Kindeswohl
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Um Privilegierungen z. B. in Bereichen des Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrechts erhalten und rechtfertigen zu können, führten Feministen immer wieder ins Feld, dass dies ja (ausschließlich) wegen dem Kindeswohl passierte. Ein Kind braucht einen festen Anker gerade in Trennungssituationen. Und da die Mutter-Kind-Bindung höher gestellt wird als die Vater-Kind-Bindung, ist der natürlich bei der Mutter. Wenn also die Mutter will, dann soll das Kind bei ihr bleiben, auch wenn sie alkoholabhängig ist oder ähnlich schwerwiegende Probleme hat.
- "Nur zufriedene Mütter sind gute Mütter."
- "Sorgen Sie dafür, dass es der Mutter gut geht, dann geht es Ihrem Kind gut."
Auf diese Weise wird das Mutterwohl zum Kindeswohl umgedeutet. Solche Verdrehungen sind es, die insgeheim legitimieren sollen, dass viele Väter ihre Kinder nicht zu sehen bekommen: Mama tut das angeblich nicht gut, und das wiederum kann nach obiger Prämisse wiederum dem Kind nicht gut tun.
- Es ist dem Kindeswohl abträglich, wenn die Rechte der Väter nicht geschützt sind.
- Eine Mutter kann nie einen Vater ersetzen.
- Bei einem männlichen Heranwachsenden kommt hinzu, dass er sieht, wie unwichtig auch seine zukünftige Vaterrolle ist, und dass er nach Belieben zur Seite gedrängt werden kann.
"Kindesentzug ist eine Straftat gegen Kindeswohl und Elternrecht. Umgangsboykott ist eine ebensolche Straftat. Und obwohl das deutsche Gesetz spätestens seit der Neuregelung des Kindschaftsrechts alles bietet, was Jugendamtsmitarbeiter und Gerichte brauchen, um Kinderrechte und Elternrechte zu schützen, bleiben Kindesentzug und Umgangsboykott meist straffrei. Einer der wesentlichen Gründe ist, dass bis heute eine verbindliche Definition dessen, was das Kindeswohl ist, fehlt, denn somit kann und darf jeder Entscheidungsträger in Jugendamt und Familiengericht das Kindeswohl nach eigenem Ermessen und Dafürhalten interpretieren und mit ihm persönlich angemessenen Maßnahmen durchsetzen."
