Information icon.svg Marsch für das Leben in Berlin (und Köln), Termin: 21. September 2024, Ort: Brandenburger Tor, Uhrzeit: 13:00 Uhr - Info[ext] 1000plus.jpg
Information icon.svg MediaWiki[wp] ist männerfeindlich, siehe T323956.
Aktueller Spendeneingang: !!! Spenden Sie für Hosting-Kosten im Jahr 2024 !!! Donate Button.gif
18,6 %
223,00 € Spendenziel: 1.200 €
Die Bericht­erstattung WikiMANNias über Vorgänge des Zeitgeschehens dient der staats­bürgerlichen Aufklärung. Spenden Sie für eine einzig­artige Webpräsenz, die in Deutschland vom Frauen­ministerium als "jugend­gefährdend" indiziert wurde.
Logo - MSI.png
Besser klug vorsorgen, als teuer draufzahlen. - MSI
Die "Indizierung"[ext] der Domain "de.wikimannia.org" durch die Bundes­prüf­stelle für jugend­gefährdende Medien am 9. Januar 2020 ist illegal und deswegen rechtlich nichtig/unwirksam[wp]. Der Staatsfeminismus versucht alle Bürger zu kriminalisieren, die auf "wikimannia.org" verlinken, wobei massiv mit Einschüchterung und Angst gearbeitet wird. Bis zu dem heutigen Tag (Stand: 18. Mai 2024) wurde WikiMANNia weder ein Rechtliches Gehör gewährt noch wurden die Namen der Ankläger und Richter genannt. Ein Beschluss ohne Namens­nennung und Unterschrift ist Geheimjustiz und das ist in einem Rechtsstaat illegal und rechtlich unwirksam. Dieser Vorgang deutet auf einen (femi-)faschistoiden Missbrauch staatlicher Institutionen hin. Judge confirms the mothers right of possession and justifies it with the childs welfare.jpg
Rolle des Staates in der Familie
WikiMANNia schützt die Jugend vor familien­zerstörender Familienpolitik und staatlicher Indoktrination. All die Dinge, wovor Jugendliche geschützt werden müssen - Hass, Hetze, Aufruf zur Gewalt und Pornographie - gibt es hier nicht. WikiMANNia dokumentiert lediglich die Wirklichkeit, ohne sich mit dem Abgebildeten, Zitierten gemein zu machen, ohne sich das Dargestellte zu eigen zu machen. In WikiMANNia erfahren Sie all das, was Sie aus Gründen der Staatsräson nicht erfahren sollen.
Feminismus basiert auf der Verschwörungstheorie, Männer auf der gesamten Welt hätten sich kollektiv gegen die Weiber verschworen, um sie zu unter­drücken, zu benachteiligen, zu schlagen, zu ver­gewaltigen und aus­zu­beuten. Feministinnen bekämpfen Ehe und Familie, weil die bürgerliche Familie das Feindbild ist. Frauen werden kollektiv als Opfer inszeniert und Männer als Täter denunziert. So manifestiert sich ein Ressentiment gegen alles Männliche bis hin zum offenen Männerhass. Dies bewirkt eine tief­greifende Spaltung der Gesellschaft, die es zu überwinden gilt.

Familienrichter

Aus WikiMANNia
Version vom 31. Juli 2017, 02:02 Uhr von Autor (Diskussion | Beiträge) (+Kompetenz)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Hauptseite » Staat » Recht » Familienrecht » Familienrichter
Hauptseite » Staat » Justiz » Richter » Familienrichter

Der Begriff Familienrichter bezeichnet Richter, wenn sie in Familiensachen tätig sind. Diese Definition weist bereits auf ein großes Dilemma hin. Bei Familienrichtern ist es ähnlich wie bei psychologischen Gutachtern. Auch letztere erhalten ihren Titel nicht durch eine besondere Ausbildung, sondern es genügt der schlichte Akt der Ernennung. Analog dazu wird ein Richter zum Familienrichter, wenn ihm laut der Geschäfts­ordnung des Gerichts ein Scheidungsverfahren bzw. ein Sorgerechts- oder Umgangsverfahren übertragen wird. Letzteres geschieht wie in einer Lotterie nach dem Anfangs­buchstaben des Nachnamens der klagenden Partei.

Ungesicherte Qualifikation

Dieses Grundproblem benennt der ehemalige Familienrichter Hans-Christian Prestien, wenn er sagt, die fachliche Kompetenz von Familienrichtern auf psychologischem, psychiatrischen bzw. pädagogischem Feld sei unverändert zufalls­abhängig. Er fordert deshalb die Einrichtung von Spezial­dezernaten für Kindschafts-, Jugend- und Jugend­schutz­sachen und außerdem besondere Qualifizierungs­maß­nahmen, d. h. eine spezielle Ausbildung vor dem Einsatz als Familienrichter und regelmäßige Fort­bildungs­kurse.

Überträgt man seine Forderung auf kleinere Amtsgerichte wäre zu wünschen, dass dort ausschließlich entsprechend geschulte Richter mit Sorgerechts- bzw. Umgangsverfahren betraut werden.

Die Realität sieht leider anders aus. Auch in diesem hochsensiblen Bereich werden vielfach Richter ohne jedwede einschlägige Erfahrung eingesetzt. Nicht selten handelt es sich um so genannte Jungrichter, die ihre Probezeit vor der Ernennung zum Richter auf Lebenszeit durchlaufen müssen. Solchen Richtern, selbst oft noch kinderlos, mangelt es im Allgemeinen nicht nur an familienpsychologischem Wissen, sondern auch an hinreichender Menschenkenntnis, Lebenserfahrung und letztlich der persönlichen Souveränität, die unbedingt nötig ist, um auf diesem heiklen Terrain bestehen zu können. Dennoch dürfen bzw. müssen sie über das Wohl oder Wehe von Kindern und Eltern entscheiden.

Elmar Bergmann, dreißig Jahre lang Familienrichter in Mönchengladbach und seither Rechtsanwalt, sagt:

Zitat: «Familienrichter haben eine hochgradig jämmerliche Ausbildung, das Familienrecht spielt weder im Studium noch im Referendariat eine große Rolle, geschweige denn, dass es eine spezielle Ausbildung oder verpflichtende Fortbildung für angehende Familienrichter gäbe.»[1]

Fehlendes Interesse, mangelnde charakterliche Eignung

Aber auch "erfahrene" Familienrichter sind häufig alles andere als sattelfest. Letzteres bemerken Väter, wenn sie sich in familien­rechts­psycho­logischen Fragen kundig machen, um in einem Umgangsverfahren nicht sang- und klanglos unterzugehen. Gerade weil sich im Zeitalter des Internets selbst Laien innerhalb kurzer Zeit entsprechendes Wissen aneignen können, ist es unverständlich, wenn Richter, die schon seit Jahren mit Familiensachen befasst sind, teilweise nicht einmal über die simpelsten Grundkenntnisse verfügen. Anscheinend haben sie keinerlei Interesse an der Materie und leiden an "Fortbildungsresistenz".

Hinzu kommt, dass Richter bei Sorgerechts- bzw. Umgangsverfahren die komplexen Strukturen von Familien in relativ kurzer Zeit zumindest halbwegs verstehen müssen, so ihre Entscheidungen denn eine wenigstens annähernd seriöse Grundlage haben sollen. Deshalb ist hier die Fähigkeit zum Zuhören gefragt. Egomanische Persönlichkeiten, denen diese Fähigkeit abgeht und die stattdessen den Elternteilen gegenüber ihre vorgefassten Meinungen in selbstgefälligen Monologen zum Besten geben, sind bedingt durch ihre Wesensart für die Wahrnehmung der ihnen übertragenen Aufgaben völlig ungeeignet.

Ein weiteres Problem liegt bei derart strukturierten Menschen darin, dass sie oft keinerlei Bereitschaft besitzen, ihre irgendwann einmal gewonnenen Überzeugungen kritisch zu hinterfragen. Bisweilen dürfte bei Familienrichtern eine aus eintönigen Biographien resultierende Beschränktheit des Denkens dem Verständnis anderer Lebensentwürfe hindernd entgegenstehen. Auffassungen zu Partnerschaft, Familie oder Fragen der Kindererziehung, die sich deutlich von der eigenen, engen Vorstellungswelt unterscheiden, werden dann ohne Reflexion abgelehnt.

Katastrophale Verhandlungsführung und Spruchpraxis

Vielen Richtern, die mit Sorge- bzw. Umgangsverfahren betraut werden, fehlt häufig nicht nur jedwedes Verständnis, sondern vor allem leider auch die nötige Empathie für die Ängste und Bedürfnisse von Trennungskindern. Sowohl Verhandlungs­führung als auch Spruchpraxis lassen dann in einem erschreckenden Maße jedes psychologische Einfühlungs­vermögen vermissen und orientieren sich vielmehr an trivialen Klischees und Weisheiten, wie sie an Stammtischen oder beim Schwatz auf der Gasse des heimatlichen Dorfes zum Besten gegeben werden.

Entscheidungsvermeidung, Verzicht auf Tatsachenfeststellung

In einem Artikel der "Zeit" befand der frühere Bundesminister Norbert Blüm, im Zivilprozess würde der Vergleich das Urteil verdrängen, denn ein Vergleich sei für den Richter bequemer, da er ihm die arbeits­intensive Urteilsfindung und -begründung erspare und ihn vor Revisions­verfahren bewahre. Vereinbarung statt rechtlicher Entscheidung diene aber nicht in jedem Fall der Gerechtigkeit. Ein Vergleich sei problematisch, wenn sich die Kontrahenten nicht auf Augenhöhe begegnen würden. Das Recht sei seinem Ursprung nach Schutz vor Übermacht. Könne von dieser Schutzfunktion noch die Rede sein, wenn der Richter, mal zart, mal grob, darauf hinweist, dass einem sperrigen Beklagten als Alternative ein Urteil mit saftigen Kosten droht?

Anmerkung des Verfassers: Im Familienrecht werden der nicht einigungswilligen Partei alternativ gerne andere, sehr viel empfindlichere Konsequenzen angekündigt, z. B. Nachteile beim Umgang mit den Kindern oder gar ein Verlust des Sorgerechts. Mitunter geschieht dies auf geradezu erpresserische Weise.

Weiter sagte Blüm, am weitesten fortgeschritten sei die Aufweichung des Rechts hin zum flexiblen Konflikt­management an den Familien­gerichten. Wenn es um Scheidung oder Sorgerecht gehe, werde gelogen, dass sich die Balken biegen. Den Richter interessiere das wenig. "Wir sind hier nicht im Strafgericht", wäre eine oft gebrauchte richterliche Ausrede vor Familien­gerichten. Selbst wenn Eid gegen Eid stünde und nach den Gesetzen der Logik mindestens ein Meineid im Spiel sein müsse, bliebe das meist unaufgeklärt, weil offenbar die Wahrheit nicht interessieren würde. Das Pendel sei von der totalen Moralisierung der Scheidung ins andere Extrem umgeschlagen, in die moralfreie Zone.[2]

Beschränktes Festhalten an traditionellen Rollenbildern und Vorurteilen

In Fragen des Umgangs nach einer Trennung bzw. Scheidung läuft das Verhaftet­bleiben in unreflektierten Vorurteilen immer noch zu oft darauf hinaus, dass Kinder ohne Bewertung der im Einzelfall gegebenen Umstände von Familienrichtern quasi reflexhaft der Mutter zugesprochen werden, obgleich längst hinreichende wissenschaftliche Erkenntnisse darüber vorliegen, nach denen Väter bei der Erziehung und Förderung ihrer Kinder gleichermaßen wichtig sind. Selbst dann, wenn im Verlauf des Verfahrens deutlich wird, dass die betroffenen Kinder emotional mehr auf den Vater eingestellt sind, weil sie vor der Trennung überwiegend von ihm betreut worden waren und sogar bei klar zutage tretenden psychischen Problemen der Mutter bekommen Väter, die hälftigem Umgang erreichen möchten, Sätze wie diesen zu hören:

Zitat: «"Zwei gleich große Stücke gibt es nur beim Metzger."»[3]

Dass es zumindest seit einigen Jahrzehnten auch Väter gibt, die sich intensiv an der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder beteiligen bzw. diese sogar überwiegend wahrnehmen, entzieht sich offenbar immer noch der Kenntnis vieler Richter bzw. wird auf dümmliche Weise negiert. Die intelligente Familien­richterin des AG Cochem, welche auch den Aphorismus[wp] von der Fleischtheke geprägt hat, verlautbarte gegenüber einem solchen aktiven Vater, die Kinder würden doch auch mal älter und mit anderen Kindern reden, was die Väter so machen und ein Vater, der sich zu Hause um seine Kinder kümmert, DAS WÄRE DOCH NICHTS! Bei so viel sozialer Intelligenz ist zu überlegen, ob man die Verhandlungs­führung nicht besser dem Reinigungs­personal des Amtsgerichts überträgt, denn laut einer Erhebung aus dem Jahr 2010 werden Väter, die sich über das früher normale Maß hinaus an der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder beteiligen, in der breiten Bevölkerung überwiegend hoch geachtet.[4]

Mögliche Ursachen

In Bezug auf eine gleichberechtigte Teilhabe von Vätern an der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder - eine solche erfordert zwingend paritätischen Umgang - trifft man bei den am familienrechtlichen Verfahren Beteiligten auf vehemente Befürworter(innen) und andere, die Zurückhaltung und Skepsis, aber auch massive Vorurteile an den Tag legen.

Die gerichtserfahrene, weil auch als Gutachterin tätige Diplompsychologin Ursula Kodjoe führt die einseitige Unterstützung von Müttern darauf zurück, dass solche RichterInnen in ihrer eigenen Kindheit einen kaum präsenten Vater erlebt hätten und diese Erfahrung dann verallgemeinern würden.

Die amerikanische Wissenschaftlerin Joan B. Kelly verweist auf unbewusste Widerstände gegen geteilte elterliche Sorge bei Jurist(inn)en und Psycholog(inn)en und zwar bei Frauen wie Männern gleichermaßen. Frauen könnten die Forderung nach gleichberechtigter Beteiligung der Väter am Leben ihrer Kinder als Angriff auf ihre eigene Mutterrolle ansehen. Dies insbesondere, wenn sie geschieden sind oder vom Vater der Kinder getrennt leben und ihre Kinder (überwiegend) allein betreuen wollen oder müssen. Auch Männer könnten sich indirekt kritisiert fühlen, mit Zweifeln an ihrem eigenen Engagement bezüglich der Kinder konfrontiert oder ihre Vaterrolle in Frage gestellt sehen. Ergänzend können bei Männern und Frauen unbewusste Abwehr­mechanismen greifen, die daher rühren, dass sie als Kind selbst unter der Abwesenheit ihres Vaters gelitten haben (was beispielsweise für eine ganze Kriegs­kinder­generation gilt) – nach dem Motto: "Ich hatte auch keinen Vater, der sich um mich gekümmert hat und aus mir ist trotzdem etwas geworden."[5]

Dem ist hinzuzufügen, dass es noch einen weiteren potentiellen Grund für mangelnde Objektivität gibt, der speziell bei weiblichen Richtern gegeben sein kann. Hatten diese einen Vater, von dem sie nicht ernstgenommen bzw. geringschätzig behandelt wurden, kann das eine sehr negative Sicht auf Väter zementieren. Sofern solche Richterinnen dann im Verlauf ihrer Karriere von männlichen Vorgesetzten unterdrückt bzw. gedeckelt wurden, kann das bei intellektuell minderbegabten Richterinnen ebenfalls eine Trübung der Urteilskraft bewirken.

Peinliche Verhöre

Besonderes Fingerspitzengefühl erfordert die Vernehmung von Kindern oder Jugendlichen. Gerade hier kann sich der Mangel an spezifischer Ausbildung bei Familienrichtern auf besonders schlimme Weise zeigen. An sich sprechen Fachleute mit Gespür für die Sache ohnehin eher von einer Anhörung. Die Verwendung dieses Begriffs lässt erkennen, dass dem Kind Gelegenheit gegeben werden soll, sich möglichst ungezwungen mitzuteilen. Dabei muss es dem Richter natürlich erlaubt sein, Fragen zu stellen. Das sollte allerdings auf eine Weise geschehen, die dem Alter und der Situation des Kindes bzw. der Ausgangslage angemessen ist. Konkret wären beispielsweise Kinder, bei denen eine physische oder psychische Misshandlung durch ein Elternteil im Raum steht, eher behutsam zu befragen.

Bei den notorisch schlecht bzw. überhaupt nicht ausgebildeten deutschen Familien­richterInnen klappt das leider nicht immer. Zwar werden Kinder durchaus häufig so angehört/befragt, dass es sie in keinster Weise beeinträchtigt und sie können unmittelbar im Anschluß zum Training in den Sportverein oder, sofern die Verhandlung ungeschickterweise während der Schulzeit terminiert wurde, wieder unbelastet zurück in den Unterricht.

Aufgrund des Mangels an psychologischer Sachkunde ist aber auch der umgekehrte Fall leider nicht ausgeschlossen und es kann passieren, dass ein Kind nach der "Anhörung" Tränen in den Augen hat und sich außer Stande sieht, noch irgendwelchen Aktivitäten (Sport/Schule) nachzugehen. Auf Befragen offenbaren solche Kinder dann gegenüber einer Vertrauensperson unter anderem, sie seien mit immer gleichen Fragen bedrängt, mithin regelrecht einem peinlichen Verhör unterzogen worden. Dabei lassen die Umstände zuweilen erkennen, dass dies nur deshalb geschehen ist, weil die RichterInnen einen Wunsch oder eine Auffassung des Kindes missbilligt haben und/oder nicht in der Lage waren, bei der Vernehmung des Kindes ihre Ressentiments gegen eine Prozesspartei bzw. ein Elternteil auszublenden. Ein schlimmer Fall ereignete sich am bereits erwähnten Amtsgericht Cochem, siehe dort den Abschnitt "Kindesmisshandlung im Amt".

Hierzu weist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 311/08 vom 27. Juni 2008) darauf hin, dass es je nach Alter eines Kindes abwegig ist, von ihm bis ins Einzelne gehende Begründungen zu erwarten. Vor diesem Hintergrund ist es unangebracht, wenn Richter bei einzelnen Fragen immer wieder nachbohren, um dann später triumphierend feststellen zu können, das Kind habe eine bestimmte Willensäußerung nicht näher begründen können, seine Angaben seien allgemein geblieben.

Brutale Missachtungen des Kindeswohls

Schlimm ist außerdem, dass insbesondere solche Richter, die nach dem fragwürdigen Vorbild der "Cochemer Praxis" arbeiten, bedenkenlos Prozessverschleppung betreiben, um Müttern in die Hände zu spielen. Je länger eine vom Gericht erlassene, die Mutter bevorzugende "vorläufige" Umgangsregelung in Kraft ist, desto größer werden aufgrund des Kontinuitäts­grund­satzes die Chancen der Mutter mit Blick auf die gerichtliche Endentscheidung. Die erhebliche psychische Belastung der Kinder durch überlange Verfahrensdauern ist den furchtbaren JuristInnen gleichgültig. Hinzu kommen weitere Gefühl­losigkeiten.

Wie allgemein bekannter ist, entwickeln Kinder bei einer Trennung Verlustängste - das heißt sie haben Angst, einen oder sogar beide Elternteile ganz zu verlieren - und bedürfen besonderer Zuwendung und einer stützenden Umgebung. Brutale FamilienrichterInnen ignorieren jedoch solche Befindlichkeiten der Kinder und die ihnen daraus erwachsenden Bedürfnisse, wenn es darum, geht mit Blick auf den Ausgang des Verfahrens zu Gunsten der Mutter Fakten zu schaffen. Mit dieser Absicht wird dann Vätern in einer solchen Situation die Nachmittags­betreuung der Kinder - selbst wenn sie diese bereits vor der Trennung wahrgenommen haben - verwehrt. Stattdessen spricht die Familienrichterin sie in einer "vorläufigen" Umgangsregelung auch in diesen Zeiten der Mutter zu, obwohl jene berufstätig ist und die Kinder gegen ihren Willen fremdbetreuen lassen muss. Faktisch verüben Richter so mit dem Ziel, Müttern eine günstigere Rechtsposition zu verschaffen, Terrorakte gegen Kinder. Letztere fühlen sich abgeschoben und werden so noch mehr verunsichert als ohnehin schon.

Psychische Misshandlung von Vätern

Wenn Mütter angestachelt durch abgefeimte, streittreibende AnwältInnen bei ihren Falschbezichtigungen alle Tiefen möglicher Niedertracht ausloten, ist das traurig genug. In vielen Verfahren müssen Väter erleben, dass sie darüber hinaus von RichterInnen in diesem Kurs bestärkt werden, indem jene ihnen hörige Psychologen als Gutachter bestellen, die ihre Expertisen allein basierend auf Falsch­behauptungen der Mütter verfassen und an widerspenstigen Vätern auf Geheiß des Gerichts regelrechte Hinrichtungen vollziehen. Umgekehrt verweigern viele Richter den Anträgen von Vätern, wenn sie mit Zeugen und Beweis­angeboten die Lügen enttarnen wollen, konsequent jedwedes rechtliche Gehör. An sich selbstverständliche Beweis­erhebungen werden unterlassen und Sachverhalte grob verfälscht dargestellt.

Hauptartikel: Faires Verfahren

Wie die KiMiss-Studie belegt, erleben Väter durch die mütterzentrierte deutsche Justiz vielfach eine methodisch betriebene psychische Misshandlung und emotionale Gewalt durch Richter. Jene wollen die Akte möglichst schnell mit dem gewünschten Ergebnis vom Tisch haben. Vielfach geht es einfach nur darum, Kinder in den Besitz der Mutter zu überführen, um ihr auf diese Weise Unterhalts­zahlungen zu sichern.

Hierzu wird der Vater unter der Regie des Gerichts systematisch durch immer weitere negative Stellungnahmen der Schergen aus dem Jugendamt, dem vom Gericht benannten Verfahrensbeistand und ggfs. dem ebenfalls vom Gericht benannten Gutachter unter Druck gesetzt. Wenn Väter hälftigen Umgang begehren und deshalb die Zahlung von Kindsunterhalt an die Mutter bedroht ist, werden dubiose Sachverständige zuweilen von skrupellosen RichterInnen dazu missbraucht, im Rahmen eines familien­psychologischen Gutachtens regelrechte Rufmordkampagnen gegen Väter zu initiieren. Hierbei übernehmen - mit Billigung des Gerichts oder sogar nach entsprechender Ermunterung - zweifelhafte Subjekte kritiklos unwahre Behauptungen der Mutter zu angeblichen Handlungen oder Verhaltens­weisen des Vaters und verleihen ihnen ihnen somit quasi Brief und Siegel. Der Gutachter fungiert dann als eine Art von Megaphon, dass die Lügen­architekturen von Müttern verstärkt, indem er ihnen Glaubwürdigkeit verleiht und umgekehrt den Druck auf den Vater erhöht.

Faktisch tun Familienrichter leider oft nichts anderes, als gemeinsam mit den übrigen Mitwirkenden bzw. Beteiligten auf den vermeintlich bzw. tatsächlich Schwächeren einzuprügeln. Besonders gut funktioniert dieses Schweinesystem gerade bei solchen Vätern, die vor der Scheidung/Trennung sehr stark an der Erziehung mitgewirkt haben. Wie die im Beitrag "Aktive Väter" angeführten Studien belegen, sind es nämlich die an ihre Kinder am höchsten gebundenen Väter, welche die negativen Auswirkungen des Verlustes oder der Abwesenheit ihrer Kinder am Schärfsten erfahren.

Wäre Deutschland ein funktionierender Rechtsstaat, in dem die Menschenwürde respektiert würde, dürften solche Handlungen gar nicht stattfinden, zumal sie - aus guten Grund - sogar strafbar sind:

Derzeit ist es aber leider so, dass Sachverständige ihre Probanden mit Billigung, wenn nicht gar auf Geheiß des Richters regelrecht durch den Dreck ziehen dürfen.

Aufforderung zum Menschenhandel

Nicht selten verknüpfen FamilienrichterInnen in Einzelgesprächen mit Vätern die Frage nach der Häufigkeit des Umgangs mit pekuniären Dingen. Väter bekommen dann Sätze zu hören wie

Zitat: «Wenn erst mal die Not behoben ist, dann ist Frau .... auch sicher zu einem Entgegenkommen beim Umgang bereit.»

Dabei wird Not zuweilen auf einem durchaus hohen Niveau konstatiert und entsorgte Väter - übrigens auch solche, die zuvor die Rolle des Hausmanns innehatten - sollen plötzlich Frauen alimentieren, die in einem ruhigen Teilzeitjob ein über­durch­schnittliches Gehalt beziehen und zusammen mit dem staatlichen Kindergeld monatlich auf schlappe 3.000 € netto kommen.

Auswege

Unterm Strich zeigt sich die dringende Notwendigkeit einer gründlichen psychologische Schulung durch geeignetes Personal. Ob dafür die vielfach korrupten psychologischen Sachverständigen geeignet sind, muss allerdings mehr als fraglich erscheinen.

Umgekehrt könnte durch die ausschließliche Betrauung geschulter und möglichst erfahrener Richter der vielfach kindeswohlschädigenden Unsitte, fast schon routinemäßig familienpsychologische Gutachten zu beauftragen, Einhalt geboten werden.

Unhaltbare Zustände - Psychologische Gutachter als heimliche Richter

Stattdessen ist es im Moment jedoch so, dass die Mehrzahl der Richter sich nicht einmal für imstande hält, die Qualität eines solchen Gutachtens zu überprüfen. In diesem absurden Theater wird damit faktisch der Sachverständige zum Richter. Und tatsächlich delegieren nicht wenige Richter durch ihre Beweisbeschlüsse gleich auch noch die Beantwortung juristischer Fragen zur Gestaltung des Sorgerechts an ihre Sachverständigen[6], obwohl sie wenigstens letztere an sich selbst beantworten müssten, da Psychologen, Sozialpädagogen etc. hier nun wirklich nicht kompetent sind.

Gefühlslage und Bereitschaft zum Engagement

Mit wie viel Herzblut Richter bei der Sache sind, an die Eltern und ihre Kinder in der für sie meist schlimmsten Krise ihres Lebens geraten können, belegen auf erschütternde Weise einige Einträge im "Forum Jurawelt".[7]

Faktor Psyche

Der Psychoanalytiker Dieter Katterle sagt: "Wenn Familienrichter im persönlichen Gespräch und auf öffentlichen Kongressen sagen, dass ihre Richter­kollegen wissentlich Unrecht sprechen und dies im Gewande von Recht daher­kommen lassen, um Arbeit und Akten schnell vom Tisch zu bringen oder ihrer persönlichen Weltsicht zu dienen, die chemisch rein ist von fach­psychologischen Wissen, da Familienrichter keiner psychologischen Fortbildungs­pflicht unterliegen, ist das ein Skandal."

Dieter Katterle berichtet aus seiner Praxis über die Behandlung von psychisch kranken Richtern, die noch voll im Beruf stehen und ihr Amt ausüben, Richter mit unbehandelten Psychosen, schweren Persönlich­keits­störungen, Fehl­ent­wicklungen, Angst­er­krankungen Zwängen und der bekannten Neigung zur Alkohol­ab­hängigkeit. Und er fragt sich besorgt, wie sich die Vielzahl der unbehandelten psychischen Störungen gerade dort, wo Richter in psychosensiblen Bereichen wie dem Straf- und Familien­recht agieren und biographie­entscheidende Urteile fällen, auf ihre Urteils­bildung auswirkt.[8]

Gärtner, Sachverständige und Familienrichter

Zitat: «Welche Bildung hat ein Gärtner und welche Bildung hat ein so genannter "Sachverständiger"?

Was verdient ein Gärtner und was verdient ein so genannter "Sachverständiger"?

Wieso wird vom Gärtner das Wissen eines so genannten "Sachverständigen" gefordert, obwohl er nur als Gärtner angestellt war?

Warum stellt die Stadtverwaltung nicht jedem Gärtner einen Sachverständigen zur Seite, wenn die Bildung eines Gärtners nicht für die sichere Ausführung seiner Arbeit ausreichend ist? Wenn die Bildung des Gärtners ausreichend wäre, hätte man einfach einen anderen Gärtner fragen können, statt eines so genannten "Sachverständigen".

Im Familienrecht hausen ebenfalls so genannte "Sachverständige". Dort ist es sogar möglich, dass Menschen ohne Kinder über Menschen mit Kindern urteilen. Ja, ich weiß, der Sachverständige urteilt nicht. Aber der Richter gründet sein Urteil auf der Expertise des "Sachverständigen", weil er selbst zu blöd ist, einfache Dinge zu durchschauen. Zu blöd ist vielleicht übertrieben, da einem voll versorgten Menschen jede Beziehung zum realen Leben verlorengeht.» - Rainer Luka[9]

Fazit

Faktisch stürzen Richter, die eine objektiv nicht begründete Begünstigung von Müttern betreiben und Väter weitgehend von der Versorgung und Förderung ihrer Kinder ausschließen, ihre ihnen hilflos ausgelieferten Opfer ebenso ins Leid wie pädophile Kinderschänder. Im Gegensatz zu letzteren können sie im Allgemeinen aber nicht für ihre Schandtaten zur Rechenschaft gezogen werden und besitzen häufig nicht einmal das geringste Schuldbewusstsein.

Moralität ist (heutzutage auch bei Richtern) Glückssache

Dafür geben sie schon mal psychologisch feinfühlige Ratschläge zum Besten. So erhielt beispielsweise ein gerade von einer Trennung überrumpelter Vater von der oben erwähnten Richterin des AG Cochem, die auch schon den im Bereich der Fleischtheke angesiedelten Aphorismus formuliert hat, die Empfehlung, er könne sich ja mit der ehemaligen Gattin des Liebhabers seiner Frau zusammentun, zumal die ohnehin attraktiver sei. Solche Aussagen bewegen sich indessen auf dem Niveau des sittlichen Empfindens der Besucher von Swingerclubs. Da muss es nicht wundern, wenn solche Familien­richter­innen bei der Wahrung ihres Amtes primär auf die Interessen der lustsuchenden Mutter abstellen.

Wichtige Hinweise zum Familienrecht
  1. "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
  2. "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
  3. "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
  4. "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechts­verhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
  5. "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
  6. "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [10]


WikiMANNia rät:
"Meiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
"Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."

Einzelnachweise

  1. Katrin Hummel: Gutachter an Familiengerichten: Da ist schlechter Rat teuer, FAZ am 12. November 2012
  2. Norbert Blüm: Justiz: Berufsbedingt überheblich, Zeit Online am 27. Juni 2013 (Eine Klasse von Staats­bediensteten verwahrt sich mit Erfolg gegen alle Kritik: Die Richter. Damit schaden sie der Justiz.)
  3. Familienrichterin Regina S. vom AG Cochem am 05.08.2011 zu dem dreifachen Vater Markus Haupts aus Cochem
  4. Pdf-icon-extern.svg Das Doppelresidenzmodell nach elterlicher Scheidung - Akzeptanz in Österreich[ext] - Diplomarbeit Angela Spies, Universität Wien, Juli 2010
  5. Hildegund Sünderhauf: Pdf-icon-extern.svg Vorurteile gegen das Wechselmodell: Was stimmt, was nicht? - Argumente in der Rechtsprechung und Erkenntnisse aus der psychologischen Forschung von Prof. Dr. Hildegund Sünderhauf[ext]
  6. Peter Thiel: Beweisbeschluss - Beweisfrage
  7. Forum Jurawelt: Juristen im Staatsdienst: Familienrichter, 9. August 2011
  8. Quelle: Befreiungsbewegung für Männer, Beitrag "Ignoranz, Mitleidlosigkeit, Hass", S. 156
  9. WGvdL-Forum: Rainer am 7. Oktober 2014 - 01:39 Uhr
  10. Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
    Pdf-icon-intern.svg Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)

Querverweise

Netzverweise