gemahnt, dass es hier nicht nach dem Lustprinzip gehe, und wir nicht das machen, worauf sie gerade Lust habe, und das lassen, wozu sie keine Lust habe. Wenn ich einen Beweisantrag stelle, dann müsse sie den protokollieren und förmlich darüber beschließen, warum sie dem nicht folge. Die Sache ist nämlich die: Beantragen kann man, was man will. Ich kann auch beantragen, dass wir jetzt alle zusammen ins Freibad gehen und die Rechtsfindung durch Wettschwimmen betreiben. Natürlich wäre das völliger Blödsinn und unzulässig - aber es ist ein gestellter Antrag, als Prozesshandlung zu protokollieren und die Unzulässigkeit durch einen - ebenfalls zu protokollierenden – Beschluss festzustellen. Uralter Anwaltstrick, wenn sich Richter weigern, etwas ins Protokoll aufzunehmen: Man beantragt, es ins Protokoll aufzunehmen. Selbst wenn das Gericht es ablehnt, muss es dann trotzdem im Protokoll stehen. Verfahrensjudo.

Also habe ich sie zur Rede gestellt: Ich habe als Kläger eine Verfahrens­handlung vorgenommen und nicht eine unverbindliche Anregung zur allgemeinen Unterhaltung gegeben. Wieso sie die nicht protokolliere.

Sie hat sie nicht protokolliert, weil sie sie nicht protokollieren konnte. Sie wusste überhaupt nicht, dass ich Beweisanträge gestellt habe, welche, wieviele, in welchen Schriftsätzen. Sie wusste auch nicht, dass ich nur einen gestellt hatte, den aber wiederholt hatte.

Sie hatte meine Schriftsätze nie gelesen.

Ich habe es dann mit Rechtsargumenten versucht.

Grundgesetz hat sie nicht interessiert.

Zum AGG sagte sie dann, das AGG fände auf privat­rechtliche Geschäfte keine Anwendung, und um ein solches handele es sich hier.

Ach, echt jetzt? Wenn das AGG auf privatrechtliche Geschäfte keine Anwendung findet, warum hat es denn dann einen ganzen Abschnitt Schutz vor Benachteiligung im Zivil­rechts­verkehr über zivil­rechtliche Schuld­verhältnisse?

Die kannte das AGG überhaupt nicht. Hatte da anscheinend noch nie reingesehen und wusste nicht, was drin stand.

Da habe ich dann drin gebohrt. Ich hatte mir die oben erwähnte Doppelseite (siehe Tabellenauszug oben) des Handbuchs Diskriminierungs­rechts und der Auskunft der Antidiskriminierungsstelle des Bundes[wp] ausgedruckt und mal hochgehalten. Und sie mal gefragt, was sie da so von § 2 AGG wisse. (Natürlich nichts.) Ob ihr nicht bewusst wäre, dass § 2 Abs. 1 Nr. 6 geschlechts­bezogene Fahrpreis­unterschiede ausnahmslos für unzulässig erkläre.

Nöh, wusste sie nicht. Stattdessen patzige Antwort, dass ihr dieses Schriftstück nicht vorliege.

So? Das liege ihr nicht vor?

Das ist kein "Schrifstück", das ist ein Rechtskommentar. Und den habe sie in einer mündlichen Verhandlung gefälligst zu kennen, denn als Richterin habe sie von Amts wegen das anzuwendende Recht zu ermitteln und zu kennen, und zwar vor der Verhandlung.

Nix.

Kannte das anzuwendende Recht nicht.

Hatte sich das so vorgestellt, dass sie mal mit dem anderen Urteil wedelt und fertig. Aber wollte noch in der Verhandlung urteilen. [...]

Die Rechtsquellen der Richterin Pfeifer-Eggers

Ich habe ja schon viel erlebt. Und bin hart im Nehmen.

Aber dann kam was, wo selbst ich dann dachte, jetzt haut's mich vom Stuhl, ich bin bei der versteckten Kamera, gleich kommt Guido Cantz rein und lädt mich in die Show ein.

Irgendwann in diesem Durcheinander von Chaos von Abklatsch einer Verhandlung musste sie dann ja auch mal irgendwann sagen, was sie meint. Was denn nun eigentlich zugunsten der BVG spricht. Ich hatte ja auf Grundgesetz, AGG, EU-Recht und Personen­beförderungs­gesetz verwiesen, also immerhin vier Normen genannt, die zwingend zur Rechtwidrigkeit dieses Frauen­fahr­scheines führten.

Und wie begründete sie, dass sie es anders sieht?

Kraftfahrzeugversicherung
Sie habe einen Kraftfahrzeugversicherungsvertrag, der für Frauen billiger sei. Später teilte sie schriftlich mit, siehe unten: Ihr Vertrag ist von 1986. Sämtliche Normen, die das verbieten, sind erst danach entstanden.
Also, meint sie - als Richterin - das müsse doch rechtmäßig sein, wenn Männer und Frauen unterschiedliche Preise zahlen. Weil das bei ihrer KFZ-Versicherung so sei.
Damenoberbekleidung
Sie ließ ihrem Unmut freien Lauf darüber, dass ein Anzug für Frauen mehr koste als für Männer, auch wenn es derselbe Schnitt und derselbe Stoff wäre. Sie müsse immer mehr zahlen als Männer (Warum kauft sie dann nicht den für Männer?)
Deshalb sei es nur gerecht, wenn Männer beim Fahrschein mehr zahlen.

Ich habe gedacht, ich sei zum falschen Eingang rein und versehentlich in die Klapsmühle gegangen.

Denn normalerweise ist das ja so, dass der blutige Rechtslaie, der wirklich gar keine Ahnung von Recht hat, mit solchen Argumenten kommt, aber mein Nachbar, der Ottokar, der hatte doch früher mal eine Versicherung, die ... oder sowas wie, das ist doch jetzt mal ausgleichende Gerechtigkeit, wenn mal der andere der Dumme ist. Deshalb gibt es ja die Anwaltspflicht, damit Leute vor Gericht nicht so einen Laienkäse daherreden, und der Jurist sagt dann, so geht es nicht, und ein Vertrag von 1986 macht nicht das Recht, und ein Unrecht ist nicht der Ausgleich für ein anderes, sondern hier geht es nach Gesetzen, die angewandt werden.

Hier sitze ich als Informatiker in einem Gerichtssaal und versuche, einer Richterin mit der "Befähigung zum Richteramt" klarzumachen, dass es nach Gesetzen und nicht nach Lust, Laune und Omas Vorkriegs­vertrag geht? Die schon nicht wusste, dass sie Anträge zu protokollieren, Schriftsätze zu lesen und die Rechtslage zu kennen hat?

Der Befangenheitsantrag

Das liest sich jetzt so lang, aber die Verhandlung hat ja nur knapp 15 Minuten gedauert. Ist ja Massenbetrieb am Amtsgericht. Ich habe die dann erst mal vom Urteilen abgehalten, indem ich Schrift­satz­frist beantragt habe. Sie habe ja selbst gesagt, dass sie den Ausdruck aus dem Kommentar nicht kenne, also müsse ich da vortragen. Und mich in die Markt­situation der Damen­ober­bekleidung einarbeiten.

[...] Ich habe unterwegs überlegt, was ich da jetzt mache. Wie sollte ich diesen Schwachsinn mit dem KFZ-Versicherungs­vertrag und der Damen­ober­bekleidung jemandem beweisen? Ich habe ja keine Zeugen. Protokollantin und Gegenanwalt würden das wohl kaum bestätigen. Da erklärt mich doch jeder für verrückt und lehnt das als frei erfunden ab, wenn ich behaupte, sowas in einem Gerichtssaal erlebt zu haben. Das glaubt mir doch kein Mensch.

Aber nichts zu machen geht ja auch nicht.

Also bin ich schnurstracks nach Hause, Rechner angeworfen, Richter­ablehnung wegen Befangenheit geschrieben, dass die Tastatur gequalmt hat. Fax ging um 11:21 raus.

Und das nicht nur wegen der Verletzung rechtlichen Gehörs und weil sie urteilen wollte, ohne Schriftsätze und Rechtslage zu kennen. Ich habe zum ersten Mal in einen Befangenheits­antrag reingeschrieben,

  • dass ich anzweifle, dass es sich bei der erschienenen Person um den bei Gericht angestellten Richter handelt, weil diese Frau bei mir den Eindruck hinterlassen habe, als habe sie keinerlei juristische Kenntnisse, können niemals Jura studiert oder gar die Staatsexamen abgelegt haben,
  • dass ich frage, ob die Richterin betrunken war. Ich habe ein derartig irrationales und substanz­unfähiges Verhalten vor vielen Jahren schon mal bei einem Kollegen erlebt. Es stellte sich raus, dass er Pegeltrinker war und immer zwei Flaschen Sprit in der Schreib­tisch­schublade hatte.
  • dass ich wörtlich gefragt habe, ob die Richterin noch alle Tassen im Schrank hat.

[...] Zu meiner Überraschung hat eine andere Richterin das dann doch vertieft untersucht, indem sie gleich mehrmals die Stellung­nahmen dieser Richterin eingeholt und sie mir zur Erwiderung vorgelegt hat. Anscheinend hat das schon Wirkung hinterlassen.

Damit mir der Leser das - und auch die Sache mit dem KFZ-Vertrag und der Damen­bekleidung - glaubt: Die Stellung­nahmen der Richterin vom 2.12.2020[ext] und vom 27.1.2021[ext]. Immerhin schreibt sie den Käse mit Versicherung und Anzug schon gleich selbst. Wenn man schreibt, dass es nicht Aufgabe des Klägers ist, sich um die Einkleidung der Richterin zu kümmern, und es hier nach Gesetzen und der Rechtslage von heute und nicht nach ihrem KFZ-Versicherungs­vertrag von 1986 geht, dann hat man sie "geschlechts­bezogen beleidigt".

Der Befangenheitsantrag wurde abgelehnt.

Zitat: «Dass die Abteilungsrichterin den Beweisantrag des Klägers nicht in das Verhandlungs­protokoll aufgenommen hat, entspricht § 160 ZPO. Diese Vorschrift bestimmt, welche wesentlichen Vorgänge in das Protokoll aufzunehmen sind. Ein Beweisantrag gehört nicht dazu.»

Das habe ich anders in Erinnerung. Da steht nämlich in § 160 Absatz§ 2 "Die wesentlichen Vorgänge der Verhandlung sind aufzunehmen.". Und Verfahrens­handlungen, zu denen die Anträge gehören, sind wesentlich. Unter anderem deshalb, weil beispielsweise ein Berufungs­gericht oder eine Revision das prüfen würde und ein übergangener Beweisantrag ein Berufungs- oder Revisions­grund wäre. Oder auch, weil man sich eben nicht darauf berufen kann, wenn man versäumt hat, ihn zu stellen.

Zitat: «Eine Verletzung rechtlichen Gehörs ist nicht ersichtlich. Wie den Ausführungen des Klägers zu entnehmen ist, hat eine Erörterung der Sach- und Rechtslage im Verhandlungs­termin stattgefunden. Die Prozess­leitung entsprach mithin §§ 136, und 137 ZPO. Gemäß § 136 Abs.§ 4 ZPO kann das Gericht die Verhandlung schließen, wenn nach seiner Ansicht die Sache vollständig erörtert wurde.»

So ist das jetzt. Das Gericht muss die Schriftsätze nicht mehr lesen. Und auch die Gesetze nicht. Es reicht, eine Viertel­stunde Verhandlung abhzuhalten und einen von Versicherungs­verträgen zu erzählen.

Zitat: «Ohne Erfolg trägt der Kläger vor, die Rechts­meinung der Richterin am Amtsgericht Pfeifer-Eggers lasse geltendes Recht außer Acht und offenbare eine fehlende Sachkunde. Insofern ist zu beachten, dass unrichtige oder für unrichtig gehaltene Rechts­auffassungen des abgelehnten Richters grundsätzlich kein Ablehnungs­grund sind (vgl. BGH NJW-RR 2012, 61). Die Möglichkeit einer Richter­ablehnung dient nicht der Fehler- und Verfahrens­kontrolle (vgl. BGH NJW 2002, 2396), hat nämlich nicht den Sinn, den abgelehnten Richter zu einer Änderung seiner Rechts­auffassung zu veranlassen.»

Früher mal galt das als Befangenheit[wp], wenn der Richter keine Lust hatte, sich mit der Sache zu befassen und wenigstens das anzuwendende Recht zu kennen. Heute ist das anders, denn die Befangenheit diene nicht dazu, den Richter von Fehlern abzuhalten. (Welchem denn sonst? Worum geht es denn sonst als um die Frage, ob das Urteil stimmt oder nicht?)

Zitat: «Dass die Abteilungs­richterin vorliegend keine willkürliche oder unsachliche Rechts­auffassung vertreten hat, zeigt bereits ihre ausdrückliche Bezugnahme auf das Urteil in einem Parallel­rechts­streit zum Aktenzeichen 16 C 5033/19, welches unter Bezeichnung der einschlägigen Rechts­grundlagen dezidiert und sachlich, keineswegs also feministisch-politisch oder laienhaft begründet ist.»

Geisteswissenschaftler: Jeder Mist wird zum Beweis, indem ein Zweiter ihn zitiert. Sobald etwas zitiert wird, ist es nicht mehr anzuzweifeln.

Und rechtliches Gehör beinhaltet nicht, dass ein Richter noch irgendwie beachten oder auch nur lesen müsste, was man dazu vorträgt, dass das Urteil, von dem er abschreiben will, fehlerhaft sei. Wenn die Richterin völlig ignoriert, was man vorträgt, dann ist das jetzt sachlich und nicht willkürlich. Man kann jeden Mist entscheiden, solange es der erste Richter schreibt und der zweite Richter abschreibt.

Zitat: «Dass die Richterin dem Kläger im Verhandlungs­protokoll eine Stellungnahme von 3 Wochen auf die gerichtlichen Hinweise eingeräumt hat, zeigt, dass die Richterin dem Kläger ausdrücklich Gelegenheit gegeben hat, seinen Rechts­stand­punkt weiter zu begründen. Rechtliches Gehör wurde im Anschluss an die mündliche Verhandlung mithin ausdrücklich gewährt.»

Wenn der Richter vor der Verhandlung nicht liest, was man schreibt, ist das keine Verletzung des rechtlichen Gehörs, wenn man nach der Verhandlung noch 3 Wochen bekommt, um etwas zu schreiben, was er dann auch nicht liest. Denn was ich danach geschrieben hatte, wird im Urteil auch überhaupt nicht beachtet.

Zitat: «Vorläufige Meinungs­äußerungen, durch die sich das Gericht noch nicht abschließend fest gelegt hat, bilden ohnehin keinen Ablehnungs­grund (vgl. Zöller-Vollkommer, ZPO, 31. Auflage, § 42 ZPO - Rn. 26 m.w.N.).»

Demnach könnte man Richter wegen Äußerungen in der Verhandlung gar nicht mehr ablehnen, weil die immer nur vorläufig seien. Dass die gleich damit anfing, dass das andere Urteil so toll und die Sache schon erledigt wäre, interessiert nicht mehr. "Abschließend" wäre dann nur das Urteil, und nach einem Urteil kann man Richter nicht mehr (d.h. es geht theoretisch schon, aber praktisch nicht, weil kaum ein Jurist diese Sonderfälle kennt, und es einem Nicht­juristen auch niemals glauben würde) ablehnen.

Heißt im Ergebnis: Richter kann tun und lassen, was er will, muss die Schriftsätze nicht mehr lesen, die Gesetze nicht mehr kennen, kann Beweisanträge ignorieren, nur noch Willkür- und Moralgerichte.

Das Urteil

Ursprünglich wollte sie ja sofort am Ende der Verhandlung urteilen.

Hat sich dann doch etwas gezogen, sie haben den Verkündungstermin einige Male verschoben. Nachdem das mit dem Abschreiben nicht ging, und sie jetzt wohl doch meine Schriftsätze lesen musste, hat es dann doch ein paar Monate gedauert.

Diese Woche kam das Urteil 15 C 278/20[ext].

Klage abgelehnt, volle zwei Seiten Begründung. Grundgesetz? EU-Recht? Personenbeförderungsgesetz? Interessiert alles nicht.

Zitat: «Nach § 20 AGG ist es im Zivil­rechts­verkehr durchaus zulässig Waren und Dienstleistungen geschlechts­spezisch anzubieten, sofern dies sachlichen Kriterien Rechnung trägt. Dem liegt der gesetz­geberische Gedanke zugrunde, dass durch das AGG nur die rechts­widrige, sozial verwerfliche Ungleich­behandlung (Diskriminierung) unterbunden werden soll (BT-Drs. 16/1780, S. 30, 43).»[1]

Das Gesetz gilt nur für die verwerflichen Fälle.

Männer bevorzugen = verwerflich

Frauen bevorzugen = nicht verwerflich

Fertig.

Fortsetzung demnächst: Migranten bevorzugen = nicht verwerflich.

Alles außer weiße Männer bevorzugen = nicht verwerflich.

Weiße Männer bevorzugen = verwerflich.

Reine Moral­rechtsprechung.

Zitat: «Ein sachlicher Grund für die unterschiedliche Behandlung liegt gem. § 20 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AGG insbesondere dann vor, wenn besondere Vorteile gewährt werden und ein Interesse an der Durchsetzung der Gleichbehandlung fehlt. Wann dies der Fall ist, ist eine Frage des Einzelfalles, die unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben zu beantworten ist (BT-Drs. 16/1780, S. 43; Grüneberg, in: Palandt, 2020, § 20 AGG Rn. 2). Bei dem streitgegenständlichen Ticketverkauf zu vergünstigten Preisen fehlt es an einem solchen Interesse 1. S. d. § 20 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AGG, da es sich um eine einmalige Marketingmaßnahme der Beklagten handelte, mit der das Ziel verfolgt wurde, Neukunden zu gewinnen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch keinesfalls alle Frauen ein vergünstigtes Jahresticket erwerben konnten.»[1]

Es ist keine Diskriminierung, weil Männer ja gar kein Interesse haben, Tickets günstiger zu kaufen. Männer bekommen so viel Geld, dass ihnen jedes Interesse fehlt, Tickets günstiger zu kaufen.

Außerdem konnten keinesfalls alle Frauen so ein Ticket kaufen, und deshalb ist es keine Diskriminierung, weil beispielsweise die aus München keines kaufen konnten. Die in Hamburg auch nicht.

Mich würde mal interessieren, warum die sich dann so über männliche Firmenvorstände aufregen, es können ja auch nicht alle Männer in die Vorstände.

Zitat: «Tatsächlich konnten die Tickets nur an einem Automaten am Alexanderplatz an einem Tag erworben werden. Danach konnten sehr hoch geschätzt maximal 500 Frauen von mindestens niedrig geschätzt 500 Tausend potenziellen Kundinnen mithin 0,1% ein Jahresticket um 21% verbilligt enverben d.h. die Verbilligung für alle weiblichen Kundinnen betrug maximal 0,021%. Tageskarten konnten an einem von 365 Tagen verbilligt envorben werden. Daraus folgt eine Begünstigung aller potentiellen weiblichen Kunden von höchstens 0,06%. Der Charakter als reine Marketing­maßnahme ergibt sich außer aus der nur eintägigen Aktion und der sehr geringfügigen Bevorzugung daraus dass, die Beklagte im Rahmen der streit­gegenständigen Aktion die gesellschaftliche Diskussion um den Equal-Pay-Day genutzt hat, um auf ihre Produkte aufmerksam zu machen und sich als Unternehmen mit bestimmten Werten in der Öffentlichkeit zu präsentieren. Hierdurch sollten insbesondere weitere Frauen als Neukunden gewonnen und an das Unternehmen gebunden werden. Die Durchführung solcher Werbemaßnahmen stellen anerkannter­maßen einen sachlichen Grund i. S. d. § 20 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AGG dar (h. M.: AZ 16 C 5033/19; Grüneberg, BT-Drs. 16/1780, S. 44; AG Mitte, Urteil v. 15.09.2020 in: Palandt, 2020, § 20 AGG Rn. 5).»[1]

Ach, gar.

Davon, dass das Frauenticket nur Neukundinnen offensteht, stand da nichts.

Sie fragt nicht etwa die beklagte BVG, wieviele sie da verkauft hat, oder macht eine Beweisaufnahme oder sowas, sie schätzt einfach "sehr hoch geschätzt maximal 500 Frauen".

Man schätzt jetzt einfach für Gerichtsurteile.

Die Morgenpost schreibt: "BVG verkaufte mehr als 3500 Frauentickets".[2]

Rechtliches Gehör

Rechtliches Gehör? Gibt's nicht mehr. Schriftsätzlich vortragen kann man, was man will, aber das stört ja auch keinen.

Nichts von dem, was ich vorgetragen habe, taucht im Urteil auf.

Richter sind jetzt freischaffende Künstler. Urteile werden geschrieben wie ein Beitrag für einen feministischen Sammelband. Man stellt halt seine Sicht der Dinge dar, und ignoriert einfach alles andere. Als ob man nicht ein Urteil, sondern ein marxistisch-feministisches Gerechtigkeits­gutachten bekommt. Wie ich schon so oft schrieb: Richter betreiben schon lange keine Rechts­findung mehr. Sie machen, was sie wollen, und betreiben dann Begründungs­findung. Angetrieben durch Gerechtigkeits­trend und Poststrukturalismus. Die wollen konstruieren und dekonstruieren, nicht Recht kennen. Wäre ja auch zu anstrengend. Heißt ja auch in den Gender Studies, Richter sollten sich nicht mehr mit geschriebenen Gesetzen aufhalten, sondern nur noch nach Gerechtigkeits­gefühl urteilen.

Hadmut Danisch[3]

Die GrünIn:

Zitat: «Übrigen hat der Kläger offensichtlich nur die Hälfte dessen was ich gesagt habe zur Kenntnis genommen, dies weitestgehend falsch oder gar nicht verstanden oder in seinem Sinne uminterpretiert.»[4]
Zitat: «Der Vortrag des Klägers ist teilweise verdreht, teilweise völlig aus der Luft geholt. Der Kläger akzeptiert nur seine eigene Sicht der Dinge. Als Richterin habe ich mich aber an Recht und Gesetz zu halten. Die persönlichen und geschlechts­bezogenen Beleidigungen und Unterstellungen des Klägers erachte ich nicht als erwiderungs­würdig. Nach wie vor fühle ich mich aber nicht befangen.»[5]

In der femi-faschistischen Justiz ist die Gleichheit vor dem Gericht (Art. 3 Abs. 1 GG) abgeschafft: ein Weib wird immer von einem Mann diskriminiert, niemals umgekehrt. Der feministische Willkürstaat ist offensichtlich: der Mann ist immer und an allem schuld. Männer sollten besser gleich ihre gesamtes Geld bei den Weibern abliefern und sich in ihren Status als Arbeitssklaven fügen.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 Urteil AG Berlin - 15 C 278/20[ext] am 14. Mai 2021
  2. Thomas Fülling: Aktion am "Equal Pay Day": BVG verkaufte mehr als 3500 "Frauentickets", Berliner Morgenpost am 19. März 2019
  3. Hadmut Danisch: Das Amtsgericht Berlin, der Frauenfahrschein, der Gender Pay Gap, der Rechtsstaat und der Wahnsinn, Ansichten eines Informatikers am 23. März 2021 (Aktenzeichen 15 C 278/20)
  4. Stellungnahme Pfeifer-Eggers vom 2. Dezember 2020[ext]
  5. Stellungnahme Pfeifer-Eggers vom 27. Januar 2021[ext]

Netzverweise