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Renate Künast

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Renate Künast
Geboren 15. Dezember 1955
Parteibuch Bündnis 90/Die Grünen
Beruf Jurist
Ehegatte Rüdiger Portius[1]
Ehe für alle Renate Künast stimmte am 30. Juni 2017 im Deutschen Bundes­tag gegen die bürgerliche Zivilehe und für die so genannte Ehe für alle. Eine Beliebig­keits­definition "für alle" kann aber keine Schutz­funktion erfüllen, wie von Artikel 3 GG gefordert. Die "Ehe für alle" ist somit eine "Ehe für keinen". Renate Künast hat damit die durch die Ewigkeits­klausel geschützten Grundrechte des Grundgesetzes verletzt und die bürger­liche Zivilehe de facto abgeschafft.
UN-Migrationspakt Renate Künast hat sich am 29. November 2018 bei der Abschaffung Deutschlands zwecks Umwandlung in eine afrikanische Kolonie im Deutschen Bundes­tag der Stimme ent­halten.
Ermächtigungsgesetz Renate Künast stimmte am 18. November 2020 im Deutschen Bundes­tag für das Ermächtigungs­gesetz, womit die Grundrechte des Grundgesetzes de facto abgeschafft wurden.
Abtreibungs­bewerbungs­gesetz Renate Künast stimmte am 24. Juni 2022 im Deutschen Bundes­tag für das Abtreibungs­bewerbungs­gesetz, womit nun das Werben für die Tötung Ungeborener für Ärzte straflos gestellt wurde.
Pandemie­vertrag Renate Künast stimmte am 12. Mai 2023 im Deutschen Bundes­tag für den WHO-Pandemievertrag.
URL renate-kuenast.de
Twitter @RenateKuenast

Renate Künast (* 1955) ist eine deutsche Politikerin. Sie ist seit 2005 Vorsitzende der Bundestagsfraktion der Grünen und war von 2001 bis 2005 Bundesministerin für Verbraucher­schutz, Ernährung und Landwirtschaft.

Diktatoren - Dämonen - Demagogen
Gestik, Mimik, Rhetorik: Es gibt keinen Unterschied.
"Richtig glücklich ist ein Grüner erst,
wenn er anderen etwas verbieten kann."

Frauenquote

Renate Künast versucht mit allen Mitteln, eine Frauenquote durchzusetzen und spielt sich partei­über­greifend als Sprecherin aller Frauen auf. Die Frankfurter Rundschau berichtete, wie Künast gegen die neue Familienministerin Kristina Schröder pöbelt:

"Wenn es nach Renate Künast (Grüne) geht, soll die gesetzliche Frauenquote in Unternehmen am besten gestern als heute eingeführt werden. Jetzt kündigt sie einen fraktions­über­greifenden Antrag an. Dem 'Hamburger Abendblatt' sagte Künast: 'Die Geduld der Frauen im Bundestag ist langsam am Ende - ein fraktions­über­greifender Antrag zur Einführung einer gesetzlichen Frauenquote wird kommen.' Bundes­familien­ministerin Kristina Schröder (CDU) müsse erkennen, 'dass sie in einer Außen­seiter­position ist', sagte Künast weiter. Schröder macht sich für eine flexible Frauenquote mit Selbst­verpflichtung stark. Künast legte Schröder nahe, ihr Amt aufzugeben. 'Ich nehme gern die feste Frauenquote und verzichte dafür auf Frau Schröder. Wenn sie ihren Aufgaben nicht nachkommen will, dann muss sie beiseitetreten und anderen die Möglichkeit geben, anzupacken', sagte die Grünen-Politikerin." [2]

Künast setzt dazu an, die Frauenquote gesetzlich vorzuschreiben. Bereits einen Monat vor der "Wahl" Susanne Baers zur Bundes­verfassungs­richterin schreibt die Frankfurter Rundschau:

"Die Grünen fordern für Aufsichtsräte in börsen­notierten Unternehmen und für Unternehmen mit Arbeit­nehmer­mit­bestimmung bis 2017 eine gesetzliche Frauenquote von 40 Prozent. Freiwillige Regeln hätten nicht zu einer Gleichberechtigung im Arbeitsleben geführt, sagte die Fraktions­vorsitzende im Bundestag, Renate Künast. 'Jetzt ist es an der Zeit, von Appellen zu gesetzlichen Regeln zu wechseln.'" [3]

Künast ist selbst Juristin. Sie weiß, dass eine solche Quote vielleicht politisch, aber nicht verfassungs­rechtlich durchsetzbar ist. Eine gesetzliche Frauenquote verstößt einfach gegen zuviele Grundrechte und die bestehende Rechtsprechung zum Unternehmertum und zu Art. 33 Abs. 2 GG. Für öffentliche Ämter schreibt das Grundgesetz explizit vor, eine Bestenlese zu treffen, die an nicht mehr und nicht weniger als der Eignung, der Befähigung und der fachlichen Leistung ausgerichtet ist, und nicht am Geschlecht. Jede Abweichung von dieser Kriterien­trias wäre eine verbotene Benachteiligung des Konkurrenten und damit angreifbar.

Entsprechenden Streit darüber hatte es früher schon gegeben. Der ehemaliger Verfassungsrichter Ernst Benda[wp] hatte die Frauenquote 1986 in einem Gutachten für verfassungs­konform erklärt - wenn sie Härtefall­klauseln enthielte. Formal bedeutet ein Privat­gut­achten eines ehemaligen Verfassungs­richters nicht viel, es ist eben seine Meinung. Trotzdem führten einige Bundesländer daraufhin Regelungen ein, die Frauen bevorzugten. Dagegen klagten einige benachteiligte Männer vor dem Europäischen Gerichtshof. Im "Kalanke-Urteil" von 1995 erklärte der EuGH den § 4 des Bremer Landes­gleich­stellungs­gesetzes für unvereinbar mit der Gleich­behandlungs­richtlinie 76/207/EWG der EU. In einem zweiten, dem "Marschall-Urteil" kam der EuGH kurz darauf zu dem Ergebnis, dass eine ähnliche Richtlinie in Nordrhein-Westfalen konform sei, weil sie eine Härte­fall­regelung zugunsten von Männern und einen Beurteilungs­spielraum vorsah. Von vielen Juristen wird eine Frauenquote selbst mit Ausnahme­regelung für verfassungs­widrig gehalten, zumal Artikel 33 Absatz 2 sie für den öffentlichen Dienst sogar ausschließt, und sie zudem gegen die Gleichberechtigung verstößt.

Als Juristin und Feministin ist Künast klar, dass sie gegen diese Entscheidungen laufen wird, denn diese Entscheidungen gehören zum feministisch-juristischen Grundwissen. Beurteilungs­spiel­räume und Härte­fall­regelungen will Künast aber nicht, sie will eine knallharte ausnahmslose Frauenquote. Und da gibt es eben bestehende Rechtsprechung des EuGH, wonach gerade das nicht geht.

Künast hatte aus Polulismus und Stimmenfang heraus etwas versprochen, von dem sie genau wusste, dass sie es so nicht würde halten können und die Quote vom Bundesverfassungsgericht in der damaligen Besetzung kassiert werden würde.

Künast war klar, dass sie eine Verfassungs­saboteurin im Bundes­verfassungs­gericht brauchte, um ihre Quote durch­setzen zu können. Und zwar in der Zuständigkeit für Arbeitsrecht. Betrachtet man die Absichten und Ziele, auf die es hinausläuft, geht es um die Sabotage von nicht weniger als

Susanne Baer

Was lag da näher, als eine radikalfeministische Lesbe zu installieren, der Recht und Wissenschaft erklärtermaßen egal sind und die die Quotierung und rigide Gleichstellung mit allen Mitteln bis ins Letzte durchdrücken würde? Und das auch noch in dem genau passenden Bereich Arbeitsrecht? Genau zu dem Zeitpunkt, als die andere Quoten­verfechterin Ursula von der Leyen Bundes­arbeits­ministerin geworden war? Und die mit Baer eine seit Jahren als Beraterin bewährte Brachial­feministin parat hatte?

Es ist nicht verwunderlich, dass Künast hier vollmundig eine "koalitions­über­greifende Initiative" von Frauen ankündigen konnte. Denn Baer wurde von zwei Familien­ministerinnen groß gezogen: Renate Schmidt von der SPD und Ursula von der Leyen von der CDU. Baer war von der Leyens feministische Beraterin und wurde von ihr finanziert, bis von der Leyen in ein anderes Ministerium gewechselt war. Ihre Nachfolgerin Schröder hielt nichts von der Frauenquote und entweder drehte sie Baer den Geldhahn zu oder Baer wollte mit ihr nichts zu tun haben. Damit waren Baer und ihr GenderKompetenzZentrum politisch kaltgestellt.

Da aber Künast und von der Leyen zusammen für die Frauenquote und gegen Schröder kämpfen, drängte es sich geradezu auf, die altbekannte und fanatische Feministin Baer vom Abstellgleis zu holen und auf ein höheres und nützlicheres Macht-Niveau zu heben und - mit gehöriger Hinter­grund­arbeit von SPD und CDU - zur Verfassungs­richterin zu machen. Und so fanden SPD und CDU die Kandidatin ganz toll und stimmten mit Hinweis auf die "über alle Zweifel erhabene juristische Qualifikation" Baers[4] zu - freilich ohne jemals zu fragen, worin diese Qualifikation eigentlich liegen sollte. Aber sowas wird nicht gefragt, weil sonst jemand auf die Idee kommen könnte, solch unangenehmen Fragen auch bei den eigenen Kandidaten zu stellen. Nur die FDP war dagegen.

Das Ganze stand im Kontext zu Künasts Bewerbung um das Amt der regierenden Bürgermeisterin in Berlin im Herbst 2010 und nicht mal eine Woche später setzte sie Susanne Baer als Verfassungsrichterin durch. Das nährt den Verdacht, dass Baer sowieso nie als ernsthafte Juristin nach Karlsruhe geschickt wurde, sondern als Mitglied von Künasts geplanter künftigen Regierungs­frauschaft, nur eben als Under-Cover-Agentin hinter den feindlichen Linien. Die Grüne Jutta Ditfurth schildert Künast[5][6] als maßlos ehrgeizig und opportunistisch und zitiert sie aus dieser Zeit mit der Aussage "Dieses Land muss man umbauen! Wir müssen anders leben! (...) Wir haben uns das Recht auf Demonstrations- und Meinungsfreiheit genommen, jetzt kapern wir uns auch die Parteien. (...) Was an Werkzeugen zur Verfügung steht, benutzen wir." Und damals sah es so aus, als würden die Grünen in Berlin stärkste Kraft oder zumindest stärker als die CDU für eine schwarz-grüne Koalition und damit Künast Bürgermeisterin. Künast war sich ihrer Sache sicher und wollte in Berlin ein feministisches Machtsystem aufbauen. Und dazu brauchte sie eine Verfassungs­saboteurin im Bundes­verfassungs­gericht.

Nazikeule für Andersdenkende

Dazu gehört auch, dass die Grünen über die Heinrich-Böll-Stiftung systematisch Dossiers über Gender-Kritiker anfertigen und diese publizistisch diffamieren lässt.[7] Es findet seit 2011 ein regelrechter subversiver Krieg der Grünen gegen alle Kritiker des Feminismus statt. Dies alles zusammen bildet den Kontext zur Wahl Susanne Baers zur Verfassungsrichterin.[8]

Staatliche Finanzierung von Linksextremismus

Zitat: «"Ich bin es ehrlich gesagt leid [...], dass [...] Antifa-Gruppen [...] immer um ihr Geld ringen und von Jahr zu Jahr nur Arbeitsverträge abschließen können [...]. Sie müssen eine verlässliche Finanzierung haben!"
Die Grünen-Politikerin Renate Künast fordert offen Finanzierung von Extremismus. Aus den grünen Reihen ertönt Applaus.

Twitter-Kommentar:

Zitat: «Parteiinterner Schlägertrupp also, irgendwann gab es sowas in Deutschland doch schon mal?» - Geo[10]

Renate Künast und die Axt

Die Berliner Polizei hat uns nun bekehrt: Frau Künast hatte doch recht.

Veröffentlichungen (Auswahl)

  • Hass ist keine Meinung. Was die Wut in unserem Land anrichtet. Heyne Verlag, 2017, ISBN 3-453-20161-2[12]

Einzelnachweise

  1. Künasts Ehemann, Rüdiger Portius, ist Rechtsanwalt und verteidigt für viel, viel Geld Araberclans. Er arbeitet meist für den Abou-Chaker-Clan.
  2. Gesetzliche Frauenquote: Künast kündigt Antrag zur Frauenquote an, Frankfurter Rundschau am 17. April 2012
  3. Aufsichtsräte: Frauen kommen nur von Arbeitnehmerseite, Frankfurter Rundschau am 12. Oktober 2010
  4. Thomas Jungholt: Warum das Verfassungs­gericht weiblicher wird (Der Bundestag wählt neue Richter ans Verfassungsgericht. Zwei Frauen sind nominiert, darunter eine erklärte Feministin.), Welt Online am 11. November 2010
  5. Jutta Ditfurth: Krieg. Atom. Armut. Was sie reden, was sie tun: Die Grünen., Rotbuch-Verlag 2011, ISBN 3-86789-125-7
  6. Jutta Ditfurth: Scharfzüngige Analyse einer Partei: "Krieg. Atom. Armut. Was sie reden, was sie tun: Die Grünen", Deutschlandradio am 21. Februar 2011
  7. Vergleiche: Antifeminismuskritik
  8. Hadmut Danisch: Frauenquote. Wie die Gender-Ideologie Politik, Wissenschaft, Recht und Verfassung unterwandert., CreateSpace 2012, ISBN 1-4782-1331-0, S. 92-96
  9. Twitter: @Kathidie2te - 12. März 2020 - 21:52
  10. Twitter: @Ge0Guard - 12. März 2020 - 22:03
  11. Warum immer gleich schießen? Die Berliner Polizei hat vier neue Techniken entwickelt, wie man ab sofort einen AXT-ATTENTÄTER unschädlich macht, ohne ihn zu erschießen. Die Verteidigungs­techniken gegen Attentäter, Angreifer und Psychopathen sind bereits Teil der Polizei­ausbildung.
  12. "Hass ist keine Meinung", hat Renate Künast ein Buch über die Grünen selbst geschrieben?!??

Netzverweise