Scheidung
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Begriff
Unter Scheidung versteht man das Beenden einer Ehe.
Scheidung bedeutet Zwangsehe für den Mann
Rechtlich wird eine Ehe nie geschieden. Tatsächlich ist es nur eine Trennung von Tisch und Bett. Rechtlich bleiben die "Ex"-Ehepartner lebenslang verknüpft. Nach einer Scheidung erhält man deshalb auch nicht den Familienstand "ledig", sondern "geschieden". Eine Scheidung ist die Transformation einer freiwilligen Ehe in eine Zwangsehe.
Unterhalt
Durch den Unterhalt, der dem "Ex"-Partner gezahlt werden muss und sich auf die sogenannte "nacheheliche Solidarität" gründet, ergibt sich eine rechtlich legalisierte Zwangsehe. Die "nacheheliche Solidarität" wird dabei per Gesetz erzwungen und hat mit Solidarität nichts zu zun. Praktisch bedeutet dies, dass ein Vertragsbruch für den Vertragsbrecher einen finanziellen Vorteil erbringt. Von einer Scheidung, Auflösung der Ehe, kann keine Rede sein.
Versorgungsausgleich
Der Versorgungsausgleich z.B. wird bei jeder gesetzlichen Änderung in der Rentenversicherung erneut durchgeführt.
Schenkungen
Bei einer Schenkung hat die Exfrau einen höheren Freibetrag als z.B. eine Partnerin mit der man 5 Kinder hat.
Auswirkungen
Wir haben ein Scheidungsrecht, das Kinder zu einer Lebensversicherung für allein sorgeberechtigte Elternteile (i.d.R. Mütter) macht und damit Belohnungen aussetzt für die Zerstörung von Familien. Wir haben ein Unterhaltsrecht, das einen Kampf um die Kinder fördert und ein Umgangsrecht, das die Bedeutung beider Eltern für die Kinder zwar sieht, aber in der Rechtswirklichkeit nicht zur Geltung bringt. Hunderttausende von nicht sorgeberechtigten Elternteilen (i.d.R. Väter), die ihre Kinder vielfach seit Jahren nicht sehen durften, sind ein Armutszeugnis für eine Frauen-, Familien- und Gleichstellungspolitik, die das Wohl und die Rechte der Kinder nur auf dem Papier garantiert. Den Kindern wird damit ein Teil ihrer Identität genommen. Ein Missstand, den selbst Gerichte und Jugendämter trotz eindeutiger Rechtslage billigend in Kauf nehmen.
Ein geschiedener unterhaltspflichtiger Mann muss nach der Scheidung: zwei Mieten bezahlen, zwei Haushalte finanzieren und wird aus Steuersicht wie ein lediger behandelt (Steuerklasse 1!) Die Sicherung des gleichen Lebensstandards, Mann und Frau leisten ihren Beitrag. Nach der Scheidung fließt weiterhin finanzielle Unterstützung der Frau zu; die Frau kommt aber im Gegenzug NICHT vorbei, um die Wäsche zu waschen und zu kochen! Nach der Scheidung muss er das zusätzlich leisten.
Weiterführende Information
- http://www.coe.int Urteilsdatenbanken des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte EGMR
Hier werden die unglaublichen Zeugnisse des menschenunwürdigen Umgangs mit Kindern und Vätern durch Mütter, Jugendämter, Familiengerichte und anderen Akteuren der bundesdeutschen Scheidungsindustrie gesammelt und archiviert.
- Ehevertrag richtig abschließen
- Trennungs-FAQ
- Kostspielige Scheidungen
- Artikel mit Label "Scheidungen" auf Genderama
- Erstes Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts auf Wikipedia
- BMFSFJ: Wenn aus Liebe rote Zahlen werden - über die wirtschaftlichen Folgen von Trennung und Scheidung
