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Angela Pfeifer-Eggers
Angela Pfeifer-Eggers | |
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Geboren | 1962 |
Parteibuch | Bündnis 90/Die Grünen |
Beruf | Jurist |
Angela Pfeifer-Eggers (* 1962) ist eine deutsche Richterin.
Pfeifer-Eggers ist ein Beispiel dafür, dass für links-grün die Rechtslage in Deutschland gar keine Rolle mehr spielt. Es gibt keine Rechtsfindung mehr, sondern nur eine Begründungsfindung nach rot-grün-feministischen Vorgaben.
Das Grundgesetz besagt in Artikel 3 Absatz 3:
Zitat: | «Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.» |
Das ist aber für die grüne Richterin Pfeifer-Eggers unbeachtlich. Am 25. November 2020 wollte Pfeifer-Eggers den Blogger Hadmut Danisch in überheblicher grüner Arroganz abfertigen:
Sie fing da also an, noch gut gelaunt, dass man ja schon dieses Parallel-Urteil (das oben beschriebene Guski-Urteil) habe, und der da sowieso alles viel besser und schöner begründet, als sie es selbst je könnte und hurra und ganz toll, und das damit ja alles schon geklärt sei, und das alles so in einer gut gelaunten Konsensstimmung, als ob wir uns jetzt alle darüber freuten, dass die Arbeit schon gemacht sei. Und die hatte erkennbar irgendwie erwartet, dass ich mich da jetzt freue, dass die Sache doch schon so schön zu meinem Nachteil geklärt ist, weil wir uns die Arbeit sparen und eigentlich gleich urteilen können, Prozess in zwei Minuten erledigt.
Da merkte ich so gleich in der ersten Minute: Hier stimmt was nicht. Ich habe dann ihre Hymne auf das Guski-Urteil unterbrochen, und klargestellt, dass ich mich ihrem Jubel über das Guski-Urteil keineswegs anschließe, sondern es für völligen Pfusch und durchgehend fehlerhaft und rechtswidrig halte. Und dann merkte ich, wie die Frau völlig davon überrascht war. Die hatte überhaupt nicht damit gerechnet, dass ein anwaltlich nicht vertretener Informatiker in Jeans und Schlabberpulli sich nicht von einem so schönen Schwafelurteil beeindrucken und plattmachen ließ. Da hatte ich dann mal eingehakt. Wieso sie denn nicht wisse, dass ich Einwendungen gegen das Guski-Urteil erhoben hatte. 19-seitiger Schriftsatz vom 16.10.2020, nur dazu. Ob sie den etwa nicht gelesen habe, wenn sie gleich zum Urteil ansetze. Der kann nicht verloren gegangen sein, denn alle Schriftsätze hatte ich persönlich bei Gericht eingeworfen und meinen Schriftsatz vom 17.11.2020, in dem ich darauf bezug nahm und den ergänzte, hatte sie zu Verhandlungsbeginn noch selbst dem Gegenanwalt übergeben. Spätestens als ich gefragt hatte, hätte sie sagen müssen, dass ihr der Schriftsatz nicht vorliegt. Die wusste überhaupt nicht, was ich vorgetragen hatte. Die dachte, sie schreibt einfach dieses andere Urteil ab und fertig. Ende und aus. [...] Wurde die pampig. Das machten wir jetzt nicht, sie habe jetzt keine Lust auf Beweisaufnahme. Da habe ich wieder eingehakt, und gemahnt, dass es hier nicht nach dem Lustprinzip gehe, und wir nicht das machen, worauf sie gerade Lust habe, und das lassen, wozu sie keine Lust habe. Wenn ich einen Beweisantrag stelle, dann müsse sie den protokollieren und förmlich darüber beschließen, warum sie dem nicht folge. Die Sache ist nämlich die: Beantragen kann man, was man will. Ich kann auch beantragen, dass wir jetzt alle zusammen ins Freibad gehen und die Rechtsfindung durch Wettschwimmen betreiben. Natürlich wäre das völliger Blödsinn und unzulässig - aber es ist ein gestellter Antrag, als Prozesshandlung zu protokollieren und die Unzulässigkeit durch einen - ebenfalls zu protokollierenden – Beschluss festzustellen. Uralter Anwaltstrick, wenn sich Richter weigern, etwas ins Protokoll aufzunehmen: Man beantragt, es ins Protokoll aufzunehmen. Selbst wenn das Gericht es ablehnt, muss es dann trotzdem im Protokoll stehen. Verfahrensjudo. Also habe ich sie zur Rede gestellt: Ich habe als Kläger eine Verfahrenshandlung vorgenommen und nicht eine unverbindliche Anregung zur allgemeinen Unterhaltung gegeben. Wieso sie die nicht protokolliere. Sie hat sie nicht protokolliert, weil sie sie nicht protokollieren konnte. Sie wusste überhaupt nicht, dass ich Beweisanträge gestellt habe, welche, wieviele, in welchen Schriftsätzen. Sie wusste auch nicht, dass ich nur einen gestellt hatte, den aber wiederholt hatte. Sie hatte meine Schriftsätze nie gelesen. Ich habe es dann mit Rechtsargumenten versucht. Grundgesetz hat sie nicht interessiert. Zum AGG sagte sie dann, das AGG fände auf privatrechtliche Geschäfte keine Anwendung, und um ein solches handele es sich hier. Ach, echt jetzt? Wenn das AGG auf privatrechtliche Geschäfte keine Anwendung findet, warum hat es denn dann einen ganzen Abschnitt Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr über zivilrechtliche Schuldverhältnisse? Die kannte das AGG überhaupt nicht. Hatte da anscheinend noch nie reingesehen und wusste nicht, was drin stand. Da habe ich dann drin gebohrt. Ich hatte mir die oben erwähnte Doppelseite (siehe Tabellenauszug oben) des Handbuchs Diskriminierungsrechts und der Auskunft der Antidiskriminierungsstelle des Bundes[wp] ausgedruckt und mal hochgehalten. Und sie mal gefragt, was sie da so von § 2 AGG wisse. (Natürlich nichts.) Ob ihr nicht bewusst wäre, dass § 2 Abs. 1 Nr. 6 geschlechtsbezogene Fahrpreisunterschiede ausnahmslos für unzulässig erkläre. Nöh, wusste sie nicht. Stattdessen patzige Antwort, dass ihr dieses Schriftstück nicht vorliege. So? Das liege ihr nicht vor? Das ist kein "Schrifstück", das ist ein Rechtskommentar. Und den habe sie in einer mündlichen Verhandlung gefälligst zu kennen, denn als Richterin habe sie von Amts wegen das anzuwendende Recht zu ermitteln und zu kennen, und zwar vor der Verhandlung. Nix. Kannte das anzuwendende Recht nicht. Hatte sich das so vorgestellt, dass sie mal mit dem anderen Urteil wedelt und fertig. Aber wollte noch in der Verhandlung urteilen. [...] Die Rechtsquellen der Richterin Pfeifer-Eggers Ich habe ja schon viel erlebt. Und bin hart im Nehmen. Aber dann kam was, wo selbst ich dann dachte, jetzt haut's mich vom Stuhl, ich bin bei der versteckten Kamera, gleich kommt Guido Cantz rein und lädt mich in die Show ein. Irgendwann in diesem Durcheinander von Chaos von Abklatsch einer Verhandlung musste sie dann ja auch mal irgendwann sagen, was sie meint. Was denn nun eigentlich zugunsten der BVG spricht. Ich hatte ja auf Grundgesetz, AGG, EU-Recht und Personenbeförderungsgesetz verwiesen, also immerhin vier Normen genannt, die zwingend zur Rechtwidrigkeit dieses Frauenfahrscheines führten. Und wie begründete sie, dass sie es anders sieht?
Ich habe gedacht, ich sei zum falschen Eingang rein und versehentlich in die Klapsmühle gegangen. Denn normalerweise ist das ja so, dass der blutige Rechtslaie, der wirklich gar keine Ahnung von Recht hat, mit solchen Argumenten kommt, aber mein Nachbar, der Ottokar, der hatte doch früher mal eine Versicherung, die ... oder sowas wie, das ist doch jetzt mal ausgleichende Gerechtigkeit, wenn mal der andere der Dumme ist. Deshalb gibt es ja die Anwaltspflicht, damit Leute vor Gericht nicht so einen Laienkäse daherreden, und der Jurist sagt dann, so geht es nicht, und ein Vertrag von 1986 macht nicht das Recht, und ein Unrecht ist nicht der Ausgleich für ein anderes, sondern hier geht es nach Gesetzen, die angewandt werden. Hier sitze ich als Informatiker in einem Gerichtssaal und versuche, einer Richterin mit der "Befähigung zum Richteramt" klarzumachen, dass es nach Gesetzen und nicht nach Lust, Laune und Omas Vorkriegsvertrag geht? Die schon nicht wusste, dass sie Anträge zu protokollieren, Schriftsätze zu lesen und die Rechtslage zu kennen hat? Der Befangenheitsantrag Das liest sich jetzt so lang, aber die Verhandlung hat ja nur knapp 15 Minuten gedauert. Ist ja Massenbetrieb am Amtsgericht. Ich habe die dann erst mal vom Urteilen abgehalten, indem ich Schriftsatzfrist beantragt habe. Sie habe ja selbst gesagt, dass sie den Ausdruck aus dem Kommentar nicht kenne, also müsse ich da vortragen. Und mich in die Marktsituation der Damenoberbekleidung einarbeiten. [...] Ich habe unterwegs überlegt, was ich da jetzt mache. Wie sollte ich diesen Schwachsinn mit dem KFZ-Versicherungsvertrag und der Damenoberbekleidung jemandem beweisen? Ich habe ja keine Zeugen. Protokollantin und Gegenanwalt würden das wohl kaum bestätigen. Da erklärt mich doch jeder für verrückt und lehnt das als frei erfunden ab, wenn ich behaupte, sowas in einem Gerichtssaal erlebt zu haben. Das glaubt mir doch kein Mensch. Aber nichts zu machen geht ja auch nicht. Also bin ich schnurstracks nach Hause, Rechner angeworfen, Richterablehnung wegen Befangenheit geschrieben, dass die Tastatur gequalmt hat. Fax ging um 11:21 raus. Und das nicht nur wegen der Verletzung rechtlichen Gehörs und weil sie urteilen wollte, ohne Schriftsätze und Rechtslage zu kennen. Ich habe zum ersten Mal in einen Befangenheitsantrag reingeschrieben,
[...] Zu meiner Überraschung hat eine andere Richterin das dann doch vertieft untersucht, indem sie gleich mehrmals die Stellungnahmen dieser Richterin eingeholt und sie mir zur Erwiderung vorgelegt hat. Anscheinend hat das schon Wirkung hinterlassen. Damit mir der Leser das - und auch die Sache mit dem KFZ-Vertrag und der Damenbekleidung - glaubt: Die Stellungnahmen der Richterin vom 2.12.2020[ext] und vom 27.1.2021[ext]. Immerhin schreibt sie den Käse mit Versicherung und Anzug schon gleich selbst. Wenn man schreibt, dass es nicht Aufgabe des Klägers ist, sich um die Einkleidung der Richterin zu kümmern, und es hier nach Gesetzen und der Rechtslage von heute und nicht nach ihrem KFZ-Versicherungsvertrag von 1986 geht, dann hat man sie "geschlechtsbezogen beleidigt". Der Befangenheitsantrag wurde abgelehnt.
Das habe ich anders in Erinnerung. Da steht nämlich in § 160 Absatz§ 2 "Die wesentlichen Vorgänge der Verhandlung sind aufzunehmen.". Und Verfahrenshandlungen, zu denen die Anträge gehören, sind wesentlich. Unter anderem deshalb, weil beispielsweise ein Berufungsgericht oder eine Revision das prüfen würde und ein übergangener Beweisantrag ein Berufungs- oder Revisionsgrund wäre. Oder auch, weil man sich eben nicht darauf berufen kann, wenn man versäumt hat, ihn zu stellen.
So ist das jetzt. Das Gericht muss die Schriftsätze nicht mehr lesen. Und auch die Gesetze nicht. Es reicht, eine Viertelstunde Verhandlung abhzuhalten und einen von Versicherungsverträgen zu erzählen.
Früher mal galt das als Befangenheit[wp], wenn der Richter keine Lust hatte, sich mit der Sache zu befassen und wenigstens das anzuwendende Recht zu kennen. Heute ist das anders, denn die Befangenheit diene nicht dazu, den Richter von Fehlern abzuhalten. (Welchem denn sonst? Worum geht es denn sonst als um die Frage, ob das Urteil stimmt oder nicht?)
Geisteswissenschaftler: Jeder Mist wird zum Beweis, indem ein Zweiter ihn zitiert. Sobald etwas zitiert wird, ist es nicht mehr anzuzweifeln. Und rechtliches Gehör beinhaltet nicht, dass ein Richter noch irgendwie beachten oder auch nur lesen müsste, was man dazu vorträgt, dass das Urteil, von dem er abschreiben will, fehlerhaft sei. Wenn die Richterin völlig ignoriert, was man vorträgt, dann ist das jetzt sachlich und nicht willkürlich. Man kann jeden Mist entscheiden, solange es der erste Richter schreibt und der zweite Richter abschreibt.
Wenn der Richter vor der Verhandlung nicht liest, was man schreibt, ist das keine Verletzung des rechtlichen Gehörs, wenn man nach der Verhandlung noch 3 Wochen bekommt, um etwas zu schreiben, was er dann auch nicht liest. Denn was ich danach geschrieben hatte, wird im Urteil auch überhaupt nicht beachtet.
Demnach könnte man Richter wegen Äußerungen in der Verhandlung gar nicht mehr ablehnen, weil die immer nur vorläufig seien. Dass die gleich damit anfing, dass das andere Urteil so toll und die Sache schon erledigt wäre, interessiert nicht mehr. "Abschließend" wäre dann nur das Urteil, und nach einem Urteil kann man Richter nicht mehr (d.h. es geht theoretisch schon, aber praktisch nicht, weil kaum ein Jurist diese Sonderfälle kennt, und es einem Nichtjuristen auch niemals glauben würde) ablehnen. Heißt im Ergebnis: Richter kann tun und lassen, was er will, muss die Schriftsätze nicht mehr lesen, die Gesetze nicht mehr kennen, kann Beweisanträge ignorieren, nur noch Willkür- und Moralgerichte. Das Urteil Ursprünglich wollte sie ja sofort am Ende der Verhandlung urteilen. Hat sich dann doch etwas gezogen, sie haben den Verkündungstermin einige Male verschoben. Nachdem das mit dem Abschreiben nicht ging, und sie jetzt wohl doch meine Schriftsätze lesen musste, hat es dann doch ein paar Monate gedauert. Diese Woche kam das Urteil 15 C 278/20[ext]. Klage abgelehnt, volle zwei Seiten Begründung. Grundgesetz? EU-Recht? Personenbeförderungsgesetz? Interessiert alles nicht.
Das Gesetz gilt nur für die verwerflichen Fälle. Männer bevorzugen = verwerflich Frauen bevorzugen = nicht verwerflich Fertig. Fortsetzung demnächst: Migranten bevorzugen = nicht verwerflich. Alles außer weiße Männer bevorzugen = nicht verwerflich. Weiße Männer bevorzugen = verwerflich. Reine Moralrechtsprechung.
Es ist keine Diskriminierung, weil Männer ja gar kein Interesse haben, Tickets günstiger zu kaufen. Männer bekommen so viel Geld, dass ihnen jedes Interesse fehlt, Tickets günstiger zu kaufen. Außerdem konnten keinesfalls alle Frauen so ein Ticket kaufen, und deshalb ist es keine Diskriminierung, weil beispielsweise die aus München keines kaufen konnten. Die in Hamburg auch nicht. Mich würde mal interessieren, warum die sich dann so über männliche Firmenvorstände aufregen, es können ja auch nicht alle Männer in die Vorstände.
Ach, gar. Davon, dass das Frauenticket nur Neukundinnen offensteht, stand da nichts. Sie fragt nicht etwa die beklagte BVG, wieviele sie da verkauft hat, oder macht eine Beweisaufnahme oder sowas, sie schätzt einfach "sehr hoch geschätzt maximal 500 Frauen". Man schätzt jetzt einfach für Gerichtsurteile. Die Morgenpost schreibt: "BVG verkaufte mehr als 3500 Frauentickets".[2] Rechtliches Gehör Rechtliches Gehör? Gibt's nicht mehr. Schriftsätzlich vortragen kann man, was man will, aber das stört ja auch keinen. Nichts von dem, was ich vorgetragen habe, taucht im Urteil auf. Richter sind jetzt freischaffende Künstler. Urteile werden geschrieben wie ein Beitrag für einen feministischen Sammelband. Man stellt halt seine Sicht der Dinge dar, und ignoriert einfach alles andere. Als ob man nicht ein Urteil, sondern ein marxistisch-feministisches Gerechtigkeitsgutachten bekommt. Wie ich schon so oft schrieb: Richter betreiben schon lange keine Rechtsfindung mehr. Sie machen, was sie wollen, und betreiben dann Begründungsfindung. Angetrieben durch Gerechtigkeitstrend und Poststrukturalismus. Die wollen konstruieren und dekonstruieren, nicht Recht kennen. Wäre ja auch zu anstrengend. Heißt ja auch in den Gender Studies, Richter sollten sich nicht mehr mit geschriebenen Gesetzen aufhalten, sondern nur noch nach Gerechtigkeitsgefühl urteilen. | ||||||||||||||||||
– Hadmut Danisch[3] |
Die GrünIn:
Zitat: | «Übrigen hat der Kläger offensichtlich nur die Hälfte dessen was ich gesagt habe zur Kenntnis genommen, dies weitestgehend falsch oder gar nicht verstanden oder in seinem Sinne uminterpretiert.»[4] |
Zitat: | «Der Vortrag des Klägers ist teilweise verdreht, teilweise völlig aus der Luft geholt. Der Kläger akzeptiert nur seine eigene Sicht der Dinge. Als Richterin habe ich mich aber an Recht und Gesetz zu halten. Die persönlichen und geschlechtsbezogenen Beleidigungen und Unterstellungen des Klägers erachte ich nicht als erwiderungswürdig. Nach wie vor fühle ich mich aber nicht befangen.»[5] |
In der femi-faschistischen Justiz ist die Gleichheit vor dem Gericht (Art. 3 Abs. 1 GG) abgeschafft: ein Weib wird immer von einem Mann diskriminiert, niemals umgekehrt. Der feministische Willkürstaat ist offensichtlich: der Mann ist immer und an allem schuld. Männer sollten besser gleich ihre gesamtes Geld bei den Weibern abliefern und sich in ihren Status als Arbeitssklaven fügen.
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 Urteil AG Berlin - 15 C 278/20[ext] am 14. Mai 2021
- ↑ Thomas Fülling: Aktion am "Equal Pay Day": BVG verkaufte mehr als 3500 "Frauentickets", Berliner Morgenpost am 19. März 2019
- ↑ Hadmut Danisch: Das Amtsgericht Berlin, der Frauenfahrschein, der Gender Pay Gap, der Rechtsstaat und der Wahnsinn, Ansichten eines Informatikers am 23. März 2021 (Aktenzeichen 15 C 278/20)
- ↑ Stellungnahme Pfeifer-Eggers vom 2. Dezember 2020[ext]
- ↑ Stellungnahme Pfeifer-Eggers vom 27. Januar 2021[ext]
Netzverweise
- Hadmut Danisch: Das Amtsgericht Berlin, der Frauenfahrschein, der Gender Pay Gap, der Rechtsstaat und der Wahnsinn, Ansichten eines Informatikers am 23. März 2021 (Aktenzeichen 15 C 278/20)